Frage also: Warum werden in der Novelle zum Katastrophenschutzgesetz keine Konsequenzen daraus gezogen, und warum ist das Umweltministerium nicht auch gegenüber dem Innenministerium verantwortlich tätig geworden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz enthält, wie eben ausgeführt wurde, keine speziellen Regelungen zum Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Dies gilt auch hinsichtlich der von der Niedersächsischen Landesregierung in den Niedersächsischen Landtag eingebrachten Gesetzesnovelle.
sachsen durch Verwaltungsvorschriften getroffen worden. Der Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz hat eine länderoffene Arbeitsgruppe beauftragt, zu prüfen, ob die bestehenden Planungen und Vorhaltungen der Länder und des Bundes auf der Grundlage der Erkenntnisse aus Japan weiterentwickelt werden müssen.
Die Arbeitsgruppe hat inzwischen einen Zwischenbericht vorgelegt, der erste Schlussfolgerungen enthält, und zwar insbesondere zur Erstellung eines länderübergreifenden bundesweiten und einheitlichen radiologischen Lagebildes, das auch mit einer Bewertung sowie mit Maßnahmenempfehlungen verbunden sein sollte.
Vor endgültigen Schlussfolgerungen müssen jedoch die fachlich fundierten Ergebnisse der Arbeitsgruppe der Strahlenschutzkommission des Bundes abgewartet werden. Dann wird auch zu entscheiden sein, ob und inwieweit das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz geändert oder um spezielle Regelungen zum Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen ergänzt werden muss.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Vorschläge, die Sie als Atomaufsicht machen, in diesem Verfahren auch von vielen beteiligten Behörden und Gutachtern geprüft werden, frage ich Sie, ob Sie uns die Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten zu der von Ihnen vorgeschlagenen deutlichen Abschwächung der Sicherheitsanforderungen in schriftlicher Form zur Verfügung stellen können und werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Wenzel, zunächst einmal bitte ich, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Diskussion nicht
- Sie sind nach wie vor in Ihrem alten Denken verhaftet. Sie müssen immer gegen Kernenergie, gegen Atomkraft kämpfen und suchen sich immer wieder ein neues Feld. Jetzt ist das Kerntechnische Regelwerk die nächste Spielwiese.
Es geht darum, ein fachlich fundiertes Regelwerk zu haben, das im Vollzug wirklich praktikabel und umsetzbar ist. Ich habe diese Diskussion als Staatssekretär, als Gabriel noch Bundesumweltminister und Machnig noch Staatssekretär war, sehr intensiv mit dem BMU geführt. Wir haben dann mit dem Grünbuchverfahren, mit der parallelen Anwendung dieses Regelwerks einen konstruktiven Weg gefunden. Am Ende ist es gelungen, im Prinzip zu 90 % zu einem konsentierten Papier zu kommen und die aus den 70er- und 80er-Jahren stammenden alten Regeln endlich zu modernisieren und dabei voranzukommen. Darum geht es. Es geht darum, ein praktikables Werk zu haben.
- Herr Wenzel, lassen Sie mich bitte ausführen! Ich unterbreche Sie auch nicht, wenn Sie Fragen stellen.
Wir haben uns auch des Sachverstands externer Gutachter bedient, die uns beraten und jeweils Stellungnahmen abgegeben haben. Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, Ihnen diese Stellungnahmen zur Verfügung zu stellen, wenn Sie sie haben möchten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Birkner, Sie haben gerade ausgeführt, die entsprechenden Dinge, die jetzt verhandelt worden sind bzw. die im KTR eingeführt werden, hätten eine rote Linie. Das sind die Entschädigungsansprüche, die eventuell erwachsen könnten. Sie haben in diesem Zusammenhang die §§ 7, 17 und 19 des Atomgesetzes genannt. Das wirft bei mir die fol
gende Frage auf: Heißt das, dass unter Umständen auf notwendige Nachrüstungen verzichtet wird, wenn das Ganze nach diesen Paragrafen in der Folge entschädigungspflichtig sein oder auch werden könnte? Heißt das - ganz konkret gefragt -, dass man an bestimmten Punkten darüber geredet hat „Ja, hier müsste man eigentlich, aber daraus erwächst eine Entschädigungspflicht, und deshalb machen wir das nicht“? Wenn das so war, würde ich Sie bitten, diese Punkte hier dezidiert darzustellen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Herzog, zunächst einmal möchte ich erläutern, dass es sich bei dem Kerntechnischen Regelwerk um ein untergesetzliches Regelwerk handelt, das am Ende der Ausfüllung der atomgesetzlichen Vorgaben dient. Dies füllt den Rahmen „Atomgesetz“ konkret aus, wobei natürlich durch das Atomgesetz auch Grenzen gezogen werden. Man ist also bei dem, was man tut, nicht völlig frei, sondern man muss sich im Rahmen des durch den Bundesgesetzgeber verabschiedeten Gesetzes bewegen. - Das vorweg.
Das andere ist - das habe ich vorhin vorgelesen; ich wiederhole es aber gerne -: Hinsichtlich unserer Vorschläge - das ist in dem Schreiben an den BMU vom 1. Oktober ausgeführt - heißt es darin: Deshalb sind diese Regelungen zu ändern. Daher werden für diese Fälle in der Anlage Änderungsvorschläge unterbreitet - diese sind dann in der Anlage beigefügt -, die zu geänderten, sachgerechten Anforderungen führen, die ohne Vollzugsprobleme umgesetzt und gegebenenfalls auch durchgesetzt werden und - jetzt kommt der entscheidende Satz - nicht mit nachteiligen Auswirkungen auf die Sicherheit verbunden sind. - Das war ja die Maßgabe. Hier wird also nicht auf sicherheitssteigernde Maßnahmen verzichtet.
Durch die Änderungsvorschläge, die wir eingebracht haben, ist die Problematik der Entschädigung in den Blick genommen worden. Die entsprechenden Dinge müssen auch begründet sein. Aber mit der Abänderung durch unsere Vorschläge sind
Sie dürfen sich nicht vorstellen, dass wir da alleine sitzen. Da sitzt der BMU. Die Sachverständigen des BMU sind dabei. Auch unsere Sachverständigen sind an dem Prozess beteiligt. Die anderen Länder sind beteiligt. Das alles wird natürlich diskutiert; denn auch wir sind nicht frei davon, einmal einen Fehler zu machen. Ich meine, dadurch ist ein Prozess gegeben, der am Ende sicherstellt, dass diesen Anforderungen Genüge getan wird. Ich bin, wie gesagt, zuversichtlich, dass wir diesen beinahe 15 Jahre dauernden Prozess Ende dieses Jahres tatsächlich abschließen können.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Birkner, ich komme auf einen Satz auf Seite 5 unter Punkt 3 zurück. Da heißt es - auch Herr Wenzel hat dies schon ausgeführt -: Die neuen Sicherheitsanforderungen enthalten einen ungerechtfertigten Nachweis- und Nachrüstaufwand. - In diesem Zusammenhang will mir etwas nicht in den Kopf: Wieso können Sicherheitsanforderungen unter dem Eindruck von Fukushima - dort hat nämlich niemand daran gedacht, dass es einmal zu einem Tsunami kommen kann; niemand hat daran gedacht, dass es zu einem solchen Erdbeben kommen kann; wahrscheinlich denkt auch niemand daran, dass ein Flugzeug möglicherweise auf ein Kernkraftwerk stürzen könnte - ungerechtfertigt sein? - Ich bitte Sie, das hier im Plenum zu erklären.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Rainer Beckmann [CDU]: Das hat er doch schon gesagt! - Hans-Heinrich Ehlen [CDU]: Da hat er nicht zugehört! - Gegenruf von Mar- cus Bosse [SPD]: Haben Sie es ver- standen? - Gegenruf von Hans- Heinrich Ehlen [CDU]: Ich ja! Wir be- greifen schneller!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bosse, Sie haben den Satz richtig vorgetragen: Die neuen Sicherheitsanforderungen enthalten einen ungerechtfertigten Nachweis- und Nachrüstaufwand.
Herr Bosse, das Problem bei der ganzen Diskussion ist, dass Sie versuchen, verwaltungstechnische Vorgänge politisch zu instrumentalisieren.
Ein Kollege - ausgesprochen fachkundig und bundesweit anerkannt - weist darauf hin, dass in den letzten Vorschlägen ein Nachweis- und Nachrüstaufwand gegeben ist, der aus seiner fachlichen Sicht nicht begründet und nicht gerechtfertigt ist. Das sind Bereiche, die nicht erklärt sind und bei denen man auch nicht weiß, warum das damit zusammenhängt. Natürlich sind alle Belange wie Fukushima usw. zu berücksichtigen. Das ist selbstverständlich in einer Diskussion fortzuführen.
Es tut mir leid, Herr Bosse, aber trennen Sie sich einmal von dem Gedanken, dass das ein politisch gesteuerter Prozess ist, in dem wir der Kernkraft und den Kernkraftunternehmen noch einmal Geld geben wollen und sie von Sicherheitsanforderungen befreien wollen. Das geht an der Diskussion völlig vorbei. Vielmehr geht es darum, dass wir ein vernünftiges, praktikables und begründetes Regelwerk im Einzelnen in technischen Belangen bringen.
Damit Sie eine Vorstellung von unseren Vorschlägen haben, greife ich jetzt einmal beliebig etwas heraus, nur damit das einmal klar wird. Ich weiß nicht, ob Sie auch die Anlagen haben. Offensichtlich werden unsere Schreiben, wenn man sie an einen größeren Verteiler schickt - ich habe nichts dagegen, dass das Parlament das hat; Sie hätten ohnehin ein Informationsrecht dazu -, doch erheblich gestreut. Wenn Sie die Anlagen nicht haben, würden wir sie Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung stellen, damit man einmal ein Gefühl dafür bekommt, worum es eigentlich geht.
Im Anhang 2 der Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke gibt es eine Tabelle 3.1.b. Darin heißt es bisher:
„Durch Einhaltung der Nachweiskriterien wird gewährleistet: Erhaltung einer Restduktilität des Hüllrohrs...“
„unter Berücksichtigung der transienten, gegebenenfalls auch beidseitig stattfindenden Sauerstoff- und Wasserstoffaufnahme in das Hüllrohr, sodass eine Fragmentierung des Hüllrohrs infolge des Ereignisablaufs bzw. der nachfolgenden Handhabungsvorgänge nicht eintritt.“
„… sodass beim genehmigten auslegungsbestimmten Leckstörfall keine Änderungen der Geometrie des Reaktorkerns auftreten, die eine ausreichende Kühlung des Reaktorkerns verhindern.“
Ich will das nicht persiflieren. Ich will nur deutlich machen, dass es sich um ausgesprochen technische Punkte handelt. Mit unseren Änderungsvorschlägen wollen wir unter den geschilderten Maßgaben dafür sorgen, dass am Ende ein praktikables Regelungswerk entsteht, das die Entschädigungsfrage umgeht und nicht in diese Falle läuft; denn das alles wollen wir nicht. Die Regelungen müssen vollzugstauglich sein, sie müssen also für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort - für alle Atomaufsichtsbehörden in Deutschland - umsetzbar und handhabbar sein. Dass durch unsere Änderungsvorschläge letztlich keine Sicherheitsanforderungen abgesenkt werden sollen, sondern den Sicherheitsansprüchen genügt werden soll, ist das Anliegen dieses Prozesses.
Wie gesagt, die Zeit ist schon darüber hinweggegangen, weil es inzwischen schon neue Besprechungen gab, bei denen man sich wohl, wie mir berichtet wurde, auf einen Großteil der Vorschläge hat verständigen können. Den Rest wird man jetzt in der nächsten Sitzung abarbeiten. Dann haben wir ein Ergebnis.