des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 55 des Abg. Karsten Heineking (CDU)
Hamburg und Bremen konzipiert und bereits Teil des aktuellen Bundesverkehrswegeplans, der noch bis zum Jahr 2015 gilt. An der Planung der Y-Trasse hat sich das Land Niedersachsen mit 15 Millionen Euro beteiligt.
Nach Ansicht von Experten ist die Y-Trasse angesichts des für die Zukunft prognostizierten steigenden Verkehrsaufkommens - insbesondere beim schienengebundenen Güterverkehr - eine sinnvolle und nachhaltige Verkehrsergänzung.
1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Y-Trasse für die Hafenhinterlandanbindung der norddeutschen Seehäfen und dem Personenverkehr bei?
3. Wie beurteilt die Landesregierung Aussagen der Partei Bündnis 90/Die Grünen, wonach das Infrastrukturprojekt Y-Trasse für die verkehrliche Entwicklung in Niedersachsen entbehrlich sei?
Die Y-Trasse steht im Fokus der norddeutschen Infrastruktur und ist dementsprechend auch Bestandteil der Ahrensburger Liste, die die wichtigsten Infrastrukturvorhaben der Küstenländer enthält. Zur Beschleunigung der Planung ist mit Bremen und Hamburg eine Finanzierung der Planungskosten als Darlehen in Höhe von 15 Millionen Euro verabredet. Hiervon gibt es bereits über 10 Millionen Euro eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung des Landes Niedersachsen mit der Deutschen Bahn.
Der Bedarf für eine Kapazitätserweiterung, wie sie die Y-Trasse bietet, ist landläufig unstrittig. Unterschiedliche Ansichten gibt es zur Frage, ob auch Alternativen zur Y-Trasse die gleichen Kapazitäten bieten können. Daher begrüßt das Land die Alternativenuntersuchung, die von der Deutschen Bahn im Auftrag des Bundes aktuell durchgeführt wird. Sollte der Bund nach der Untersuchung eine Alternative favorisieren, bleibt zu prüfen, ob diese Alternative ein gleiches Niveau an Trassen schafft, nicht ein größeres Maß an Zeit zur Realisierung beansprucht und während der jahrelangen Bauzeit nicht zu massiven Einbrüchen der Nutzbarkeit der heutigen Strecken führt.
Aufgrund des akuten Handlungsbedarfs setzt sich das Land für eine rasche Umsetzung der Y-Trasse und gegebenenfalls auch einer Alternative ein und drängt gleichzeitig auf neue, sensible Formen der Kommunikation, um die Personen, die diesen Prozess mitgestalten möchten, geeignet anzusprechen und einzubeziehen.
Zu 1: Die Y-Trasse ist geeignet, dem steigenden Trassenbedarf im Schienenverkehr Rechnung zu tragen. Der Hafenhinterlandverkehr gewinnt an Bedeutung. Er wächst schneller als der übrige Güterverkehr. Die Anbindung an das Hinterland gilt als Achillesverse der deutschen gegenüber anderen Seehäfen. Eine Teilhabe der norddeutschen Häfen und damit auch des Landes Niedersachsen an der weltweiten Verkehrsentwicklung ist also nur mit einer stabilen Anbindung möglich. Auch für die Nord-Süd-Verkehre im Rahmen der Transeuropäischen Netze hat die Y-Trasse ihre Bedeutung für die Schaffung eines starken europäischen Binnenmarkts. Die Y-Trasse ist von Anfang an für den schnellen Personenverkehr wie auch für den Güterverkehr konzipiert. Diese Ausrichtung gilt auch nach der Bedarfsplanüberprüfung in 2010 durch den Bund und der damaligen Anpassung des Projekts. Bei dieser Anpassung wurde die maximale Streckengeschwindigkeit von 300 auf 250 km/h heruntergesetzt. Die hierdurch entstandene Fahrzeitverlängerung für Personenzüge ist minimal. Ein wesentlicher Pluspunkt für das Fernverkehrsnetz wird die wesentlich höhere Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der Züge sein, da sich heute aufgrund der hohen Streckenauslastungen bereits kleinste Störungen im Netz auf den Fahrplan auswirken. Ebenso wird der Nahverkehr von der Y-Trasse profitieren, da dann die Bestandsstrecken mehr Möglichkeiten für mehr Nahverkehrszüge und eine flexiblere Fahrplangestaltung bieten.
Zu 2: Derzeit werden Alternativen untersucht. Wie Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn Dr. Grube am 30. November 2012 im Rahmen eines Austauschs mitteilte, werden aktuell neben der bisher geplanten Y-Trasse und dem Ausbau von Alternativen im Bestandsnetz auch Untersuchungen zu reinen Güterverkehrsstrecken angestellt. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2013 erwartet.
Zu 3: Die von der Partei Bündnis 90/Die Grünen sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene proklamierte Behauptung, die Y-Trasse sei entbehrlich, ist schon erstaunlich für eine Partei, die einen größeren Anteil Schienenverkehr als Ziel nennt. Denn der Bedarf für größere Kapazitäten wird weder von den Grünen noch sonst allgemein infrage gestellt. Die Aussage, vergleichbar große Kapazitäten seien in gleicher Zeit verträglicher entlang der Bestandstrecken zu schaffen, kann mit den bislang vorliegenden Daten nicht nachvollzo
gen werden. Bisherige Betrachtungen zum Ausbau der Bestandsstrecken zeigen geringere Zugzahlen als die Y-Trasse auf. Eine Alternative, die aus dem Kreis der Kritiker gern genannt wird und vergleichbar große Kapazitäten bringt, ist ein Neubau einer reinen Güterbahn durch die Heide. Bislang ist davon auszugehen, dass bei einem Vergleich zwischen Y-Trasse und einem Neubau durch die Heide weder bei den Kosten noch beim Zeithorizont Vorteile für die Güterheidebahn resultieren werden. Eine genaue Aussage wird das Ergebnis der aktuellen Alternativenuntersuchung bringen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 56 der Abg. Heidemarie Mundlos, Karl-Heinz Klare, Norbert Böhlke und Dirk Toepffer (CDU)
Wie steht die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen, Cornelia Rundt, zur sozialen Gerechtigkeit?
Nach einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 27. November 2012 hat die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsens, Cornelia Rundt (SPD) , Verhandlungen mit der Gemeinnützigen Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit (GGPS) um einen Tarifvertrag für die Beschäftigten der GGPS abgelehnt.
Die GGPS ist eine Tochtergesellschaft des Paritätischen und u. a. Trägerin von Krippen und kleinen Kindertagesstätten, Werkstätten von Menschen mit Behinderung und Pflegeheimen.
Nach Angaben von ver.di ist Frau Rundt als Hauptgesellschafterin der GGPS seit zwei Jahren mehrfach zu Verhandlungen aufgefordert worden. Jedoch seien alle Versuche fehlgeschlagen, den bestehenden Konflikt friedlich zu lösen.
Nach einer im Jahr 2004 geschlossenen Betriebsvereinbarung für neu eingestellte Mitarbeiter der GGPS erhalten diese größtenteils eine um 10 % niedrigere Entlohnung als die Altbeschäftigten, die nach einem an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) angelehnten Haustarif bezahlt werden. Laut ver.di will die GGPS nunmehr weitere Lohnsenkungen für neue Mitarbeiter durchsetzen.
1. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen die Kita-Volksinitiative unterstützt, wenn es um Forderungen an das Land geht, jedoch Gespräche mit den Tarifpartnern ablehnt, wenn es um eine einheitliche und an
2. Verhindert Frau Rundt mit ihrem Widerstand gegen den Einritt in jegliche Verhandlungen mit ver.di eine sozial gerechte und angemessene Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GGPS?
3. In welchen Pflegeeinrichtungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands haben seit dem im November 2011 geschlossenen Pflegepakt Verhandlungen über die Höhe der Pflegesätze stattgefunden und mit welchem Ergebnis?
Nach Informationen der Landesregierung ist Frau Rundt Vorstandsmitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen und daneben auch Vorsitzende des Verwaltungsrates und der Gesellschaftsversammlung der Gemeinnützigen Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit mbH Wilhelmshaven (GGPS).
Nach dem von den Antragstellern zitierten Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung soll sie „Verhandlungen mit der Gemeinnützigen Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit (- Hannover - d.U.) (GGPS) um einen Tarifvertrag für die Beschäftigten der GGPS abgelehnt“ haben und die GGPS nunmehr beabsichtigen, weitere Lohnsenkungen für neue Mitarbeiter durchzusetzen.
Nach einem weiteren Bericht der HAZ vom 30. November 2012 sind die Beschäftigten der Kindertagesstätten der GGPS am 28. November 2012 in einen vierstündigen Warnstreik getreten. In der 49. KW würde zudem entschieden, ob es vor oder nach Weihnachten zu einem Streik kommt.
Die Richtigkeit vorgenannter Berichte unterstellt, hat sich die Landesregierung vor allem mit Blick auf die bereits begonnenen Arbeitskampfmaßnahmen wegen der insbesondere in diesem Stadium der Auseinandersetzung gebotenen Neutralität des Staates der in der Anfrage gewünschten Bewertung zu enthalten.
Die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen und damit auch die Festlegung der Arbeitsbedingungen ist nach Artikel 9 Abs. 3 GG zuvörderst Aufgabe der Sozialpartner selbst. Die danach gewährleistete Tarifautonomie eröffnet diesen nach der Rechtsprechung des BVerfG hier einen Freiraum zu autonomer Rechtsgestaltung.
Die vom Grundgesetzgeber mit der Tarifautonomie verbundene Erwartung, in diesem freigelassen Raum das Arbeitsleben im Einzelnen durch Tarifvertrag sinnvoll zu ordnen, insbesondere die Höhe der Arbeitsvergütung für die verschiedenen Berufs
tätigkeiten festzulegen und so letztlich die Gemeinschaft sinnvoll zu befrieden, begründet nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung aber keine Regelungspflicht, der ausschließlich durch den Abschluss von Tarifverträgen genügt werden kann. Artikel 9 Abs. 3 GG ist trotz seiner sozialstaatlichen Funktion ein Freiheitsrecht.
Der Staat und damit auch die Landesregierung hat sich wegen des mit der Gewährleistung der Koalitions- und Koalitionsbetätigungsfreiheit ebenfalls gewährleisteten Rechts, solchen Koalitionen fernzubleiben oder den Abschluss von Tarifverträgen abzulehnen, mit entsprechenden Forderungen, aber auch bei Partei ergreifenden Bewertungen des Verhaltens der Sozialpartner zurückzuhalten.
Zu 1: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Die Landesregierung hat ebenfalls nicht zu bewerten, welche Bildungsinitiativen von Wohlfahrtsverbänden unterstützt bzw. nicht unterstützt werden.
Zu 2: Die Entscheidung der Frage, ob eine Vergütung als sozial und angemessen zu bewerten ist, kann nach Auffassung der Landesregierung nur in Kenntnis aller Umstände des Einzelfalls (des Be- triebs, der Situation in der Branche etc.) und als Ergebnis eines entsprechenden privatautonomen Aushandlungsprozesses getroffen werden. Hierzu berufen sind vorrangig die Tarifvertragsparteien bzw. die Sozial-/Vertragspartner im Betrieb selbst, die das als „Sachverständige vor Ort“ am besten beurteilen können
Zu 3: Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V. ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen und Dachverband für seine Mitgliedsorganisationen. Er ist nicht selbst Träger von Pflegeeinrichtungen. Die Landesregierung beantwortet die Frage daher anhand der Daten der Träger vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen, die Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V. sind.
Die namentliche Benennung der jeweiligen Träger sowie die Darstellung der Ergebnisse von Einzelverhandlungen, die diese Träger im Zeitraum vom 1. November 2011 bis 31. Oktober 2012 geführt haben, könnten nach Auffassung der Landesregierung zur Wahrung datenschutzrechtlicher Regelungen nur mit Zustimmung der jeweiligen Träger erfolgen. Da der Landesregierung selbst keine Daten über einzelne Pflegesatzverhandlungen zur Verfügung stehen, wurden anhand der bei der
AOK Niedersachsen geführten zentralen Pflegesatzdatei die Träger, die Mitglieder im Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V. sind, zunächst identifiziert. Eine Abfrage bei jedem dieser Träger, ob er der Veröffentlichung seiner Einzelverhandlungsergebnisse zustimme, konnte aus zeitlichen Gründen nicht mehr durchgeführt werden.
Dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V. gehörten mit Stand vom 31. Juli 2012 die Träger von 55 vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen in Niedersachsen an. Mit 21 (= 38 %) dieser Einrichtungsträger wurden in dem Zeitraum vom 1. November 2011 bis 31. Oktober 2012 neue Pflegesatzvereinbarungen abgeschlossen. Die durchschnittliche Steigerungsrate aller Pflegesatzerhöhungen betrug + 2,5 %. Die niedrigste Einzelsteigerungsrate lag bei + 0,18 %, die höchste bei + 5,26 %.
Gibt es Unterschiede in der Abschiebungspraxis der niedersächsischen Behörden zu denen der Behörden in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen?
Die Abschiebungspraxis der niedersächsischen Ausländerämter wird häufig als besonders rigide und unangemessen bezeichnet. Insbesondere wird dem niedersächsischen Innenminister, Herrn Uwe Schünemann, eine „harte Hand“ unterstellt, wie zuletzt in der Welt am Sonntag vom 18. November 2012 zu lesen war.