des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 48 der Abg. Filiz Polat und Helge Limburg (GRÜNE)
Was weiß die Landesregierung mittlerweile über das Parteiensponsoring von CDU und FDP seitens öffentlicher Gebiets- sowie Selbstverwaltungskörperschaften?
In der kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung vom Juni-Plenum 2012 wiesen die Abgeordneten Filiz Polat und Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen) auf die mediale Berichterstattung u. a. des NDR vom 15. Februar 2012 hin, nach welcher in der Mitgliederzeitschrift der CDU Niedersachsen - Magazin für Niedersachsen - Werbeanzeigen des Landkreises Osnabrück in Höhe von ca. 62 000 Euro inseriert waren.
Auch wurde in dieser Anfrage auf den Umstand hingewiesen, dass bereits in den vorhergehenden Jahren mehrere Unternehmen, die gänzlich oder zum Teil im Eigentum des Landes Niedersachsen stehen, ebensolche Anzeigen in besagter Mitgliederzeitschrift geschaltet haben, was aufgrund einer diesbezüglichen Regelungslücke im Parteiengesetz auch von Beobachterinnen und Beobachtern als pikant eingestuft wurde.
Die Frage der Abgeordneten nach dem Vorliegen von Erkenntnissen der Landesregierung über - neben dem Landkreis Osnabrück - weitere öffentliche Körperschaften, die Sponsoringzahlungen an CDU oder FDP (bzw. deren Un- tergliederungen oder Organe) tätigen, wurde seinerzeit von der Landesregierung verneint bzw. insofern inhaltlich offen gelassen, als dass mit Verweis auf eine für die damalige Anfrage nicht ausreichende Zeitspanne, „keine verbindliche Aussage zu den Selbstverwaltungskörperschaften (z. B. Kammern und Universitäten)“ vorgenommen wurde.
1. Ist die Landesregierung als Kommunalaufsicht in der Zwischenzeit zu neuen Erkenntnissen gelangt, was den aktuellen Stand bei Gebietskörperschaften hinsichtlich des Sponsorings im o. g. Sinne betrifft?
2. Gibt es mittlerweile neue Erkenntnisse hinsichtlich des Gesamtvolumens, welches Unternehmen, die zu mindestens 25 % im Eigentum des Landes Niedersachsen stehen, insgesamt seit 2003 an die Regierungsparteien CDU und FDP bzw. an diesen Parteien nahe stehende Unternehmen oder Organisationen als Sponsoring gezahlt haben?
3. Wenn diese Angaben der Landesregierung generell nicht zur Verfügung stehen bzw. von ihr eingeholt werden können, was wäre dafür der Grund?
Auf die Mündliche Anfrage Nr. 55 der Abgeordneten Helge Limburg und Filiz Polat (GRÜNE) „Parteienfinanzierung durch Sponsoring - Nutzten der Landkreis Osnabrück und die CDU Lücken des Parteiengesetzes?“ hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport am 22. Juni 2012 geantwortet, dass die Aufgaben im Zusammenhang mit der Parteienfinanzierung nach dem Parteiengesetz dem Präsidenten des Deutschen Bundestages übertragen sind und die Bundestagsverwaltung nach eingehender Überprüfung bereits im Januar 2011 zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Anhaltspunkte für eine unzulässige Spende und damit einen Verstoß gegen das Parteiengesetz im Landkreis Osnabrück nicht vorliegen. Mit Schreiben vom 24. Januar 2011 führt der Leiter des Referats PM 3 - Parteienfinanzierung Landesparlamente - des Deutschen Bundestages aus, dass es prinzipiell mit den Grundsätzen der Parteienfinanzierung vereinbar sei, wenn von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder einem sich in öffentlicher Hand befindenden Unternehmen Anzeigen in Publikationsmedien einer Partei geschaltet werden. Im vorliegenden Einzelfall lägen keinerlei Hinweise auf offenkundig überteuerte Anzeigenpreise vor. Vielmehr sei der Standardpreis für ein ganzseitiges Inserat bezahlt worden.
Eine eigene Prüfungszuständigkeit der Landesverwaltung für Verstöße gegen das Parteiengesetz besteht nicht. Im Rahmen der Kommunalaufsicht gab es bislang keine Veranlassung zu weitergehenden eigenen Ermittlungen. Eine Kommune darf für ihr Angebot (z. B. eigenfinanzierte Ausstellun- gen) werben. Die Anzeigen des Landkreises Osnabrück, die nach dem NDR Info-Bericht vom 15. Februar 2012 auch in einer der SPD nahe stehenden Zeitschrift für Kommunalpolitik geschaltet wurden, dienten dem Hinweis auf Veranstaltungen mit kommunalem Bezug, wie z. B. auf die Ausstellung „2000 Jahre Varusschlacht“ (2009) oder die Landesgartenschau im Osnabrücker Land (2010).
Zu 3: Über die in der erwähnten Berichterstattung des NDR enthaltenen Vorwürfe hinaus liegen keinerlei konkrete Anhaltspunkte vor, die Anlass zu einem kommunalaufsichtlichen Tätigwerden oder sonstigen Überprüfungen geben würden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 49 der Abg. Helge Limburg und Ursula Helmhold (GRÜNE)
Im Rahmen der Antwort der Landesregierung auf die erste Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg und Ursula Helmhold zu dem Komplex um den ehemaligen V-Mann G06 „Bernd Kirchner“ („Der Fall ‚Bernd Kirchner’/Einsatz von und Umgang mit V-Personen (Teil 1)“ vom 11. Januar 2012) berichtet diese, dass Herr Kirchner im Januar 2005 entsprechend den im Übrigen genannten Richtlinien aus dem Zeugenschutzprogramm der zuständigen Polizeidirektion Hannover herausgenommen wurde. Es habe aber Maßnahmen der Nachbetreuung gegeben. Zeugenschutzprogramme umfassen in aller Regel Maßnahmen und Hilfen, die gewährleisten sollen, dass die Identität des zu Schützenden geheim bleibt, sodass etwaige Gefährdungen, wie etwa Racheakte o. Ä. aus dem Umfeld eines vormaligen Einsatzfeldes, unterbleiben. Außerdem wird den zu Schützenden nach Auffassung von Expertinnen und Experten regelmäßig eine „Legende“, also ein erfundener Lebenslauf, nebst entsprechenden Dokumenten zur Verfügung gestellt, damit diese sich ein neues Leben aufbauen und auch wieder Arbeit aufnehmen können.
Die für Herrn Kirchner zuständige Arbeitsagentur erklärte dagegen, dieser habe sich noch bis zum Jahr 2010 im Zeugenschutzprogramm befunden.
1. Welche konkreten Maßnahmen und Hilfen haben die zuständigen Behörden im Rahmen des Zeugenschutzes gegenüber Herrn Kirchner angewendet bzw. veranlasst (z. B. hinsichtlich des Identitätsschutzes, Neuausstellung amtli- cher Papiere wie Geburtsurkunde, (Ar- beits-)Zeugnisse etc. oder im Bereich des Umfeldwechsels)?
2. Welche weiteren finanziellen und/oder beruflichen Hilfen kamen Herrn Kirchner zu, etwa um einen (Wieder-)Einstieg in ein neues Berufsumfeld nach der verdeckten Tätigkeit reibungslos sicherzustellen?
3. Trifft es tatsächlich zu, dass Herr Kirchner im Januar 2005 aus dem Zeugenschutzprogramm herausgenommen wurde, und auf welchen Vermerk bzw. Entscheid welcher zuständigen Behörde stützt sich diese Aussage der Landesregierung?
Zunächst verweise ich auf die Antwort der Mündlichen Anfrage Nr. 32 der Abgeordneten Helmhold und Limburg (GRÜNE); „Der Fall ‚Bernd Kirchner’/Einsatz von und Umgang mit V-Personen
(Teil 1) “ zu TOP 28 der 127. Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20. Januar 2012 durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport. Herr Kirchner wurde im Juni 2004 gemäß den Gemeinsamen Richtlinien der Innenminister/-senatoren und der Justizminister/-senatoren des Bundes und der Länder zum Schutz gefährdeter Zeugen in das Zeugenschutzprogramm der Polizeidirektion Hannover aufgenommen. Entsprechend den vorgenannten Richtlinien wurde er im Januar 2005 aus dem Zeugenschutzprogramm ausgestuft. Im Anschluss daran erfolgten bis zum 25. Mai 2011 gefahrenabwehrende Schutzmaßnahmen der Polizei. Bis zum 31. Dezember 2011 stand Herrn Kirchner in der Polizeidirektion Hannover ein Polizeivollzugsbeamter als fester Ansprechpartner zur Verfügung. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage auf der Grundlage der Berichterstattung der Polizeidirektion Hannover namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 und 3: Im Rahmen des Zeugenschutzprogrammes wurde Herrn Kirchner im Jahr 2004 durch die Polizei ein neuer Wohnraum zur Verfügung gestellt. Eine Namensänderung (Legende) erfolgte unter Berücksichtigung der Wünsche von Herrn Kirchner. Herr Kirchner erhielt entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Pass, Heiratsurkunde, Führerschein, Krankenversiche- rungskarte, Sportfischerpass). Für die Ehefrau wurde keine Namensänderung durchgeführt, da sie nach Angaben des Herrn Kirchner „in Gefährderkreisen absolut unbekannt sei“. Identitätsabdeckende Maßnahmen wurden im erforderlichen Umfang (Sperrvermerke, Ummeldungen usw.) veranlasst. Schulzeugnisse oder Ausbildungsunterlagen zur Umschreibung auf die neuen Personalien legte Herr Kirchner nicht vor.
Vor diesem Hintergrund gestaltete sich die Arbeitssuche für Herrn Kirchner schwierig, da er keine hinreichende berufliche Qualifikation vorweisen kann. Um ihm gleichwohl eine eigenständige Einkommensquelle zu erschließen, wurden für ihn die technischen Voraussetzungen geschaffen und finanziert, um seine wirtschaftliche Lage über „Ebay-Geschäfte“ verbessern zu können.
Herr Kirchner verhielt sich im Rahmen der Betreuung durch die Polizei nicht kooperativ und wirkte bei den Maßnahmen, die zur Sicherung seiner Existenz getroffen wurden, nicht im erforderlichen Umfang mit. So machte er im Rahmen der An
spruchssicherung gegenüber der Agentur für Arbeit nur unvollständige Angaben. Dritten (Medien) gegenüber stellte er eine Verbindung zwischen seinem ehemaligen Namen und Aufenthaltsort und seinem aktuellen Aufenthaltsort und Namen her. Dadurch gefährdete er selbst die äußerst aufwändigen, zu seinem Schutz getroffenen Maßnahmen. Aufgrund dessen wurde, entsprechend den vorgenannten Richtlinien, die Zeugenschutzmaßnahme der Polizeidirektion Hannover im Januar 2005 beendet.
Gleichwohl erfolgte - angesichts einer andauernden Gefährdung - im unmittelbaren Anschluss an die Zeugenschutzmaßnahme der Polizeidirektion Hannover die Betreuung von Herrn Kirchner als „Schutzperson außerhalb des Status eines geschützten Zeugen“ durch die zentrale Zeugenschutzdienststelle im Landeskriminalamt Niedersachsen. Im März 2005 beendete die Zeugenschutzdienststelle im Landeskriminalamt Niedersachsen ihre Zusammenarbeit mit Herrn Kirchner, weil sie einen wirksamen Schutz wegen dessen fortgesetzt unkooperativen Verhaltens als unmöglich ansah. Gefahrenabwehrenden Schutzmaßnahmen wurden danach erneut von der Polizeidirektion Hannover übernommen.
Ab November 2006 wandte sich Herr Kirchner mit zahlreichen Schreiben an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und forderte u. a. eine seiner Ansicht nach ausstehende Einlösung des Versprechens einer umfassenden Legendierung im Rahmen des Zeugenschutzes, deren (an- gebliches) Fehlen er für seine desolate wirtschaftliche Situation verantwortlich machte.
Eine erneut durchgeführte Überprüfung der persönlichen Situation des Herrn Kirchner ergab, dass seine Legende durch sein Verhalten erneut Schaden genommen hatte. Auch wenn hierdurch noch keine Gefährdung des Herrn Kirchner festgestellt werden konnte, wurden ab Februar 2007 noch einmal umfangreiche Legendierungsmaßnahmen getroffen. Hierbei wurde auch besonderes Augenmerk auf Belange der Arbeitsvermittlung gelegt.
Im März 2008 wurden diese Maßnahmen konzeptionsgemäß abgeschlossen. Die Übernahme der Kosten für eine private Arbeitsvermittlungsagentur wurde Herrn Kirchner bis zum 31. Dezember 2008 zugesagt. Die Arbeitsplatzsuche gestaltete sich jedoch, wie bereits in der Vergangenheit, problematisch, da Herr Kirchner bis heute keinerlei Arbeits- und Ausbildungszeugnisse vorgelegt hat. Ungeachtet dieser Bemühungen setzte Herr Kirch
Im Jahr 2011 ergab die Prüfung der Polizeidirektion Hannover, dass keine Gefährdung des Herrn Kirchner mehr vorliegt. Vor diesem Hintergrund beendete die Polizeidirektion Hannover die bis dahin noch andauernden Maßnahmen zugunsten seiner Person. Am 26. Mai 2011 gaben jeweils ein Beamter der Polizeidirektion Hannover und des Landeskriminalamtes Niedersachsen Herrn Kirchner in einem persönlichen Gespräch die Beendigung der Schutzmaßnahme bekannt. Herrn Kirchner wurde ein vorbereitetes Protokoll, das die förmliche Entlassung aus der Schutzmaßnahme der Polizeidirektion Hannover dokumentiert, zur Unterzeichnung vorgelegt. Nachdem Herr Kirchner in diesem handschriftliche Ergänzungen vorgenommen hatte, erfolgte die einvernehmliche Unterzeichnung durch die Beteiligten.
Zu 2: Herr Kirchner ist bei der Agentur für Arbeit gemeldet, steht im Leistungsbezug Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - und wird seitens der Agentur für Arbeit betreut.
Ausreichender Schutz von Betreuten bei Vermögensübertragungen auf Berufsbetreuerinnen und -betreuer?
Die HAZ berichtete, letztmalig am 23. August 2012, dass in Büros und Kanzleien von fünf verdächtigten Berufsbetreuern, Rechtsanwälten und Notaren u. a. aufgrund des Verdachts der Veruntreuung und Beihilfe Razzien durchgeführt worden sind. Infolge der Veröffentlichungen berichteten Seniorinnen und Senioren, ebenfalls von ihren Betreuerinnen und Betreuern im Zusammenwirken mit Anwälten und Notaren um ihr Vermögen gebracht worden zu sein.
Die hannoversche Staatsanwaltschaft wirft den Verdächtigen in acht Betreuungsfällen vor, eine Summe von etwa 770 000 Euro veruntreut zu haben. „Die Ermittler glauben beim derzeitigen Stand der Untersuchungen, dass die Berufsbetreuer so lange auf die alten Leute eingewirkt haben, bis diese schließlich ihr Testament änderten. Dabei sollen die Rechtsanwälte geholfen haben. Die Betreuer wurden als Erben eingesetzt, in anderen Fällen auch als Testamentsvollstrecker. In dieser Funktion sollen sie z. B. von dem Vermögen der Geschädigten ho
he Geldbeträge an einen Wirtschaftsdienst für Senioren überwiesen haben, der dafür aber keine Leistungen erbracht hatte, sondern deren Inhaber mit den anderen Verdächtigen gemeinsame Sache machten“, so die HAZ. In einem anderen Fall soll ein Notar einer schwer dementen Frau die Testierfähigkeit beglaubigt und ihr dabei geholfen haben, dem Betreuer ein Millionenvermögen zu übertragen.
Bei hilfsbedürftigen Heimbewohnern hat der Gesetzgeber im Niedersächsischen Heimgesetz geregelt, dass diese ihr Vermögen nicht der Einrichtung überschreiben dürfen.
1. Wie viele Fälle von Missbrauch der Betreuungstätigkeit in Niedersachsen sind der Landesregierung bekannt?
3. Ist eine Änderung der Gesetzeslage erforderlich, um betreute Personen wirksam vor Veruntreuungen durch Betreuer zu schützen?