gestiegenen Studienanfängerzahlen infolge des doppelten Abiturjahrgangs und des Aussetzens der Wehrpflicht aufgelegt. Dadurch werden den niedersächsischen Studentenwerken weitere Finanzmittel in Höhe von insgesamt 6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die hälftig auf die Jahre 2012 und 2013 aufgeteilt und bedarfsorientiert entsprechend den zusätzlich eingeschriebenen Erstsemestern zugewiesen werden.
Ferner ist den Studentenwerken aufgrund eines Beschlusses der Landesregierung aus dem Jahr 2008 das Eigentum an von ihnen genutzten Grundstücken im Gegenwert von rund 20 Millionen Euro unentgeltlich übertragen worden. Daraus resultiert eine Ersparnis der zuvor an das Land zu zahlenden Erbpachtzinsen in Höhe von ca. 300 000 Euro p. a., die die Studentenwerke zur Erfüllung ihrer Aufgaben zusätzlich einsetzen können. Dadurch sind die Studentenwerke zusätzlich zu den derzeit sehr niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt in die Lage versetzt worden, Kredite zu günstigeren Konditionen aufnehmen zu können.
Schließlich hat die Landesregierung den Studentenwerken 2009 insgesamt 4,2 Millionen Euro für Sanierungsmaßnahmen aus Mitteln des Konjunkturpakets II bewilligt, davon 3,55 Millionen Euro für die Sanierung von Wohnheimen in Braunschweig, Göttingen und Hannover.
Diese Rahmenbedingungen stärken die Studentenwerke zugunsten aller Studierenden bei der erfolgreichen Bewältigung der Herausforderungen für den Ausbau der sozialen Infrastruktur durch die vorübergehend anwachsenden Zahlen der Studienanfängerinnen und -anfänger vor dem Hintergrund insbesondere des doppelten Abiturjahrgangs 2011 in Niedersachsen und der Aussetzung der Wehrpflicht.
Zu 1: Insgesamt haben sich zum Wintersemester 2012/2013 bei den Studentenwerken 11 394 Studierende um einen Wohnheimplatz beworben. Davon haben 4 119 eine Zusage und 7 275 eine Absage erhalten. Die nach den einzelnen Studentenwerken aufgegliederten Zahlen sind in der nachstehenden Übersicht dargestellt.
Um die Studierenden, denen kein Wohnheimplatz angeboten werden konnte, bei der Suche nach einer Unterkunft zu unterstützen, haben die niedersächsischen Studentenwerke eine Vielzahl von Maßnahmen initiiert:
Es finden Kooperationen mit kommunalen Wohnungsbaugesellschaften statt, d. h. interessierte Studierende werden dorthin vermittelt. Bei der Möblierung der in der Regel unmöblierten Wohnungen ist darüber hinaus das Studentenwerk Hannover behilflich.
Es werden Onlinewohnraumbörsen auch für private Vermieter im Internetauftritt von Studentenwerken betrieben.
Im Rahmen des Projekts „Wohnen für Hilfe“ in Hannover werden ältere Menschen gebeten, Zimmer für Studierende bereitzustellen. Sie können dafür Unterstützung im Haushalt, im Garten, beim Einkaufen u. Ä. (keine Pflege) von den Studierenden erwarten. Für dieses Projekt wird vom Studentenwerk Hannover beworben.
Auch verschiedene Seniorenwohnheime haben ein „Wohnen für Hilfe“-Projekt, bei dem Studierende im Wohnheim einziehen können (GDA- Stift Göttingen, Eilenriedestift Hannover z. B.). Die Studentenwerke vermitteln.
Studentenwerke schalten Aufrufe in den Medien mit Appellen an Privatvermieter, Zimmer zur Verfügung zu stellen, und stellen die Vermittlung her.
Die Studentenwerke Ost-Niedersachsen, Hannover und Oldenburg haben provisorische Unterkünfte zum Semesterbeginn bereitgestellt, die jedoch nur sehr vereinzelt in Anspruch genommen worden sind.
Wohngemeinschaften in den Wohnheimen der Studentenwerke werden zu Semesterbeginn aufgerufen, vorübergehend zusätzlich einen Studierenden bei sich aufzunehmen.
Die Studentenwerke beraten auch, wie bei der Wohnungssuche verfahren werden soll, um erfolgreich zu sein.
Zu 2: Mit Ausnahme des Standortes Hannover, der mit 7,45 % eine unterdurchschnittliche Versorgungsquote mit Wohnheimplätzen hat und für den das Studentenwerk einen zusätzlichen Bedarf von 300 Wohnheimplätzen angeben hat, sind der Landesregierung keine konkreten Bedarfe an zusätzlichen Wohnheimplätzen von den Studentenwerken benannt worden, wie bereits in der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Perli „Zustand der Studierendenwohnheime“ vom 21. Dezember 2012, Drs. 16/3588 dargelegt worden ist.
Eine Einschätzung eines Mehrbedarfs an Wohnheimplätzen lässt sich auch nicht den „Wartelisten“ für einen Wohnheimplatz entnehmen. Die Wartelisten (Stand Mitte Oktober 2012) der einzelnen Studentenwerke zeigt die nachstehende Übersicht.
Für Mitte Oktober haben die Studentenwerke die Zahlen der noch offenen Bewerbungen auf „Wartelisten“ ermittelt. Beim Studentenwerk Göttingen sind dabei auch Bewerbungen aus Vorsemestern enthalten, während bei den anderen Studentenwerken die „Wartelisten“ über Rückmeldesysteme (d. h. in festgelegten kürzeren Zeiträumen müssen die Studierenden sich zur Aufrechterhaltung der Bewerbung zurückmelden) aktualisiert werden. Bei den Studentenwerken Ost-Niedersachsen, Hannover und Oldenburg sind die Zahlen danach zum Teil erheblich gesunken. Insgesamt sind von den
abgelehnten Bewerberinnen und Bewerbern für einen Wohnheimplatz zum WS 2012/2013 noch 4 199 auf den „Wartelisten“ geblieben.
Die gewünschte Wohnform beeinflusst die Wartezeit: Wohnplätze in sogenannten Flurgemeinschaften mit gemeinsamen Sanitäreinrichtungen und gemeinsamer Küche werden nur nachrangig und nur für einen kurzen Zeitraum gemietet, sodass in dieser Wohnform häufiger und schneller wieder Plätze verfügbar sind.
Studierende lassen sich vorsorglich auf die Liste setzen, teilen dem Studentenwerk jedoch häufig nicht mit, wenn sie danach einen Studienplatz an einem anderen Studienort angenommen haben.
Studierende teilen dem Studentenwerk häufig nicht mit, wenn sie eine andere passende Unterkunft gefunden haben.
Studierende lassen sich auch dann auf die „Warteliste“ setzen, wenn sie von einer Wohnung, in der sie Unterkunft haben, in ein Wohnheim umziehen wollen.
Das Studentenwerk Oldenburg hat ergänzend berichtet, dass viele der verbleibenden Bewerber auf der „Warteliste“ bereits einen Wohnheimplatz des Studentenwerks hätten, aber innerhalb des Studentenwerks in eine andere Wohnform (z. B. von einer Wohngruppe in ein Einzelappartement) oder in ein anderes Wohnheim umziehen wollten. Zudem, so wird der stellvertretende Geschäftsführer des Studentenwerks in der Oldenburger Nordwest-Zeitung am 7. November 2012 zitiert, „erleben wir es immer wieder, dass wir Zimmer in größeren WGs anbieten und teilweise bei bis zu 20 Studierenden auf unseren ‚Wartelisten’ anfragen müssen, bis das Zimmer tatsächlich vermietet wird.“
Aus den „Wartelisten“ kann daher nicht abgeleitet werden, dass die dort verzeichneten Studierenden in gleicher Zahl keine Unterkunft während des Studiums haben.
Die Zahl der auf „Wartelisten“ der Studentenwerke stehenden Studierenden ist darüber hinaus nicht mit einem konkreten zusätzlichen Bedarf an Wohnheimplätzen gleichzusetzen.
Landesregierung unterstützt die Studentenwerke in der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben nachhaltig durch Zuschüsse in Gestalt der jährlichen Finanzhilfe in Höhe von 14,5 Millionen Euro. Mit den weiteren 6 Millionen Euro, die die Landesregierung durch oben beschriebenes Sonderprogramm den niedersächsischen Studentenwerken in den Jahren 2012 und 2013 insgesamt zur Verfügung stellt, unterstützt sie die Studentenwerke zusätzlich.
Auch die eingangs genannten Maßnahmen der unentgeltlichen Eigentumsübertragungen und der Zuweisung von Mitteln des Konjunkturpakets II gehören in diesen Kontext.
Das erleichtert den Studentenwerken den Einsatz von Eigenmitteln und Fremdkapitalmitteln zu derzeit niedrigem Zins für Zwecke der Sanierung oder Errichtung von Wohnheimplätzen. So hat das Studentenwerk Osnabrück 2012 die letzten 42 von 89 aus Eigenmitteln neu errichteten Wohnheimplätze am Standort Lingen in Betrieb nehmen können.