Protocol of the Session on January 16, 2009

Als überplanmäßige Ausgabe bewilligt in Euro

Insgesamt zur Verfügung in Euro

Ausgaben der Ämter insgesamt

2005 52 000 0 52 000 51 988,99

2006 52 000 284 000 336 000 318 490,78

2007 300 000 167 000 467 000 410 161,64

2008 300 000 900 000 1 200 000 243 833,56

Im Falle des illegalen Altreifenlagers Buchholz/Aller, Landkreis Soltau-Fallingbostel, sind dem zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Celle auf Anforderung mit Erlass vom 29. Juli 2008 Mittel in Höhe von 2 000 Euro für eine Grundstückssicherung für den Lagerplatz in Buchholz zur Verfügung gestellt worden. Um das Abladen weiterer Reifen sowie ein unbefugtes Betreten des Grundstücks zu verhindern, war die Errichtung eines Zaunes zur Grundstückssicherung im Wege einer Ersatzvornahme erforderlich. Die Voraussetzungen für eine sofortige Räumung des Geländes im Wege der Ersatzvornahme waren hingegen nicht erfüllt. Altreifen sind nach der Abfallverzeichnisverordnung (Abfallschlüssel 16 01 03) als nicht gefährliche Abfälle eingestuft. Ihre Lagerung ist nicht unmittelbar umweltgefährdend. Der Tatbestand einer gegenwärtigen Gefahr, die einen Sofortvollzug erfordert hätte, war daher nicht erfüllt. Altreifen weisen zudem nicht die Eigenschaft der Selbstentzündung auf, sodass ein sofortiges Vorgehen der Behörde auch aus Gründen des Brandschutzes nicht erforderlich war. Ein Reifenbrand kann in der Regel nur durch eine entsprechende mutwillige Handlung oder sonstige Fremdeinwirkung (z. B. defekte technische Geräte oder Instal- lationen) entstehen, die auch bei genehmigten und ordnungsgemäß betriebenen Reifenlagern durch behördliche Regelungen nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Vorrangig waren die ermittelten Vorbesitzer bzw. Abfallerzeuger der Altreifen sowie gegebenenfalls der Eigentümer des Grundstücks zur Entsorgung der Abfälle heranzuziehen.

Hinsichtlich des Verwaltungsverfahrens bezüglich des Reifenlagers in Munster, Landkreis SoltauFallingbostel, verweise ich auf die Ausführungen unter Nr. 1 b.

Zu 3: Der Einsatz der Feuerwehren der Gemeinden und der Kreisfeuerwehr ist bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich. Ansprüche auf Ersatz der Aufwendungen nach allgemeinen Vorschriften bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung von Gefahr oder Schaden und gegen Verursacher in Fällen der Gefährdungshaftung bleiben unberührt. Die Ermittlungen zur Brandursache sind noch nicht abgeschlossen. Die weiteren Kosten der Räumung des illegalen Abfalllagers und die Sanierung des Grundstückes werden ca. 265 000 Euro, wie unter Nr. 1 a dargelegt, betragen. Der Nießbraucher des Grundstücks muss für die Kosten der Ersatzvornahme aufkommen. Über Art, Umfang und Höhe von Schäden bei Dritten, die privatrechtlich zu verfolgen wären, liegen der Landesregierung keine konkreten Erkenntnisse vor.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 21 des Abg. Ronald Schminke (SPD)

Gemeinsames Positionspapier Wald - Weihnachtswunschmeldung oder konkretes Vorhaben?

Mit einer Pressemitteilung vom 17. Dezember 2008 kündigte Forstminister Ehlen eine Stärkung der Forstwirtschaft in Niedersachsen an. Er fordert in seiner Erklärung alle Akteure, denen der Wald am Herzen liegt, auf, mitzuarbeiten an einem gemeinsamen Positionspapier zur Zukunft der niedersächsischen Wald-, Forst- und Holzwirtschaft.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass ein gemeinsames Positionspapier Wald erarbeitet wird, bzw. inwieweit wird es konkret finanzielle Mittel geben, die eine Organisation eines solchen Prozesses (Erarbeitung eines gemeinsamen Positionspapiers Wald) konkret ermöglichen?

2. Welchen Akteuren liegt nach Meinung des Ministers der Wald am Herzen, und wie wird er Sorge dafür tragen, dass nach welchen Kriterien von wem unter welcher Federführung ein

Positionspapier bis zu welchem Zeitpunkt erarbeitet wird?

3. Welche konkreten Ziele sollen mit dem Papier erreicht werden, bzw. wie werden diese Ziele erarbeitet, und in welchem Zusammenhang stehen sie mit der Nachhaltigkeitsallianz der Niedersächsischen Staatskanzlei?

Rund ein Fünftel unserer Landesfläche ist Wald und wird forstlich genutzt. Niedersächsische Wälder wurden in der Vergangenheit stark in Mitleidenschaft gezogen (Reparationshiebe, Windwürfe, Waldbrände) und mussten über mehrere Generationen und mit erheblichem finanziellen Aufwand wieder aufgebaut werden. Mittlerweile sind Wälder herangewachsen und gepflegt, die eine wirtschaftliche und nachhaltige Nutzung zulassen und in Verbindung mit der Erwartung tendenziell steigender Holzerlöse in der Lage sind, einen wesentlichen Einkommensbeitrag für die unterschiedlichen Waldbesitzer zu leisten. Die Bedeutung der Forst- und Holzwirtschaft wurde in der Clusterstudie „Forst und Holz Niedersachsen“, die vom ML in Auftrag gegeben wurde, Ende 2007 dokumentiert.

Das Prinzip einer naturnahen Waldwirtschaft ist etabliert und weitgehend anerkannt.

Unbeschadet dessen bewegt sich die Forstwirtschaft aktuell in einem Spannungsfeld, das in den zurückliegenden Jahren vergleichbar nicht bestanden hat. Drei wesentliche Hauptthemen mit teils gegensätzlichen Anforderungen an die Forstbetriebe beeinflussen deren Zielsysteme maßgeblich und bergen sowohl wirtschaftliche Chancen als auch nennenswerte Risiken. Dies sind:

1. Der Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt im Wald.

2. Die steigende Nachfrage nach Wasser, Nahrung und Energie.

3. Die mittel- bis langfristige Beeinflussung der Waldökosysteme durch den Klimawandel.

Die Funktionen des Waldes sind vielfältig. Insbesondere die auf naturnahe Prinzipien ausgerichtete Wirtschaftsweise fördert die Biodiversität im Wald. 300 Jahre nachhaltige Waldwirtschaft haben den heutigen Artenreichtum unserer Wälder mit hergestellt. Die Waldfunktionen insgesamt müssen herausgestellt und so weit wie möglich in Wert gesetzt werden.

Aus Rohstoffsicht steht die Forstwirtschaft an einer „Zeitenwende“. Das Zeitalter unerschöpflich scheinender, günstiger fossiler Energieträger wird schrittweise abgelöst vom Zeitalter nachwachsen

der, nachhaltig produzierter und umweltfreundlicher Energieträger.

Mit einem Jahresumsatz von 15 Milliarden Euro, 10 000 Unternehmen mit 77 000 Beschäftigten ist der Sektor Forst und Holz wirtschaftlich bedeutsam und wichtiger Arbeitgeber im ländlichen Raum. Diese Position muss erhalten und möglichst ausgebaut werden.

Vor diesem Hintergrund des absehbar knappen Rohstoffes Holz und der Klimaentwicklung ist die von der Naturschutzseite geforderte fünfprozentige Flächenstilllegung (10 % für den öffentlichen Wald) im Wald kontraproduktiv.

Forstpolitisch leitet sich aus dieser Situation die Herausforderung ab, mit einem ganzheitlichen Ansatz geeignete Bewirtschaftungs-, Nutzungs- und Schutzstrategien weiterzuentwickeln, zu fördern und zu kommunizieren. Diese müssen sowohl aktuelle als auch zukünftige Anforderungen und Risiken im Interesse der Forst- und Holzbranche und der Gesellschaft in optimaler Weise erfüllen bzw. minimieren. Dafür sind entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Vor dem Hintergrund der Langfristigkeit forstlicher Produktion ist ein besonders hohes Maß an vorausschauendem Handeln gefordert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Aufbauend auf der Clusterstudie „Forst und Holz Niedersachsen“, ist es der Landesregierung mit diesem konkreten Vorhaben wichtig, alle Akteure für die Formulierung gemeinsamer Standpunkte zu gewinnen, insbesondere bei der Koordinierung diesbezüglich widerstreitender Ansprüche. Damit sollen dem niedersächsischen Wald sowie der heimischen Forst- und Holzwirtschaft „eine Stimme“ verliehen werden, die unter Hervorhebung von Selbstverpflichtung und Eigenverantwortung in die anstehenden politischen und gesellschaftlichen Diskussionen und Abstimmungsprozesse eingebracht wird.

Darüber hinaus sollen die formulierten Ziele und Maßnahmen bei der Weiterentwicklung des forstpolitischen Rahmens durch die Landesregierung einfließen und einen niedersächsischen Beitrag zur Europäischen Waldkonvention darstellen.

Konkrete finanzielle Mittel für die Erarbeitung eines gemeinsamen Positionspapiers sind nicht erforderlich.

Zu 2: Die Verbände der Forst- und Holzwirtschaft, die Forstwissenschaft, die Berufsvertretungen sowie die Naturschutz- und Jagdverbände wurden aufgefordert, im Kontext der vorgenannten Themenkomplexe ihre wesentlichen Erwartungen an den Wald, die Forst- und Holzwirtschaft der Zukunft, aber auch konkrete Ziele und Maßnahmen bis Mitte Februar 2009 zu formulieren. Unter Federführung des ML wird ein Entwurf des Positionspapiers gefertigt, der auf dem 3. Arbeitstreffen „Forstwirtschaft in Niedersachsen“ im Frühjahr 2009 mit den Akteuren diskutiert und abgestimmt werden soll.

Zu 3: Mit dem gemeinsamen Positionspapier werden nachfolgende Ziele verfolgt:

1. Abstimmung einer gemeinsamen Position und Ableitung von Zielen und Maßnahmen für die o. g. drei Megathemen - Forst- und Holzwirtschaft spricht mit einer Stimme!

2. Kommunikation dieser Position, der Ziele und Maßnahmen in Politik und Gesellschaft - thematisieren, sensibilisieren und gesellschaftliche Akzeptanz finden!

3. Selbstverpflichtung der Unterzeichner zu Zielen und Maßnahmen - Eigenverantwortung bekunden, Eigentum stärken!

4. Orientierung landeseigener Steuerungsinstrumente an der formulierten Position - Rahmenbedingungen weiterentwickeln!

Bereits im September 2008 habe ich mit einer Pressefahrt zum Thema „Neue Herausforderungen der Forstwirtschaft in Niedersachsen“ den Startschuss für diese Kampagne gegeben und einige Aspekte unserer „Forststrategie“ demonstriert.

Im Dezember vergangenen Jahres wurde dann auf Einladung meines Hauses am „Runden Tisch der Forst- und Holzwirtschaft Niedersachsens“ das Vorhaben mit der Entwicklung eines ganzheitlichen Ansatzes für geeignete Bewirtschaftungs-, Nutzungs- und Schutzstrategien vorgestellt.

Das Positionspapier ist ein forstwirtschaftlicher Beitrag zur Nachhaltigkeitsstrategie der Niedersächsischen Landesregierung aus dem Jahr 2008.

Anlage 20

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 22 der Abg. Andrea Schröder-Ehlers und Sigrid Rakow (SPD)

Giftmüllimporte aus Australien?

Die taz vom 26. November und 2. Dezember 2008 berichtete über die drohende Einfuhr von mehreren Tausend Tonnen extrem giftiger Abfälle aus Australien nach Norddeutschland. Eine Verbrennung derartigen Mülls im Hafen Brunsbüttel scheiterte dem Bericht zufolge bereits im letzten Jahr. Nun stehe ein zweiter Versuch bevor. Grundlage hierfür seien drei Exportanträge der Firma Orica. Die Abnehmer für den Giftmüll sitzen angeblich in Dänemark und Schleswig-Holstein. Da der Bau einer Entsorgungsanlage für die mit Hexachlorbenzol (HCB) verseuchten Abfälle in Australien verhindert werde, suche das Land nach anderen Lösungen. Angeblich bestehe mit dem Land Nordrhein-Westfalen seit 2006 ein Liefervertrag, der jedoch aufgrund eines Einfuhrstopps in Schleswig-Holstein nicht erfüllt werden könne.

Wir fragen die Landesregierung: