Ein Güllekataster erfordert schlagbezogene Aufzeichnungen über Nährstoffzufuhr und Nährstoffentzüge durch die Abfuhr der Erntemenge. Kaufbelege oder Lieferscheine für Düngemittel und Ernteprodukte haben dagegen immer nur einen
Gesamtbetriebsbezug und können nicht plausibel einem Schlag zugeordnet werden. Die wenigsten Betriebe führen eine schlagbezogene Erfassung der Erntemengen durch. Die Daten wären damit ebenso wenig exakt kontrollierbar wie eine schlagbezogene Düngung. Mit dem Güllekataster würden wir daher lediglich mehr Bürokratie produzieren, aber keinen exakteren Überblick über die Nährstoffsituation erhalten
und damit, meine Damen und Herren, auch keinen Effekt für die Umwelt erzielen. Plakative Schlagworte sind kein Ersatz für konsequentes Handeln!
Herr Minister, die Unterbrechung war eigentlich in Ihrem Sinne gut gemeint. Aber dass Sie gleich fertig sind, konnte ich ja nicht wissen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/4726, der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/4866 und der Fraktion der SPD in der Drs. 16/4973 in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war eindeutig die Mehrheit. Das ist so beschlossen.
Abschließende Beratung: Masterplan „Offshorewindenergie“ - Niedersachsen jetzt zukunftssicher aufstellen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/4581 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/5350
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt.
Abschließende Beratung: Kein alter Wein in neuen Schläuchen - Die EUStrukturförderung in Niedersachsen muss modernisiert werden - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/4734 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien - Drs. 16/5317 - Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/5330 neu - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/5376 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/5396
daher zunächst über diese ab. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über die Änderungsanträge ab.
Mit anderen Worten: Um zu einer Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU und der FDP eingereichten Änderungsantrag zu kommen, müsste zunächst die Beschlussempfehlung abgelehnt werden.
Hinsichtlich der drei jeweils auf eine Annahme in geänderter Fassung abzielenden Änderungsanträge lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, welcher sich inhaltlich weiter von dem Ursprungsantrag entfernt. Daher halte ich Sie damit einverstanden, dass wir im Falle der Ablehnung der Beschlussempfehlung zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, im Falle von dessen Ablehnung danach über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und im Falle von dessen Ablehnung zuletzt über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und FDP abstimmen. - Widerspruch sehe ich nicht.
Wir kommen also jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Ich sage es noch einmal: Um zu einer Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU und der FDP eingereichten Änderungsantrag zu kommen, müsste zunächst die Beschlussempfehlung abgelehnt werden.
Ich stelle also die Beschlussempfehlung zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat die Beschlussempfehlung keine Mehrheit gefunden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/5376. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat dieser Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden.
Wir kommen daher zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/5396. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat auch dieser Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/5330 neu. Wer
diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen.
Jetzt kommen wir zu einem ganz wichtigen Punkt: Mit der erfolgreichen Abwicklung des Tagesordnungspunktes 65 haben wir auch die Tagesordnung insgesamt abgearbeitet.
Meine Damen und Herren, wenn ich an den Entwurf der Tagesordnung denke, der zunächst im Ältestenrat diskutiert worden ist, und jetzt sehe, dass wir am Ende der Beratungen sind, bin ich fast versucht zu sagen: Es geschehen doch noch Zeichen und Wunder!
Der nächste, 49. Tagungsabschnitt ist vom 5. bis zum 7. Dezember 2012 vorgesehen. Ich werde den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung bestimmen.
Damit haben wir den Schluss der Sitzung erreicht. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Heimweg! Wir sehen uns im Dezember wieder!