schaft Wege über eine einvernehmliche Lösung zu den Forderungen ausgelotet, sodass ein möglicher Endbetrag für eventuelle tatsächliche Steigerungen noch vollkommen offen ist. Im Hinblick auf die laufenden Verhandlungen können öffentlich noch keine weiteren Details bekannt gegeben werden.
Der Nachtrag 4 ist auf die Verzögerungen beim Baubeginn durch die Gerichtsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss und zur Sandentnahme zurück zu führen.
Nachdem mit dem Bau begonnen wurde, war es wichtig, die Verzögerungen zu minimieren, um den Hafen möglichst schnell in Betrieb zu nehmen und dabei die Fristen gegenüber dem Betreiber EUROGATE einzuhalten sowie um - als gewünschter Nebeneffekt - EFRE-Mittel nicht verfallen zu lassen. Es wurde daraufhin der Nachtrag 4 mit einem Volumen von 8,5 Millionen Euro vereinbart. Das ist seinerzeit dem Landtag gegenüber bereits umfassend erläutert worden. Dieser Nachtrag beinhaltet einen geänderten Bauablauf, der es nunmehr ermöglicht, dass der Hafen im Jahr 2012 vollständig fertig gestellt ist - mithin etwa eineinhalb Jahre früher als ursprünglich geplant. Je eher der Hafen in Betrieb geht, desto schneller fließen dann auch die Betreiberentgelte zurück. Die Kosten für den Nachtrag 4 setzen sich zusammen aus den Zusatzleistungen der Arbeitsgemeinschaft für einen aufwändigeren Polderschluss, Maßnahmen zur Sturmflutsicherung und Sicherung gegen Spülverluste sowie Aufwendungen für geänderte Gerätekonzepte bei voller Risikoübernahme durch die Arbeitsgemeinschaft. Die Begründung, dass die Kosten nur auf das Land entfallen, ist in der Aufteilung zwischen sogenannter Basisinfrastruktur und terminalnaher Infrastruktur zu sehen. Die Basisinfrastruktur, auf die sich der Nachtrag 4 bezieht, umfasst die Herstellung des Hafengrodens. Von dieser faktischen Landgewinnung profitiert allein Niedersachsen. Daher ist es angemessen, dass Niedersachsen die Kosten trägt.
Im Übrigen ist angesichts von Fragen zum Kostenrahmen an dieser Stelle erneut darauf hinzuweisen, dass durch Vereinbarung mit dem Betreiber über die Zahlung eines Erbbauzinses für die Terminalfläche in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro pro Jahr eine Einnahme von mehr als 180 Millionen Euro bei einer Pachtdauer von 40 Jahren erzielt wird. Weitere Einnahmen sind aus der Verpachtung oder Teilverkauf des Hafengrodes sowie Betreiberentgelten zu erwarten.
Zu 1: Über die derzeit im Raum stehenden knapp 80 Millionen Euro Mehrkostenforderungen und die Nachträge 1 und 4 sind derzeit keine zusätzlichen Kosten für den JadeWeserPort erkennbar. Der Nachtrag 1 wird als temporärer Verbau erforderlich, da der in der Ausschreibung enthaltene endgültige seeseitige Verbau aufgrund des noch nicht abgeschlossenen PFV erst später ausgeführt werden kann. Die Gesamtkosten eines derartigen Großvorhabens können wie allgemein üblich abschließend erst in der Endabrechung festgestellt werden. Dies liegt z. B. auch an eventuellen Massenverschiebungen oder sonstigen Sicherheitseinbehalten, die erst in der Schlussrechung endfestgestellt werden können. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind allerdings keine weiteren Kostensteigerungen in nennenswerter Größenordnung zu erkennen.
Zu 2: Für Mehrkosten gibt es Ursachen. „Verantwortung“ würde (persönliches) Verschulden implizieren. Die Ursache für den Nachtrag 4 liegt in den Zeitverzögerungen aufgrund der Gerichtsverfahren. Dadurch wurde eine Änderung der Bauabläufe erforderlich, um die Verzögerungen zu minimieren.
Die Ursache für die aktuellen Mehrkostenforderungen liegt in den absolut unerwarteten Preissteigerungen insbesondere für Stahl und Energie am Weltmarkt. Bei Abschluss der Verträge konnten weder Auftraggeber noch Auftragnehmer eine derartige Kostenexplosion prognostizieren.
Zu 3: Die 50 Millionen Euro Fördermittel aus der EU (EFRE-Mittel), werden vollständig in Hafenbauprojekten des Landes Niedersachsen gebunden und verfallen nicht. Zwar können infolge des verzögerten Baubeginns nicht alle EFRE-Mittel für den JadeWeserPort verwendet werden, aber ein großer Teil wird dort gebunden. Die darüber hinaus gehenden Fördermittel werden - mit ausdrücklicher Zustimmung der EU - in anderen bereits laufenden und durchfinanzierten Hafenbauprojekten wie z. B. dem Offshorebasishafen in Cuxhaven eingesetzt. Die durch die Umfinanzierung frei werdenden Mittel werden wiederum zur Finanzierung des JadeWeserPorts zur Verfügung gestellt, sodass sich keine finanziellen Nachteile für die Realisierung ergeben.
Die Zahl der Anmeldungen an den niedersächsischen Gesamtschulen ist zum Schuljahr 2008/2009 gegenüber dem Vorjahr erneut gestiegen.
Aus verschiedenen Regionen des Landes häufen sich Meldungen, dass im laufenden Schuljahr die Zahl der Anmeldungen an den niedersächsischen Hauptschulen gegenüber dem Stand des vergangenen Jahres erneut zurückgegangen ist. Gleichzeitig platzen die Gymnasien vielerorts aus allen Nähten.
Das Anwahlverhalten gibt auch Aufschluss darüber, in welcher Weise sich Eltern Bildungschancen für ihre Kinder von den weiterführenden Schulen erhoffen.
Der Vergleich der aktuellen Anmeldezahlen mit denen der Vorjahre macht zudem deutlich, wie sich die Akzeptanz der jeweiligen Schulformen bei den Eltern nach Abschaffung der Orientierungsstufe entwickelt hat.
1. Wie viele Kinder der 5. Klasse in den verschiedenen niedersächsischen Landkreisen besuchen im Schuljahr 2008/2009 die Hauptschule, wie viele die Realschule, wie viele die Gesamtschule und wie viele das Gymnasium (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben auf Grundlage der Anmeldungen)?
3. Wie viele Kinder (in absoluten Zahlen und in Prozentanteilen) besuchen abweichend von der Schullaufbahnempfehlung eine Realschule bzw. ein Gymnasium?
Die von der Fragestellerin geäußerten Vermutungen über das Elternwahlverhalten werden durch die vorliegenden Anmeldezahlen nicht bestätigt.
Zu 1: Die Hauptschule wird im Schuljahr 2008/2009 wie im Vorjahr von 13,2 % der Schülerinnen und Schüler im 5. Jahrgang besucht. Bekanntermaßen steigen die Schülerzahlen der Hauptschule in den folgenden Schuljahrgängen durch Schulformwechsler noch an. Nach bis jetzt vorliegender Meldung besuchen landesweit 11 292
Der Anteil der Realschule beträgt in diesem Schuljahr 39 %. Das sind 33 422 Schülerinnen und Schüler. Das ist der höchste Wert für die Realschule seit Abschaffung der Orientierungsstufe und auch davor.
Aktuell besuchen 42,1 % der Schülerinnen und Schüler des 5. Schuljahrgangs, also 36 160 Schülerinnen und Schüler, das Gymnasium; im Vorjahr waren es noch 44 %. Der Wert liegt damit leicht über dem des Jahres 2005 und unter dem der Jahre 2006 und 2007.
Nicht zu vergessen sind die 613 Schülerinnen und Schüler an Freien Waldorfschulen, entsprechend 0,7 %.
Anzumerken ist, dass die Zweige der Kooperativen Gesamtschule bei den entsprechenden Schulformen gezählt wurden.
Die Angaben für die einzelnen Landkreise sowie die genannten Zahlen können der Anlage entnommen werden.
Zu 2: Nach jetzigem Stand der Überprüfung der Statistik ergibt sich für das Schuljahr 2008/2009 folgendes Bild:
Das Anwahlverhalten für den 5. Schuljahrgang hat sich gegenüber dem Schuljahr 2007/2008 an den Hauptschulen nicht verändert, die Anwahl von Realschulen ist um 1,5 % gestiegen, die Gymnasien verzeichnen einen Rückgang von 1,9 % und die Integrierten Gesamtschulen eine Erhöhung von 0,3 %.
Zu 3: Grundsätzlich ist anzumerken, dass ein Vergleich insbesondere der absoluten Zahlen für die Schullaufbahnempfehlung der Schülerinnen und Schüler im 4. Schuljahrgang und der Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang des folgenden Schuljahres nur bedingt möglich ist. Die Schülerinnen und Schüler des 4. Schuljahrgangs mit den Empfehlungen für Hauptschule, Realschule oder Gymnasium verteilen sich im 5. Schuljahrgang auf fünf Schulformen. Zu den drei Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium kommen die Integrierte Gesamtschule und die Freie Waldorfschule hinzu. Weiterhin bleibt die Gesamtmenge der Schülerinnen und Schüler beim Übergang vom 4. in den 5. Schuljahrgang nicht konstant, da nicht alle Schülerinnen und Schüler
von der Grundschule auf eine weiterführende Schule wechseln und selbstverständlich auch wiederholende Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang gezählt werden. Die folgenden Zahlen sind daher mit der gebotenen Vorsicht zu interpretieren.
Eine Realschule besuchen im Vergleich zur Anzahl der Empfehlungen 1 442 mehr Schülerinnen und Schüler. 38,5 % der Empfehlungen im 4. Schuljahrgang steht ein Anteil von 39,0 % der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang gegenüber.
Für das Gymnasium erhielten 39,0 % der Schülerinnen und Schüler des 4. Schuljahrgangs eine Empfehlung, demgegenüber sind 42,1 % der Schülerinnen und Schüler des 5. Schuljahrgangs an einem Gymnasium angemeldet. Absolut sind dies 3 787 Schülerinnen und Schüler mehr.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 28 der Abg. Ursula Helmhold und Miriam Staudte (GRÜNE)
Seit etwa vier Jahren wird öffentlich über Misshandlungen und Zwangsarbeit von Kindern und Jugendlichen in Heimeinrichtungen gesprochen. Diese Einrichtungen wurden von kirchlichen Trägern, aber auch vom Land selbst geführt. Die evangelische Landeskirche Hannover arbeitet die Vorfälle in ihren Einrichtungen inzwischen in vorbildlicher Weise auf.
Offen ist jedoch noch, in welcher Weise niedersächsische Landeseinrichtungen durch Missachtung von Aufsichtspflichten zu den Grausamkeiten beigetragen haben und inwieweit es Misshandlungen und Zwangsarbeit auch in den vom Land betriebenen Häusern gegeben hat.
1. Wie war in dem infrage kommenden Zeitraum von 1945 bis 1975 die Aufsicht und Kontrolle der Einrichtungen organisiert?
2. In wie vielen Fällen sind Misshandlungen aktenkundig geworden, und wie wurde darauf reagiert (getrennt nach Landeseinrichtungen und Einrichtungen anderer Träger)?
3. Wie gedenkt die Landesregierung zur Aufarbeitung der Vorfälle beizutragen und, vor allem, den berechtigten Interessen der Opfer auf Entschädigung für ihr Leid nachzukommen?
Angestoßen von Presseartikeln sowie der Veröffentlichung „Schläge im Namen des Herrn“ von Peter Wensierski, gründete sich vor ca. zwei Jahren der Verein ehemaliger Heimkinder e. V. und richtete eine Petition an den Deutschen Bundestag. Gefordert wurden die historische Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der Heimerziehung sowie die Entschädigung für das in den Heimen erlittene Unrecht. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat zwischenzeitlich mehrere Anhörungen zu diesem Thema durchgeführt, zunächst mit Vertreterinnen und Vertretern des Vereins selbst, anschließend auch mit Wissenschaftlern sowie öffentlichen und freien Jugendhilfeträgern. Der Petitionsausschuss beabsichtigt nun, einen runden Tisch unter Vorsitz von Frau Bundestagsvizepräsidentin a. D. Dr. Vollmer mit allen beteiligten Akteuren zusammenzubringen, um an einer Lösung zu arbeiten.
Der Verein ehemaliger Heimkinder bzw. einzelne Vereinsvertreter sind in den vergangenen Jahren auch direkt auf Heimträger zugegangen und haben ihre Forderungen dort vorgebracht.
Das Land Niedersachsen steht in folgenden Bereichen in der Verantwortung für die Erziehungspraxis der 50er- und 60er-Jahre in den niedersächsischen Heimen: