Protocol of the Session on November 7, 2012

Der zweite Punkt ist, Frau Groskurt: Meine Frau, aber auch viele Frauen aus meinem Freundeskreis, die in ihrem Beruf jeden Tag ihre Frau stehen und die starke Frauen sind, fragen sich manchmal, was für Debatten wir hier über Gleichstellung und Gesetze führen. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir haben ein gutes Gesetz, das den richtigen Rahmen für eine ausgewogene Gleichstellung in Niedersachsen gibt. Deswegen bleiben wir auch dabei.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt Hinweise aus dem Plenum, dass verabredet worden ist, auf Kurzinterventionen zu verzichten.

(Johanne Modder [SPD]: Nein, nein, nein! - Enno Hagenah [GRÜNE]: Das wünschen sich vielleicht einige!)

Gleichwohl sind wir hier im Plenum, und jeder hat selbstverständlich das Recht, sich zu einer Kurzintervention zu melden. Wenn aber bestimmte Verabredungen bestehen sollten, dann sollte man sie auch einhalten. Darauf möchte ich nur hinweisen.

Jetzt hat die zuständige Ressortministerin, Frau Özkan, das Wort. Bitte schön!

(Silva Seeler [SPD]: Ihre letzte Rede!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das aktuell geltende Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz ist noch nicht einmal zwei Jahre in Kraft - zu kurz, um Bilanz zu ziehen oder Änderungen zu beschließen, wie ich meine. Lassen Sie uns erst einmal schauen, wie sich die Zahlen im Jahre 2014 entwickelt haben. Denn dann wird die Landesregierung dem Landtag den vierten Bericht zur Durchführung des NGG vorlegen. Grundlagen werden die Personalstandsstatistiken von 2008 bis 2012 sein. In diesem Bericht wird ein direkter Vergleich der Zahlen im Zeitraum des alten und des neuen NGG möglich sein. Erst dann können wir sehen, was sich verändert hat. Wenn man sich die Zahlen von 2003 bis 2008 anschaut, dann stellt man fest, dass es schon eine Steigerung von 17 % gibt. Das werden wir auf jeden Fall aufholen.

(Zustimmung bei der CDU)

Von daher verstehe ich Ihre Eile und Ihre merkwürdigen Änderungsvorschläge nicht.

Erst dann, meine Damen und Herren, werden wir mit einiger Seriosität sagen können, ob und in welchem Maß die Novelle des NGG ihr Ziel erreicht hat und an welchen Stellen Änderungen notwendig sind.

Erlauben Sie mir eine Anmerkung zu der Debatte über die viel diskutierte Frauenquote, die hier mit einschwingt. Unser und mein Ziel ist es, mehr Frauen in die Entscheidungsprozesse der Wirtschaft einzubeziehen. Da wird das Land mit gutem Beispiel vorangehen. Wir werden den Frauenanteil in den vom Land beeinflussbaren Positionen bis 2018 stufenweise auf 40 % erhöhen. Damit werden wir weit über dem Anteil liegen, den die Kommunen jetzt schon darstellen.

Mittelfristiges Ziel ist die paritätische Besetzung der entsprechenden Gremien mit Frauen und Männern. Das ist eine Pflicht, der nachzukommen auch den Kommunen gut stehen würde. Gerade in den großen Städten wie Hannover, Göttingen oder Osnabrück, wo es viele kommunale Unternehmen gibt, würde es den Städten gut stehen, wenn mehr Frauen in Führungspositionen Einzug finden könnten. Dafür sollten wir uns dort einsetzen, wo immer wir in kommunaler politischer Verantwortung sind. Dazu lade ich Sie ganz herzlich ein. Bringen Sie sich dort ein, damit gerade dort mehr Frauen in Führungspositionen kommen!

Die Notwendigkeit, heute das NGG zu ändern, kann ich nicht erkennen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liegen nicht vor. Damit sind wir am Ende der Beratung-

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Drs. 16/4871 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 4 auf.

Abschließende Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes für ein sozialeres Niedersachsen durch einen Nachtragshaushalt 2012 und die Abschaffung von Bildungsgebühren - Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/5173 - b) Mit dem Haushalt 2013 Impulse setzen für ein soziales Niedersachsen ohne neue Schulden - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/5164 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/5334 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/5382

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf und den Antrag abzulehnen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Daher treten wir in die Beratung ein. Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Dr. Sohn von der Fraktion DIE LINKE. Sie haben jetzt das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die ganzen Debatten heute Morgen waren eigentlich ein einziges Plädoyer für einen Nachtragshaushalt, und zwar sowohl von dieser Seite als auch von der anderen Seite des Parlaments.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Ja, das kann man nicht anders sagen!)

Jetzt haben wir zumindest eine kleine Debatte um den Nachtragshaushalt. Ich will das, was in der ersten Lesung und im Haushaltshaltsausschuss debattiert worden ist, gar nicht ausführlich erläutern, sondern wegen der Kürze der Zeit nur auf einen Aspekt eingehen, auf den die beiden klugen Doktorinnen aus unseren Mitoppositionsparteien, mit denen wir hoffentlich ab Februar die überwältigende Mehrheit links von der CDU bilden werden, eingegangen sind, nämlich auf das Problem der Studiengebühren.

Artikel 2 dieses Gesetzes zu einem Nachtragshaushalt, Frau Heinen-Kljajić, verweist auf die Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Es ist also nicht so, dass wir uns keine Gedanken über die saubere Abwicklung der Abschaffung der Studiengebühren zum frühestmöglichen Zeitpunkt gemacht hätten.

Es enttäuscht uns dann doch ein bisschen, dass weder die SPD noch die Grünen, wenn sie es mit der Abschaffung der Studiengebühren wirklich ernst meinen würden, weder in den Haushaltsdebatten vor einiger Zeit noch jetzt durch einen Nachtragshaushalt Butter bei die Fische tun und tatsächlich die gesetzlichen Voraussetzungen für die frühestmögliche Abschaffung der Studiengebühren schaffen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das fehlt leider und deutet darauf hin, dass es sich dann vielleicht doch um ein Wahlkampmanöver handelt. Jedenfalls wird man die Linke brauchen, wenn man einen wirklichen Willen zur Abschaffung der Studiengebühren zum frühestmöglichen Zeitpunkt hat. Ohne uns wird es in dieser Frage nun mal nicht gehen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das betrifft auch die anderen Fragen.

Ich möchte zum Schluss nur noch einen Hinweis geben, weil das vor allen Dingen in den Haushaltsdebatten eine große Rolle gespielt hat, nämlich zur Finanzierung. Das betrifft übrigens auch wieder SPD und Grüne.

Das, was für dieses Land notwendig ist, wird ohne eine grundlegend andere Steuerpolitik nicht möglich sein. Insofern hatte die SPD völlig recht, als sie auf ihrem SPD-Finanzkongress sagte, es müsse zu einem radikalen Wechsel bei der seit Jahren betriebenen Haushalts- und Steuerpolitik kommen. Allein, wer die SPD kennt, weiß: Die radikalen Worte vor Wahlen sind nach den Wahlen häufig das Papier nicht wert.

Auch deshalb werden wir darauf pochen, dass die Worte zu einem wirklichen Wechsel in der Haushaltspolitik eingehalten werden. Das geht heute mit Ihrer Zustimmung zum Nachtragshaushalt.

Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Kollege Möhrmann, Sie haben jetzt für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich gefragt, welchen Sinn diese beiden Anträge der Linken haben sollen. Als ich dann sah, dass es sich um einen Haushaltsantrag handelt,

habe ich gedacht: Jetzt werden sie seriös. - Dann habe ich in den Entschließungsantrag von vor einem Jahr geguckt, Herr Dr. Sohn. Da haben Sie noch gemeint, wir bräuchten 2,3 Milliarden Euro, um in Niedersachsen für das Jahr 2012 vernünftige Haushaltspolitik zu machen. Jetzt bescheiden Sie sich mit 365 Millionen Euro. Wie kann es eigentlich angehen, dass man innerhalb von neun Monaten plötzlich feststellt „Na, ein bisschen seriöser müssen wir wohl sein!“?

(Wilhelm Heidemann [CDU]: Ja, so sind sie!)

Sie haben wahrscheinlich das Urteil von Bückeburg gelesen und - davon gehe ich aus - auch verstanden. Dann wissen Sie, dass die Studiengebühren keine Investitionen sind, und Sie wissen, dass Sie mit Ihrem Haushaltsantrag mit Artikel 71 kollidieren. Warum Sie den Antrag dann nicht zurückgezogen haben, habe ich nicht verstanden.

Meine Damen und Herren, die Maßstäbe und die Grundsätze der Linken zur Haushaltspolitik kann man auch daran erkennen, wenn man einmal den Entschließungsantrag für das Jahr 2012 mit dem für das Jahr 2013 vergleicht und sich die Forderungen für das Jahr 2013 ansieht. Noch im November letzten Jahres kamen Sie mit 2,3 Milliarden Euro aus, um die Parteitagsbeschlüsse, die Sie wahrscheinlich irgendwann gefasst haben, zu finanzieren. Jetzt brauchen Sie dafür schon 1 Milliarde Euro mehr.

Meine Damen und Herren, es lohnt wirklich nicht, über beide Anträge zu reden. Wir lehnen sie ab.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Es ist eine Kurzintervention von Herrn Dr. Sohn zu dem Beitrag von Herrn Möhrmann eingegangen. Bitte schön, Herr Dr. Sohn, Sie haben anderthalb Minuten!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mich dann mal an die nicht gefasste Vereinbarung halten.

Herr Möhrmann, nur zwei Bemerkungen. Zum einen ist unser Antrag vor der neuen Steuerschätzung geschrieben worden. Die Situation ist wegen der neuen Steuerschätzung ein bisschen entspannt, was die Einwendungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes anbelangt.

Die zweite Bemerkung betrifft die Steuereinnahmen. Wir waren die einzige der Oppositionsparteien, die für jeden Haushalt einen durchgerechneten Alternativhaushalt in den Haushaltsdebatten vorgelegt hat. Sie haben das ja leider nicht hinbekommen. Die Differenz in den verschiedenen Vorschlägen ergibt sich ganz einfach daraus, dass wir die entsprechenden Beschlüsse, die wir auf Bundesebene tatsächlich sauber durchgerechnet haben, für die Bundes- wie auch für die Landesebene jeweils zum einen auf die Landesebene heruntergebrochen haben und dass wir sie zum anderen aber auch von den unterschiedlichen Steuereinnahmeprognosen im Konjunkturverlauf abhängig gemacht haben.

Insofern ergeben sich unterschiedliche Bezugsgrößen für diese Berechnungen. Die Berechnungen sind völlig solide. Da ziehen wir eine gerade Furche vom Anfang dieser Legislaturperiode bis in die weiteren Legislaturperioden, die da noch kommen werden.