2010 werden wir erstmals in der Geschichte dieses Landes einen Haushalt ohne Nettoneuverschuldung vorlegen.
Mehr als 3 Milliarden Euro an Schulden sind seit 2003 abgebaut worden. Das, meine Damen und Herren von den Linken, ist der richtige Weg der Haushaltskonsolidierung.
Meine Damen und Herren, den Weg, den Sie gehen wollen, nämlich den Menschen durch neue und erhöhte Steuern in die Taschen zu greifen, um dann das so eingenommene Geld durch eine zwangsläufig erforderliche Staatsbürokratie zu verteilen, die ihrerseits natürlich auch wieder Geld des Steuerzahlers kostet, ist ein verhängnisvoller Irrweg. Das würde die Leistungsbereitschaft und die Eigenverantwortung der Menschen schwächen, aber nicht zur dringend notwendigen steuerlichen Entlastung der Leistungsträger, der Mittelschicht sowie der Facharbeiter und der Familien führen.
Denn eines ist klar, meine Damen und Herren: Wenn Sie - wie Sie es in Ihrem Antrag formuliert haben - nach Einführung der Vermögensteuer von zusätzlichen Steuereinnahmen für die Bundesrepublik von deutlich mehr als 15,9 Milliarden Euro ausgehen, dann muss die Bemessungsgrundlage aber auch schon bei mittleren Vermögen ansetzen, also auch bei dem Eigentümer einer lastenfreien Immobilie oder bei der Großmutter, die bis ins hohe Alter ein ordentliches Sparguthaben angesammelt hat. Das, Herr Dr. Sohn, wäre nun tatsächlich Blödsinn; da muss ich Ihnen Recht geben.
Meine Damen und Herren, Deutschland wäre dann im europäischen Maßstab einsame Spitze. Wir würden dann Länder wie Frankreich oder die Schweiz beim Steueraufkommen um das Sechs- bis Siebenfache übertreffen. Von den vielen Län
Meine Damen und Herren, wenn Sie die Bemessungsgrundlage höher ansetzen und die Einnahmen aus dieser Steuer damit verringern, dann stellt sich doch die Frage: Sind die Kosten für den bürokratischen Aufwand, den man betreiben muss, um eine solche Steuer zu erzielen, nicht höher als die damit erzielten Einnahmen?
Ich fasse zusammen: Dieser Antrag soll eine schleichende Enteignung von Privateigentum einleiten, um dadurch eine andere Republik entstehen zu lassen. Das ist der wahre Hintergrund der Anträge, die von der Linksfraktion immer wieder gestellt werden. Der vorliegende Antrag der Linksfraktion ist ein weiterer Beweis für die Politikunfähigkeit dieser Gruppierung. Diese Art von Umverteilung würde letztlich zu mehr Arbeitslosigkeit führen. Am Ende wären wir alle in Deutschland ärmer als je zuvor. Das aber wäre das Letzte, was wir gebrauchen könnten. Schließlich sind wir gewählt, um Schaden vom Volk abzuwenden. Die Steuererhöhungspläne der Linksfraktion sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt wurden.
Sie können sich vorstellen, dass wir diesen Antrag auch nach intensiver Beratung im Ausschuss ablehnen werden.
Für eine Kurzintervention auf den Kollegen Heidemann hat Herr Klein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Heidemann, ich habe Ihren Ausführungen interessiert gelauscht. Interessant fand ich aber den Bereich, zu dem Sie nichts gesagt haben. Es ist doch so, dass Ihr finanzpolitischer Sprecher - wahrscheinlich doch die ausschlaggebende Stimme in Finanzfragen - gemeinsam mit seinen Landeskollegen auf die Erhebung der Erbschaftsteuer verzichtet hat. Sie fordern die Abschaffung dieser Erbschaftsteuer.
Das bedeutet, dass im Haushaltsplan 2009 312 Millionen Euro fehlen werden. Mich interessiert schlicht und einfach, was der Finanzminister und die CDU-Fraktion dazu zu sagen haben.
(Beifall bei den GRÜNEN - Kreszentia Flauger [LINKE]: Die streichen dann noch ein bisschen mehr! Ganz ein- fach!)
Es ist relativ einfach. Wir, die CDU-Fraktion und ich als finanzpolitischer Sprecher, stehen weiterhin für eine Erhebung der Erbschaftsteuer. Wie Sie dem Protokoll unschwer entnehmen können, war ich am gestrigen Tag und auch vorgestern hier in Hannover anwesend und habe fast durchgehend auf meinem Platz hier im Plenarsaal gesessen. Die Tagung der finanzpolitischen Sprecher aber fand in Mainz statt. Insofern konnte ich schon aufgrund der räumlichen und der zeitlichen Distanz an der Abstimmung, die dort stattgefunden hat, nicht teilnehmen. Das Ergebnis entspricht auch nicht meiner Auffassung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe zugehört und zu verstehen versucht, welche Positionen die einzelnen Rednerinnen und Redner hier jeweils vertreten haben. Wenn ich mich am Ende frage, worüber wir hier eigentlich diskutiert haben, komme ich zu der Auffassung, dass es zwei Ebenen gibt, die in der Diskussion eine Rolle spielen. Die eine Ebene ist die Auseinandersetzung mit dem Antrag der Linken. Die andere Ebene lässt sich mit dem Versuch kennzeichnen, die Grundsätze der Steuerpolitik an drei ausgewählten Themenfeldern darzustellen.
Ich fasse zusammen, was bei mir hängen geblieben ist. Herr Dr. Sohn hat erreicht, was er wollte. Sehr viele haben sich ganz präzise mit dem auseinandergesetzt, was er uns sozusagen als Stöck
chen hingehalten hat, um darüberzuspringen. Ich sage ganz deutlich: Ich bin fest davon überzeugt, dass er gar keinen Abstimmungserfolg für diesen Antrag wollte. Er wollte, dass sich die anderen Fraktionen mit den Botschaften der Linken auseinandersetzen, die gesagt haben: In der Not, in der wir uns befinden, Haushaltskonsolidierung konkret am Haushalt 2009 und an der mittelfristigen Finanzplanung darzustellen, brauchen wir ein Ventil, brauchen wir Luft, um darzustellen, wie wir unsere Mehrausgaben finanzieren. So kam er auf Vermögensteuer, Erbschaftsteuer und Körperschaftsteuer. Einige haben ja etwas dazu gesagt, wie es mit den drei Steuertatbeständen funktioniert.
Wer in der aktuellen Situation aber außer Acht lässt, dass das eigentliche Kampffeld der Erhalt der Erbschaftsteuer ist, und hier über zwei Nebenkriegsschauplätze eine Diskussion führt, muss doch verstehen, dass dieser Landtag ganz im Sinne von Herrn Althusmann Seit an Seit dafür steht, dass die CSU mit ihrem Ziel nicht durchkommt, die Erbschaftsteuer abzuschaffen,
dass die FDP in ihre Schranken gewiesen wird und die Erbschaftsteuer nicht abschaffen darf und dass die Vernünftigen hier in diesem Hause - dazu gehören, wenn ich das richtig verstanden habe, die CDU, die SPD, die Grünen und, wenn die Summe auch strittig ist, ebenso die Linken - dafür sorgen, dass die Erbschaftsteuer erhalten bleibt. So könnte garantiert werden, dass die Erbschaftsteuer über das Jahr 2008 hinaus, also auch 2009 und in den Folgejahren erhalten bleibt. Das ist der Kern der Auseinandersetzung heute.
Man kann daran messen, ob man es mit dem ernst meint, was in der Bayerischen Verfassung steht. Ich will das ruhig einmal zitieren, weil es durchaus hilfreich ist, bisweilen von den Bayern zu lernen. In Artikel 123 der Bayerischen Verfassung - Allgemeine Besteuerung - steht:
„Alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens und unter Berücksichtigung ihrer Unterhaltspflicht zu öffentlichen Lasten heranzuziehen.“
In der Bayerischen Verfassung steht also, dass die Heranziehung im Verhältnis des Einkommens und des Vermögens erfolgen soll.
Weiter heißt es, Verbrauchssteuern und Besitzsteuern müssten zueinander in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Erbschaftsteuer diene auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen Einzelner zu verhindern. Sie sei nach dem Verwandtschaftsverhältnis zu gestalten. Außerdem gibt es noch einen Artikel 169 - auch dies sei an die Adresse Andersgläubiger gesagt -, in dem der Mindestlohn ausdrücklich als verfassungskonform dargestellt ist.
Was lernen wir daraus? Wir lernen daraus zweierlei. Die CDU und die FDP, die sich hier ja sehr stark gegen Vermögensteuer, gegen Erbschaftsteuer und gegen die Beteiligung dieser besonderen Tatbestände an der Ausfinanzierung eines tragfähigen gesellschaftlichen Systems geäußert haben und gesagt haben, eine solche Beteiligung sei von Übel, müssten doch eine Verfassungsänderung in Bayern anstreben, damit man sich nicht auf die einschlägigen Artikel der Bayerischen Verfassung berufen kann.
In diesem Sinne begeht die CSU eigentlich einen Verfassungsbruch; denn sie weiß, dass es Länder gibt, in denen die Haushalte nicht auskömmlich und nicht ausgeglichen sind.
Vielleicht freuen die Linken sich jetzt, dass dies in der Verfassung steht. Herr Dr. Sohn hat Marx und die Bayerische Verfassung möglicherweise zusammengetragen. Herr Dr. Sohn, hinsichtlich Ihres Antrages stellt sich allerdings das Problem, dass Sie Mehrheiten für solche Botschaften brauchen. Obwohl Sie mithilfe der Bayerischen Verfassung und einem grundsoliden Antrag angetreten sind, sind Sie noch nicht einmal über 5 % gekommen. Das ist das eigentliche Problem in der Auseinandersetzung um die Steuerpolitik. Sie ist nicht so einfach, wie Sie es in dem Antrag darstellen. Ich sage das ausdrücklich im Blick auf die Körperschaftsteuer. Heute Morgen ist bei der Aussprache über die Mündliche Anfrage, als Herr Möllring hier auf ungefähr 50 Fragen Antworten gegeben hat, deutlich geworden, dass Steuern, isoliert betrachtet, sich im Verhältnis zur Haushaltspolitik zwar scheinbar einfach rechnen lassen, indem man Zahlen hinschreibt, die man gern hätte, um Ausgaben zu tätigen, dass dies aber nicht die Lösung ist, die man sucht.
Herr Dr. Sohn, Sie haben gesagt: Ich will 2,3 Milliarden Euro haben. Davon nehme ich 1 Milliarde Euro aus der Erbschaftsteuer, 700 Millionen Euro aus der Vermögensteuer und 600 Millionen Euro aus der Körperschaftsteuer. Weil ich nicht genau weiß, wie das funktionieren soll, schreibe ich erst einmal die Zahlen hin. Dann habe ich eine ordentliche Summe, die ich dem Volk gegenüber ins Feld führen kann, womit ich Politik gestalte. Dass man über die Körperschaftsteuer aber mindestens im europäischen Zusammenhang diskutieren muss, haben wir doch in der Auseinandersetzung über die Unternehmenssteuern schlechthin und damit auch über die Körperschaftsteuer gelernt. Wenn wir zum seinerzeitigen Zeitpunkt nicht eine Anpassung vorgenommen hätten - möglicherweise kam sie sogar zu spät -, hätte unser Wirtschaftsstandort im Steuerwettbewerb im europäischen Kontext gelitten, und zwar schwer.
Wir sehen das an der Situation in Irland. Das muss jeder begreifen. Das hat mit scheuem Reh und Steuern gar nichts zu tun. Es geht hier um die Klugheit von Investoren. Sie gehen dorthin, wo sie in der Summe der Vorteile bei einer Ansiedlung am meisten profitieren. Sie schauen dann auch genau auf die steuerlichen Gegebenheiten.
Ich bin deshalb sehr dafür, dass wir uns in der Frage der Steuerharmonisierung in Europa zusammenraufen. Der Steuerwettbewerb in Europa darf nicht zum Nachteil von Deutschland stattfinden. Unter diesem Aspekt werden wir bei einigen Probleme bekommen. Eine solche Schieflage, wie wir sie in Europa mit den hoch entwickelten Industriestaaten auf der einen Seite und den Staaten, die jetzt hinzugekommen sind und in denen die Körperschaftsteuern gegen null gehen, haben, hält eine Volkswirtschaft auf Dauer nicht aus. Deshalb ist das, was Sie vorschlagen - Erhöhung der Körperschaftsteuer, quasi Verdoppelung des Einnahmevolumens -, für den Wirtschaftsstandort Deutschland völlig kontraproduktiv. Dieser Punkt ist deswegen schlichtweg abzulehnen.
Ich will nun etwas zur Frage der Vermögensteuer sagen. Zu dieser Frage braucht mir keiner viel zu erzählen. Die Vermögensteuer ist eine Ländersteuer. Die Bayerische Verfassung hat das ausdrücklich abgesichert. Es wäre normal, wenn die Länder sagten: Wir legen Wert darauf, originäre Landessteuern zu gestalten und zu haben. Ich erinnere mich gut an die Zeit, als der jetzige Bundesfinanzminister Ministerpräsident in Nordrhein
Westfalen war, Sigmar Gabriel Ministerpräsident in Niedersachsen war und ich Finanzminister in Niedersachsen war.
Mancher war damals politisch noch gar nicht auf der Welt; er war allenfalls physisch auf der Welt. In dieser Zeit, als die Not bei den Ländern am größten war, war auch Niedersachsen schlecht dran. Damals waren auch andere Länder schon längst bei verfassungswidrigen Haushalten. Damals hat eine ganze Reihe von Ländern gebettelt, wir mögen doch etwas tun, um die Vermögensteuer wieder herbeizuschaffen, damit sie einen gewissen Beitrag aus Landessteuern selber generieren können. Es wurde gefragt: Wer macht denn das sinnvollerweise? Natürlich kam man dann auf die Sozis, weil die Sozis in Berlin regierten. Wir haben daraufhin gemeinsam einen Entwurf erarbeitet. Herr Dr. Sohn, Sie sollten ihn einmal nachlesen; irgendwo wird er zu finden sein. Diesen Entwurf haben wir dann vorgelegt. Das Ergebnis war, dass in dem Moment, als wir die Presseinformation vorgelegt haben, die Pusher dieses Themas reihenweise abgesprungen sind und wir allein vor den Fernsehkameras standen. Daraufhin hat Gerhard Schröder gesagt: Wir sind doch nicht bekloppt. Warum sollen wir als Sozialdemokraten das im Bundestag vorantreiben, wenn die anderen Länder das nicht mittragen und es im Bundesrat scheitert? - So viel zu Mehrheiten, Herr Dr. Sohn, die man für die Wiedereinführung von Steuern braucht, die extrem schwierig zu begründen sind.
Herr Rickert, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Bayerische Verfassung recht hat. Wir haben ein Steuersystem nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit. Ich bin sehr dafür, dass diejenigen, die leistungsfähiger als andere sind, in solidarischer Verantwortung gegenüber dem Staat und der Gesellschaft insgesamt mit ihrem Vermögen, mit ihrem Erbe, mit ihrem Einkommen, mit ihren Gewinnen aus Aktien, den Dividenden, und mit den Gewinnen aus den Unternehmen, die sie betreiben, stärker herangezogen werden. An diesem Prinzip sollten wir uns orientieren.
Für die Linke hat sich Herr Dr. Sohn noch einmal zu Wort gemeldet. Ihnen verbleibt eine Redezeit von 23 Sekunden.