Protocol of the Session on December 7, 2012

Nicht möglich war aber, das Bundesrecht durch eine Rundverfügung des LBEG zu ändern. Das heißt, die Umweltverträglichkeitsprüfung muss auf anderer Ebene geregelt werden. Auch hierzu gibt es eine klare Position der Landesregierung. Erstmals sind wir bereits im letzten Jahr im Bundesrat aktiv geworden. Auch das Bundesland NRW ist damals übrigens aktiv geworden. Wir hatten unterschiedliche Herangehensweisen.

Wir waren der Meinung, dass man bei neuen Verfahren wie der unkonventionellen Erdgasförderung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen sollte und dass man bei allen anderen Maßnahmen eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchführen sollte, um dann im Einzelfall auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung anordnen zu können. Das war eine sehr abgewogene Forderung.

Ich habe sehr oft mit dem damaligen Kollegen in Nordrhein-Westfalen, Herrn Voigtsberger, diskutiert. Unsere Anträge gingen eigentlich ziemlich in die gleiche Richtung. Bei uns war auch die Beweislastumkehr ein Thema; das war damals in NRW noch kein Thema. Aber Herr Voigtsberger hatte keine Möglichkeit, seine Bundesratsinitiative zu ändern und zu einem Kompromiss zu kommen, weil hinter seinem Antrag ein Parlamentsbeschluss stand. So hat sich das Ganze im Bundesrat gegenseitig aufgehalten.

Wir haben jetzt in Nordrhein-Westfalen einen neuen Landtag, eine neue Legislaturperiode. Wir haben mit Garrelt Duin auch einen neuen Wirtschaftsminister. Aber es lag nicht an seinem Vorgänger, dass es nicht zu einem Konsens kam. Das Land Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit

Schleswig-Holstein eine Initiative eingebracht, die am 14. Dezember, also nächste Woche Freitag, im Bundesrat zur Abstimmung kommen soll. Die Beteiligung von Schleswig-Holstein ist deshalb besonders interessant, weil das LBEG in Niedersachsen auch die Genehmigungsbehörde für Schleswig-Holstein ist.

Dieser Antrag ist - anders als es die eine oder andere Zeitungsüberschrift darstellt - sehr ausgewogen und sehr vernünftig und beinhaltet fast alles das, was auch wir mit unserer damaligen Bundesratsinitiative wollten, bis auf die Umweltverträglichkeitsvorprüfung bei anderen Maßnahmen. Wir wollen deshalb sehen, ob wir dem Antrag beitreten. Ich würde ihn allerdings gerne in zwei Punkten, in denen er nicht konkret genug ist, konkretisieren. Wir sind jetzt auf Arbeitsebene in Gespräche mit Nordrhein-Westfalen hierüber eingetreten.

Das betrifft zum einen die Frage, wie man Forschungsvorhaben im Bereich Fracking durchführen kann. Das ist aus unserer Sicht nicht klar genug ausgeführt; denn einmal wird zum Ausdruck gebracht, dass man es will, aber durch einen Nebensatz wird es quasi unmöglich gemacht. Es geht also darum, ob man das noch einmal umformulieren kann.

Ferner geht es darum, ob man unseren Wunsch nach Umkehr der Beweislast in den Antrag aufnehmen kann. Wenn man jetzt nicht eitel ist und nicht „Niedersachsen“ oben drauf stehen haben will, könnten wir uns da anschließen. Ich denke, man kann da zu einer gemeinsamen Position kommen, wenn man in Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein so flexibel ist, die Beweislastumkehr mit aufzunehmen. Das ist eine gemeinsame Position, die wir hier jedenfalls schon seit Längerem haben.

Wenn es jetzt im Bundesrat eine Mehrheit gibt, um zu einem Konsens zu kommen, weil es wieder Gesprächsmöglichkeiten gibt, die es vorher aus politischen Gründen nicht gab, dann würde ich das sehr begrüßen. Ich denke, dass wir das am Freitag hinkriegen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen jetzt zu einem Abstimmungsverfahren, das hohe Aufmerksamkeit erfordert. Deshalb bitte ich, dass wir uns darauf konzentrieren.

Es liegt der Wunsch nach einer namentlichen Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Das ist beantragt worden.

Zunächst noch einmal zum Abstimmungsverfahren: Es liegen vier Entschließungsanträge vor, zu denen die Beschlussempfehlung jeweils auf Ablehnung lautet. Da beide Änderungsanträge darauf zielen, jeweils alle Anträge in einer geänderten Fassung anzunehmen, gehe ich davon aus, dass Sie einverstanden sind, wenn wir uns bei den nun erforderlichen Abstimmungen ebenfalls immer auf alle Anträge gemeinsam beziehen.

Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitestgehende Empfehlung. Wir stimmen daher zunächst über diese ab. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über die Änderungsanträge ab.

Da bei dieser komplexen Sachlage nicht feststellbar ist, welcher der Änderungsanträge weitergehend ist, gehe ich von Ihrem Einverständnis aus, dass wir dann gegebenenfalls zunächst über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in namentlicher Abstimmung und danach über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP abstimmen.

Jetzt kommt es aber: Um zu einer Abstimmung über die beiden vorliegenden Änderungsanträge zu kommen, müsste zunächst die Beschlussempfehlung abgelehnt werden. Wir kommen also jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung, die abgelehnt werden muss, damit wir zu den Änderungsanträgen kommen können.

Wer den Nrn. 1 bis 4 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die genannten Anträge ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht gefolgt worden.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/5493. Hierzu liegt ein Antrag gemäß § 84 unserer Geschäftsordnung vor. § 84 Abs. 3 lautet:

„Namentlich muss abgestimmt werden, wenn es zehn Mitglieder des Landtages bis zum Beginn der Abstimmung verlangen.“

Wie eben von mir ausgeführt, ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich bitte diejenigen um ein Handzeichen, die für namentliche Abstimmung sind. - Das ist ausreichend. Insofern ist die notwendige Unterstützung gegeben.

Wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Das Verfahren für die namentliche Abstimmung ist, wie von mir erwähnt, in § 84 Abs. 2 und 4 unserer Geschäftsordnung geregelt. Danach ruft ein Mitglied des Sitzungsvorstandes alle Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge auf. Die Aufgerufenen geben ihre Stimme durch den Zuruf „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ab. Wer dem gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/5493 zustimmen möchte, ruft also „Ja“, wer dagegen ist, ruft „Nein“, und wer sich der Stimme enthalten möchte, ruft „Enthaltung“.

Ich bitte Sie, sich so laut zu äußern, dass es hier oben beim Sitzungsvorstand ankommt. Im Stenografischen Bericht wird vermerkt, wie jedes Mitglied des Landtages abgestimmt hat.

Wir können jetzt mit der namentlichen Abstimmung beginnen. Frau Schriftführerin Weddige-Degenhard fängt mit der Verlesung der Namen an.

(Schriftführerin Dörthe WeddigeDegenhard verliest die Namen der Abgeordneten. Die Abstimmung verläuft wie folgt:

Thomas Adasch Nein Hans-Henning Adler Enthal-

tung Johann-Heinrich Ahlers Nein Heinrich Aller Ja Dr. Gabriele Andretta Ja Klaus-Peter Bachmann Ja Martin Bäumer Nein Heiner Bartling Ja Rainer Beckmann Nein Daniela Behrens Ja Almuth von Below-Neufeldt Nein Karin Bertholdes-Sandrock Nein Dr. Uwe Biester Nein Karl-Heinz Bley Nein Jörg Bode Nein Norbert Böhlke - Ralf Borngräber Ja Marcus Bosse Ja Axel Brammer Ja Markus Brinkmann Ja Prof. Dr. Emil Brockstedt Nein

Marco Brunotte Ja Bernhard Busemann Nein Helmut Dammann-Tamke Nein Dr. Karl-Ludwig von Danwitz Nein Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens Nein Otto Deppmeyer Nein Hermann Dinkla Nein Christoph Dreyer Nein Christian Dürr Nein Hans-Heinrich Ehlen Nein Petra Emmerich-Kopatsch Ja Ursula Ernst - Kreszentia Flauger Enthal-

tung Ansgar-Bernhard Focke Nein Björn Försterling Nein Renate Geuter Ja Rudolf Götz Nein Christian Grascha Nein Clemens Große Macke Nein Ulla Groskurt Ja Fritz Güntzler Nein Hans-Dieter Haase Ja Enno Hagenah Ja Swantje Hartmann Nein Karl Heinz Hausmann Ja Reinhard Hegewald Nein Wilhelm Heidemann Nein Frauke Heiligenstadt Ja Karsten Heineking Nein Dr. Gabriele Heinen-Kljajić - Elisabeth Heister-Neumann Nein Ursula Helmhold - Kurt Herzog Enthal-

tung Bernd-Carsten Hiebing Nein Reinhold Hilbers Nein Jörg Hillmer Nein Dr. Gero Clemens Hocker Nein Carsten Höttcher Nein Wilhelm Hogrefe Nein Ernst-August Hoppenbrock Nein Patrick-Marc Humke Enthal-

tung Angelika Jahns Nein Meta Janssen-Kucz Ja Wolfgang Jüttner Ja Karl-Heinz Klare Nein Hans-Jürgen Klein Ja Stefan Klein - Ingrid Klopp Nein Lothar Koch Nein Gabriela König Nein Marianne König Enthal

tung Ursula Körtner Nein Gabriela Kohlenberg Nein Gisela Konrath Nein Ina Korter Ja Jürgen Krogmann - Klaus Krumfuß - Clemens Lammerskitten Nein Dr. Silke Lesemann Ja Sigrid Leuschner Ja Olaf Lies Ja Helge Limburg - Editha Lorberg Nein Dr. Max Matthiesen - David McAllister Nein Anette Meyer zu Strohen Nein Christian Meyer Ja Rolf Meyer Ja Axel Miesner Nein Johanne Modder Ja Matthias Möhle Ja Dieter Möhrmann Ja Hartmut Möllring Nein Heidemarie Mundlos - Jens Nacke Nein Dr. Harald Noack Nein Frank Oesterhelweg Nein Jan-Christoph Oetjen Nein Victor Perli - Gudrun Pieper Nein Filiz Polat Ja Stefan Politze Ja Claus Peter Poppe Ja Dorothee Prüssner Nein Sigrid Rakow - Christa Reichwaldt Enthal-

tung Klaus Rickert Nein Roland Riese Nein Heinz Rolfes Nein Mechthild Ross-Luttmann Nein Jutta Rübke Ja Hans-Heinrich Sander Nein Roland Schminke Ja Klaus Schneck Ja Heiner Schönecke Nein Stefan Schostok Ja Andrea Schröder-Ehlers Ja Uwe Schünemann - Annette Schwarz Nein Hans-Werner Schwarz Nein Uwe Schwarz Ja Kai Seefried Nein Silva Seeler Ja

Regina Seeringer Nein Wiard Siebels Ja Dr. Stephan Siemer Nein Dr. Manfred Sohn Enthal-

tung Brigitte Somfleth - Miriam Staudte Ja Karin Stief-Kreihe - Lutz Stratmann Nein Joachim Stünkel Nein Detlef Tanke Ja Ulf Thiele Nein Björn Thümler Nein Petra Tiemann Ja Sabine Tippelt Ja Dirk Toepffer Nein Grant Hendrik Tonne Ja Elke Twesten Ja Astrid Vockert Nein Ulrich Watermann Ja Dörthe Weddige-Degenhard Ja Christel Wegner - Ursula Weisser-Roelle Enthal-

tung Stefan Wenzel Ja Silke Weyberg Nein Gerd Ludwig Will Ja Wolfgang Wulf Ja Prof. Dr. Dr. Roland Zielke Nein Pia-Beate Zimmermann -)

Ich frage jetzt: Befindet sich ein Mitglied des Landtages im Saal, das noch nicht aufgerufen wurde oder abgestimmt hat? - Das ist erkennbar nicht der Fall.

Ich schließe die Abstimmung und bitte Sie, sich einen Augenblick zu gedulden. Das Ergebnis der Auszählung wird gleich vorliegen.

(Die Stimmen werden ausgezählt)

Ich gebe das Ergebnis bekannt. Abgestimmt haben 132 Mitglieder des Landtages, davon 49 mit Ja, 75 mit Nein, 8 haben sich der Stimme enthalten. Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist somit abgelehnt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen daher jetzt zur Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/5514. Wer diesem

Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat dieser Änderungsantrag eine Mehrheit bekommen.

Damit, verehrte Kolleginnen und Kollegen, haben wir den Punkt 48 abgehandelt und sind am Ende der Tagesordnung angelangt.

Wenn auch mit angeschlagener Stimme, so würde ich zum Ende dieser Sitzung gerne das Wort an Sie richten.

Eine, wie ich finde, ereignisreiche Legislaturperiode nähert sich dem Ende. Für 41 Abgeordnete sind es nun die letzten Minuten, in denen sie als Abgeordnete hier im Plenarsaal sitzen oder, wie ich, die Sitzung leiten dürfen. Es hat in diesen Tagen offene Wehmut gegeben; ich würde auch sagen: hier und da kontrollierte Wehmut. Aber man kann nicht leugnen, dass diese Tage sicherlich für viele in besonderer Erinnerung bleiben werden.

Ich danke Ihnen allen, allen Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages, im Namen des Präsidiums für das, was sie in dieser 16. Legislaturperiode geleistet haben, in den Gremien des Landtages, aber auch in den Wahlkreisen im Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern.

Mein besonderer Dank gilt den ausscheidenden Abgeordneten, die über viele Perioden hinweg hier im Parlament ihren Beitrag für die politische Gestaltung Niedersachsens geleistet haben.

Und wenn es vielleicht auch etwas pathetisch klingt: Erinnerungen sind das Paradies, aus dem man nicht vertrieben werden kann. Viele werden sich heute sicherlich an die ersten Tage ihrer Abgeordnetentätigkeit erinnern, daran, welcher Platz ihnen von der Fraktion zugewiesen wurde, an den Aufbau erster Kontakte zu anderen Abgeordneten und Fraktionen, an den Einstieg in die politische Arbeit des Landtages und an die im Laufe der Perioden auch wechselnden Rollen von Mehrheit und Opposition.

Die Erinnerung wird sich aber hoffentlich nicht an den harten politischen Debatten festmachen und nicht an der Addition der Vielzahl von ersten und zweiten Beratungen, sondern an der Vielzahl von wertvollen und freundschaftlichen Begegnungen und respektvollen Kontakten zu Menschen, auch über Fraktionsgrenzen hinweg. Deshalb gehören auch die oft - und wer wird das leugnen wollen? - hier und da ritualhaften Auseinandersetzungen in den Plenarsitzungen, die Ausschusssitzungen und

auch die Reisen in dieser Periode hoffentlich mit zu den positiven Erinnerungen.