Staatssekretärin Dr. Christine H a w i g h o r s t , Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung Hans-Heinrich E h l e n (CDU)
Bevor ich zur Tagesordnung komme, gestatten Sie mir bitte noch die folgende Bemerkung auch im Rückblick auf die Debatte am gestrigen Nachmittag.
Es war zweifellos eine etwas außergewöhnliche Ausgangssituation; das gebe ich gerne zu. Ich will dennoch im Hinblick auf die Debattenkultur an die Absprache erinnern, die die Fraktionen in der letzten Woche gemeinsam getroffen haben. Im Ergebnis waren wir uns einig, dass die Debatten hier im Hause zukünftig auf einem höheren Niveau stattfinden und dass die persönlichen Verunglimpfungen und Diffamierungen insgesamt deutlich reduziert werden sollen. Ich appelliere eindringlich an alle fünf Fraktionen, sich an dieses Gespräch und an unsere Vereinbarung zu erinnern, damit sich solche Vorgänge wie gestern möglichst nicht so bald wiederholen. Diese herzliche Bitte habe ich. Ich wäre dankbar, wenn man sich gegebenenfalls auch daran erinnert.
Wir beginnen die heutige Sitzung mit der Fragestunde, Tagesordnungspunkt 26. Es folgt Punkt 2, die Fortsetzung der Eingaben. Anschließend erledigen wir zunächst den gestern zurückgestellten Punkt 21 und anschließend die Punkte 27 bis 30.
Ich möchte daran erinnern, die Reden zu überprüfen und rechtzeitig an den Stenografischen Dienst zurückzugeben.
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es haben sich entschuldigt von der Landesregierung der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Herr Hirche, und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Twesten.
Bevor ich die erste Frage aufrufe, will ich noch einmal die Regelungen in Erinnerung rufen, obwohl sie eigentlich allen Kolleginnen und Kollegen bekannt sein müssten: Jede Fragestellerin bzw. jeder Fragesteller hat die Möglichkeit, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zusatzfragen dürfen nicht verlesen werden. Sie müssen zur Sache gehören und dürfen die Frage nicht auf andere Gegenstände ausdehnen. Sie müssen knapp und sachlich sein. Anfragen, durch deren Inhalt der Tatbestand einer strafbaren Handlung begründet wird oder die Werturteile oder parlamentarisch unzulässige Wendungen enthalten, sind ebenfalls unzulässig. Ich darf weiter darauf verweisen, dass einleitende Bemerkungen nicht mehr erlaubt sind. Allerdings kann man feststellen, dass das in der letzten Zeit erheblich besser geworden ist.
Ich bitte Sie darum, sich schriftlich zu Wort zu melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten, damit sich das Präsidium einen Überblick verschaffen kann.
Cuxland in Not - Was tut die Landesregierung zur Wahrung gleicher Lebensverhältnisse in Niedersachsen?
Sie wird von dem Abgeordneten Jürgen Krogmann, also in diesem Fall vom Geburtstagskind, eingebracht. Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist natürlich reiner Zufall und hat mit guter Regie nichts zu tun.
In der sogenannten Cuxland-Erklärung haben jetzt kommunalpolitische Vertreter der Stadt und des Landkreises von Cuxhaven auf die aus ihrer Sicht dramatische Situation in der Region hingewiesen und die Landesregierung zum Handeln aufgefordert.
Beklagt werden ein besorgniserregender Rückgang der Zahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter sowie die hier besonders drastischen Folgen des demografischen Wandels. Die Steuerkraft sei unterdurchschnittlich, und die Verschuldung der Kommunen sei dadurch und durch die Absenkung der Steuerverbundquote im kommunalen Finanzausgleich bereits jetzt besorgniserregend. Die Summe der kommunalen Fehlbeträge beträgt im Cuxland derzeit 550 Millionen Euro. Zum Vergleich: 2002 betrug sie 240 Millionen Euro.
Förderprogramme der EU könnten, obgleich der Landkreis Cuxhaven Ziel-1-Fördergebiet sei, nicht genutzt werden, da eine kommunale Kofinanzierung angesichts der oben geschilderten Gesamtsituation oft nicht darstellbar sei.
Auch Bedarfszuweisungen der Landesregierung würden diese grundsätzliche Problematik nicht lösen, zumal sie mit weiteren hohen Auflagen für die Kommunen, z. B. Einsparungen in der Jugend-, Vereins- und Kulturförderung oder in der Tourismusförderung, verbunden seien.
Insgesamt fehle in den kommunalen Haushalten im Landkreis Cuxhaven das Geld für erforderliche Investitionen. Selbst die Erfüllung von Pflichtaufgaben werde daher zunehmend zum Problem. Wichtige Zukunftsprojekte, wie der vom Bund geförderte Ausbau der Kindertagesstätten, wären damit nicht zu schaffen. Den 8 000 Kindern und Jugendlichen, die im Landkreis Cuxhaven von Armut bedroht sind, fehle es an Bildung, Förderung und sozialen Kontakten. Für die nötigen kommunalen Konzepte fehlen auch hier die erforderlichen Mittel.
Diese dramatische Entwicklung bezieht sich nicht nur auf das Cuxland, sondern betrifft auch andere Kommunen oder Regionen im Lande.
1. Teilt sie die Einschätzungen der CuxlandErklärung in Bezug auf die dramatische Situation dieser Region?
2. Gibt es weitere Regionen in Niedersachsen, die unter vergleichbaren Problemen leiden, und, wenn ja, welche sind dies?
3. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung, um dem Cuxland oder anderen Not leidenden Regionen wieder eine Perspektive zu eröffnen und den Verfassungsgrundsatz der Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Niedersachsen zu gewährleisten?