Die Naturschutzverwaltung wurde effizienter organisiert. Die Meldung der Natura-2000-Gebiete an die Europäische Kommission ist abgeschlossen worden. Die Sicherung und die Entwicklung dieser Gebiete sind zu großen Teilen vollendet worden.
Was die Großschutzgebiete betrifft, wurde zusammen mit Sachsen-Anhalt der länderübergreifende Nationalpark Harz mit einer gemeinsamen Nationalparkverwaltung geschaffen. Sehr erfolgreich wurde der stark gefährdete Luchs innerhalb des Nationalparkgebiets wieder angesiedelt. Für die Jahre 2011 bis 2020 wurde ein Nationalparkplan erstellt und veröffentlicht. Die Fläche von rund 285 000 ha des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer wurde durch Einbeziehung seewärtiger Schutzgebiete im Jahr 2010 auf rund 345 000 ha vergrößert, sodass der niedersächsische Wattenmeernationalpark nunmehr der zweitgrößte Nationalpark Deutschlands ist. Seit dem Jahr 2009 ist das niedersächsische Wattenmeer Bestandteil eines deutsch-niederländischen UNESCO-Weltnaturerbegebietes, dessen Entstehung die Landesregierung maßgeblich befördert hat. Im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue wurden die Umsetzung des Biosphärenreservatsgesetzes vorangebracht, ein Biosphärenreservatsplan erstellt, zahlreiche Naturschutzprojekte realisiert und das partnerschaftliche Miteinander zwischen Mensch und Natur ausgebaut. Die Förderung der Informations- und Bildungseinrichtungen der Großschutzgebiete wurde auf eine neue Grundlage gestellt.
Die bis dahin vernachlässigten Naturparke wurden von der amtierenden Landesregierung wieder in den Fokus gerückt. Derzeit sind 13 Naturparke mit einer Gesamtfläche von 1 024 343 ha ausgewiesen, darunter sogar ein staatenübergreifender Naturpark mit den Niederlanden.
Die erfolgreiche Arbeit der Alfred-Toepfer-Akademie für Naturschutz wird regelmäßig mit dem jährlich erscheinenden Veranstaltungsprogramm unter Beweis gestellt.
Um die biologische Vielfalt zu bewahren, ist in Niedersachsen im Rahmen der europäischen Vorgaben unter der Bezeichnung Natura 2000 ein ausgedehntes Netz von Schutzgebieten für die dort definierten Lebensraumtypen und Arten geschaffen worden. In Niedersachsen gibt es 385 FFH-Gebiete, davon sind zwischenzeitlich 89 % der Fläche hoheitlich gesichert. Von den 71 EUVogelschutzgebieten sind rund 75 % der Fläche hoheitlich unter Schutz gestellt.
Die von den Gutachtern befürchteten negativen Folgen durch Nichterfüllung der EU-Vorgaben sind nicht eingetreten.
Um die Anforderungen aus den Schutzvorschriften von Natura 2000 mit den Belangen anderer Nutzer in Einklang zu bringen, hat die Niedersächsische Landesregierung u. a. im Juli 2007 die Aufstellung Integrierter Bewirtschaftungspläne (IBP) für die Ästuare der Elbe, der Weser und der Ems beschlossen. Neben den naturschutzfachlichen Zielen sollen dabei die wirtschaftlichen, sozialen, infrastrukturellen und regionalen Aspekte ausgewogen berücksichtigt bzw. integriert werden. Der Integrierte Bewirtschaftungsplan Elbe (Teil Nieder- sachsen) wurde im September 2011 fertiggestellt.
Der IBP Weser ist am 21. Februar 2012 auf der gemeinsamen Sitzung der Landesregierungen Niedersachsens und Bremens beschlossen worden.
Mit dem IBP Ems soll ein fachübergreifendes gemeinsames Planwerk Niedersachsens und der Niederlande in enger Kooperation mit der Bundeswasserstraßenverwaltung erstellt werden.
Das Programm „Natur erleben“ wurde 2003 ins Leben gerufen. Seitdem wurden 232 Projekte mit einer Gesamtförderung von über 16,6 Millionen Euro bewilligt. Allein 2012 wurden 35 Projekte mit einer Fördersumme von über 2,5 Millionen Euro unterstützt. Seit 2007 erfolgt die Finanzierung neben den niedersächsischen Landesmitteln auch aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Dadurch war es möglich, auch die Naturparkförderung in Niedersachsen erheblich auszuweiten, die vor 2003 eingestellt worden war.
Die Projekte dienen der Förderung der Artenvielfalt und des Naturschutzes insbesondere im Zusammenhang mit Natura 2000. Mittlerweile wurden über 140 der bewilligten Vorhaben erfolgreich ab
geschlossen. Die fertiggestellten Projekte erfreuen sich großer Beliebtheit in der Öffentlichkeit. Damit werden die Ziele der Akzeptanzförderung für den Naturschutz und ein Beitrag für die nachhaltige regionale Entwicklung gerade in ländlichen Räumen erreicht.
Die Naturschutzmaßnahmen sollen künftig noch stärker im Bereich der Auenlandschaften konzentriert und gebündelt werden. Neben den Fließgewässern selbst sind die Auenlandschaften mit ihrem Feuchtgrünland, den Niedermooren und ihren typischen Pflanzen und Tieren besonders schutzwürdig und stellen sogenannte Hot Spots der Biodiversität dar. Deshalb liegt hier ein Schwerpunkt der niedersächsischen Naturschutzpolitik. Mit den seit Jahrzehnten laufenden speziellen Programmen für den Weißstorchenschutz, den Fischotterschutz und den Feuchtgrünlandschutz sind beachtliche und messbare Erfolge erzielt worden, jedoch bedürfen diese Programme nunmehr der Modernisierung und Anpassung an die aktuellen Erfordernisse. Vor diesem Hintergrund wird derzeit vom MU in Zusammenarbeit mit der Fachbehörde für Naturschutz ein Entwurf für ein niedersächsisches Auenprogramm erstellt. In diesem neuen Programm sollen die vorgenannten Einzelprogramme zusammengefasst und inhaltlich weiterentwickelt werden.
Mit der niedersächsischen Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt wurde auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses des Niedersächsischen Landtages die landesweite und praxisnahe Grundlage für die Erhaltung und Förderung der in Niedersachsen vorkommenden Tier- und Pflanzenarten und Lebensraumtypen geschaffen. Mit dem Projekt „Arche Niedersachsen“ wird in engem Zusammenwirken mit zoologischen und botanischen Gärten versucht, hochgradig bedrohte oder auch bereits in Niedersachsen ausgestorbene Tier- und Pflanzenarten wieder zu etablieren.
Durch vertragliche Vereinbarungen mit Naturschutzverbänden und Trägern von Betreuungsstationen für verletzte Wildtiere konnte ein tragfähiges und partnerschaftliches Miteinander zwischen dem Land und diesen Partnern organisiert werden. Zwischen dem Land und der Landesjägerschaft Niedersachsen wurde eine Kooperationsvereinbarung über den in Niedersachsen einwandernden Wolf abgeschlossenen, um den Schutz dieser Art in unserem Land sicherzustellen.
gramms zur Förderung im ländlichen Raum für Niedersachsen und Bremen wichtigste Teil des Vertragsnaturschutzes in Niedersachsen. Im Zeitraum von 2007 bis 2012 konnte der Flächenumfang der Förderung von rund 25 000 ha auf über 47 000 ha gesteigert werden. Zum 1. Januar 2012 nehmen ca. 1 700 (Vergleichszahlen 2000: 333, 2007: 970) Bewirtschafter am Kooperationsprogramm Naturschutz teil. Sie stellen ca. 47 000 ha landwirtschaftliche Fläche freiwillig für den Naturschutz zur Verfügung. Insgesamt fließen über diese Förderung landesweit ca. 10,2 Millionen Euro (Vergleichszahlen 2000: 0,5 Millionen Euro, 2007: 4, 98 Millionen Euro) für eine naturschonende landwirtschaftliche Bewirtschaftung in den ländlichen Raum.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 23 der Abg. Uwe Schwarz, Markus Brinkmann, Marco Brunotte, Ulla Groskurt, Stefan Klein, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD)
Im Dezember 2010 legte der Runde Tisch „Heimerziehung in den 50er- und 60er-Jahren“ in Berlin seinen Abschlussbericht vor. Der Abschlussbericht, dem auch Niedersachsen zugestimmt hatte, umfasst ein ganzes Bündel von Maßnahmen, u. a. um den ehemaligen Heimkindern umfassende Beratung und Unterstützung zu sichern. Auch Niedersachsen hat sich dazu verpflichtet.
Ehemalige Heimkinder klagen über eine schleppende Umsetzung der Beschlüsse, über die Arbeit der regionalen Anlauf- und Beratungsstellen sowie über die mangelhafte Einbindung ehemaliger Heimkinder bei der Umsetzung der Beschlüsse des Runden Tisches Berlin. Darüber hinaus sind auch knapp zwei Jahre nach Vorlage des Abschlussberichts in Niedersachsen immer noch nicht alle Beschlüsse umgesetzt. Einen niedersächsischen Beirat zur ehemaligen Heimerziehung gibt es bis heute nicht, obwohl sich das Land dazu ausdrücklich verpflichtet hat.
3. Wie sind die ehemaligen Heimkinder bei der Umsetzung der Beschlüsse des Runden Tisches eingebunden?
Der auf Bundesebene eingerichtete Runde Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er-Jahren“ legte im Dezember 2010 seinen Abschlussbericht vor. In seinen Empfehlungen sah er u. a. rehabilitative Maßnahmen für alle Betroffenen, finanzielle Maßnahmen zugunsten einzelner Betroffener sowie Mittel für die wissenschaftliche Aufarbeitung sowie für Ausstellungen und Dokumentationen vor. Als eine Maßnahme schlug er für die gesamte Betroffenengruppe die Einrichtung von Anlauf- und Beratungsstellen vor. Der Runde Tisch empfahl, dass bei den Anlauf- und Beratungsstellen Beiräte geschaffen werden sollen, an denen ehemalige Heimkinder beteiligt sind, um die Arbeit der Stellen zu unterstützen und aus ihrem Wissen heraus zu begleiten.
In Niedersachsen wurden die Anlauf- und Beratungsstellen in Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden in Trägerschaft der Landkreise und Städte eingerichtet.
Zu 1 und 3: In Niedersachsen hat sich im Jahr 2009 der „Gesprächsarbeitskreis Heimerziehung in der Zeit von 1949 bis 1975“ konstituiert. Einbezogen sind Vertreterinnen und Vertreter der ehemaligen Heimkinder, der Caritas, des Diakonischen Werks, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens, der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration sowie der Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie und der Präsident des Niedersächsischen Landesarchivs. Der Gesprächsarbeitskreis traf sich am 5. Oktober 2009 zu seiner ersten Sitzung. Weitere Sitzungen fanden am 23. Februar 2010, 24. Juni 2010, 1. Dezember 2010 und 1. Dezember 2011 statt. Die nächste Sitzung findet am 11. Dezember 2012 statt.
Während in den ersten Sitzungen die überindividuelle Aufarbeitung der Heimerziehung in Niedersachsen erfolgt ist, konnte in der Sitzung am 1. Dezember 2011 über den Beginn des Fonds für individuelle finanzielle Maßnahmen und die Arbeitsaufnahme der Anlauf- und Beratungsstellen
ab Januar 2012 informiert werden. Für die Sitzung am 11. Dezember 2012 ist ein Austausch über die Umsetzung des Fonds in Niedersachsen vorgesehen.
Dieser Gesprächsarbeitskreis hat in Niedersachsen zum Teil die Funktion eines Beirats übernommen. Die vom Runden Tisch vorgeschlagene Einrichtung eines Beirates bei den Anlauf- und Beratungsstellen ist in Niedersachsen aufgrund der Organisationsstruktur der Anlauf- und Beratungsstellen nicht näher in Betracht gezogen worden. Deren dezentrale Ansiedlung trägt einer ortsnahen Erreichbarkeit für die Betroffenen Rechnung. Die Einrichtung eines Beirates für jede der 51 Anlauf- und Beratungsstellen wäre nicht sachgerecht.
Der Landesregierung ist bekannt, dass Hamburg, Berlin und Schleswig-Holstein einen Beirat eingerichtet haben. Diese Länder verfügen lediglich über jeweils eine Anlauf- und Beratungsstelle.
Die ehemaligen Heimkinder waren von Beginn an in Niedersachsen in die Aufarbeitung und Begleitung des Themas Heimerziehung eingebunden.
Zu 2: Aktuell sind 51 niedersächsische Anlauf- und Beratungsstellen bei der Geschäftsstelle des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975", akkreditiert.
Für die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstellen wurde Ende 2011 ein Leitfaden erarbeitet. In dem Leitfaden werden u. a. Empfehlungen für die Errichtung der regionalen Anlauf- und Beratungsstellen gegeben - bezogen auf die Struktur der Einrichtung und die persönlichen Fähigkeiten der Beraterinnen und Berater.
- die örtlichen Anforderungen: Niedrigschwelligkeit hinsichtlich der Erreichbarkeit, auch und gerade mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Niedrigschwelligkeit hinsichtlich eventueller psychologischer Barrieren, „Geh-Struktur“ und weniger „Komm-Struktur“,
- die räumlichen Anforderungen: barrierefreier Zugang, ruhige und angenehme Atmosphäre, getrennte Räume vom allgemeinen Publikumsverkehr,
- die Gesprächssituation: in der Regel unter vier Augen, in einem Raum ohne Störungen, bedürfnisorientiert und vereinbarungsorientiert, d. h., die Bedingungen werden zwischen den Beteiligten vereinbart.
Die Beraterinnen und Berater sollen Gesprächsführungskompetenz, Verwaltungs- und/oder Verfahrenskompetenz und Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht besitzen. Sie sollen über empathische und emotionale Kompetenz sowie Stresstoleranz verfügen, professionelle Distanz wahren und Wertschätzung vermitteln können.
- fachlich qualifizierte, jedoch niedrigschwellige und alltagsorientierte Erstinformation und Beratung der Betroffenen und ihrer Angehörigen (falls erforderlich: aufsuchende Arbeit durch Hausbesuche, Telefonate, Einzel- und/oder Gruppengespräche) ,
- dialogische Exploration der jeweiligen Problemlage und Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten bzw. Vermittlung an vertiefende weiterführende Angebote (u. a. medizinische Abklärung der traumatischen Belastung, eventuell Weiter- vermittlung in Psychotherapie, Fachberatung und/oder Biografiearbeit über ein örtliches Hil- fesystem oder Bereitstellung von Kontaktadres- sen, Hilfestellung bei der Suche nach Akten, bei der Aktensicherung und -einsicht),
- Krisenintervention: gemeinsame Erfassung und Beschreibung der akuten Krise und Hilfe bei der Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten bzw. Weitervermittlung an geeignete Krisenversorgungsangebote oder in den kurativen Bereich,
- Vermittlung zu anderen Geschädigten ehemaliger Heimerziehung, angeleiteten Selbsthilfegruppen, Peerberatung bzw. Unterstützung bei der Suche nach Menschen, die mit ihnen in Heimen waren und bei der Organisation von Begegnungen mit anderen Geschädigten ehemaliger Heimerziehung.
- Hilfe bei der Bewältigung von individuellen, familiären oder gesellschaftlichen Problemen und zur Integration in das soziale Umfeld, bei der Suche nach Anverwandten sowie beim Aufbau sozialer Beziehungen, Begegnungen und Bindungen im regionalen Wohnumfeld; bei der Wiederaufnahme von Arbeitsverhältnissen, anderen Kontakten sowie zu weiterführenden Stellen bzw. Institutionen und Ämtern, bei Konfliktfällen Vermittlung von sozialrechtlicher Beratung zu Ausgleichs- oder Entschädigungszahlungen bzw. Renten- und Schwerbehindertenanträgen,
- bei erfolgter (Re-)Integration oder Vermittlung in Freizeit- und/oder Selbsthilfe- und Biografiearbeitsgruppen: Nachsorge bei der Ablösung von der Beratungsstelle und weiteren sozialen Hilfesystemen,