Protocol of the Session on November 14, 2008

Zu 2: Das generelle Problem der verstärkten Erosionen an den Vorländern durch die früheren Elbvertiefungen ist der Landesregierung bekannt. Gerade deshalb legt sie bei der beantragten Fahrrinnenanpassung besonderes Augenmerk auf die Deichsicherheit.

Zur Frage der Deichsicherheit speziell im Bereich Lühe-Anleger/Lühe-Mündung hat der Niedersäch

sische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die WSV um eine Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme wird Grundlage einer Unterrichtung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz des Niedersächsischen Landtages durch die Niedersächsische Landesregierung sein. Die Unterrichtung ist für den 24. November 2008 vorgesehen.

Einen gegebenenfalls erforderlichen Handlungsbedarf wird die niedersächsische Einvernehmungsbehörde im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens nach § 14 Abs. 3 WaStrG einbringen.

Zu 3: Der Bund ist grundsätzlich bereit, an der Elbe unterhalb Hamburgs die Unterhaltung der Sicherungs- und Schutzwerke der Deiche sowie der unbefestigten Deichvorländer zu übernehmen, verlangt dafür aber im Gegenzug vom Land Niedersachsen die Übernahme der Unterhaltung der Oste unterhalb von Bremervörde einschließlich ihrer Ufer. Das Land steht einem solchen Tausch grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Derzeit laufen dazu Verhandlungen mit dem Bund und den betroffenen Deichverbänden. Ein zwischen den Beteiligten abgestimmter Vertragsentwurf liegt noch nicht vor. Aus Sicht des Landes ist noch eine Reihe von Fragen klärungsbedürftig, so z. B. die Höhe einer vom Bund zu zahlenden Ablöse für die Unterhaltung der Oste.

Anlage 27

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 28 des Abg. Rolf Meyer (SPD)

Neun Monate Saisonarbeit in der Landwirtschaft?

In einer Pressemitteilung vom 28. Oktober 2008 hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung angekündigt, sich im Bundesrat für eine Verlängerung der sogenannten Saisonarbeit von osteuropäischen Arbeitskräften von vier auf neun Monate pro Jahr einzusetzen. Begründet wird dies mit der Behauptung, in Niedersachsen seien Flächen „nicht beerntet“ worden. Weiter heißt es, der Minister habe Sorge, dass es zu Produktionseinschränkungen oder zur Aufgabe arbeitsintensiver Betriebszweige kommen könne.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Hektar angebauter Sonderkulturen (insbesondere Gemüse, Erdbeeren, Äpfel, Kir

schen) konnten nicht abgeerntet werden, weil Saisonarbeitskräfte aus Mittel- und Osteuropa fehlten, und wie viele „feste“ Arbeitsplätze in den Sonderkulturbetrieben sowie im vor- und nachgelagerten Bereich sind weggefallen bzw. gefährdet?

2. Wie viele Betriebe gibt es in Niedersachsen, die mehrere Kulturarten nutzen und die deshalb eine Erntesaison von neun Monaten Dauer haben?

3. Wie viele ausländische Saisonarbeitskräfte gab es in den letzten drei Jahren in Niedersachsen, und in wie vielen Fällen wurden Verträge mit der Begründung storniert, die Beschäftigungsdauer sei zu kurz?

Die niedersächsische Land- und Ernährungswirtschaft ist ein wichtiger und hervorragend aufgestellter Wirtschaftsfaktor. Niedersachsen umfasst 15,5 % der landwirtschaftlichen Fläche Deutschlands und zählt 13,4 % der Betriebe, aber erzielt 21 % der Verkaufserlöse der deutschen Landwirtschaft. Die 4 300 Betriebe des Produktionsgartenbaus beschäftigen ca. 19 500 Arbeitskräfte. Niedersachsen ist nach Nordrhein-Westfalen das zweitwichtigste Bundesland für den Produktionsgartenbau. Besonders in ländlichen Regionen sind die Arbeits- und Ausbildungsplätze der Branche ein wichtiger Arbeitsmarktfaktor. 2005 erwirtschaftete der Produktionsgartenbau in Niedersachsen 892 Millionen Euro. Das waren 13,6 % der gesamten Verkaufserlöse der Landwirtschaft und 43,4 % der gesamten Pflanzenproduktion.

Damit die niedersächsische Land- und Ernährungswirtschaft auch in der Zukunft gut aufgestellt ist, müssen zum Erhalt der arbeitsintensiven Sektoren der Landwirtschaft Lösungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Erntehelfern angeboten werden. Zwar hat sich die Situation der landwirtschaftlichen Betriebe durch die neue Eckpunkteregelung der Bundesregierung für die Zulassung ausländischer Saisonarbeitskräfte etwas entspannt, es ist jedoch absehbar, dass im Jahr 2008 die Zahl der Vermittlungen von ausländischen Saisonarbeitnehmern unter dem zulässigen Volumen bleiben wird. Der Rückgang bei den polnischen Saisonarbeitskräften kann nicht durch Arbeitskräfte aus Rumänien oder Bulgarien ausgeglichen werden. Hinzu kommt, dass die Möglichkeiten einer verstärkten Beschäftigung inländischer Arbeitskräfte ausgeschöpft sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: In jeder Erntesaison führen mehrere Faktoren zu Absatzverlusten für die Gartenbau- und

Sonderkulturbetriebe, so z. B. die Witterungsbedingungen im Produktionszeitraum, die Marksituation zur Erntereife oder auch die Verfügbarkeit von Arbeitskräften. Deshalb fehlt es an entsprechenden Statistiken. Aussagen zu dieser Frage können daher nur anhand von einzelbetrieblichen Informationen abgegeben werden. So sind beim Eissalat und anderen Salaten ca. 20 % der Anbauflächen nicht abgeerntet worden. Aus dem Erdbeeranbau waren ähnlich hohe Ausfälle zu verzeichnen. Die Nichterfüllung von abgeschlossenen Arbeitsverträgen durch ausländische Saisonarbeitnehmer und zusätzlich vorzeitig abgebrochene Arbeitsverhältnisse führen bei zunehmender Kurzfristigkeit von Bestellungen durch den Lebensmitteleinzelhandel zu erheblichen Problemen bei der betrieblichen Planung und damit auch wirtschaftlichen Konsequenzen. Im Durchschnitt hängt an vier bis fünf Erntehelfern ein fester Arbeitsplatz im Produktionsprozess.

Zu 2: Über 4 000 Betriebe erzeugen in Niedersachsen Gartenbauprodukte bzw. Sonderkulturen. Mehr als die Hälfte dieser Betriebe bauen entweder mehrere Kulturarten nacheinander bzw. in zeitlich gestaffelten Kulturfolgen an und benötigen dadurch bis zu neun Monate im Jahr Erntehelfer. Saisonarbeitskräfte, die in kleineren oder Spezialbetrieben, die ausschließlich z. B. Spargel oder Erdbeeren mit kurzen Erntephasen anbauen, zum Einsatz kommen, hätten bei einer Verlängerung der Beschäftigungsdauer auf neun Monate die Möglichkeit, den Betrieb zu wechseln und wesentlich länger in der hiesigen Landwirtschaft zu arbeiten, z. B. Beginn mit Spargel, dann Erdbeeren, Heidelbeeren, Stein- und Kernobst sowie im Bereich der Weihnachtsbaumkulturen. Die Verlängerung der Beschäftigungsdauer kann die Aufnahme einer Saisontätigkeit in Deutschland fördern und den Pool von arbeitswilligen Erntehelfern erhöhen.

Zu 3: Zu den Arbeitserlaubnisverfahren für ausländische Saisonarbeitnehmer in Niedersachsen hat die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit folgende Zahlen übermittelt:

Arbeitserlaubnisverfahren

Bis Oktober 2008

dar. Land wirt schaft 2007

dar. Land wirt schaft 2006

dar. Land wirt schaft

Nieder sachsen 44 728 43 544 47 887 46 390 47 456 45 718

Stornos Nieder sachsen 16 135

14 607

12 468

An diesen Zahlen wird der Handlungsbedarf deutlich, da die Zahl der Arbeitserlaubnisverfahren in den letzen drei Jahren abgenommen hat, während gleichzeitig die Zahl der Stornierungen zunahm.

Für die Vermittlung von Saisonarbeitskräften ist in der Bundesagentur für Arbeit die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) zuständig. In den dort geführten Statistiken werden die Gründe für die Stornierungen der Arbeitserlaubnisverfahren nicht erfasst.

Anlage 28

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 29 der Abg. Karin Stief-Kreihe, Karl-Heinz Hausmann, Rolf Meyer, Sabine Tippelt, Wiard Siebels, Renate Geuter und Ronald Schminke (SPD)

Umsetzung des Erlasses zur TierschutzNutztierhaltungsverordnung - Abschnitt Legehennen

Die vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung am 14. März 2008 herausgegebene gesetzesauslegende Verwaltungsvorschrift regelt die Mindestflächen für die Haltung von Legehennen. Die Verwaltungsvorschrift missachtet nach Einschätzung vieler Sachverständiger die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung des Bundes vom 30. November 2006 durch die Nichtbeachtung der Nestflächen. Die Verordnung des Bundes schreibt in § 2 Abs. 7 vor, dass die nutzbare Fläche für die Haltung von Legehennen ohne Einrechnung der Nestflächen vorgehalten werden muss. Durch die nach obiger Auffassung rechtswidrige Auslegung der Bundesverordnung in Niedersachsen wird die Besatzdichte in den Legehennenställen um 12 % erhöht.

Aus einem Schreiben des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 21. August 2008 von Staatssekretär Dr. Gerd Müller und dem Prüfbericht des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Niedersächsischen Landtages wird deutlich, dass es sich dabei um ein rechtswidriges Vorgehen handelt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Legehennenställe (Angabe der Plätze) wurden auf der Grundlage der o. g. Verwaltungsvorschrift seitdem beantragt (nach Landkreisen geordnet) bzw. sind im Genehmigungsverfahren?

2. Welche Rechtssicherheit bietet die Landesregierung der Geflügelwirtschaft bei Klagen gegen die Errichtung von Legehennenställen auf

der Basis einer rechtswidrigen Verwaltungsvorschrift, und gibt es bereits Klagen gegen den Erlass bzw. eingeleitete Remonstrationsverfahren?

3. Inwieweit haben sich das Verbraucherverhalten und die Verbrauchernachfrage beim Kauf von Eiern aus den verschiedenen Haltungsformen in den letzten fünf Jahren verändert hinsichtlich a) Käfighaltung, b) Bodenhaltung, c) Freilandhaltung und d) Bio-Eiern?

In der Kleinen Anfrage wird auf den Erlass zur Auslegung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) hinsichtlich der Flächenvorgaben zur Legehennenhaltung in Kleingruppen vom 18. März 2008 Bezug genommen. In den einleitenden Ausführungen der Anfrage wird - trotz intensiver Erörterung dieser Angelegenheit anlässlich der 18. Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages am 8. Oktober 2008 und der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Ronald Schminke namens der Landesregierung mit Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) vom 26. September 2008 - nur auf die allgemeine Definition des § 2 Nr. 7 TierSchNutztV eingegangen. Die von § 2 Nr. 7 differierende Formulierung der Spezialregelung des § 13 b TierSchNutztV zur Kleingruppenhaltung („jederzeit … uneingeschränkt nutzbare Fläche“) mit der Folge, dass die Nestfläche in der Kleingruppenhaltung im Gegensatz zu allen anderen Haltungssystemen für Legehennen nach § 13a TierSchNutztV jederzeit als zusätzlicher Raum uneingeschränkt zugänglich ist und nicht abgesperrt werden darf, wird negiert. Nach Auffassung des ML ist die im Erlass vom 18. März 2008 dargelegte Auslegung zur Mindestfläche in der Kleingruppenhaltung für Legehennen rechtmäßig.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Ergebnis der aktuellen Abfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Niedersachsen sowie der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt JadeWeser ist aus der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Bei nach dem 14. März 2008 (Erlass des ML vom 18. März 2008) erteilten Genehmigungen mit einem Mindestplatzangebot von 890 cm2 je Henne handelt es sich in der Regel um Fälle, in denen wie beantragt genehmigt worden ist.

Zu 2: Aufgrund der nicht eindeutigen und somit auslegungsbedürftigen Formulierungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Abschnitt Legehennen, und einer möglicherweise daraus resul

tierenden unterschiedlichen Interpretation der Anforderungen wurde durch den Erlass des ML vom 18. März 2008 eine Klarstellung des Gewollten mit dem Ziel vorgenommen, Legehennenhaltern wie auch zuständigen Behörden Planungssicherheit zu geben.

Antragsteller, denen auf Grundlage des Erlasses eine Kleingruppenhaltung bau- oder immissionsschutzrechtlich genehmigt worden ist, sind in ihrem Vertrauen in die Wirksamkeit der Genehmigung geschützt und genießen grundsätzlich Vertrauens- bzw. Bestandsschutz.