Der Betrachtungsraum des im Vorspann genannten integrierten Bewirtschaftungsplanes für das Elbeästuar umfasst das FFH-Gebiet 003 „Unterelbe“ und Teile des gleichnamigen Vogelschutzgebietes V18. Betroffen sind die Landkreise Cuxhaven und Stade sowie die benachbarten Länder Schleswig-Holstein und Hamburg.
Der Betrachtungsraum des integrierten Bewirtschaftungsplanes für das Weserästuar umfasst die FFH-Gebiete 203 „Unterweser“ und 026 „Nebenarme der Weser mit Strohauser Plate und Juliusplate“ sowie Teile des Vogelschutzgebietes V27 „Unterweser“. Betroffen sind die Landkreise Wesermarsch, Cuxhaven und Osterholz sowie das benachbarte Land Bremen.
Die Niedersächsischen Landesforsten (NLF) erstellen seit 2004 Managementpläne auf ihren Flächen. Bis 2016 werden voraussichtlich für jedes größere FFH-Gebiet auf Flächen der NLF Managementpläne oder Teilpläne vorliegen.
Zu 2 und 3: Im Wald werden Managementpläne derzeit nur auf Flächen der Niedersächsischen Landesforsten (NLF) erstellt.
Die NLF erstellen Managementpläne für eigene Waldflächen, die als FFH-Gebiete ausgewiesen worden sind (das sind ca. 52 000 ha in 195 Gebie- ten). Für die meisten dieser Gebiete werden die NLF Managementpläne erarbeiten.
Soweit die NLF nicht auf ganzer Fläche, sondern nur auf Teilflächen Eigentümer sind, dient der Managementplan der NLF als Baustein für den zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls zu erstellenden Managementplan für das jeweilige gesamte FFH-Gebiet. Für diesen sind seit 2008 die unteren Naturschutzbehörden zuständig.
In Einzelfällen kann auch mit der unteren Naturschutzbehörde - wie in der Vergangenheit mit dem NLWKN - vereinbart werden, dass bei kleinen FFH-Gebieten kein Managementplan erstellt wird.
Gliederung und Inhalt der Managementpläne basieren auf einem zwischen den NLF und dem NLWKN erarbeiten Muster. Die Abstimmung der Managementpläne erfolgte bis 2007 mit dem NLWKN, seit 2008 mit den zuständigen unteren Naturschutzbehörden, die allerdings auch in den vergangenen Jahren in die Erstellung der Pläne eingebunden waren.
Die in den NLF erstellten Managementpläne werden weitgehend aus dem Landeszuschuss des ML bzw. in Eigenbindung der NLF im Produktbereich 2 finanziert und in zeitlichem Zusammenhang mit der Betriebsplanung, der sogenannten Forsteinrichtung, durchgeführt, sodass sie direkt in die forstliche Bewirtschaftung der Gebiete einfließen.
Eine Auflistung der bis heute fertiggestellten oder in Bearbeitung befindlichen Managementpläne auf Flächen der NLF liegt in Anlage 1 an. Ergänzend wird auf den ersten Absatz der Antwort auf Frage 1 verwiesen.