Protocol of the Session on November 7, 2012

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Bachmann. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung, und zwar zunächst einmal zur Einzelberatung zu Tagesordnungspunkt 7. Ich rufe auf:

§§ 1 bis 6. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Wer dagegen ist, möge sich jetzt bitte erheben. - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das sehe ich nicht. Dann ist das Gesetz beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung zu Tagesordnungspunkt 8. Ich rufe auf:

§§ 1 bis 6. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann stelle ich auch hier fest: Das Gesetz ist mit breiter Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Einzelberatung zu Tagesordnungspunkt 9. Ich rufe auf:

§§ 1 bis 7. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist auch dieses Gesetz mit breiter Mehrheit so angenommen.

Herzlichen Dank.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/5163 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/5335 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/5367

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieser Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll.

Dem Präsidium liegen keine schriftlichen Wortmeldungen vor. Ich höre auch keinen Widerspruch.

Dann können wir gleich zur Einzelberatung kommen. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Falls ich jemanden übersehen haben sollte, der gegen den Gesetzentwurf stimmen will, so besteht jetzt die Möglichkeit, sich vom Platz zu erheben. - Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall. Dann ist das Gesetz einstimmig so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Hinterlegungsrechts und zur Änderung des Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/4834 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/5336 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/5369

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Auch hier haben sich die Fraktionen im Ältestenrat darauf verständigt, dass das Gesetz ohne Aussprache verabschiedet werden soll.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Es sei denn, der Ministerpräsident will wieder reden!)

- Herr Kollege Bachmann, das ist nicht der Fall. Ansonsten höre ich von Ihnen und auch von allen anderen keinen Widerspruch, sodass wir zur Einzelberatung kommen können.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Das sehe ich auch nicht. Dann ist das so beschlossen.

Artikel 2. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen? - Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Das sehe ich auch nicht. Damit ist der

Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Artikel 3. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen? - Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Das sehe ich auch nicht. Auch hier ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Das sehe ich nicht. - Stimmenthaltungen gibt es auch nicht. Dann ist dieses Gesetz einstimmig so beschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 12 und 13 vereinbarungsgemäß zusammen auf:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/5135 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 16/5337 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/5383

Erste Beratung: Masterplan für mehr und gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/5313

(Vizepräsident Hans-Werner Schwarz übernimmt den Vorsitz)

Zu diesen Tagesordnungspunkten hat sich zunächst die Kollegin Vockert für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Frau Vockert, ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie alle wissen, dass sich Bund und Länder auf dem Krippengipfel 2007 darauf verständigt haben, bis 2013 eine 35-prozentige Versorgungsquote für unter Dreijährige anzustreben. Ich gehe auch davon aus, dass Sie alle wissen, dass die Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände im Anschluss daran, in 2008, eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet