Protocol of the Session on November 9, 2012

Jahr Haushaltsansatz

Mittelabfluss

Anzahl der Verträge

2007 31,7 26,1 2 833

2008 27,2 27,8 2 465

2009 28,8 26,3 2 858

2010 28,9 29,2 2 962

2011 28,7 23,7 1 655

Summe 145,3 134,1 12 773

In den Jahren 2009 bzw. 2010 wurde das Handlungsvolumen für die Vertretungsmittel aus den PKB-Mitteln um 3,0 Millionen Euro bzw. 2,0 Millionen Euro erhöht.

Für das Haushaltsjahr 2012 stehen im Haushalt rund 29,8 Millionen Euro zur Verfügung. Über den Mittelabfluss sowie die Anzahl der geschlossenen Verträge kann erst nach Abschluss des Haushaltsjahres zu Beginn 2013 berichtet werden. Aufgrund der hohen Unterrichtsversorgung seit Jahresbeginn mussten bisher im Vergleich zu den Vorjahren weniger Vertretungsverträge abgeschlossen werden. Nach jetzigem Kenntnisstand ist zu erwarten, dass nicht alle bereitgestellten Haushaltsmittel abgerufen werden.

Anlage 11

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 12 der Abg. Brigitte Somfleth (SPD)

Wie gehen Schulen mit den Kopfnoten um?

Berichten von Eltern zufolge, gehen Schulen - Gymnasien/Realschulen - mit Aussagen in Zeugnissen über das Arbeits- und Sozialverhalten - Kopfnoten - sehr unterschiedlich um. So verwenden z. B. Schulen im Landkreis Harburg unterschiedliche Kriterien bei der Vergabe von Kopfnoten. So gibt es Schulen, an denen die Note B mehrheitlich vergeben wird, während andere Schulen im Schwerpunkt (mit rund 60 bis 70 %) die Note C vergeben. Hamburger Schulen vergeben dem Vernehmen nach überwiegend die Note B. Dadurch werden bzw. sind Schülerinnen und Schüler von „C-Schulen“ in der Metropolregion Hamburg bei Bewerbungen für Praktikum und Ausbildungsstellen gegenüber Schülerinnen und Schülern von „B-Schulen“ benachteiligt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegen der Landesregierung Daten über die schulscharfe Verteilung der Kopfnoten - Notenspiegel - vor, und wie bewertet sie diese Situation?

2. Gibt es Überlegungen, die Vergabe von Kopfnoten zu vereinheitlichen, wenn ja, welche?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, diese Situation zu ändern, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Aussagen über das Arbeits- und Sozialverhalten nur von den Lehrkräften beschlossen werden können?

Zeugnisse zum Ende eines Schulhalbjahres und eines Schuljahres geben den individuellen Stand der Lern- und der Leistungsentwicklung einer Schülerin oder eines Schülers unter Berücksichtung des durchlaufenen Lernprozesses wieder. Die Zeugnisse für die Schuljahrgänge 1 bis 10 enthalten auch Informationen über das Arbeits- und das Sozialverhalten. Die sogenannten Kopfnoten - sie wurden übrigens in Niedersachsen zum 1. August 2000 von der damaligen Kultusministerin (SPD) eingeführt - erfüllen eine sinnvolle ergänzende pädagogische Funktion, gehen sie doch über eine rein fachspezifische Betrachtung der individuellen Lern- und Leistungsentwicklung hinaus. Die Bewertung des Arbeitsverhaltens bezieht sich auf so wichtige lebens-, ausbildungs- und berufsrelevante Gesichtspunkte wie Leistungsbereitschaft, Ziel- und Ergebnisorientierung, Kooperationsfähigkeit, Selbstständigkeit, Sorgfalt und Ausdauer und Verlässlichkeit einer Schülerin bzw. eines Schülers.

Bei der Bewertung des Sozialverhaltens werden u. a. die Reflexionsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Regelungskompetenz, Fairness, Hilfsbereitschaft und Achtung Anderer sowie die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung und zur Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens in den Blick genommen.

Die Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens erfolgt in Niedersachsen in den folgenden fünf standardisierten Abstufungen: „verdient besondere Anerkennung“, „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“, „entspricht den Erwartungen“, „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“, „entspricht nicht den Erwartungen“.

Die Bewertungsstufen eins bis drei sind durch die Hervorhebung einzelner Gesichtspunkte zu ergänzen, sofern die Gesamtkonferenz einer Schule - im Benehmen mit dem Schulelternrat und dem Schülerrat - nicht im Grundsatz beschließt, davon abzuweichen oder die Bewertungsstufen eins bis fünf durch freie Formulierungen zu ersetzen.

Die Kopfnoten im Zeugnis sind eine wichtige ergänzende Rückmeldung für die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler, für die Eltern bzw. Sorgeberechtigten sowie für die Lehrkräfte. Sie geben auch den Ausbildungsbetrieben etc. aussagekräftige Fingerzeige. Die Kopfnoten, die nicht mit der herkömmlichen Notenskala verwechselt werden dürfen, haben in Niedersachsen eine breite Akzeptanz gefunden. Sie fördern bei unseren Schülerinnen und Schülern keinesfalls „Duckmäusertum“ bzw. Anpassung und Konformität. Dass die individuellen Bewertungen für das Arbeits- und das Sozialverhalten in der Regel erfreulich ausfallen, vermag zwar keine fachlichen Defizite auszugleichen, kann aber gerade etwas leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern helfen, einen Ausbildungsplatz zu erlangen.

In der Kleinen Anfrage wird auf einen Einzelaspekt abgehoben, nämlich auf die Frage nach der Vergleichbarkeit, sowohl der Bewertungspraxis an niedersächsischen Schulen als auch mit der an Schulen in der Freien und Hansestadt Hamburg.

Das Kultusministerium hat bei der mit Datum vom 5. Dezember 2011 vorgenommenen Aktualisierung des Erlasses „Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen“ zum 1. August 2010 bereits das aufgegriffen, was in der Kleinen Anfrage indirekt thematisiert wird. Durch die zusätzlich aufgenommenen definitorischen Erläuterungen der einzelnen Bewertungsstufen wird eine noch genauere „Trennschärfe“ zwischen den einzelnen Bewertungskategorien gewährleistet. Der Erlassände

rung ging eine umfassende Anhörung voraus. Der Entwurf fand seinerzeit eine breite Zustimmung, u. a. letztlich auch des Landeselternrats.

Weitergehende vereinheitlichende Vorgaben sind nicht erforderlich. Die individuellen Bewertungen des Arbeits- und des Sozialverhaltens der Schülerinnen und Schüler werden in allen Schulen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben eigenverantwortlich, verantwortungsbewusst und sachgerecht vorgenommen. Es gibt keine Veranlassung, die Gymnasien und Realschule in diesem Zusammenhang besonders in den Blick zu nehmen, die in der Kleinen Anfrage explizit erwähnt werden.

Dass die stimmberechtigten Mitglieder der in diesen Fällen zuständigen Klassenkonferenzen (d. h. die Lehrkräfte) bei den Bewertungen des Arbeits- und des Sozialverhaltens ihrer Schüler und Schülerin auch deren Alter bzw. Entwicklungsstadium im pflichtgemäßen Ermessen berücksichtigen, versteht sich von selbst.

Schulen können nicht grob simplifizierend als „B“-Schulen (d. h. „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“) oder „C“-Schulen (d. h. „ent- spricht den Erwartungen“) kategorisiert werden.

Die einleitenden Ausführungen in der Kleinen Anfrage basieren vorwiegend auf anonymen Einzelmeinungen, zum Teil auf Hörensagen. Die Aussage, Hamburger Schulen würden im Gegensatz zu nicht näher genannten Schulen in Niedersachsen, speziell im Landkreis Harburg, überwiegend die zweite Bewertungsstufe erteilen, ist aus mehreren Gründen nicht stichhaltig. Unter anderem sind die Bewertungsverfahren nicht vergleichbar. Die Zeugnisse in der Freien und Hansestadt Hamburg enthalten für die Schuljahrgänge 1 bis 9 Angaben zu drei sogenannten überfachlichen Kompetenzen (hier: Selbstkompetenz, sozial-kommunikative Kompetenz, lernmethodische Kompetenz). Grundlage dafür sind die Einschätzungen von insgesamt 24 Teilkompetenzen, die die Lehrkräfte auf einem separaten Einschätzungsbogen vorzunehmen haben, und zwar - wie anschließend zusammengefasst im Zeugnis - nach der nachstehenden Einschätzungsskala: „sehr schwach“, „schwach“, „mittel/normal“, „stark“, „sehr stark“.

Die Schulbehörde in Hamburg geht davon aus, dass die Kategorie 3 („normal“) bei den Einschätzungen dominiert. Das ergibt sich aus den schriftlichen Hinweisen für die Schulen zur Nutzung jener Einschätzungsbögen. Von einer angeblichen Benachteiligung niedersächsischen Schülerinnen und

Schülern bei Bewerbungen in der Metropolregion Hamburg kann keine Rede sein.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Der Landesregierung liegen keine Daten über die schulscharfe Verteilung der sogenannten Kopfnoten (Notenspiegel) vor. Diese und dann konsequenterweise auch alle individuellen fachbezogenen Bewertungen zu erheben und das dann auch noch regelmäßig, wäre bei über 433 000 Schülerinnen und Schülern allein im Sekundarbereich I (öffentliche allgemeinbildende Schulen, Stand 1. September 2011) für die Schulen und die Schulbehörden ein gänzlich unverhältnismäßiger, nicht vertretbarer Aufwand.

Zu 2: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Die Bewertungen der fachbezogenen Leistungen einer Schülerin bzw. eines Schülers sowie die Bewertungen des Arbeits- und des Sozialverhaltens obliegen gemäß § 35 sowie § 36 Abs. 5 Nr. 2 und Abs. 7 NSchG richtigerweise den pädagogisch und rechtlich Verantwortlichen, nämlich den Lehrerinnen und Lehrern, die die Betreffenden planmäßig unterrichtet haben.

Die Schulen sind für die Thematik hinreichend sensibilisiert. Das NSchG bietet im konkreten Bedarfsfall vor Ort die erforderlichen Optionen für innerschulische Initiativen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Anlage 12

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 13 des Abg. Stefan Wenzel (GRÜ- NE)

RWE Dea unter Druck - Wohin mit dem Lagerstättenwasser?

Der Energiekonzern RWE Dea plant, im Landkreis Verden (Aller) die ausgeförderte Erdgasförderbohrung Völkersen Z3 Nord künftig für die Verpressung von Lagerstättenwasser aus der Erdgasproduktion zu nutzen. Laut einem Bericht der Kreiszeitung vom 13. September 2012 soll an der Bohrstelle Z3 zunächst eine Probeverpressung von 10 000 m³ Lagerstättenwasser in 5 000 m Tiefe erfolgen. Das Genehmigungsverfahren für dieses Vorhaben läuft beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

(LBEG). Die Zeitung berichtet weiter: „Verläuft die Probe erfolgreich und gibt es die Genehmigung, wolle RWE in Zukunft 120 m³ Lagerstättenwasser täglich in Völkersen verpressen.“

Bereits im März dieses Jahres war die örtliche Bürgerinitiative „No Fracking Völkersen“ durch einen anonymen Hinweis auf die Absicht des Konzerns aufmerksam geworden, an der Bohrung Z3 künftig Lagerstättenwasser verpressen zu wollen. Die Anwohner verfolgen diese Aktivitäten mit großer Sorge, weil es erst im vergangenen Jahr durch Undichtigkeiten an 13 km einer Lagerstättenwasserleitung des Konzerns zu einer Verseuchung des Bodens in der Umgebung der Leitungstrasse gekommen war. Über diese Leitung wurde jahrelang Produktionsabwasser aus Förderstellen bei Völkersen zu einer Versenkbohrung in der Gemeinde Scharnhorst befördert und dort verpresst. Insgesamt sind 287 000 m³ dieses schadstoffhaltigen Lagerstättenwassers in unmittelbarer Nähe des Trinkwassergewinnungsgebietes des Wasserwerkes Panzenberg in nur 1 000 m Tiefe verpresst worden. Es war seit längerer Zeit absehbar, dass die für den Standort Scharnhorst genehmigte Höchstmenge an Lagerstättenwasser, das dort entsorgt werden durfte, ausgeschöpft sein wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Weise hat RWE Dea gegenüber der Genehmigungsbehörde LBEG nachgewiesen, dass für die kommenden zwei Jahre ausreichende Möglichkeiten zur Entsorgung des bei der Erdgasförderung anfallenden schadstoffbelasteten Lagerstättenwassers vorhanden sind bzw. dass durch umfangreiche probeweise Verpressungen von Lagerstättenwasser in der Bohrung Völkersen Z3 Nord kein aktuell bestehender Engpass bei der Lagerstättenwasserentsorgung überbrückt werden soll?

2. In welcher Weise stellt das LBEG im - laut Presse - laufenden Genehmigungsverfahren sicher, dass eine mögliche Beeinträchtigung der Umwelt, insbesondere von Boden und Wasser, durch die Verpressung schadstoffbelasteter Lagerstättenwässer verhindert wird, und werden in diesem Zusammenhang auch Alternativen zur Verpressung des Lagerstättenwassers geprüft?

3. In welcher Weise wird bzw. ist beabsichtigt, die Öffentlichkeit in diesem Genehmigungsverfahren zu beteiligen bzw. die Bürgerinnen und Bürger über den gesetzlich vorgesehenen Umfang hinaus bei der Suche nach verträglichen Lösungen für die Beseitigung der Lagerstättenwässer in der betroffenen Region zu beteiligen?