1. Wie viele Mitgliedschaften von Neonazis in niedersächsischen Bundeswehreinheiten und Reservistengruppen sind der Landesregierung seit 2008 bekannt?
2. In wie vielen Fällen kam es zum Ausschluss besagter Personen aus Bundeswehreinheiten und Reservistengruppen seit 2008?
3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um gegen eine Unterwanderung solcher Strukturen durch Neonazis vorzugehen?
Die deutsche Bundeswehr ist ein fester Bestandteil der bürgerlichen Gesellschaft. Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr leisten einen besonderen Dienst für unser Land, indem sie Tag für Tag auf das Neue bereit sind, ihr Leben für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen. Die Bevölkerung in Niedersachsen pflegt ein besonders herzliches Verhältnis zu den in Niedersachsen stationierten Bundeswehrverbänden und -einheiten. Auch deshalb haben die jüngsten Stationierungsentscheidungen des Bundesministers der Verteidigung dazu geführt, dass Niedersachsen in Zukunft das „Bundeswehrland Nummer eins“ in Deutschland sein wird. Die Landesregierung hat diese Entscheidung mit großer Freude zur Kenntnis genommen.
Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw) vertritt mit seinen rund 119 000 Mitgliedern die Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr in allen militärischen Angelegenheiten. Unter dem Vorsitz von Oberst a. D. Roderich Kiesewetter, MdB, Bernhard Brinkmann, MdB und Rainer Erdel, MdB, übernimmt der VdRBw eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Einbindung der Reservistinnen und Reservisten in das wachsende Aufgabenspektrum einer kleiner werdenden aktiven Truppe zu gestalten.
Die Landesregierung stellt sich mit Nachdruck gegen jeden Versuch, Bundeswehr oder VdRBw - in welcher Form auch immer - zu diskreditieren.
Bundesweit sind keine Reservistenkameradschaften bekannt, die extremistische Bestrebungen im Sinne der Verfassungsschutzgesetze darstellen. Sie unterliegen somit nicht dem Beobachtungsauftrag des niedersächsischen Verfassungsschutzes. Für Bundeswehreinheiten, die dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung unterliegen, obliegt die Zuständigkeit gemäß § 1 Abs. 1 MAD-Gesetz dem Militärischen Abschirmdienst.
Zu 1: Eine umfassende Beantwortung im Sinne der Fragestellung wäre vorrangig durch den fachlich zuständigen Nachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst (MAD), vorzunehmen.
Dem niedersächsischen Verfassungsschutz sind lediglich einzelne Fälle bekannt, in denen Rechtsextremisten beispielsweise im Rahmen der allgemeinen Wehrpflicht zum Wehrdienst in Bundeswehreinheiten eingezogen wurden. Sofern dem
niedersächsischen Verfassungsschutz in diesem Zusammenhang Erkenntnisse zu rechtsextremistischen Personen vorliegen, werden diese an den MAD weitergegeben.
Zu 2: Der Niedersächsischen Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Zu 3: Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden stehen im Rahmen der Zusammenarbeit im Austausch mit dem Militärischen Abschirmdienst. Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung werden daher an den fachlich zuständigen Nachrichtendienst weitergegeben.
Von der Polizei registrierte Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund bis zum 30. November 2012
1. Wie viele Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund wurden von der Polizei in Niedersachsen vom 1. Januar 2012 bis zum 30. November 2012 registriert?
Nach einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) wurde bundesweit im Jahr 2001 ein einheitlicher Kriminalpolizeilicher Meldedienst - Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) eingeführt, um eine bundeseinheitliche und differenzierte Auswertung und Lagedarstellung zu ermöglichen. Dem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität Rechts werden danach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung einer „rechten“ Orientierung zuzurechnen sind. Dies trifft insbesondere auf Delikte zu, bei denen Bezüge zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren.
Die extremistische Kriminalität bildet einen Teilbereich der politisch motivierten Kriminalität ab und umfasst Straftaten, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Ebenfalls hinzugerechnet werden Straftaten, die durch Anwendung von Gewalt oder durch darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder sich gegen die Völkerverständigung richten. Niedersachsen gewährleistet hinsichtlich der Fallzahlen der politisch motivierten Kriminalität aufgrund der vereinbarten Erfassungsvorgaben eine ständige Aktualität, auch für bereits zurückliegende Zeiträume.
Ergebnisse aus Ermittlungsverfahren oder Gerichtsurteilen finden auch für vergangene Jahre Berücksichtigung in der Statistik. Dies führt dazu, dass Änderungen bzw. Nacherfassungen notwendig werden, welche die Vergleichbarkeit von Daten insbesondere in Abhängigkeit vom Erhebungszeitpunkt beeinflussen. Die Zahlen unterliegen demzufolge teilweise starken Veränderungen. Insofern können zuverlässige Aussagen zur Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität in Niedersachsen anhand der nachfolgenden Fallzahlen für den abgefragten Zeitraum noch nicht vorgenommen werden.
Zu 1: Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. November 2012 wurden der niedersächsischen Polizei 1 359 Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund bekannt.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 45 der Abg. Heidemarie Mundlos (CDU)
Aktuell gibt es rund 270 400 pflegebedürftige Menschen in Niedersachsen. Ein Drittel dieser Menschen wird in vollstationären Pflegeeinrich
tungen betreut. In Zukunft wird es aufgrund der demografischen Entwicklung auch immer mehr ältere Menschen mit Migrationshintergrund in Niedersachsen geben, die professionelle und außerfamiliäre Pflegeangebote in Anspruch nehmen werden. Besonders im Bereich der Altenpflege sind die speziellen Bedürfnisse von Migrantinnen und Migranten zu berücksichtigen, damit sich diese in ihrer Umgebung wohlfühlen.
1. Welche Informationen liegen der Landesregierung zum Thema Pflegebedürftigkeit von Migrantinnen und Migranten vor?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um den Bekanntheitsgrad der stationären und ambulanten Angebote in der Pflege bei Menschen mit Migrationshintergrund zu steigern?
3. In welcher Höhe unterstützt das Land das Projekt „I care. … u2?“, das der Gewinnung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund für den Pflegeberuf dient?
Aktuell sind etwa 17 % der in Niedersachsen lebenden Personen entweder selbst zugewandert oder Nachkommen von zugewanderten Personen. Dieser Personenkreis wird auch vermehrt nach Abschluss des Erwerbslebens in Deutschland bleiben. Die Gesundheit und Pflege von Menschen mit Migrationshintergrund ist daher nicht zuletzt wegen des demografischen Wandels von steigender Relevanz. Zukünftig werden die Zahl und der Anteil der pflegebedürftigen Personen mit Migrationshintergrund weiter zunehmen.
Zu 1: Aufgrund bisher fehlender quantitativer Erkenntnisse zu pflegebedürftigen Personen mit Migrationshintergrund in den Bundesländern wurden in einer im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums durchgeführten repräsentativen Studie „Wirkungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes“ (http://www.bamf.de/SharedDocs/Anla- gen/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb12- pflegebeduerftigkeitpflegeleistungen.pdf?__blob= publicationFile) explizit Pflegebedürftige mit Migrationshintergrund in Privathaushalten, bei ambulanten Pflegediensten und in vollstationären Pflegeeinrichtungen befragt.
Auf diese im Jahr 2012 veröffentlichte Studie und den regelmäßig alle fünf Jahre erscheinenden Landespflegebericht für Niedersachsen (zuletzt veröffentlicht 2010, http://www.ms.niedersach- sen.de/themen/soziales/pflegeversicherung/pflege berichterstattung_niedersachsen/14223.html) greift
die Landesregierung für die Planung von Ressourcen und Strukturen in der Pflegeversicherung und im Pflegemarktsektor zurück. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass sich die Verhältnisse in Niedersachsen wesentlich von den für das Bundesgebiet insgesamt erhobenen Daten unterscheiden.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen haben etwa 8 % der Pflegebedürftigen in Privathaushalten einen Migrationshintergrund. In der Eingruppierung in Pflegestufen zeigen sich Unterschiede zwischen Pflegebedürftigen mit und ohne Migrationshintergrund. So sind 54 % der Pflegebedürftigen mit Migrationshintergrund in die Stufe I eingeordnet, während dort der Anteil bei Personen ohne Migrationshintergrund 59 % beträgt. Dagegen ist in der Pflegestufe III der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund im Vergleich zur Personengruppe ohne Migrationshintergrund überproportional hoch (15 zu 9 %) , während in der Pflegestufe II kaum Unterschiede festzustellen sind.
Pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund bedürfen, wenn sie pflegerisch und betreuend versorgt werden müssen, eines Angebotes, das ihrer soziokulturell geprägten Lebens- und Bedürfnislage Rechnung trägt. Zur Durchführung einer klientenorientierten Pflege müssen ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen auch angesichts der Heterogenität dieser Bevölkerungsgruppen Kompetenzen und Konzepte der Versorgung und Betreuung unter jeweils kulturkongruenten Vorzeichen einbringen bzw. entwickeln. Angesichts möglicher sprachlicher Schwierigkeiten und geringer Kontaktmöglichkeiten zum deutschen Kontext ist es für ältere Menschen mit Migrationshintergrund von besonderer Bedeutung, muttersprachliche Informationen zu möglichen Hilfen zu bekommen. Es ist davon auszugehen, dass bei ihnen Kommunikationsprobleme auch bei der Begutachtung eine Rolle spielen.
Sprach- und Religionskenntnisse, ein Wissen um kulturelle Traditionen, Sitten, Rituale und Gebräuche, wie beispielsweise Esskultur, Geschlechterrollen, Umgang mit Körper, Krankheit und Schmerz, Sterben und Tod sowie Sensibilität für die soziale Situation sind wesentliche Voraussetzungen für die Bereitstellung und Akzeptanz von Pflegeleistungen der ambulanten Dienste und stationären Einrichtungen. Im gesamten Pflegebereich wird die Landesregierung daher weiterhin eine Weiterentwicklung bestehender Pflegegrundsätze vornehmen, um auch anderskulturellen Krankheitsvorstellungen