Protocol of the Session on November 9, 2012

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Vorgaben der bedarfsgerechten Düngung können durch die Anwendung des N-Sollwertsystems für alle Anbaukulturen eingehalten werden. Das System ist bundesweit fachlich abgestimmt und bildet die Planungsgrundlage einer standort- und anbaubezogenen Düngung, mit der ein Gleichgewicht zwischen Düngung und Pflanzenentzug hergestellt werden kann.

Die geplante Änderung der Düngeverordnung soll künftig eine allgemeinverbindliche Dokumentationspflicht der Planungsgrundlagen für eine ordnungsgemäße Düngung vorsehen.

Werden im Rahmen von Betriebskontrollen erhöhte Nährstoffsalden festgestellt, soll für den auffällig gewordenen Betrieb des Weiteren eine Düngeberatung verbindlich vorgeschrieben werden.

Zu 2: Die Höhe der Düngung ist mit dem N-Sollwertsystem fachlich ausreichend bestimmbar. Werden trotzdem erhöhte Nitratwerte im oberflächennahen Grundwasser festgestellt, können diese auch durch suboptimale Düngungszeitpunkte bedingt sein. Insbesondere die Düngung nach der Ernte der Hauptfrucht bedarf in diesem Zusammenhang einer erhöhten Aufmerksamkeit.

Eine nach Mais angebaute Winterung kann den Nährstoffbedarf vor dem Winter in aller Regel aus dem Bodenvorrat decken. Sollte dennoch ein Düngebedarf vorliegen, ist dieser mit maximal der Nährstoffmenge abzudecken, die 40 kg Ammoni

umstickstoff oder 80 kg Gesamtstickstoff pro Hektar entspricht.

Die Änderung der Düngeverordnung sieht eine Vorverlegung und Verlängerung der Sperrfristen vor und wird die heute noch übliche Ausgleichsdüngung zu auf dem Acker verbliebenem Getreidestroh künftig nicht mehr zulassen.

Zu 3: Dem besonderen Schutz des Trinkwassers misst die Landesregierung von je her einen hohen Stellenwert bei. Die Ausgaben für freiwillige Maßnahmen mit der Landwirtschaft, die im Rahmen des Kooperationsmodells Trinkwasserschutz aufgewendet wurden, stiegen in den Jahren 2004 bis 2010 von ca. 10,8 Millionen Euro auf 12,1 Millionen Euro jährlich an. Daneben erfolgte eine Wasserschutzzusatzberatung in Höhe von ca. 6 Millionen Euro/Jahr.

Das Angebot der freiwilligen Vereinbarungen wird aktuell überarbeitet. Dies ist einerseits erforderlich, um die Vereinbarungen den neuen Rahmenbedingungen anzupassen (z. B. Greening im Rahmen der neuen ELER-Förderperiode ab 2014), und andererseits dient es der Optimierung der Vereinbarungen zur Steigerung der Effizienz. Die Überarbeitung ist noch nicht abgeschlossen.

Neben den freiwilligen Vereinbarungen zum Trinkwasserschutz werden seit 2010 zur Umsetzung der WRRL in einer hierfür eingerichteten Zielkulisse Agrarumweltmaßnahmen und eine unterstützende Beratung zur grundwasserschonenden Landbewirtschaftung angeboten. Es handelt sich um vier Maßnahmen innerhalb des Niedersächsisch/Bremischen Agrarumweltprogramms NAU/BAU. Da diese Maßnahmen nicht in dem erhofften Umfang nachgefragt werden, ist eine Überarbeitung des Maßnahmenangebotes vorgesehen. Hierbei sind eine Effizienzsteigerung, die Anpassung an neue Rahmenbedingungen und die Erhöhung der Attraktivität vorgesehen. Dies umfasst neben der Anpassung bestehender Maßnahmen eine Ergänzung um weitere Maßnahmen mit Bezug zum Grundwasserschutz.

Anlage 27

Antwort

des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz auf die Frage 28 der Abg. Renate Geuter (SPD)

„Finanzierung, Analyse, Schilfpolder, Flächenankäufe, landwirtschaftliche Einträge …“ - und viele Versprechungen - Was macht die Landesregierung am Dümmer See?

Nach den kritischen Gewässergütewerten im Sommer 2011 wurde kontinuierlich seitens verschiedener Organisationen und Anwohner Unterstützung zur Verbesserung des Zustandes des Dümmer Sees eingefordert.

Eine flächengenaue Verortung der Eintragspfade in dem über 330 km

2 großen Einzugsgebietes ist bisher nicht möglich. Im Zuge der Fortsetzung der Dümmersanierung soll der Kenntnisstand verbessert werden. Dazu sind entsprechende Untersuchungen durchzuführen.

Als eine dringende Maßnahme wird die Anlage eines großen Schilfpolders diskutiert. Hierzu heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage:

„Gemäß Vorentwurf Schilfpolderanlage - Obere Hunte des StAWA Sulingen von 1997 - werden Investitionskosten je nach Variante von 25,8 Millionen DM bis 31,8 Millionen DM ausgewiesen, bei Betriebskosten von rund 420 000 DM bis 650 000 DM (Preisstand 1997).

Die Landesregierung beabsichtigt, die früheren Planungen für die Schilfpolderanlage zu analysieren und gegebenenfalls zu ergänzen und dabei auch Planungsvarianten zu prüfen. Erst auf dieser abgesicherten Grundlage kann eine Investitionsentscheidung getroffen werden.“

Da die Flächenverfügbarkeit ausgesprochen knapp sei, heißt es in der Antwort: „Gezielter Flächenankauf sollte mit in Betracht gezogen werden, wenn die genauen Quellen im über 330 km

2 großen Einzugsgebietes des Dümmers bekannt sind.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Was genau hat die Landesregierung seit Beantwortung der Anfrage tatsächlich von ihren selbst benannten zu erledigenden Aufgaben unternommen in Bezug auf die Verbesserung des Kenntnisstandes zur Problematik der landwirtschaftlichen Einträge, weitere Untersuchungen, Analyse und Prüfungen bisheriger Planungsunterlagen zum Schilfpolder und Alternativplanungen, Flächenverfügbarkeit für den Ankauf und zur flächengenauen Verortung der Eintragspfade sowie vor allen Dingen zur Sanierung des Einzugsgebietes des Dümmer Sees?

2. Wann ist mit einer gesicherten Grundlage zu rechnen, von der die Landesregierung in ihrer Antwort spricht, um eine Investitionsentscheidung zu treffen?

3. Die Aussage zur Finanzierung des Schilfpolders von Staatssekretärin Ulla Ihnen u. a. in der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 12. Oktober 2012 „Diejenigen, die profitieren, müssen ihren Beitrag leisten“ steht im Gegensatz zur Aussage, die auf der Podiumsdiskussion von Vertretern der Regierungsfraktionen am 20. Oktober

2012 in Hüde geleistet wurde, nämlich, dass mit dem Instrument der Verpflichtungsermächtigung alle notwendigen Mittel für den Bau eines Schilfpolders in den Landeshaushalt eingestellt worden seien. Wie erklärt die Landesregierung diesen Widerspruch?

Die Landesregierung hatte den Landtag anlässlich der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Was tut die Landesregierung in der Angelegenheit Dümmer See?“ (Drs. 16/4190), auf die in der vorliegenden Mündlichen Anfrage Bezug genommen wird, über die aktuellen Probleme am Dümmer unterrichtet. Unter anderem auf der Grundlage der dort gemachten Ausführungen wird zurzeit ein Rahmenentwurf zur Fortsetzung der Dümmersanierung erstellt. Die örtlichen Akteure sind in die Erarbeitung eingebunden. Hierzu wurde ein Dümmerbeirat eingerichtet, der die Arbeiten auf bisher sieben Sitzungen intensiv begleitet hat.

Die Landesregierung beabsichtigt, noch in der laufenden Legislaturperiode über die weiteren Schritte zur Fortsetzung der Dümmersanierung zu entscheiden. Zur finanziellen Absicherung erforderlicher Maßnahmen ist im Haushaltsplan 2012/2013 bereits eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung ausgebracht. Um Beeinträchtigungen insbesondere für den Fremdenverkehr in der Dümmerregion zu verringern, wurden 2012 außerdem sogenannte Sofortmaßnahmen geprüft und in Zusammenarbeit mit den Kommunen und Verbänden vor Ort umgesetzt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Als Grundlage für weitere Maßnahmen zur Fortsetzung der Dümmersanierung soll ein Rahmenentwurf dienen. Mit der Aufstellung wurde im Herbst 2011 begonnen. Der Rahmenentwurf wird derzeit federführend vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (Betriebsstelle Sulingen) aufgestellt. Beteiligt sind außerdem der Landesbetrieb für Geoinformation und Landentwicklung (Regionaldi- rektion Sulingen), das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Darüber hinaus wurde eine Reihe von Gutachten an Externe vergeben. Im Rahmenentwurf sollen insbesondere folgende Einzelpunkte (sogenannter 16-Punkte-Plan) betrachtet werden:

1. aktuelle Nährstoffbilanzierung, bezogen auf den Wasserkörper „Dümmer“, einschließlich der atmosphärischen Deposition,

2. Identifizierung von lokalen Nährstoffeintragspfaden im Einzugsgebiet der oberen Hunte unter Verwendung der im NLWKN vorliegenden Nährstoffbilanzierungsmodelle, insbesondere des Modells der Leibniz Universität Hannover,

3. Maßnahmen zur Reduzierung des Nährstoffeintrags aus Dränungen,

4. Ausweisung von Gewässerrandstreifen in Abstimmung mit den Landkreisen Osnabrück, Diepholz und Vechta und den Wasserverbänden; Überprüfung, ob und welcher Erschwernisausgleich an Gewässern dritter Ordnung zulässig ist,

5. Gewässerentwicklungs-/-renaturierungsmaßnahmen im Bereich der Oberen Hunte,

6. weitere Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft im Einzugsgebiet des Dümmers in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen,

7. Maßnahmen im Bereich der Fischerei in Abstimmung mit der Fischereiverwaltung,

8. Installierung einer Gewässerschutzberatung im Einzugsgebiet des Dümmers,

9. Ausweisung eines Wasserschutzgebietes für besonders nährstoffgefährdete Bereiche im Dümmereinzugsgebiet (einschließlich Kalkula- tion anfallender Ausgleichzahlungen für Be- wirtschaftungseinschränkungen),

10. Extensivierungsmaßnahmen in besonders überschwemmungsgefährdeten Bereichen im Dümmereinzugsgebiet,

11. Überprüfung und Aktualisierung der Vorplanung des StAWA Sulingen (1997) über die Errichtung eines Schilfpolders, insbesondere hinsichtlich Kosten und Realisierungsmöglichkeit in Bezug auf Flächenerwerb, Unterhaltung und Betrieb sowie Entsorgung anfallender Abfälle; Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Schilfpolders,

12. Überprüfung der Errichtung mehrerer kleiner dezentraler Schilfpolder in Belastungsschwerpunkten anstelle eines großen Schilfpolders,

13. Darstellung und Diskussion alternativer (inno- vativer) Möglichkeiten zur Bekämpfung der Eutrophierung im Dümmer und zur Vermeidung akuter Beeinträchtigungen des Fremdenverkehrs,

14. Fortsetzung von Entschlammungsmaßnahmen,

15. Darstellung und Einschätzung der genehmigungsrechtlichen Aspekte,

16. Kostenermittlung.

Nach Erteilung des Planungsauftrags wurde Anfang 2012 ein weiterer (17.) Punkt in das Untersuchungsprogramm aufgenommen, der sich mit Möglichkeiten der Nährstoffeintragsreduzierung in den Dümmer durch Hochwasserbewirtschaftungsmaßnahmen befasst.

Die Planungsarbeiten befinden sich kurz vor dem Abschluss (siehe Antwort zu Frage 2).

Die Maßnahme gemäß Punkt 8 (Installierung einer Gewässerschutzberatung im Einzugsgebiet des Dümmers) wurde bereits vorzeitig umgesetzt. Seit dem 1. September 2012 findet eine entsprechende Beratung statt, damit diese bereits bei der Frühjahrsbestellung 2013, die von den Landwirten derzeit geplant wird, Wirkung entfalten kann.