Protocol of the Session on November 14, 2008

Vor 1998

1998 1999 2000 2001 2002

55 25 23 14 13 21

2003 2004 2005 2006 2007 2008

14 11 8 6 6 -

Die Landesregierung sieht sich in ihrer Zielsetzung bestätigt, die kommunale Präventionsarbeit in Niedersachsen weiter voranzutreiben. Der Landespräventionsrat Niedersachsen wird daher in den nächsten Jahren seine Bemühungen vor allem in jenen Kommunen verstärken, die bislang nicht über ein entsprechendes Gremium verfügen.

Anlage 33

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 34 der Abg. Gerd Ludwig Will und Dieter Möhrmann (SPD)

Großzügige Altersversorgung für IHKMitarbeiter: Sind die Rückstellungen in den Bilanzen der IHKs in Niedersachsen ausreichend?

Das Versorgungswerk der IHK Lüneburg, Ende der 1960er-Jahre gegründet und im Jahr 2000 geschlossen, belastet den Haushalt der Kammer auch in Zukunft noch erheblich. Die unterschiedliche Bewertung dieser Belastungen hat bei der IHK Lüneburg dazu geführt, dass der erst kürzlich berufene Hauptgeschäftsführer abgelöst wurde. So wurde von der einen Seite von einem Rückstand von 12,8 Millionen Euro der erforderlichen Rückstellungen gesprochen, während die Gegenseite von nur 3,9 Millionen Euro ausgeht. Für IHK-Präsident Eberhard Manzke (laut Lüneburger Landeszeitung vom 25. Juli 2008) führten Vertragsfehler „zu der Überversorgung bei der Altersversorgung von IHK-Mitarbeitern. Ein generelles Problem, das bundesweit alle Kammern trifft“.

Es wird weiter festgestellt, dass die vom Land Niedersachsen eingesetzte Rechnungsprüfungsstelle der IHK Lüneburg die finanzielle Solidität attestiert habe. Nach dem IHK-Report (10/2008) ist „auf Anregung des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums“ von der Vollversammlung zusätzlich ein Expertenausschuss mit der Aufklärung dieser Vorwürfe beauftragt worden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Seit wann und worin bestand die nach Darstellung der Lüneburger Landeszeitung vom 25. Juli 2008 „himmlische“ Altersversorgung bei den IHKs in Niedersachsen, und wie sieht die Zusatzversorgung heute aus?

2. Was hat die Überprüfung der Rechnungsprüfungsstelle im Vergleich zum „Expertenausschuss“ als Ergebnis zutage gefördert, und wie erklärt sich im akuten Fall die Differenz der „notwendigen“ zusätzlichen Rückstellungen von 3,9 Millionen zu 12,8 Millionen?

3. In welcher Höhe haben die niedersächsischen IHKs für das nach Präsident Manzke „bundesweit generelle“ Problem zusätzliche Rückstellungen (jeweils nach einzelner IHK) seit 2000 gebildet, und welche Auswirkungen hätte eine Umsetzung der auch von den Handelskammern befürworteten „Rente mit 67“ mit durchschnittlich üblichen Zusatzversorgungen auf die Beiträge der Mitglieder der jeweiligen IHK?

Bei den Industrie- und Handelskammern wurden für Führungskräfte bis vor wenigen Jahren Versor

gungszusagen erteilt, die denen der niedersächsischen Landesbeamten entsprachen. Die IHKs sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts dienstherrenfähig. Trotz dieses Status sind die IHKs - im Rahmen des Gestaltungsspielraumes ihrer Selbstverwaltung - hinsichtlich der Verabschiedung einer Zusatzversorgung und deren Ausgestaltung frei. Sogenannte Überversorgungen allerdings sind unzulässig und würden den Grundsätzen einer zweckmäßigen, auf Sparsamkeit und Effizienz gerichteten Haushaltsführung gemäß ihrem Finanzstatuts widersprechen. Verstöße dagegen würden durch die DIHK-Rechnungsprüfungsstelle bzw. Wirtschaftsprüfer oder durch die nachträgliche Rechtsaufsicht des Wirtschaftsministeriums festgestellt und den IHKs entsprechende Anpassungen empfohlen werden.

Seit der Umstellung auf ein kaufmännisches Rechnungswesen (2006/2007) wird die Höhe der Pensionsrückstellungen der IHKs anhand eines zum jeweiligen Bilanzstichtag in Auftrag gegebenen versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt. Nach Prüfung der in diesen Gutachten verwendeten Berechnungsparameter (personenbezo- gene Daten, Vergütungsmodalitäten u. a.) haben die IHKs die für sie bestehenden Risiken - im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Regelungen (Rechnungszinssatz von bis zu 6 %) - abgedeckt. Unter Verwendung eines geringeren Rechnungszinssatzes würde sich hingegen ein entsprechender Zuführungsbedarf zu den Pensionsrückstellungen ergeben. Einige IHKs haben bereits jetzt - nach der Empfehlung der DIHK - im zweiten Jahr nach der Umstellung einen niedrigeren Rechnungszinssatz als 6 % erreicht.

Dieses vorangestellt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die IHK Lüneburg-Wolfsburg hat erstmals mit Wirkung vom 1. Januar 1963 eine Ruhegeldsatzung beschlossen. Sie sichert ihren Mitarbeitern eine Verbesserung der Versorgungsbezüge im Ruhestand zu. Die Satzung gilt seit 1. Januar 1977 unverändert. Es ist eine sogenannte Zusatzversorgung, die damals auch im öffentlichen Dienst üblich war. Auf Beschluss der Vollversammlung wurde dieses Versorgungswerk zum 31. März 2000 für neue Mitarbeiter geschlossen.

Mit Präsidiumsbeschluss vom 28. November 2002 wurde allerdings festgelegt, dass sich die Versorgungsbezüge der aktiven Geschäftsführer und Pensionäre nach Art und Höhe nach dem Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung der Be

kanntmachung vor Verabschiedung der Versorgungsänderungsgesetzes 2001 richten (Fest- schreibung).

Mitarbeiter, die nach dem 1. April 2000 eingestellt wurden, erhalten eine vom Präsidium der IHK beschlossene neue beitragsfinanzierte Versorgung. Die dort angesammelten Beiträge werden dem Mitarbeiter bei Eintritt in den Ruhestand als monatliche IHK-Rente ausgezahlt. Der Vorteil dieser Regelung liegt darin, dass der Aufwand für diese Versorgungszusage für die IHK kalkulierbar ist und keine Rückstellungen dafür gebildet werden müssen.

Am 10. März 2008 wurde - mit Wirkung zum 1. Januar 2008 - von dem damaligen Hauptgeschäftsführer mit dem Personalrat der IHK eine ablösende Dienstvereinbarung zur Ruhegeldsatzung mit rückwirkenden Einschnitten bei erdienten Versorgungsansprüchen vereinbart. Es wird zurzeit gerichtlich geklärt, ob diese Vereinbarung rechtlich wirksam zustande gekommen ist.

Auf Vorschlag eines von ihr nach § 12 der Satzung eingesetzten „Expertenausschusses für Fragen der Neuordnung der Versorgungswerke der IHK“ hat die Vollversammlung der IHK Lüneburg-Stade im September d. J. beschlossen, dass der Präsidiumsbeschluss vom November 2002 zur Festschreibung der Versorgungszusagen nach dem Beamtenversorgungsgesetz für aktive Geschäftsführer und Pensionäre auf dem Stand vor Verabschiedung des Versorgungsänderungsgesetz 2001 mit einem maximal erreichbaren Ruhegehaltssatz von 75 % weiterhin gültig ist. Auch die Sonderzahlung an die Pensionäre mit Einzelverträgen in Anlehnung an das Beamtenrecht (13. Pension) wurde als Bestandteil eines vertraglichen Gesamtpakets angesehen und ist weiterzuzahlen. Die Rückdeckung der daraus resultierenden Versorgungsverpflichtungen soll optimiert und deren bilanzielle Darstellung in Hinblick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen (weniger als 6 %) angepasst werden.

Zu 2: In der Bilanz der IHK Lüneburg-Wolfsburg zum 31. Dezember 2007 werden unter Zugrundelegung eines Rechnungszinses von 6 % Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 14,978 Millionen Euro ausgewiesen. Dies ist nach Feststellung der DIHK-Rechnungsprüfungsstelle und auch des Expertenausschusses bilanzrechtlich nicht zu beanstanden. Bei einem Zinssatz von 4,5 %, einer Anwartschaftsdynamik von 2 % und einem Rententrend von 1 % würde sich ein Rück

stellungsbetrag von 20,943 Millionen Euro ergeben. Die Differenz beträgt 5,965 Millionen Euro und wäre nach dem Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes spätestens bis zum Jahr 2023 zu schließen. Es wurde bereits eine Rücklage für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 2,983 Millionen Euro gebildet.

Zu 3: Ein „bundesweit generelles Problem zusätzlicher Rückstellungen“ ist der Landesregierung nicht bekannt. Die niedersächsischen IHKs haben in ihren Wirtschaftsplänen ihre Pensionsverpflichtungen im rechtlich erlaubten Rahmen dargestellt (in der Spanne des Rechnungszinssatzes von 4 % bis 6 %).

Die Erhöhung des Renteneintrittsalters führt nicht zu einem zusätzlichen Rückstellungsbedarf. Die angesprochene „Rente mit 67“ würde sich tendenziell mindernd auf die IHK-Mitgliedsbeiträge auswirken, da die erfahrenen Mitarbeiter für zwei weitere Jahre zur Verfügung stünden. In dieser Zeit würden sie und die IHKs weitere Beträge für die Altersversorgung anlegen. Nicht nur deswegen, sondern auch wegen der erst zwei Jahre später einsetzenden Verrentung des angesparten Betrags wäre die Höhe der mit 67 einsetzenden Monatsrente höher als bei Rentenbeginn mit 65. Das würde sich aber auf den Aufwand der IHKs und damit die Mitgliederbeiträge nicht auswirken, weil es sich um die Verrentung des bereits angesammelten und verzinsten Kapitalbetrags handelt. Schließlich müssten die IHKs auch für Ersatzeinstellungen Beiträge für deren Altersvorsorge leisten.

Anlage 34

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 35 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Welche Zuständigkeiten hat der neue Leiter des Instituts für Archäologie und Denkmalpflege?

„Es gibt keine Stadt in Niedersachsen, die eine so interessante Museumslandschaft hat wie Braunschweig. Wir wollen den Standort nach vorne bringen“, zitiert die Braunschweiger Zeitung vom 14. Oktober 2008 Alfred Wieczorek, den designierten Leiter des Instituts für Archäologie und Baudenkmalpflege. Die Braunschweiger Museen müssten internationaler aufgestellt werden, so Herr Wieczorek anlässlich seines ersten Besuchs an künftiger Wirkungsstätte. Für das Braunschweiger Landesmuseum schwebt dem neuen Institutsleiter ein neues

Raumkonzept, etwa mit einem Ausstellungsraum im Braunschweiger Schloss, vor.

In Braunschweig haben die Einlassungen Wieczoreks für Irritationen gesorgt, weil er auch die ihm nach bisher diskutieren Zuständigkeiten künftig nicht unterstellten Häuser Herzog-Anton-Ulrich-Museum und Naturhistorisches Museum in seine Planungen einbezogen hat.

In einer Presseerklärung der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz vom 27. Oktober 2008 zeigte sich Dr. Gert Hoffmann, Präsident der Stiftung und Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig, sehr verwundert über die detaillierten Vorstellungen Wieczoreks und fragt, in welcher Zuständigkeit er seine konkreten Vorstellungen entwickelt habe. „Ich kann das nur so verstehen, dass Herr Wieczorek von den zuständigen Beamten des Wissenschaftsministeriums bisher nicht richtig eingewiesen ist (….)“, wird Dr. Hoffmann in der genannten Presseerklärung zitiert.

Vom Braunschweiger Schloss, wohin Herr Wieczorek Teile des Landesmuseums ausgliedern will, existiert lediglich eine vom ShoppingMall-Betreiber ECE errichtete originalgetreue Rekonstruktion der Fassade. Das Gebäude wird als Einkaufszentrum genutzt. Die Anforderungen an ein Museum sind also bei Weitem nicht erfüllt: Die erforderlichen Umbaumaßnahmen für eine adäquate technische Ausstattung und zur Einhaltung der Sicherheitsanforderungen wären mit hohen Investitionskosten verbunden. Zusätzlich entstehen erhebliche laufende Kosten durch erforderliches Aufsichtspersonal.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Zuständigkeiten wird Herr Wieczorek für die in seine konzeptionellen Überlegungen zur Entwicklung der Braunschweiger Museumslandschaft einbezogenen Häuser Herzog-Anton-Ulrich-Museum und Naturhistorisches Museum haben?

2. Welches Aufgabenprofil wurde der künftigen Leitung des Instituts für Archäologie und Baudenkmalpflege im Rahmen der Berufungsverhandlungen seitens der Landesregierung zugesagt?

3. Mit welchen Investitions- und laufenden Kosten ist bei Auslagerung eines Teils des Braunschweiger Landesmuseums in das ECE-Einkaufszentrum zu rechnen, und wer trägt diese Kosten gegebenenfalls?

In einem Telefonat am 12. November 2008 um 17.30 Uhr hat Herr Dr. Wieczorek mitgeteilt, dass er ungeachtet seiner bisherigen Zusagen ein Bleibeangebot der Stadt Mannheim angenommen hat und weiterhin die Reiss-Engelhorn-Museen leiten wird.

Die Stelle des Präsidenten des Landesamtes wird unverzüglich ausgeschrieben und soll so schnell

wie möglich besetzt werden. Ziel bleibt es, die Archäologie in Niedersachsen zu optimieren.

Bis zur Wiederbesetzung der Stelle erübrigt sich eine Beantwortung der Fragen.

Dies vorangestellt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1 bis 3: Siehe Vorbemerkung.

Anlage 35

Antwort