des Ministeriums fĂŒr Inneres und Sport auf die Frage 48 der Abg. Filiz Polat und Helge Limburg (GRĂNE)
Was weiĂ die Landesregierung mittlerweile ĂŒber das Parteiensponsoring von CDU und FDP seitens öffentlicher Gebiets- sowie Selbstverwaltungskörperschaften?
In der kleinen Anfrage zur mĂŒndlichen Beantwortung vom Juni-Plenum 2012 wiesen die Abgeordneten Filiz Polat und Helge Limburg (BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen) auf die mediale Berichterstattung u. a. des NDR vom 15. Februar 2012 hin, nach welcher in der Mitgliederzeitschrift der CDU Niedersachsen - Magazin fĂŒr Niedersachsen - Werbeanzeigen des Landkreises OsnabrĂŒck in Höhe von ca. 62 000 Euro inseriert waren.
Auch wurde in dieser Anfrage auf den Umstand hingewiesen, dass bereits in den vorhergehenden Jahren mehrere Unternehmen, die gĂ€nzlich oder zum Teil im Eigentum des Landes Niedersachsen stehen, ebensolche Anzeigen in besagter Mitgliederzeitschrift geschaltet haben, was aufgrund einer diesbezĂŒglichen RegelungslĂŒcke im Parteiengesetz auch von Beobachterinnen und Beobachtern als pikant eingestuft wurde.
Die Frage der Abgeordneten nach dem Vorliegen von Erkenntnissen der Landesregierung ĂŒber - neben dem Landkreis OsnabrĂŒck - weitere öffentliche Körperschaften, die Sponsoringzahlungen an CDU oder FDP (bzw. deren Un- tergliederungen oder Organe) tĂ€tigen, wurde seinerzeit von der Landesregierung verneint bzw. insofern inhaltlich offen gelassen, als dass mit Verweis auf eine fĂŒr die damalige Anfrage nicht ausreichende Zeitspanne, âkeine verbindliche Aussage zu den Selbstverwaltungskörperschaften (z. B. Kammern und UniversitĂ€ten)â vorgenommen wurde.
1. Ist die Landesregierung als Kommunalaufsicht in der Zwischenzeit zu neuen Erkenntnissen gelangt, was den aktuellen Stand bei Gebietskörperschaften hinsichtlich des Sponsorings im o. g. Sinne betrifft?
2. Gibt es mittlerweile neue Erkenntnisse hinsichtlich des Gesamtvolumens, welches Unternehmen, die zu mindestens 25 % im Eigentum des Landes Niedersachsen stehen, insgesamt seit 2003 an die Regierungsparteien CDU und FDP bzw. an diesen Parteien nahe stehende Unternehmen oder Organisationen als Sponsoring gezahlt haben?
3. Wenn diese Angaben der Landesregierung generell nicht zur VerfĂŒgung stehen bzw. von ihr eingeholt werden können, was wĂ€re dafĂŒr der Grund?
Auf die MĂŒndliche Anfrage Nr. 55 der Abgeordneten Helge Limburg und Filiz Polat (GRĂNE) âParteienfinanzierung durch Sponsoring - Nutzten der Landkreis OsnabrĂŒck und die CDU LĂŒcken des Parteiengesetzes?â hat das NiedersĂ€chsische Ministerium fĂŒr Inneres und Sport am 22. Juni 2012 geantwortet, dass die Aufgaben im Zusammenhang mit der Parteienfinanzierung nach dem Parteiengesetz dem PrĂ€sidenten des Deutschen Bundestages ĂŒbertragen sind und die Bundestagsverwaltung nach eingehender ĂberprĂŒfung bereits im Januar 2011 zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Anhaltspunkte fĂŒr eine unzulĂ€ssige Spende und damit einen VerstoĂ gegen das Parteiengesetz im Landkreis OsnabrĂŒck nicht vorliegen. Mit Schreiben vom 24. Januar 2011 fĂŒhrt der Leiter des Referats PM 3 - Parteienfinanzierung Landesparlamente - des Deutschen Bundestages aus, dass es prinzipiell mit den GrundsĂ€tzen der Parteienfinanzierung vereinbar sei, wenn von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder einem sich in öffentlicher Hand befindenden Unternehmen Anzeigen in Publikationsmedien einer Partei geschaltet werden. Im vorliegenden Einzelfall lĂ€gen keinerlei Hinweise auf offenkundig ĂŒberteuerte Anzeigenpreise vor. Vielmehr sei der Standardpreis fĂŒr ein ganzseitiges Inserat bezahlt worden.
Eine eigene PrĂŒfungszustĂ€ndigkeit der Landesverwaltung fĂŒr VerstöĂe gegen das Parteiengesetz besteht nicht. Im Rahmen der Kommunalaufsicht gab es bislang keine Veranlassung zu weitergehenden eigenen Ermittlungen. Eine Kommune darf fĂŒr ihr Angebot (z. B. eigenfinanzierte Ausstellun- gen) werben. Die Anzeigen des Landkreises OsnabrĂŒck, die nach dem NDR Info-Bericht vom 15. Februar 2012 auch in einer der SPD nahe stehenden Zeitschrift fĂŒr Kommunalpolitik geschaltet wurden, dienten dem Hinweis auf Veranstaltungen mit kommunalem Bezug, wie z. B. auf die Ausstellung â2000 Jahre Varusschlachtâ (2009) oder die Landesgartenschau im OsnabrĂŒcker Land (2010).
Zu 3: Ăber die in der erwĂ€hnten Berichterstattung des NDR enthaltenen VorwĂŒrfe hinaus liegen keinerlei konkrete Anhaltspunkte vor, die Anlass zu einem kommunalaufsichtlichen TĂ€tigwerden oder sonstigen ĂberprĂŒfungen geben wĂŒrden. Im Ăbrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
des Ministeriums fĂŒr Inneres und Sport auf die Frage 49 der Abg. Helge Limburg und Ursula Helmhold (GRĂNE)
Im Rahmen der Antwort der Landesregierung auf die erste Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg und Ursula Helmhold zu dem Komplex um den ehemaligen V-Mann G06 âBernd Kirchnerâ (âDer Fall âBernd Kirchnerâ/Einsatz von und Umgang mit V-Personen (Teil 1)â vom 11. Januar 2012) berichtet diese, dass Herr Kirchner im Januar 2005 entsprechend den im Ăbrigen genannten Richtlinien aus dem Zeugenschutzprogramm der zustĂ€ndigen Polizeidirektion Hannover herausgenommen wurde. Es habe aber MaĂnahmen der Nachbetreuung gegeben. Zeugenschutzprogramme umfassen in aller Regel MaĂnahmen und Hilfen, die gewĂ€hrleisten sollen, dass die IdentitĂ€t des zu SchĂŒtzenden geheim bleibt, sodass etwaige GefĂ€hrdungen, wie etwa Racheakte o. Ă. aus dem Umfeld eines vormaligen Einsatzfeldes, unterbleiben. AuĂerdem wird den zu SchĂŒtzenden nach Auffassung von Expertinnen und Experten regelmĂ€Ăig eine âLegendeâ, also ein erfundener Lebenslauf, nebst entsprechenden Dokumenten zur VerfĂŒgung gestellt, damit diese sich ein neues Leben aufbauen und auch wieder Arbeit aufnehmen können.
Die fĂŒr Herrn Kirchner zustĂ€ndige Arbeitsagentur erklĂ€rte dagegen, dieser habe sich noch bis zum Jahr 2010 im Zeugenschutzprogramm befunden.
1. Welche konkreten MaĂnahmen und Hilfen haben die zustĂ€ndigen Behörden im Rahmen des Zeugenschutzes gegenĂŒber Herrn Kirchner angewendet bzw. veranlasst (z. B. hinsichtlich des IdentitĂ€tsschutzes, Neuausstellung amtli- cher Papiere wie Geburtsurkunde, (Ar- beits-)Zeugnisse etc. oder im Bereich des Umfeldwechsels)?
2. Welche weiteren finanziellen und/oder beruflichen Hilfen kamen Herrn Kirchner zu, etwa um einen (Wieder-)Einstieg in ein neues Berufsumfeld nach der verdeckten TĂ€tigkeit reibungslos sicherzustellen?
3. Trifft es tatsĂ€chlich zu, dass Herr Kirchner im Januar 2005 aus dem Zeugenschutzprogramm herausgenommen wurde, und auf welchen Vermerk bzw. Entscheid welcher zustĂ€ndigen Behörde stĂŒtzt sich diese Aussage der Landesregierung?
ZunĂ€chst verweise ich auf die Antwort der MĂŒndlichen Anfrage Nr. 32 der Abgeordneten Helmhold und Limburg (GRĂNE); âDer Fall âBernd Kirchnerâ/Einsatz von und Umgang mit V-Personen
(Teil 1) â zu TOP 28 der 127. Sitzung des NiedersĂ€chsischen Landtages am 20. Januar 2012 durch das NiedersĂ€chsische Ministerium fĂŒr Inneres und Sport. Herr Kirchner wurde im Juni 2004 gemÀà den Gemeinsamen Richtlinien der Innenminister/-senatoren und der Justizminister/-senatoren des Bundes und der LĂ€nder zum Schutz gefĂ€hrdeter Zeugen in das Zeugenschutzprogramm der Polizeidirektion Hannover aufgenommen. Entsprechend den vorgenannten Richtlinien wurde er im Januar 2005 aus dem Zeugenschutzprogramm ausgestuft. Im Anschluss daran erfolgten bis zum 25. Mai 2011 gefahrenabwehrende SchutzmaĂnahmen der Polizei. Bis zum 31. Dezember 2011 stand Herrn Kirchner in der Polizeidirektion Hannover ein Polizeivollzugsbeamter als fester Ansprechpartner zur VerfĂŒgung. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage auf der Grundlage der Berichterstattung der Polizeidirektion Hannover namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 und 3: Im Rahmen des Zeugenschutzprogrammes wurde Herrn Kirchner im Jahr 2004 durch die Polizei ein neuer Wohnraum zur VerfĂŒgung gestellt. Eine NamensĂ€nderung (Legende) erfolgte unter BerĂŒcksichtigung der WĂŒnsche von Herrn Kirchner. Herr Kirchner erhielt entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Pass, Heiratsurkunde, FĂŒhrerschein, Krankenversiche- rungskarte, Sportfischerpass). FĂŒr die Ehefrau wurde keine NamensĂ€nderung durchgefĂŒhrt, da sie nach Angaben des Herrn Kirchner âin GefĂ€hrderkreisen absolut unbekannt seiâ. IdentitĂ€tsabdeckende MaĂnahmen wurden im erforderlichen Umfang (Sperrvermerke, Ummeldungen usw.) veranlasst. Schulzeugnisse oder Ausbildungsunterlagen zur Umschreibung auf die neuen Personalien legte Herr Kirchner nicht vor.
Vor diesem Hintergrund gestaltete sich die Arbeitssuche fĂŒr Herrn Kirchner schwierig, da er keine hinreichende berufliche Qualifikation vorweisen kann. Um ihm gleichwohl eine eigenstĂ€ndige Einkommensquelle zu erschlieĂen, wurden fĂŒr ihn die technischen Voraussetzungen geschaffen und finanziert, um seine wirtschaftliche Lage ĂŒber âEbay-GeschĂ€fteâ verbessern zu können.
Herr Kirchner verhielt sich im Rahmen der Betreuung durch die Polizei nicht kooperativ und wirkte bei den MaĂnahmen, die zur Sicherung seiner Existenz getroffen wurden, nicht im erforderlichen Umfang mit. So machte er im Rahmen der An
spruchssicherung gegenĂŒber der Agentur fĂŒr Arbeit nur unvollstĂ€ndige Angaben. Dritten (Medien) gegenĂŒber stellte er eine Verbindung zwischen seinem ehemaligen Namen und Aufenthaltsort und seinem aktuellen Aufenthaltsort und Namen her. Dadurch gefĂ€hrdete er selbst die Ă€uĂerst aufwĂ€ndigen, zu seinem Schutz getroffenen MaĂnahmen. Aufgrund dessen wurde, entsprechend den vorgenannten Richtlinien, die ZeugenschutzmaĂnahme der Polizeidirektion Hannover im Januar 2005 beendet.
Gleichwohl erfolgte - angesichts einer andauernden GefĂ€hrdung - im unmittelbaren Anschluss an die ZeugenschutzmaĂnahme der Polizeidirektion Hannover die Betreuung von Herrn Kirchner als âSchutzperson auĂerhalb des Status eines geschĂŒtzten Zeugenâ durch die zentrale Zeugenschutzdienststelle im Landeskriminalamt Niedersachsen. Im MĂ€rz 2005 beendete die Zeugenschutzdienststelle im Landeskriminalamt Niedersachsen ihre Zusammenarbeit mit Herrn Kirchner, weil sie einen wirksamen Schutz wegen dessen fortgesetzt unkooperativen Verhaltens als unmöglich ansah. Gefahrenabwehrenden SchutzmaĂnahmen wurden danach erneut von der Polizeidirektion Hannover ĂŒbernommen.
Ab November 2006 wandte sich Herr Kirchner mit zahlreichen Schreiben an das NiedersĂ€chsische Ministerium fĂŒr Inneres und Sport und forderte u. a. eine seiner Ansicht nach ausstehende Einlösung des Versprechens einer umfassenden Legendierung im Rahmen des Zeugenschutzes, deren (an- gebliches) Fehlen er fĂŒr seine desolate wirtschaftliche Situation verantwortlich machte.
Eine erneut durchgefĂŒhrte ĂberprĂŒfung der persönlichen Situation des Herrn Kirchner ergab, dass seine Legende durch sein Verhalten erneut Schaden genommen hatte. Auch wenn hierdurch noch keine GefĂ€hrdung des Herrn Kirchner festgestellt werden konnte, wurden ab Februar 2007 noch einmal umfangreiche LegendierungsmaĂnahmen getroffen. Hierbei wurde auch besonderes Augenmerk auf Belange der Arbeitsvermittlung gelegt.
Im MĂ€rz 2008 wurden diese MaĂnahmen konzeptionsgemÀà abgeschlossen. Die Ăbernahme der Kosten fĂŒr eine private Arbeitsvermittlungsagentur wurde Herrn Kirchner bis zum 31. Dezember 2008 zugesagt. Die Arbeitsplatzsuche gestaltete sich jedoch, wie bereits in der Vergangenheit, problematisch, da Herr Kirchner bis heute keinerlei Arbeits- und Ausbildungszeugnisse vorgelegt hat. Ungeachtet dieser BemĂŒhungen setzte Herr Kirch
Im Jahr 2011 ergab die PrĂŒfung der Polizeidirektion Hannover, dass keine GefĂ€hrdung des Herrn Kirchner mehr vorliegt. Vor diesem Hintergrund beendete die Polizeidirektion Hannover die bis dahin noch andauernden MaĂnahmen zugunsten seiner Person. Am 26. Mai 2011 gaben jeweils ein Beamter der Polizeidirektion Hannover und des Landeskriminalamtes Niedersachsen Herrn Kirchner in einem persönlichen GesprĂ€ch die Beendigung der SchutzmaĂnahme bekannt. Herrn Kirchner wurde ein vorbereitetes Protokoll, das die förmliche Entlassung aus der SchutzmaĂnahme der Polizeidirektion Hannover dokumentiert, zur Unterzeichnung vorgelegt. Nachdem Herr Kirchner in diesem handschriftliche ErgĂ€nzungen vorgenommen hatte, erfolgte die einvernehmliche Unterzeichnung durch die Beteiligten.
Zu 2: Herr Kirchner ist bei der Agentur fĂŒr Arbeit gemeldet, steht im Leistungsbezug Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung fĂŒr Arbeitssuchende - und wird seitens der Agentur fĂŒr Arbeit betreut.
Ausreichender Schutz von Betreuten bei VermögensĂŒbertragungen auf Berufsbetreuerinnen und -betreuer?
Die HAZ berichtete, letztmalig am 23. August 2012, dass in BĂŒros und Kanzleien von fĂŒnf verdĂ€chtigten Berufsbetreuern, RechtsanwĂ€lten und Notaren u. a. aufgrund des Verdachts der Veruntreuung und Beihilfe Razzien durchgefĂŒhrt worden sind. Infolge der Veröffentlichungen berichteten Seniorinnen und Senioren, ebenfalls von ihren Betreuerinnen und Betreuern im Zusammenwirken mit AnwĂ€lten und Notaren um ihr Vermögen gebracht worden zu sein.
Die hannoversche Staatsanwaltschaft wirft den VerdĂ€chtigen in acht BetreuungsfĂ€llen vor, eine Summe von etwa 770 000 Euro veruntreut zu haben. âDie Ermittler glauben beim derzeitigen Stand der Untersuchungen, dass die Berufsbetreuer so lange auf die alten Leute eingewirkt haben, bis diese schlieĂlich ihr Testament Ă€nderten. Dabei sollen die RechtsanwĂ€lte geholfen haben. Die Betreuer wurden als Erben eingesetzt, in anderen FĂ€llen auch als Testamentsvollstrecker. In dieser Funktion sollen sie z. B. von dem Vermögen der GeschĂ€digten ho
he GeldbetrĂ€ge an einen Wirtschaftsdienst fĂŒr Senioren ĂŒberwiesen haben, der dafĂŒr aber keine Leistungen erbracht hatte, sondern deren Inhaber mit den anderen VerdĂ€chtigen gemeinsame Sache machtenâ, so die HAZ. In einem anderen Fall soll ein Notar einer schwer dementen Frau die TestierfĂ€higkeit beglaubigt und ihr dabei geholfen haben, dem Betreuer ein Millionenvermögen zu ĂŒbertragen.
Bei hilfsbedĂŒrftigen Heimbewohnern hat der Gesetzgeber im NiedersĂ€chsischen Heimgesetz geregelt, dass diese ihr Vermögen nicht der Einrichtung ĂŒberschreiben dĂŒrfen.
1. Wie viele FÀlle von Missbrauch der BetreuungstÀtigkeit in Niedersachsen sind der Landesregierung bekannt?
3. Ist eine Ănderung der Gesetzeslage erforderlich, um betreute Personen wirksam vor Veruntreuungen durch Betreuer zu schĂŒtzen?