- Herr Kollege Dürr darf selbstverständlich noch antworten. Ansonsten sind aber auch alle Redezeiten verbraucht.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wenzel, Herr Kollege Herzog, lassen Sie mich etwas zum Thema Untersuchungsausschuss sagen. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Ich habe überhaupt keine Schwierigkeiten damit, den Haushaltsplan des Deutschen Bundestages abzurufen. Darin kann ich das alles nachlesen. Dazu brauche ich nicht mein Büro, sondern nur meinen Computer. Ich kann aber nicht einmal in einem Untersuchungsausschuss in ihre Köpfe hineingucken und dort Ihre Motive finden, aus denen Sie das getan haben. Ich gebe zu, dass ich darüber nur mutmaßen kann. Die politische Motivation aber haben Sie selbst heute mit dem Zitat zum Thema Gorleben dargestellt, meine Damen und Herren.
Ich möchte aus der Antwort des Bundesumweltministers auf die schriftliche Anfrage des Bundestagesabgeordneten Walter Hirche vom 16. Mai 2002 und dort insbesondere zu der Antwort auf die Frage, wie mit den Laugenzutritten umgegangen werden soll, zitieren. Herr Trittin hat auf diese Frage geantwortet:
„Es ist beabsichtigt, diesen Umlösungsprozessen entgegenzuwirken, indem der Poren- und Resthohlraum im mit Salz verfüllten Bergwerk zusätzlich mit einem Schutzfluid (gesät- tigte MgCl-Lösung) gefüllt wird, sodass die NaCl-Lösung nicht mehr in die Teile des Grubengebäudes zutreten kann, in welchen Carnallitit aufgeschlossen ist.“
Er hat es damals im Bundestag selbst vorgeschlagen. Auch das gehört zur Wahrheit dazu, meine Damen und Herren.
Herr Wenzel hat namentliche Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ältestenrates in der Drucksache 16/432 beantragt. Herr Wenzel, ich gehe davon aus, dass Sie es für Ihre Fraktion getan haben.
Dann brauche ich nicht extra abstimmen zu lassen. Zehn Mitglieder wären erforderlich gewesen. - Dann ist das erledigt. Die notwendige Unterstützung ist gegeben.
Das Verfahren für die namentliche Abstimmung ist in § 84 Abs. 2 und 4 unserer Geschäftsordnung geregelt. Danach ruft ein Mitglied des Sitzungsvorstandes alle Mitglieder des Landtages in alphabetischer Reihenfolge mit ihrem Namen auf. Die Aufgerufenen werden gebeten, ihre Stimme durch den Zuruf „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ abzugeben.
- Ich bitte jetzt alle, zuzuhören. - Damit Sie wissen, wie Sie abstimmen und was Sie rufen sollten, will
ich es Ihnen erläutern. Wer der Beschlussempfehlung des Ältestenrates zustimmen und damit den Antrag in der Drucksache 16/284 in der Fassung des Änderungsantrages in der Drucksache 16/447 ablehnen möchte, ruft „Ja“. Wer dagegen ist, ruft „Nein“. Wer sich der Stimme enthalten möchte, ruft „Enthaltung“. Ich bitte darum, so laut zu rufen, dass es für den Sitzungsvorstand gut zu verstehen ist. Im Stenografischen Bericht wird vermerkt, wie jedes Mitglied des Landtages abgestimmt hat.