Herzlichen Dank, Herr Kollege Bachmann. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Wir kommen jetzt zur Einzelberatung, und zwar zunächst einmal zur Einzelberatung zu Tagesordnungspunkt 7. Ich rufe auf:
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Wer dagegen ist, möge sich jetzt bitte erheben. - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das sehe ich nicht. Dann ist das Gesetz beschlossen.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann stelle ich auch hier fest: Das Gesetz ist mit breiter Mehrheit angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist auch dieses Gesetz mit breiter Mehrheit so angenommen.
Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/5163 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/5335 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/5367
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieser Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Falls ich jemanden übersehen haben sollte, der gegen den Gesetzentwurf stimmen will, so besteht jetzt die Möglichkeit, sich vom Platz zu erheben. - Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall. Dann ist das Gesetz einstimmig so beschlossen.
Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Hinterlegungsrechts und zur Änderung des Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/4834 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/5336 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/5369
Auch hier haben sich die Fraktionen im Ältestenrat darauf verständigt, dass das Gesetz ohne Aussprache verabschiedet werden soll.
- Herr Kollege Bachmann, das ist nicht der Fall. Ansonsten höre ich von Ihnen und auch von allen anderen keinen Widerspruch, sodass wir zur Einzelberatung kommen können.
Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Das sehe ich auch nicht. Dann ist das so beschlossen.
Artikel 2. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen? - Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Das sehe ich auch nicht. Damit ist der
Artikel 3. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen? - Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Das sehe ich auch nicht. Auch hier ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Das sehe ich nicht. - Stimmenthaltungen gibt es auch nicht. Dann ist dieses Gesetz einstimmig so beschlossen.
Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/5135 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 16/5337 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/5383
Erste Beratung: Masterplan für mehr und gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/5313
Zu diesen Tagesordnungspunkten hat sich zunächst die Kollegin Vockert für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Frau Vockert, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie alle wissen, dass sich Bund und Länder auf dem Krippengipfel 2007 darauf verständigt haben, bis 2013 eine 35-prozentige Versorgungsquote für unter Dreijährige anzustreben. Ich gehe auch davon aus, dass Sie alle wissen, dass die Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände im Anschluss daran, in 2008, eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet