Protocol of the Session on September 18, 2008

b) die Studierquote zu erhöhen?

3. Warum sieht sich der Wissenschaftsminister nicht in der Lage, das Versprechen des Ministerpräsidenten, Stipendien einzuführen, endlich einzulösen, sondern delegiert seine Aufgaben immer wieder an Kommissionen?

Die in der 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks veröffentlichten Daten belegen eine starke Abhängigkeit der Zugangsperspektiven junger Menschen zum Hochschulstudium von der sozialen Herkunft. Dies wird auch von den Berich

ten „Bildung in Deutschland“ und „Education at a glance“ belegt.

Tiefer gehende Untersuchungen zeigen, dass die Weichenstellungen für die Bildungsbiographie und spätere Aufnahme eines Hochschulstudiums im Elternhaus und in der frühkindlichen Bildung und Entwicklung gelegt werden. Deshalb müssen alle Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen junger Menschen zur Aufnahme eines Hochschulstudiums unabhängig vom Herkommen und Einkommen der Eltern viel früher ansetzen. Deshalb hat die Landesregierung Anfang 2007 das Niedersächsische Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung an der Universität Osnabrück mit einer landesweiten Vernetzung über die Träger der Eltern- und Erwachsenenbildung und parallel dazu einen entsprechenden Forschungsverbund gestartet. Erfolge dieser Arbeit benötigen Zeit und können sich naturgemäß nicht nach eineinhalb Jahren einstellen oder auswirken.

Die Zahl der nach dem BAföG Geförderten ist in den letzten Jahren gesunken, für 2008 liegen noch keine Zahlen vor. Nachdem die 22. Novelle zum BAföG zu deutlichen Erhöhungen der Freibeträge und Bedarfssätze geführt hat, was von der zweiten Jahreshälfte an wirksam werden wird, wird mit einem signifikanten Anstieg der Zahl der Geförderten um etwa 15 bis 20 % gerechnet. Dementsprechend dürften die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel bundesweit bei ca. 450 Millionen Euro liegen. Für Niedersachsen ist im Haushaltsentwurf der Landesregierung eine Steigerung des Haushaltsansatzes für das BAföG für das Jahr 2009 von knapp 21 Millionen Euro gegenüber dem Ansatz von 2008 veranschlagt worden.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Ein Zusammenhang zwischen bislang zurückgegangenen Förderzahlen beim BAföG und einer wachsenden sozialen Kluft an den Hochschulen wird nicht gesehen. Wie bereits dargelegt, wird mit einem signifikanten Anstieg der Gefördertenzahl gerechnet.

Die zurückgehenden Förderzahlen beim BAföG sind vornehmlich auf die Nichtanpassung der Förderbeträge und Fördersätze zurückzuführen. Zum Wintersemester 2008/2009 steigen die Bedarfssätze nach dem BAföG um 10 % und die Freibeträge um 8 %. Zuvor waren die Sätze sieben Jahre unverändert geblieben. Das Land Niedersachsen hatte im letzten Jahr diese dringend notwendigen Erhöhungen erfolgreich gefordert und im Bundes

rat dem Änderungsgesetz zugestimmt. Die BAföGMittel werden zu 35 % von den Ländern getragen.

Darüber hinaus besteht aus Sicht der Landesregierung weiterer Reformbedarf, um das BAföG den geänderten Verhältnissen anzupassen und weiterzuentwickeln. Insbesondere sollte eine Angleichung der Förderungsregelungen für ein Studium im Inland mit denen für ein Studium im Ausland erreicht werden. Dadurch würden Studienbeiträge beim anrechenbaren Einkommen bedarfserhöhend wirken, wie es bereits heute für im Ausland zu zahlende Studiengebühren gilt. Die in den Bundesländern bestehenden Studienbeitragsdarlehen und das BAföG sollten zusammengeführt werden.

Die Einführung der Studienbeiträge in Niedersachsen hat bisher keine Auswirkung auf die Studienanfängerzahlen. Vielmehr sind die Studienanfängerzahlen im Wintersemester 2007/08 um rund 9 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Zur grundsätzlichen sozialen Abfederung der Einführung von Studienbeiträgen hat das Land das Förderprogramm Studienbeitragsdarlehen aufgelegt und damit sichergestellt, dass fast alle Studienbeitragspflichtigen zur Finanzierung der Studienbeiträge ein zinsgünstiges Darlehen beantragen können. Diese Darlehen werden frühestens zwei Jahre nach Ende des Studiums und nur bei hinreichendem Einkommen der Darlehensnehmerin/des Darlehensnehmers zurückgefordert (hier gilt die für die Rückzahlung von BAföG-Darlehen nach § 18 a Abs. 1 BAföG geltende Einkommens- grenze zuzüglich 100 Euro). Die Rückzahlung des Studienbeitragdarlehens entfällt, soweit das Studienbeitragsdarlehen einschließlich Zinsen zusammen mit Verpflichtungen aus in Anspruch genommenen Darlehen nach § 17 Abs. 2 Satz 1 BAföG 15 000 Euro (sogenannte BAföG-Kappung) überschreitet.

Zur Steigerung der Attraktivität des Hochschulstudiums haben die niedersächsischen Hochschulen (zum Teil in Kooperation mit MWK und MK) in den letzten Jahren zahlreiche Projekte und Maßnahmen initiiert und etabliert.

An den Hochschulen findet häufig ein sogenanntes Schnupperstudium statt, in dem die Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgänge Hochschulveranstaltungen besuchen und somit bereits während ihrer Schulzeit Kontakt zur Hochschule herstellen können. Sogenannte Kontaktmessen Wissenschaft/Wirtschaft, wie z. B. die KISS-ME an der Leibniz-Universität Hannover oder die Karrieremesse Sprungbrett an der TU Clausthal, sind vor

bildlich geeignet, das Interesse junger Leute an der Aufnahme eines Studiums zu wecken, wenn ihnen klar wird, welche hervorragenden Perspektiven sich ihnen damit auf dem Arbeitsmarkt bieten. Um speziell für die naturwissenschaftlich-technischen Fächer in besonderer Weise zu begeistern, gibt es bereits eine ganze Reihe von Initiativen, in Niedersachsen z. B. die IdeenExpo oder das XLAB, überregional das Portal Perspektive Luftfahrt, dessen Aufbau von Niedersachsen zu 50 % finanziert wurde, oder aktuell das Jahr der Mathematik.

Zu 2: Der demografisch bedingte Anstieg der Studienberechtigtenzahlen und der doppelte Abiturjahrgang sollen als Chance für die junge Generation und für die Hochschulen strategisch intelligent genutzt werden. Bund und Länder haben sich deshalb auf die Umsetzung eines Hochschulpaktes 2020 verständigt, mit dem bis 2010 zunächst 91 400 zusätzlichen Studierenden durch Bereitstellung entsprechender Finanzmittel ein Studium an einer deutschen Hochschule ermöglicht werden soll. Auf Niedersachsen entfallen davon 11 200 zusätzliche Plätze im ersten Hochschulsemester. Damit werden auch die Zukunftschancen der jungen Generation gesichert.

Zu 2a: In der 16. Wahlperiode sollen einzelne Vorschriften des NHG geändert werden. Dabei wird auch das Thema Hochschulzugang eine Rolle spielen. Die bereits sehr weitreichenden Zugangsmöglichkeiten in Niedersachsen werden derzeit im Rahmen der Qualifizierungsinitiative des Bundes und der Länder weiterentwickelt und harmonisiert. Es ist u. a. geplant, im Hochschulgesetz eine Regelung zu schaffen, nach der besondere, in der beruflichen Bildung, im Beruf oder der Weiterbildung erworbene Kompetenzen nach Feststellung durch die Hochschule zu einer Hochschulzugangsberechtigung führen. In der Anrechnung von beruflichen Kompetenzen wird ein wichtiger Baustein gesehen, mit dem die Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen verbessert und die Möglichkeit für Berufsqualifizierte erleichtert werden, einen Hochschulabschluss zu erlangen.

Zu 2 b: Entscheidend für die Erhöhung der Studierquote sind u. a.

a) eine gute schulische Vorbereitung und Information von Studierwilligen sowie entsprechende Beratungsangebote (auch) an den Hochschulen (als Einstiegsportal zur Übersicht über die Studienangebote und relevante Informationen rund ums Studium in Niedersachsen dient

www.studieren-in-niedersachsen.de). Bei der Nachfrage nach Studiengängen ist wiederum in Rechnung zu stellen, dass diese eng mit Angeboten und der Leistungskurswahl in den Gymnasien korrespondiert;

b) ein attraktives und quantitativ ausreichendes Angebot an berufsqualifizierenden Bachelor- sowie weiterführenden Masterstudiengängen für Studieninteressierte. Niedersachsen hat seine Studiengänge durch die konsequente Unterstützung des Bologna-Prozesses durch Verbesserung der Betreuungsrelationen praktisch flächendeckend (mit Ausnahme einiger bun- desweit reglementierter Studiengänge) umgestellt. Mit den Studienbeiträgen ist den Hochschulen ein Instrument zur weiteren qualitativen Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehre an die Hand gegeben. Die neue Struktur ermöglicht interessante Kombinationsmöglichkeiten und Berufsbiographien.

Mehr als bisher muss es zudem darum gehen, auch die „nicht traditionellen Zielgruppen“ verstärkt an die Hochschulen zu bekommen. Studiengänge, die berufsbegleitend studierbar sind, sei es im grundständigen Bereich, sei es maßgeschneidert als weiterbildendes Angebot, entwickeln sich zunehmend. Darüber hinaus wird die Durchlässigkeit unterschiedlicher Bildungsgänge erhöht, etwa durch die Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf ein Hochschulstudium. Entsprechende Modellprojekte werden bereits vom Land finanziell unterstützt.

Zu 3: Die Koalitionspartner haben vereinbart, talentierte und motivierte junge Menschen frühzeitig zu fördern und deren Bildungschancen zu erhöhen. Auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung soll neben den sozialverträglich ausgestalteten Studienbeiträgen ein erweitertes Stipendien- und Förderangebot aufgebaut werden, um damit insbesondere besonders Begabte zu fördern, herausragendes ehrenamtliches Engagement (einschließ- lich solchem in der Hochschulselbstverwaltung) zu berücksichtigen. Daneben soll die finanzielle Situation kinderreicher Familien mit besonderen Problemlagen verbessert werden.

Für das erweiterte Stipendienangebot sind im Haushaltsplanentwurf der Landesregierung und der mittelfristigen Finanzplanung für 2009 1 Million Euro, für 2010 2 Millionen Euro und in den Jahren 2011 und 2012 je 3 Millionen Euro eingestellt worden. Dabei wird das Ziel verfolgt, dass die vorgenannten Beträge jeweils von den Hochschulen und

durch Zuwendungen von dritter Seite um Beträge in gleicher Höhe aufgestockt werden, sodass die Gesamtsumme der zu vergebenden Stipendien das Dreifache der hierfür etatisierten Landesmittel beträgt.

Die Entwicklung der erweiterten Stipendien- und Förderangebote ist wegen der Einbeziehung der Hochschulen in diesen Prozess noch nicht abgeschlossen. Die Einbeziehung der Hochschulen ist geboten, weil die Vergabe von Stipendien nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 zu den Aufgaben der Hochschulen gehört.

Stipendien an Studierende nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 NHG, die aufgrund besonderer Leistungen und herausgehobener Befähigungen sowie zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich vergeben werden, können nach § 11 Abs. 1 Satz 5 zweiter Halbsatz NHG mit Einnahmen aus Studienbeiträgen finanziert werden. Hieran soll auch bei einer Ausweitung der Stipendientatbestände durch Änderung des NHG festgehalten werden.

Anlage 13

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 15 der Abg. Frauke Heiligenstadt, Claus Peter Poppe, Ralf Borngräber, Axel Brammer, Stefan Politze, Silva Seeler und Dörthe Weddige-Degenhard (SPD)

Änderungen bei der Auszahlung des Arbeitszeitkontos - Erneuter Wortbruch der Kultusministerin?

Die ursprüngliche Absicht der Landesregierung, Lehrkräften auf deren Antrag die im Zusammenhang mit dem Arbeitszeitkonto geleistete Mehrarbeit sofort auszuzahlen, wurde von ihr so geändert, dass die Auszahlung auf vier Jahre gestreckt wird. Lehrkräfte erhalten im ersten Schritt nur ein Viertel der Mehrarbeitsvergütung ausgezahlt. Dies empfinden viele Betroffene als einen erneuten Verstoß gegen die getroffene Vereinbarung. Darüber hinaus ergibt sich ein weiteres Problem: Die Landesregierung kündigte an, dass das Arbeitszeitkonto die Interessen der Lehrkräfte berücksichtigt, ohne dabei das Ziel der Unterrichtsversorgung zu vernachlässigen. Die geplanten Einstellungen von Lehrkräften kompensieren nicht einmal den Unterrichtsausfall, mit dem aufgrund des Ausgleichs der Arbeitszeitkonten zu rechnen ist. Dies allein würde, konservativ gerechnet, 1 500 zusätzliche Stellen erfordern. Nach eigenen Berechnungen der Landesregierung sind 1 028 Stellen für das Schuljahr 2008/2009 und für das Schuljahr 2009/2010 weitere 636 Stellen notwendig.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum hat die Landesregierung die Auszahlungsmodalitäten verändert?

2. Wann haben die betroffenen 1 810 Lehrkräfte mit der letzten Rate zu rechnen, und welche Verzinsung wird ihnen wegen der Streckung der Auszahlung gewährt?

3. Gilt die Streckung auch für die Auszahlung der anteiligen Besoldung bei den teilzeitbeschäftigten Lehrkräften?

Die in der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr) normierte Ausgleichszahlung der auf den Arbeitszeitkonten angesparten Stunden legt die Auszahlungsmodalitäten nicht fest. Dort ist bisher auch nicht geregelt, ob die Ausgleichszahlung als Einmalzahlung oder in Teilbeträgen erfolgt.

Die Ausgleichszahlung wird über einen überschaubaren Zeitraum von vier Jahren abgewickelt. Die Zahlung in Teilbeträgen entspricht den sonstigen Regelungen zur Ausgleichsphase. Auch danach wird die angesparte Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum ausgeglichen. Im Vergleich mit dem als Regelfall vorgesehenen Verlauf der Ausgleichsphase entsprechend der Ansparphase ist im Übrigen der Auszahlungszeitraum regelmäßig deutlich kürzer als der Zeitraum des Regelausgleichs in Unterrichtsstunden.

Die Abwicklungsmodalitäten der Ausgleichszahlung werden auf eine gesicherte rechtliche Grundlage gestellt, die in das Modell des Arbeitszeitkontos eingebettet ist. Dazu bedarf es einer Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes und der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Damit soll den Anregungen des Landesrechnungshofes Rechnung getragen werden.

Die Ausgleichszahlung wird auf Antrag einer Lehrkraft bewilligt. Die Anträge liegen der Landesschulbehörde vor und werden zurzeit abschließend bearbeitet. Jede Lehrkraft erhält einen Bescheid, der selbstverständlich auch die Auszahlungsmodalitäten beschreibt. Die erste Rate der Ausgleichszahlung soll mit den Dienstbezügen für den Monat Dezember 2008 ausgezahlt werden, die weiteren Raten jeweils zum 1. August der Jahre 2009, 2010 und 2011.

Durch Erlass soll vorsorglich im Vorgriff auf die Beratung und Beschlussfassung des Landtages über den entsprechenden Gesetzentwurf sichergestellt werden, dass die Auszahlung der ersten Rate im Dezember 2008 auch dann erfolgen kann,

wenn zum Auszahlungszeitpunkt die gesetzliche Regelung noch nicht vorliegen sollte. Diese Vorgriffsregelung steht selbstverständlich, wie das bei Leistungen auf der Grundlage noch nicht vom Parlament beschlossener Rechtsnormen üblich ist, unter dem Vorbehalt einer späteren Rückforderung.

Mit der gesetzlichen Regelung soll zudem abschließend normiert werden, dass in der Ansparphase teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer die Ausgleichszahlung in Form der Nachzahlung der entsprechenden Besoldung erhalten. In der Ansparphase vollbeschäftigten Lehrkräften wird die Ausgleichszahlung in Form der Mehrarbeitsvergütung gewährt.

Die Ausgestaltung der Ausgleichsphase berücksichtigt die Interessen der Lehrerschaft, ohne das Ziel der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung zu vernachlässigen. Zum Schuljahresbeginn 2008/2009 wurden sowohl der Bedarf von Stellen aufgrund der Beendigung der Ansparphase des Arbeitszeitkontos als auch die gemäß der Erhebung vom Juni 2008 für den Eintritt in die Ausgleichsphase benötigten Stellen vollständig kompensiert. Die Planungen der Unterrichtsversorgung zum Schuljahr 2009/2010 befinden sich derzeit in Vorbereitung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Auszahlungsmodalitäten werden nunmehr erstmalig geregelt.

Zu 2: Die vierte Rate soll mit den Dienstbezügen für den Monat August 2011 ausgezahlt werden. Eine Verzinsung ist nach dem Besoldungsrecht generell nicht vorgesehen. Sie kann zudem auch deshalb nicht in Betracht kommen, weil die Ausgleichszahlung als Surrogat für den als Regelfall normierten zeitlichen Ausgleich zu bewerten ist. Die Lehrkräfte können von einer Option Gebrauch machen, indem an sich bestehende arbeitszeitliche Ansprüche unter Berücksichtung und auf der Grundlage des Besoldungsrechts finanziell ausgeglichen werden.

Zu 3: Ja.

Anlage 14

Antwort