Protocol of the Session on December 11, 2008

Die Niedersächsische Landesregierung ist davon überzeugt, dass die Betreuungsvereine einen unverzichtbaren Beitrag für die volljährigen Personen leisten, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht bzw. nicht in vollem Umfang selbst regeln können. Deshalb wird angestrebt, die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Betreuungsvereinen über den 31. Dezember 2009 hinaus fortzusetzen.

Zwingende Voraussetzung dafür ist, dass die zuständige oberste Landesbehörde vorher begründet, inwieweit die mit dem Förderprogramm verfolgten Zwecke erreicht wurden. Zur Vorbereitung dieser Erfolgskontrolle hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg, als zentrale Förderbehörde veranlasst, schon frühzeitig eine Erhebung unter Beteiligung der kommunalen Betreuungsbehörden für die Haushaltsjahre 2006, 2007 und 2008 einzuleiten.

Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Richtlinie wird eine weitere Optimierung der Förderung der Betreuungsvereine angestrebt. Dabei ist

angedacht, in Zukunft die erfolgreiche Werbung ehrenamtlicher Betreuer noch stärker als bisher zu fördern. Bereits jetzt enthält die derzeit gültige Förderrichtlinie einen finanziellen Anreiz im Falle der Gewinnung neuer ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer.

Eine konkrete Ausgestaltung der Förderrichtlinie, insbesondere die Festlegung der Höhe der erfolgsbezogenen Fallpauschale sowie des Festbetrags wird erst nach Auswertung der jetzt eingeleiteten Erfolgskontrolle erfolgen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 3: Zur zukünftigen Ausgestaltung der Richtlinie ab 1. Januar 2010 wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 2: Ja, als Maßstab für die erfolgsbezogene Förderung wird ausschließlich die Gewinnung neuer ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer zugrunde gelegt.

Anlage 40

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 43 der Abg. Petra Emmerich-Kopatsch (SPD)

Innovative Schlaganfallversorgung durch telemedizinische Netzwerke nur in anderen Bundesländern?

In Bayern und Sachsen gibt es bereits seit einigen Jahren im Rahmen der Krankenhausplanung sogenannte Tempis-Netzwerke. Ziel ist es, den Schlaganfallpatienten, die nicht in der Nähe einer Stroke Unit leben - das sind ca. 50 % der Betroffenen -, die gleichen Chancen durch schnelles telemedizinisches Konzil einzuräumen. Da die demografische Entwicklung zur Zunahme von Schlaganfallhäufigkeiten beiträgt, ist eine moderne Versorgung auch in der Fläche durch Kooperation zwischen Kliniken mit und solchen ohne Stroke Unit durch eine Hightechvernetzung nicht nur sinnvoll, sondern absolut notwendig.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird sie im Rahmen der anstehenden Krankenhausplanung ein solches Pilotprojekt einrichten und, wenn ja, wie und an welchen Standorten?

2. Wird sie dieses Projekt mit Landesmitteln finanziell unterstützen und, wenn ja, in welcher Höhe?

3. Wie beurteilt sie diese qualitativ hochwertige Art der Zentrenbildung wie sie z. B. in Bayern

bereits Standard ist, und ist sie bereit, die in anderen Ländern gemachten guten Erfahrungen endlich auch auf Niedersachsen zu übertragen?

Der Schlaganfall ist eines der häufigsten Krankheitsbilder mit meist weitreichenden Folgen für die Betroffenen. In Deutschland treten jährlich rund 150 000 neue Schlaganfälle sowie jährlich ca. 15 000 Wiederholungsfälle auf. Die Sterblichkeit nach einem Schlaganfall innerhalb eines Jahres liegt bei ca. 40 %.

Gerade beim Schlaganfall sind die Überlebenswahrscheinlichkeit und der Grad der Genesung besonders vom Faktor Zeit abhängig. Die Wahrscheinlichkeit, einen Schlaganfall nicht nur zu überleben, sondern später auch wieder ein Leben ohne starke Beeinträchtigungen führen zu können, ist umso höher, je schneller die Behandlung in einer darauf spezialisierten Einrichtung erfolgt. Von daher ist eine schnelle medizinische Versorgung besonders wichtig.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Krankenhausplanung des Landes ist nach den für Niedersachsen geltenden gesetzlichen Vorgaben auf die Planung von Gebieten nach der Weiterbildungsordnung für Ärzte beschränkt. Die Konkretisierung des Leistungsangebotes eines Krankenhauses ist Gegenstand von Vereinbarungen zwischen dem Träger und den Krankenkassen. Eine Planung von einzelnen Leistungen (z. B. spezialisierter Schlaganfalleinheiten, sogenannte Stroke Units) durch das Land ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Zu 2: Die Finanzierung von Stroke Units ist in die allgemeine investive Förderung von Krankenhäusern eingebunden.

Zu 3: Die Zentrenbildung ist ein Weg für die Behandlung des Schlaganfalls. Ein weiterer erfolgreicher Weg: In Niedersachsen besteht ein Netz an 22 zertifizierten und somit spezialisierten Schlaganfalleinheiten, deren Standorte den Rettungsleitstellen bekannt sind. Darüber hinaus erfolgt in einigen Regionen wie z. B. Stade und Osnabrück bereits heute eine telemedizinische Vernetzung zwischen kleineren Krankenhäusern und Spezialeinrichtungen mit dem Ziel, über einen telemedizinischen Befund auch dort schnell die geeignete Therapie einleiten zu können.