So kommt es zumindest bei ihnen an. Man kann differenziert über vieles diskutieren; aber so kommt das an, und das werden wir nicht mittragen.
Ich komme noch einmal auf diese Ombudsstelle und vor allem auf die Begründung dafür - gerade Castortransporte und Großeinsätze - zurück. Meine Damen und Herren, Großeinsätze der Polizei werden umfassend dokumentiert.
Sie können alles nachvollziehen, was dort passiert, gerade auch wegen des Einsatzes moderner Medien, über die gerade auch Demonstranten mit ihren Handys verfügen. Das, was ein Polizeibeamter vielleicht falsch gemacht hat, ist ganz schnell im Internet. Das trägt schneller zur Verfolgung bei, als das von Ihnen angezeigt werden kann.
Lassen Sie also diesen Touch weg und sprechen Sie nicht von Misstrauen gegenüber jenen, die eine wichtige Funktion in unserer Gesellschaft wahrnehmen. Denn sie haben es nicht verdient, dass sie den Eindruck haben müssen, die Parlamentarier, die die Gesetze machen, stünden nicht hinter ihnen. Die Parlamentarier müssen hinter den Kolleginnen und Kollegen stehen.
Das ist eine Aufgabe, der wir uns stellen sollten. Dabei wird nichts verdreht und vertuscht, wie es immer wieder hervorgehoben wird. Bisher ist alles das, was an Fehlverhalten von Polizeibeamten aufzuklären ist - es muss aufgeklärt werden -, auch verfolgt worden. Deswegen würde ich solchen Dingen in Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Ich habe einen wesentlichen Grund genannt, Frau Janssen-Kucz. Wir sind nicht bereit, das in einem solchen Hauruckverfahren mitzutragen. Ein solches Gesetz bedarf einer sorgfältigen Beratung.
Danke schön, Herr Kollege Bartling. - Für die FDPFraktion hat sich Herr Oetjen zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Hochverehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Anhörung zu dem von der Fraktion der Grünen eingebrachten Entwurf eines SOG-Änderungsgesetzes hatte aufseiten der Praktikerinnen und Praktiker aus der niedersächsischen Polizei ein sehr eindeutiges Ergebnis. Die Gewerkschaft der Polizei, die Deutsche Polizeigewerkschaft und der Bund Deutscher Kriminalbeamter haben einmütig festgestellt: Dieser Gesetzentwurf der Grünen ist für die Praktiker in der Polizei völlig ungeeignet, um Kriminalitätsbekämpfung effektiv zu machen. - Schon deswegen kann man ihm an dieser Stelle nicht zustimmen.
Der Kollege Bachmann hat bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes in diesem Hohen Hause die Türen für den potenziellen grünen Koalitionspartner weit aufgemacht und gesagt: Über die Kennzeichnungspflicht reden wir dann einmal gemeinsam; da finden wir schon eine Lösung. - Die Kollegin Janssen-Kucz nickt; sie erinnert sich genauso wie ich.
Dann haben Sie einen Wahlprogrammparteitag gehabt. In Ihrem Wahlprogramm steht, dass Sie eine anonymisierte, aber individuelle Kennzeichnung wollen.
In der Anhörung hat die GdP ganz eindeutig gesagt und das mit über 10 000 Teilnehmern an einer Umfrage unterlegt: Die GdP richtet sich gegen jede individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.
Deswegen sage ich hier klar: Wer sich für die Kennzeichnung ausspricht, der stellt sich gegen die Masse der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Niedersachsen. Das ist mit uns nicht zu machen.
Insofern kann ich an dieser Stelle nur sehr deutlich sagen: Die Polizistinnen und Polizisten in Niedersachsen wollen diese individualisierte Kennzeichnung nicht. Deswegen sollten Sie alle Pläne in diese Richtung ad acta legen, denn das ist genau das, was der Kollege Bartling sagt: Das ist Misstrauen gegenüber der Polizei.
Herr Kollege Bartling, Sie haben für anderthalb Minuten zu einer Kurzintervention zu der Rede von Herrn Oetjen das Wort.
Frau Präsidentin! Ich kenne meine Wahlprogramme, wenn ich sie auch nicht auswendig lerne. Meiner Erinnerung nach steht darin genau das, was ich gesagt habe, nämlich dass wir in Absprache und Gesprächen mit den Polizeibeschäftigten überlegen werden, welche Kennzeichnung wir einführen, wenn überhaupt eine. Das ist leider von Herrn Oetjen falsch dargestellt worden.
Ich bedanke mich ausdrücklich für die Klarstellung, Herr Kollege Bartling. Das sind Worte. An den Taten werden wir Sie hoffentlich nicht messen können, denn Sie werden nicht die Gelegenheit zu Taten bekommen.
Ich beziehe mich ausdrücklich auf eine Schlagzeile in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Da stand: Weil will die Kennzeichnungspflicht für Polizisten einführen.
Wenn Sie das so weich formulieren, wie Sie das gesamte Wahlprogramm formuliert haben, dass man im Prinzip alles hineininterpretieren kann, dann ist das in Ordnung, wenn Sie das so klarstellen. Der Kollege Bachmann hat hier jedenfalls in der Vergangenheit etwas anderes zum Ausdruck gebracht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Beratungen und Anhörungen im Innenausschuss waren sehr interessant und auch aufschlussreich. Trotz unterschiedlicher Bewertungen bleibt, was insbesondere die drei Polizeigewerkschaften in der Anhörung wie folgt gesagt haben:
Zur Abschaffung des Ordnungsbegriffs weist der Bund Deutscher Kriminalbeamter darauf hin, dass eine aktuelle Auswertung des Notrufs 110 in Bayern ergeben hat, dass zwei Drittel aller dortigen Notrufe polizeiliche Einsätze im Rahmen von Ordnungs- und Hilfsmaßnahmen auslösen. Deshalb wendet sich der BDK ausdrücklich gegen eine geplante Streichung des Ordnungsbegriffes.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft im Beamtenbund sieht sehr wohl die Notwendigkeit, die Moral- und Wertvorstellungen der Mehrheit der Bevölkerung als Schutzgut in einem Gefahrenabwehrgesetz zu belassen.
Bei der Kennzeichnungspflicht sind sich alle Gewerkschaften einig: Die Polizisten würden unkontrollierbar bloßgestellt. Eine Kennzeichnungspflicht ist praxisfremd, weil sie nicht den Sicherheitsbedürfnissen der Polizisten Rechnung trägt.
Professor Dr. Vosgerau meinte sogar, dass die Kennzeichnungspflicht verfassungsrechtlich problematisch sei, weil Polizisten permanent im Zusammenhang mit der Dienstausübung einer Fülle
Denn im Rahmen der Fürsorgepflicht müsse der Dienstherr lebensnah und konkret auf Gefährdungssituationen reagieren.
Er konkretisierte, dass seit 2011 allein in Berlin 80 Fälle bekannt geworden seien, bei denen Unbekannte die Radmuttern der Privatfahrzeuge von Polizisten gelöst hätten. Meine Damen und Herren, so weit darf es hier in Niedersachsen nicht kommen!
Auch wenn die Grünen stets behaupten, einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte stünden die Persönlichkeitsrechte von Polizisten nicht entgegen, hat das Verwaltungsgericht Göttingen erst kürzlich festgestellt, dass Polizeibeamte nicht gefilmt werden dürfen, um hinterher diese Aufnahmen ohne ihr Einverständnis im Internet zu veröffentlichen.