Sie haben die Frage „Wettbewerb und Steuern“ angesprochen. Ich sage Ihnen: Die haushaltspolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Landtagen haben nicht beschlossen, dass es einen Steuerwettbewerb geben soll. Im Gegenteil, die Sprecher haben beschlossen, dass es eine Föderalismuskommission III geben soll, die sich insbesondere mit den Finanzbeziehungen und Aufgabenverteilungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen beschäftigen soll und in diesem Zusammenhang die Gemeindefinanzreform wiederaufgreifen und klären soll, wie man mit Altschulden umgehen kann und ob es für die Konsolidierungsländer die Möglichkeit geben soll, sich auch durch Zuschläge auf Steuern zu konsolidieren.
Das ist ein Prüfauftrag, den die Vertreter dieser Bundesländer explizit wünschten. Den haben wir in das Papier aufgenommen. Das heißt nicht, dass wir uns dafür aussprechen, dass es zukünftig Zuschlagsrechte geben soll. Das wollen auch wir grundsätzlich nicht. Das will niemand. Das ist dort auch nicht thematisiert worden.
Ich glaube, wir sind mit unserer Haltung auf einem guten Weg. Unsere Haltung ist konstruktiv. Die Niedersächsische Landesregierung bringt sich - dafür bin ich sehr dankbar - intensiv in diese Gespräche ein. Ich sage noch einmal: Wir sollten auf dem Verhandlungswege, nicht auf dem Gerichtswege unter den Ländern den Weg für ein tragfähiges System für die Zeit nach 2019 ebnen, auf das man sich wieder viele Jahre verlassen kann, wie wir es jetzt konnten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin der SPD-Fraktion für diese Große Anfrage sehr dankbar. Denn sie liefert in der Tat wichtige Hinweise und Informationen für die weitere Diskussion um den Länderfinanzausgleich, auch wenn ich natürlich viele der politischen Bewertungen in der Antwort nicht teile. Gerade CDU und FDP ist sehr zu empfehlen, die Antwort sehr gründlich zu lesen.
Es ist angesprochen worden: Die Haushälter der Unionsfraktionen der Länder haben am 23. Oktober einen Beschluss zum Länderfinanzausgleich
prüfen, Herr Kollege. Herr Grascha hat sich dann auch sofort beeilt zu verkünden, dass diese Idee des Föderalismuswettbewerbs eigentlich von der FDP komme.
„Die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder mindert die Gleichmäßigkeit der Besteuerung im Bundesgebiet. Der Grundsatz der bundesweit einheitlichen und gerechten Besteuerung könnte nur schwer gewahrt werden.“
Was heißt das denn? - Die Länder, die ohnehin strukturelle Probleme und deshalb geringe Einnahmen haben, müssen höhere Steuern erheben. Das Ergebnis ist dann, dass gerade diejenigen, die mehr Steuern zahlen, umziehen und das betreffende Land am Ende keine andere Wahl hat, als die Steuern noch einmal anzuheben. Damit wäre eine fatale Abwärtsspirale in Gang gesetzt.
Hier wird immer das Beispiel Bremen angesprochen. Ob ein Land eine höhere Steuerkraft hat oder nicht, liegt zum großen Teil eben nicht in dessen eigener Verantwortung. Auch das können Sie in der Antwort nachlesen. Auf Seite 13 steht:
„Strukturunterschiede spielen eine maßgebliche Rolle für Unterschiede in der Wirtschafts- und Finanzkraft der Länder.“
Dann werden diese Unterschiede aufgezählt: Geografie, Geschichte, verkehrliche Situation usw. - Die Botschaft von CDU und FDP ist trotzdem: Wer hat, dem wird gegeben; wer aber nicht hat, dem wird auch noch genommen.
Lassen Sie mich einen weiteren Punkt aufgreifen, der in der politischen Diskussion immer wieder gerne verdreht wird - vor allen Dingen der große Weltökonom Markus Söder aus Bayern ist da ganz vorn dabei -: Ob und wie viel Geld ein Land aus dem Finanzausgleich bekommt, hat nicht das Geringste mit den Ausgaben zu tun. Von wegen, der
Herr Minister, wenn die Menschen das schwer verstehen, dann ist es Aufgabe der Politik, hier aufklärend zu wirken und nicht aus parteipolitischen Gründen diesen falschen Eindruck auch noch zu bestärken, wie es in Bayern und Hessen geschieht.
Da wundert mich der Beschluss der Unionsfinanzer schon sehr; denn die wollen das aufweichen. Herr Kollege, Sie wollen jetzt Bedarfskomponenten und damit letzten Endes natürlich die Ausgaben der jeweiligen Länder berücksichtigen.
Das heißt, Sie wollen den Sandsack, gegen den Ihre Parteifreunde in Bayern und Hessen jetzt ein Schattenboxen veranstalten und den es bisher gar nicht gibt, jetzt aufhängen. Diese Logik muss mir einmal jemand erklären.
Meine Damen und Herren, viel dringlicher als eine Reform des Länderfinanzausgleichs ist eine grundlegende Neuordnung der Finanzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Selbst wenn bei guter Konjunktur die Steuereinnahmen einmal stärker sprudeln, ist die strukturelle Unterfinanzierung der Länderhaushalte doch offenkundig. Darüber müssen wir reden und gemeinsam den Bund dafür in die Pflicht nehmen, anstatt uns zwischen den Ländern zu zerfleischen.
Meine Damen und Herren, zu einer Kurzintervention zu der Rede des Kollegen Klein hat sich der Kollege Hilbers gemeldet. Er hat wie immer 90 Sekunden Redezeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Klein, Sie haben gesagt, wir wollten Bedarfskomponenten einführen. Das steht in dem Papier an keiner Stelle. Ich habe es hier. Ich emp
fehle Ihnen, es einfach zu lesen. Dann werden Sie feststellen, dass wir dort ganz deutlich machen, dass wir weiterhin ein Ausgleichssystem wollen, das auf die Einnahmeseite abzielt und das primär dazu da ist, die Finanzkraft der Länder untereinander auszurichten, aber nicht vollständig zu nivellieren. Das steht eindeutig in dem Papier. Alles andere haben Sie dazuerfunden. Das ist dort nicht abgemacht worden. Es geht um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Länder, und es geht damit auch um die Leistungskraft der Kommunen, die wir grundsätzlich mit einbeziehen wollen. Ich empfehle Ihnen also, das dezidiert zu lesen.
Richtig herausgestellt haben Sie aber die Frage der Anreize und die Frage der Regulierungsintensität. Bei der Anpassungsleistung, die stattfinden soll, geht es um den linear-progressiven Tarif. Den wollen wir etwas abändern. Wir können Finanzmittel aus der Bundeshilfe für die Hauptstadt umverteilen, um den Mechanismus gegenzufinanzieren, damit sich die Finanzausstattung der Länder nicht grundsätzlich ändert.
Ich empfehle Ihnen also, das Papier gründlich zu lesen, bevor Sie es hier kritisieren. Ich glaube, das ist ein ganz kluger Beschluss. Wenn Sie ihn richtig gelesen haben, werden auch Sie sagen: Da haben die Finanzpolitiker der Union viel Gutes beschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! - Jetzt darf ich Herrn Hilbers ansprechen. Herr Hilbers, für das, was Sie eben vorgetragen haben, hat diese Kommission - - -
Herr Kollege Aller, ich muss hier alle Menschen gleich behandeln. Wenn Sie eine Kurzintervention zu der Kurzintervention von Herrn Hilbers hätten machen wollen, dann hätte ich das nicht zulassen dürfen. Ich hatte angenommen, Sie hätten eine Kurzintervention zu der Rede des Kollegen Klein beantragt. Das dürfen Sie. Das andere dürfen Sie nicht. Jetzt können Sie sich entscheiden, wie Sie weiter agieren.
Dann unterwerfe ich mich den Regeln des Parlaments und bedanke mich bei Herrn Klein für diesen hervorragenden Beitrag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich für diesen Dank, will aber Herrn Hilbers noch einmal darauf ansprechen, dass in seinem Bericht natürlich nur Gutes steht. Darin steht nämlich alles und nichts, weil es Ihnen eben auch nicht gelungen ist, unter den Ländern eine klare Entscheidung zu treffen. Damit wurden alle Dinge berücksichtigt, die da irgendwie infrage kommen, und damit wird eben auch nichts gesagt.
Das, was sie nicht erkannt haben, ist, dass die Länder in der Tat mehr Einnahmen brauchen, und zwar aus Steuern. Deshalb sprechen wir uns klar und eindeutig für die Wiedereinführung der seit 1997 ausgesetzten Vermögensteuer aus. Bei einem Freibetrag von 1 Million Euro und einem Steuersatz von 1,5 % kämen da bundesweit rund 10 Milliarden Euro an Mehreinnahmen zusammen. Die fließen ausschließlich den Ländern zu, Herr Hilbers.
(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Johanne Modder [SPD] - Zuruf von der CDU: Und wie es mit den Erhebungskosten?)
Das ist deutlich mehr, als derzeit im gesamten horizontalen Finanzausgleich bewegt wird. Das sind nämlich 7 Milliarden Euro. Für Niedersachsen wären das Mehreinnahmen von knapp 1 Milliarde Euro. Damit wäre unser strukturelles Defizit zu einem Gutteil abgebaut und darüber hinaus noch dem Grundgesetzartikel Genüge getan, der da lautet: Eigentum verpflichtet.