Sobald die Überlegungen zu einem erfolgreichen Abschluss gelangt sind, werden auch Aussagen zu wichtigen Gesichtspunkten wie der Organisation der Projektbearbeitung und -abwicklung getroffen werden können.
Die Landesregierung hatte angekündigt, für die Jahre 2008 bis 2010 jährlich 1 Million Euro zur Qualifizierung und Beschäftigung wohnungsloser Menschen bereitzustellen. Nach den Trägern bekannt gewordenen Informationen sollen diese Mittel nun in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 nicht mehr zur Verfügung stehen. Davon wären viele Beschäftigungsmaßnahmen u. a. der Möwe gGmbH in Osnabrück betroffen.
1. Warum sollen ab dem Jahre 2009 keine Landesmittel mehr für das Programm zur Qualifizierung und Beschäftigung wohnungsloser Menschen mehr bereitgestellt werden?
2. Durch welche Leistungsträger (BA, EU u. a.) sollen in Zukunft wohnungslose Menschen mit welchem Mittelaufkommen qualifiziert und in sozialversichtungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden?
3. Ist die Landesregierung gegebenenfalls bereit, Mittel nach den §§ 67 ff. des Sozialgesetzbuches XII zur Integration der Betroffenen in den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen?
Zu 1 und 2: Die Landesregierung wird die Förderung der Maßnahmen zur Qualifizierung von wohnungslosen Menschen in den Jahren 2009 und 2010 fortführen und jährlich bis zu 800 000 Euro für diese Maßnahmen bereitstellen. Es muss allerdings die jüngste Rechtssprechung des Bundessozialgerichts berücksichtigt werden. Danach handelt es sich bei den stationären Einrichtungen für Hilfen nach den §§ 67 ff. SGB XII (u. a. für Nicht- sesshafte) grundsätzlich nicht um stationäre Einrichtungen i. S. d. § 7 Abs. 4 SGB II. Daher haben auch Menschen in diesen Einrichtungen Anspruch auf alle Leistungen nach dem SGB II, einschließlich der Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit. Das eröffnet ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten in Zusammenarbeit mit den Trägern des SGB II. Die Landesregierung erwartet daher von den Trägern der Qualifizierungsmaßnahmen, mittelfristig die Förderung auf die Grundlage des SGB II umzustellen.
lichkeiten zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Die Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, diese Problemlagen abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Spezifische Leistungen, die auf die Integration in den Arbeitsmarkt gerichtet sind, werden seit der Überführung des Bundessozialhilfegesetzes in das SGB XII nicht mehr im Bereich der Sozialhilfe erbracht. Für den Personenkreis der erwerbsfähigen wohnungslosen Leistungsberechtigten steht vorrangig das breite arbeitsmarktpolitische Instrumentarium des SGB II zur Verfügung.
Volumen der Bauunterhaltung in bes. Fällen (Kap. 06 04 TGr. 63) für die Zeit vom 01.01. bis 06.11.2008