Wir kommen zur Einzelberatung. Wir stimmen zunächst jeweils über die vorliegenden Änderungsanträge ab, und, wenn eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vorliegt, stimmen wir danach darüber ab.
Artikel 1. - Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/5492 vor. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Des Weiteren liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/5517 vor. Wer stimmt ihm zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Auch dieser Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Schließlich liegt auch eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Die Empfehlung des Ausschusses hat eine Mehrheit gefunden.
Artikel 2. - Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/5492 vor. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag wurde abgelehnt. Damit bleibt Artikel 2 unverändert.
Artikel 3. - Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/5492 vor. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag wurde abgelehnt. Damit bleibt auch Artikel 3 unverändert.
Artikel 4. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist so beschlossen.
Artikel 5. - Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/5492 vor. Wer stimmt zu? - Wer stimmt
Es liegt auch eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. - Wer stimmt ihr zu? - Wer stimmt dagegen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 6. - Auch hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/5492 vor. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag wurde abgelehnt. Artikel 6 bleibt unverändert.
Artikel 7. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 8. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen.
Artikel 9. - Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/5492 vor. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Es liegt aber auch eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist so beschlossen.
Wer dem Gesetz insgesamt zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Die Gegenprobe! - Gibt es Enthaltungen? - Dann ist der Gesetzentwurf so beschlossen.
Abschließende Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Therapieunterbringungsgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/5231 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - Drs. 16/5444 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/5478
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entzug der Freiheit ist mit Sicherheit die schärfste Sanktion, der schärfste Eingriff, die bzw. den der Staat gegenüber einem Menschen anordnen kann. Insofern müssen wir uns mit einer Materie, die die Lebensverhältnisse der Menschen regelt, denen wir die Freiheit entziehen müssen, immer in ganz besonderem Maße auseinanderzusetzen.
Gestern haben wir das schon in recht umfangreicher Art und Weise beim Thema der Sicherungsverwahrung gemacht. Die Kollegen aller Fraktionen haben bestätigt, dass es dazu eine ausgesprochen angenehme und weiterführende Beratung im Ausschuss gegeben hat.
Jetzt beraten wir über den Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Therapieunterbringungsgesetzes. Es gab ja auch ganz interessante Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts zu genau dieser Frage: Wie gehen wir mit jenen um, die nicht als Straftäter inhaftiert sind, die aber gleichwohl eine solche Gefährdung für andere Menschen in sich tragen, dass es nicht zu verantworten ist, ihnen die Freiheit zu lassen?
In Hessen haben insbesondere die Grünen dazu ausgeführt, dass man zum Therapieunterbringungsgesetz stehen kann, wie man will; das ist ein Bundesgesetz. Hier geht es aber darum, zu regeln, wie und wo wir diese Menschen unterbringen. Genauso wenig, wie wir das Strafgesetzbuch infrage stellen, wenn wir den Justizvollzug regeln wollen, ist es angezeigt, das Therapieunterbringungsgesetz des Bundes mit zu bewerten, wenn wir die Unterbringungsbedingungen regeln wollen.
Es ist wichtig, dieses Gesetz noch zum jetzigen Zeitpunkt auf den Weg zu bringen und dieses Thema nicht ruhen zu lassen. Ich weiß, es gab die Kritik, dass man hätte warten sollen, dass man das etwas intensiver hätte beraten müssen. Der Kollege Limburg wird das möglicherweise gleich noch einmal ansprechen.
Das sehe ich wohl. Wir haben deswegen den Maßregelvollzug noch extra aus dem Gesetzentwurf herausgenommen. Denn das war unproblematisch. Gleichwohl können es unsere Fraktionen nicht verantworten, dass Menschen nicht entsprechend untergebracht werden können, obwohl es ein Therapieunterbringungsgesetz gibt, aber keine gesetzliche Regelung zur Unterbringung in Niedersachsen, weil wir mit der Gesetzgebung nicht nachgekommen sind. Das können wir nicht verantworten. Deswegen bringen wir heute diesen Gesetzentwurf durch dieses Haus. Und er wird Gesetz werden.
Gleichwohl - das kündige ich an dieser Stelle auch an - werden wir uns dem Maßregelvollzug und möglicherweise auch der Therapieunterbringung noch einmal neu widmen müssen, und zwar vor dem Hintergrund der Regelungen, die wir jetzt für Sicherungsverwahrte festgelegt haben. Denn die Beratungstiefe und die große Einigkeit, die dieses Haus bei der Sicherungsverwahrung an den Tag gelegt hat, würde ich mir im Ergebnis auch für die Unterbringung im Maßregelvollzug und für die Therapieunterbringung wünschen.
Ganz klar die Ansage: Wir nehmen das als Hausaufgabe mit. Der Bund muss noch das eine oder andere regeln. Das weiß jeder. Aber jetzt müssen wir es regeln, damit keiner, den wir für so gefährlich halten, dass er untergebracht werden muss, aufgrund unserer langsamen oder nicht vorhandenen Gesetzgebung draußen herumläuft. Das können wir den Menschen gegenüber nicht verantworten, und deswegen beraten wir heute diesen Gesetzentwurf. Ich würde mir eine Zustimmung des ganzen Hauses wünschen.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Ich möchte etwas zu der Art der Beratung dieses Gesetzentwurfes sagen. Ich komme später noch dazu, wie mit der Kritik, vor allem des GBD, dessen Urteil niederschmetternd war, umgegangen worden ist.
Auf konstruktive Nachfragen war die Standardantwort der zuständigen Abgeordneten, die sich damit befassen musste: Dann bleibt es so, wie es ist. -
Das war die Standardantwort. Es wurde keine Diskussion über diesen Gesetzentwurf zugelassen, es ist nicht auf die Kritik des GBD eingegangen worden. Man hat es tatsächlich schnellstens durchgepeitscht. Diese Verweigerungshaltung der die Regierung tragenden Fraktionen war meiner Meinung nach peinlich und ist ein weiterer Grund dafür, dass diese Ausschusssitzungen hoffentlich bald einmal grundsätzlich öffentlich sind,
damit auch die Bürgerinnen und Bürger einmal mitbekommen, auf welche Art und Weise da teilweise diskutiert wird.
Die Verweigerungshaltung ist wirklich peinlich. Diverse Sachen sind verfassungsrechtlich nicht geklärt. Helge Limburg wird sicherlich gleich noch vieles dazu sagen. Ich möchte gar nicht ins Detail gehen. Auch auf die Bewertung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist bezüglich des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht vernünftig eingegangen worden. Zusammengefasst muss ich leider als Vertreter der Fraktion DIE LINKE feststellen, dass die Gesetzesvorlage schlecht ist, dass die Gesetzesvorlage noch nicht einmal beratungsfähig ist.
So war tatsächlich das Urteil des GBD. Somit ist der Gesetzesentwurf auch nicht beschlussfähig. Eigentlich ist es peinlich, und ich finde es schade, dass wir uns nicht die Zeit genommen haben, etwas ausführlicher darüber zu reden.