Zu 3: Die Fragesteller verkennen mit der Bezugnahme auf „Unterlagen des ehemaligen Ministerpräsidenten Wulff und des ehemaligen Regierungssprechers Glaeseker“ (gemeint sind offenbar alle Unterlagen, die es mit Bezug zu Herrn Wulff oder Herrn Glaeseker in der Staatskanzlei über- haupt gibt!) die Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Diese hat gemäß § 160 i. V. m. § 152 Abs. 2 StPO den im Hinblick auf eine mögliche Straftat relevanten Sachverhalt zu erforschen und ist, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten. Es wäre im Hinblick darauf weder zielführend noch praktikabel, sondern sogar unverhältnismäßig, sämtliche in der Staatskanzlei
oder anderen (obersten) Landesbehörden vorhandene Vorgänge darauf zu sichten, ob sie Schriftstücke mit Urheberschaft oder Bezug auf die Personen Wulff oder Glaeseker haben könnten, und dann die Gesamtmenge all solcher Vorgänge bzw. Schriftstücke der Staatsanwaltschaft zu übergeben. Es lag vielmehr nach Kenntnis der Staatskanzlei von Beginn an im eigenen Interesse der Staatsanwaltschaft, die Sichtung systematisch auf solche Vorgänge zu beschränken, die von den Gegenständen (Themen) bzw. Inhalten her einen konkreten Bezug zu den Gegenständen der staatsanwaltlichen Untersuchungen haben könnten. Andernfalls wäre bei Sichtung von Zigtausenden von Akten bzw. Vorgängen die Verwaltung - aber auch die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt - auf Monate „lahmgelegt“ worden.
Aus diesen Gründen hat die Staatskanzlei alle Unterlagen, die für die Gegenstände der staatsanwaltlichen Ermittlungen, soweit bekannt oder erkennbar, von Bedeutung sein könnten, der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt. Naturgemäß wurde damit (mittelbar) entschieden, die um Dimensionen größere Menge der (übrigen) Akten bzw. Vorgänge, die nach ihren Aktengegenständen oder -themen keinen Bezug zu den Ermittlungsgegenständen haben dürften, der Staatsanwaltschaft nicht zur Verfügung zu stellen. Das entspricht nach Auffassung der Landesregierung aber auch dem Willen der Staatsanwaltschaft, mit der die Staatskanzlei über ihre Kontaktpersonen nach wie vor in engem Kontakt steht.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 15 der Abg. Jürgen Krogmann und Wolfgang Wulf (SPD)
Kurswechsel in der Bahnpolitik - Welche Konsequenzen haben die Äußerungen des Ministerpräsidenten McAllister zur Prüfung einer Bahnumfahrung in Oldenburg?
Seit wenigen Wochen ist der JadeWeserPort in Wilhelmshaven in Betrieb. Leider ist es bislang nicht gelungen, die dringend erforderliche Elektrifizierung der Bahnstrecke Oldenburg–Wilhelmshaven, die zugleich zur Lärmvorsorge für die Anlieger und zur Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge zumindest im nördlichen Teil des Oldenburger Stadtgebietes führen würde, zur Planreife zu führen und die entsprechende Finanzierung im Bundeshaushalt abzusichern. Immerhin soll das Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 1 Ol
denburg–Rastede nun zu Beginn des Jahres 2013 eröffnet werden. Beim Eisenbahn-Bundesamt laufen die letzten Vorbereitungen für die Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens. Der Entwurf soll bereits Ende 2012 fertiggestellt sein.
Unabhängig davon lehnen in Oldenburg seit vielen Jahren Initiativen einen Ausbau der Stadtstrecke ab und sehen stattdessen in einer Bahnumfahrung die einzige Lösung zur Lärm- und Gefahrenvermeidung.
Die amtierende Landesregierung hat ebenso wie Bund und Bahn eine Bahnumgehung um Oldenburg stets mit dem Hinweis auf enorme Kosten und fehlenden Bedarf als unrealistisch abgelehnt. Nun hat Ministerpräsident David McAllister nach Presseberichten in einem Gespräch mit Vertretern Oldenburger Bahninitiativen eine erneute Prüfung dieser Frage in Aussicht gestellt.
2. Würde im Zuge der angekündigten Prüfung einer Umgehungstrasse der Ausbau der Bestandsstrecke im Planfeststellungsabschnitt 1 Oldenburg mit dem entsprechenden Lärmschutz und der Beseitigung höhengleicher Bahnübergänge zurückgestellt und damit um weitere Jahre verschoben?
3. Haben vor dem Hintergrund, dass der Planfeststellungsentwurf für den Abschnitt 1 Oldenburg–Wilhelmshaven bereits in Kürze vorgelegt werden soll, seitens der Landesregierung bereits mit dem Eisenbahn-Bundesamt und dem Bundesverkehrsministerium Gespräche stattgefunden, damit die Ergebnisse einer neuerlichen Prüfung noch ins aktuelle Planfeststellungsverfahren einfließen können?
Beim Ausbau der Strecke Oldenburg–Wilhelmshaven hat die Landesregierung bislang mehr erreicht, als vor Jahren absehbar gewesen ist. Auch die Elektrifizierung, die Gestaltung der Bahnübergänge und der Lärmschutz sind in planmäßiger Vorbereitung. Die vom Land erreichte Zusage des Bundes, einen höheren Lärmschutz als rechtlich vorgeschrieben vorzusehen, ist einmalig in Deutschland. Der Bund hat für die bisherigen Abschnitte verabredungsgemäß nach den jeweiligen Planfeststellungsbeschlüssen auch die Finanzierungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn geschlossen. Es gibt keinen Anlass für Zweifel an der Zuverlässigkeit des Bundes. Nach Planfeststellung des Abschnitts 1 ist mit der Finanzierungsvereinbarung zu rechnen. Der Zeitpunkt der Einleitung dieses Planfeststellungsverfahrens wird maßgeblich von der Stadt Oldenburg und ihrer Entscheidung zur Gestaltung eines Bahnübergangs im Stadtgebiet und ihren Wünschen zur Gestaltung des
Lärmschutzes abhängen. Es ist wichtig, dass der vom Land durchgesetzte Lärmschutz rechtzeitig mit dem Anlaufen des Hafens zusammen kommt und dann die Anwohner gut vor Lärm geschützt sind, wenn der Verkehr merklich zunimmt.
Zu 1: Bislang hat das Land keine Aktivitäten für eine Umfahrung Oldenburgs entwickelt, damit der heute erreichte Stand für den Lärmschutz der Anwohner und für einen guten Anschluss Wilhelmshavens an das Hinterland nicht gefährdet wird. Außerdem sind Engpässe im Hinterland eher zwischen Bremen, Hamburg und Hannover zu erkennen. Es war daher zunächst wichtiger, hier den Handlungsbedarf zu thematisieren. Gleiches gilt für die großen Ballungsräume mit ihren schon heute spürbaren Engpässen. Da allerdings aus Oldenburg immer wieder das Ansinnen einer Umfahrung an den Ministerpräsidenten und an die Landesregierung herangetragen worden ist, hat sich der Ministerpräsident dieses Themas noch einmal angenommen. Nachdem der JadeWeserPort nun erfolgreich in Betrieb gegangen ist, wird zudem die Frage laut, ob bei einer möglichen späteren Erweiterung des Hafens die Kapazität der Bahnanbindung nach Oldenburg ausreichen wird. Diese Frage ist zu klären.
Zu 2: Die Möglichkeit einer Verzögerung für die in Planfeststellungsabschnitt 1 vorgesehene Elektrifizierung und damit auch der Lärmvorsorgemaßnahmen ist denkbar. Die Landesregierung wird alles vermeiden, was das anstehende Planfeststellungsverfahren im Abschnitt Oldenburg zeitlich gefährden könnte. Vor diesem Hintergrund bezieht sich die Aussage des Ministerpräsidenten ausdrücklich nur auf einen möglichen zusätzlichen Infrastrukturbedarf im Zusammenhang mit der Diskussion um weitere Ausbaustufen des JadeWeserPorts.
Zu 3: Der Ministerpräsident hat stets betont, dass der Ausbau der Stadtstrecke und damit auch die Durchführung der Lärmvorsorgemaßnahmen nicht gefährdet werden dürfen. Daher beruhen alle Überlegungen darauf, ob bei einer möglichen Erweiterung des JadeWeserPorts eine Umfahrung aus kapazitiven Gründen in Betracht kommen könnte.
Es ist nicht beabsichtigt, diese Überlegungen in das aktuelle Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 1 einfließen zu lassen. Gespräche mit
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 16 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)
Bundesweit gibt es 229 000 Wohnheimplätze. Erst im September 2012 hatte das Deutsche Studentenwerk mindestens 25 000 zusätzliche, preisgünstige Wohnheimplätze gefordert, von denen derzeit 10 000 neue Plätze in Bau sind. Da die Zahl der Studierenden stetig steige, müsse auch die soziale Infrastruktur mit dieser Zahl mitwachsen. Wohnheim-, Mensa- und Beratungskapazitäten der Studentenwerke müssten mit öffentlicher Förderung ausgebaut werden, fordert das Deutsche Studentenwerk. Der Wohnungsbau wird jedoch von den Ländern sehr unterschiedlich gefördert. Das Land Bayern beispielsweise bezuschusst jeden neuen Platz mit 26 500 Euro.
Laut Medienberichten will Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, nun einen runden Tisch für mehr bezahlbaren Wohnraum für Studierende ins Leben rufen. An dem Tisch sollen die Länder, die Studentenwerke sowie Verbände versammelt werden und gemeinsam nach Lösungen für den derzeitigen Wohnraumengpass suchen. Dieser Vorschlag wird von den Studentenwerken ausdrücklich begrüßt, zumal das derzeitige bundesweite Studierendenhoch weiter anhalten wird und es daher auch auf lange Sicht einen Ausbaubedarf an preisgünstigem Wohnraum für Studierende gibt.
Medienberichten zufolge gab es an den niedersächsischen Hochschulstandorten zum Teil dreimal so viele Bewerbungen wie Wohnheimplätze. Die Wartelisten auf frei werdende Plätze sind lang.
1. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber auf einen Platz in einem Studentenwohnheim mussten zum Wintersemester 2012/2013 von den niedersächsischen Studentenwerken abgelehnt werden, d. h. wie viele Studierende haben sich beworben, aber keinen Platz bekommen?
2. Wie hoch schätzt die Landesregierung angesichts zu erwartender weiterhin hoher Studierendenzahlen den Bedarf an zusätzlich zu schaffenden Wohnheimplätzen in Niedersachsen ein?
3. Was unternimmt die Landesregierung in Sachen Wohnungsbau, um die Versorgungssituation mit Wohnheimplätzen in Niedersachsen zu verbessern?
Die seit Jahren in Niedersachsen steigenden Studierendenzahlen unterstreichen die Attraktivität der niedersächsischen Hochschulen und der von ihnen angebotenen Studiengänge.
Zugleich stellt der Studierendenzuwachs neben den Hochschulen auch die Studentenwerke vor erhebliche Herausforderungen. Die Studentenwerke fördern und beraten die Studierenden wirtschaftlich, gesundheitlich, sozial und kulturell. Als Teil der sozialen Infrastruktur für die Studierenden betreiben sie insbesondere Wohnheime, Mensen, Cafeterien und Betreuungseinrichtungen für Kinder von Studierenden.
Unsere Studentenwerke sind, wie sich bereits im letzten Wintersemester gezeigt hat, gut gerüstet, allen Studierenden beispielsweise durch Ausweitung ihrer Serviceangebote und Verlängerung von Öffnungszeiten auch aktuell die Unterstützung zu leisten, die sicherstellt, dass Studieren in Niedersachsen gleichbleibend gute Bedingungen bietet.
Mit den Wohnheimen der Studentenwerke stehen in Niedersachsen studiengerechte, häufig hochschulnahe und vor allem preiswerte Unterkünfte zur Verfügung. Nach der neuesten statistischen Übersicht „Wohnraum für Studierende“, die vom Deutschen Studentenwerk im September 2012 herausgegeben worden ist, ist in Niedersachsen mit den hier zur Verfügung stehenden 18 485 Wohnheimplätzen eine Unterbringungsquote der Studierenden im Wohnheim erreicht, die mit 11,51 % deutlich sowohl über derjenigen in den alten Bundesländern inklusive Berlin von 10,27 % als auch über der bundesweiten Unterbringungsquote von 10,63 % liegt. Im Vergleich der Flächenländer mit mehr als 150 000 Studierenden hält Niedersachsen damit prozentual mehr Wohnheimplätze für seine Studierenden vor als Bayern (10,96 %) , Hessen (7,34 %) und Nordrhein-Westfalen (10,65 %). Lediglich Baden-Württemberg (13,62 %) ist unter diesen Ländern hier noch erfolgreicher als Niedersachsen.
Dieses landesweite Angebot an Wohnheimplätzen ist ungeachtet der unterschiedlichen Gegebenheiten an den einzelnen Hochschulstandorten bedarfsgerecht und entspricht nach der letzten, im März 2010 veröffentlichten Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks sowie der ergänzenden Grundauszählung für Niedersachsen der Ent
Danach war 2009 die Wohngemeinschaft die am häufigsten gewählte Wohnform (26 %, in Nieder- sachsen 30,4 %), gefolgt vom Wohnen bei den Eltern (23 %, in Niedersachsen 17,7 %). Der Anteil der Studierenden, die allein in einer eigenen Wohnung leben, betrug 17 % (in Niedersachsen 17,2 %), eine eigene Wohnung mit einem Partner oder einer Partnerin teilten sich 20 % (in Nieder- sachsen 20,5 %). Knapp 12 % der Studierenden (in Niedersachsen 13 %) hatten einen Platz in einem Wohnheim. Ginge es allein nach den Präferenzen der Studierenden, gaben sogar nur 9 % von ihnen an, während des Studiums im Wohnheim leben zu wollen.
Daraus wird ersichtlich, dass für die Realisierung der studentischen Wohnungswünsche der private Wohnungsmarkt einschließlich der Angebote kommunaler Wohnungsbaugesellschaften von besonderer Bedeutung ist. Die Studentenwerke tragen daneben vornehmlich zur Unterbringung finanzschwächerer und ausländischer Studierender bei, denen der Zugang zum privaten Wohnungsmarkt erfahrungsgemäß erschwert ist.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die Landesregierung auch Initiativen privater Investoren zur Errichtung von Wohnanlagen für Studierende. So will nach Presseberichten die Firma „Quartier am Kläperberg“ aus Peine noch 2012 mit den Arbeiten für einen Wohnheimneubau mit 300 Plätzen für Studierende in der hannoverschen Nordstadt beginnen. Die ca. 20 m2 großen Einzelappartements sollen zu Beginn des nächsten Wintersemesters fertiggestellt sein. Ein weiteres aktuelles Beispiel für private Investitionen in studentischen Wohnraum ist der von der Gemeinnützigen Baugesellschaft (gbg) in Hildesheim errichtete Erweiterungsbau seines Studentenwohnheims in HildesheimItzum, mit dem zum Beginn des Semesters die Studierenden 24 neue Appartements beziehen konnten, um die die Wohnanlage auf jetzt 143 Appartements erweitert wurde.
Infolge der Umstellung der Studienangebote auf die Bachelor- und Masterstruktur mit dem Studienbeginn üblicherweise im Herbst eines Jahres sind regelmäßig zu Beginn eines Wintersemesters alle Wohnangebote der Studentenwerke vermietet, und es entstehen „Wartelisten“ mit abgelehnten Bewerberinnen und Bewerbern um einen Wohnheimplatz. Bis zum Sommersemester ist jedoch vielerorts eine Entspannung zu beobachten, da durch
hohe Fluktuation in den Wohnheimen und Aufnahme von Studierenden durch den privaten Wohnungsmarkt freie Kapazitäten in Wohnheimen entstehen. Von studentischer Wohnungsnot in Niedersachsen kann daher nicht gesprochen werden.
So ist es beispielsweise dem Studentenwerk OstNiedersachsen 2011 trotz doppelten Abiturjahrgangs gelungen, alle Zimmer suchenden Studierenden unterzubringen, obwohl die Situation insbesondere in Braunschweig durch Auslastung des privaten Wohnungsmarktes zu Beginn des Wintersemesters schwierig ist. Wartezeiten gab es 2011 folglich nur zu Semesterbeginn im Herbst und bei besonders beliebten Wohnheimen.
Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Wohnheimsituation landesweit im Laufe des Wintersemesters 2012/2013 ebenfalls überwiegend entsprechend entwickeln wird.
Die Landesregierung unterstützt die Studentenwerke in ihren Bemühungen um die soziale Infrastruktur für die Studierenden vor dem Hintergrund steigender Studierendenzahlen nachhaltig: Die den Studentenwerken in Niedersachsen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Maßgabe des Haushalts gewährte jährliche Finanzhilfe beträgt nach Erhöhung um 0,5 Millionen Euro seit 2009 stetig 14,5 Millionen Euro. Auch für 2013 sieht der Doppelhaushalt 2012/2013 Finanzhilfeleistungen des Landes an die Studentenwerke wiederum in Höhe von 14,5 Millionen Euro vor. Dadurch haben die niedersächsischen Studentenwerke Planungssicherheit.
Die Landeszuschüsse zum laufenden Betrieb der Studentenwerke liegen damit nach den Daten des aktuellen, vom Deutschen Studentenwerk im September 2012 herausgegebenen Zahlenspiegels 2011/2012 in Niedersachsen mit 12,85 % erheblich über dem Durchschnitt aller Länder in Höhe von 10,2 %. Manche Länder sehen gar Reduzierungen ihrer Landeszuschüsse an die Studentenwerke vor. So sieht der Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 in Brandenburg eine Verringerung um 0,25 Millionen Euro für 2013 und um weitere 0,5 Millionen Euro für 2014 vor. Der in Hamburg ursprünglich 2,5 Millionen Euro betragende Landeszuschuss sollte 2012 ganz gekürzt werden und wird nach teilweise zurückgenommenen Kürzungen des vorherigen Senats ab 2013 nur noch 1,2 Millionen Euro betragen.
Über die Finanzhilfeleistungen hinaus hat die Landesregierung ein Sonderprogramm zum Ausbau der studentischen Infrastruktur zur Bewältigung der
gestiegenen Studienanfängerzahlen infolge des doppelten Abiturjahrgangs und des Aussetzens der Wehrpflicht aufgelegt. Dadurch werden den niedersächsischen Studentenwerken weitere Finanzmittel in Höhe von insgesamt 6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die hälftig auf die Jahre 2012 und 2013 aufgeteilt und bedarfsorientiert entsprechend den zusätzlich eingeschriebenen Erstsemestern zugewiesen werden.