Protocol of the Session on September 28, 2012

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 9 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)

Brauchen niedersächsische Ärztinnen und Ärzte Marketingförderung aus Steuermitteln?

Laut Presseberichten - so Spiegel-online vom 30. Juli 2012 - fördert der Bundeswirtschaftsminister Maßnahmen der Verkaufsoptimierung in Arztpraxen über das sogenannte Praxiscoaching. Mithilfe von „einfachen und unaufdringlichen Formulierungen“ sollen Patientinnen und Patienten zu Vorsorgeuntersuchungen überredet werden können, die als medizinisch nicht notwendig gelten und daher von den Kassenpatienten selbst bezahlt werden müssen (sogenannte IGe-Leistungen). Nach Berichten der Berliner Zeitung vom 30. Juli 2012 werden diese Verkaufstrainings bis zu einer Höhe von 3 000 Euro über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert. Grundlage der Förderung ist eine Richtlinie zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ für kleinere und mittlere Betriebe sowie freie Berufe, zu denen Ärzte gehören.

Unabhängig davon sind durch den Niedersächsischen Wirtschaftsminister Mittel der EU-Förderungen für Marketingmaßnahmen u. Ä. an Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte vergeben worden bzw. werden noch vergeben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte haben in der laufenden Förderperiode in Niedersachsen in welcher Höhe EFREFördermittel für Marketingmaßnahmen, die Entwicklung von Internetauftritten, die Erschließung neuer Geschäftsfelder oder für andere Zwecke vom Niedersächsischen Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr erhalten?

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Einnahmen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte für IGe-Leistungen (nach Facharztdisziplinen und insgesamt) in den Jahren 2008 bis 2012?

3. Welche besonderen wirtschaftlichen „Notlagen“ bei Zahnarztpraxen oder anderen niedergelassenen Ärzten rechtfertigen nach Ansicht der Landesregierung die Vergabe von Steuermitteln an Ärzte/Arztpraxen, soweit diese nicht der besseren medizinischen Versorgung der Menschen, sondern der innovativen Kundengewinnung dienen?

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Rahmen des Sozialgesetzbuches - Fünfter Teil - grundsätzlich die Kosten für alle diagnostischen Maßnahmen und Behandlungsmethoden, die aus

reichend, zweckmäßig, notwendig und wirtschaftlich sind.

Wenn Ärztinnen oder Ärzte eine Untersuchung oder eine Behandlung vorschlagen, die nicht vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst ist, müssen die gesetzlich Versicherten selbst dafür zahlen. Diese Leistungen werden als individuelle Gesundheitsleistungen - IGeL - bezeichnet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1 und 3: Förderungen des Landes haben das Ziel, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) , aber auch der freien Berufe zu stärken. Insbesondere die Inanspruchnahme einzelbetrieblicher Unternehmensberatung trägt als ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe bei. Werden die in den jeweiligen Richtlinien genannten Fördervoraussetzungen erfüllt, können Zuwendungen gewährt werden, ohne dass es - wie zum Teil im Sozialrecht - einer besonderen wirtschaftlichen „Notlage“ bedarf.

Insgesamt wurde die Inanspruchnahme einzelbetrieblicher Unternehmensberatungen für 22 Arzt- und Zahnarztpraxen nach der jeweils geltenden Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der einzelbetrieblichen Unternehmensberatung kleiner und mittlerer Unternehmen in Niedersachsen mit insgesamt 115 070 Euro aus den Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE-Mittel) gefördert. Die Förderquote betrug jeweils 50 %.

Bei den geförderten Arztpraxen handelt es sich um fünf Praxen für Allgemeinmedizin, vier weitere Facharztpraxen, zwölf Zahnarztpraxen sowie um eine Arzt-/Zahnarztpraxis. Thematische Beratungsfelder waren „Designberatung“ (vier Fälle), „Marketingberatung“ (siebzehn Fälle) und Nachfolgeberatung (ein Fall).

In einem Fall wurde einer als gewerbliches Unternehmen (GmbH & Co. KG) organisierten Praxisgemeinschaft für die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte eine einzelbetriebliche Förderung von zusammen 830 100 Euro aus EFRE- und GRW-Mitteln (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse- rung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) gewährt.

Zu 2: Da ärztliche Privatabrechnungen nicht dokumentiert werden oder einsehbar sind, liegen der

Landesregierung keine Erkenntnisse über Einnahmen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte für IGe-Leistungen vor.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) schätzte 2010 das Volumen der individuellen Gesundheitsleistungen auf 1,5 Milliarden Euro, was einem Anstieg um etwa 50 % im Vergleich zu 2005 entspräche.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 10 des Abg. Clemens Große Macke (CDU)

Welche Auswirkungen hat die Umstellung auf Gruppenhaltung für Sauen haltende Betriebe?

In der EU müssen Sauen ab dem 1. Januar 2013 in sogenannter Gruppenhaltung gehalten werden. Nach Schätzungen von EU-Gesundheitskommissar John Dalli werden mindestens neun Mitgliedstaaten dieses nicht fristgemäß umsetzen können. Dieses könnte für die betroffenen Staaten ein Vertragsverletzungsverfahren zur Folge haben.

Laut einem Bericht in der LAND & Forst vom 21. Juni 2012 hatten in Deutschland zuletzt lediglich die Hälfte aller Sauen haltenden Betriebe dieses Haltungsverfahren eingeführt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Umsetzung der rechtlich geforderten Gruppenhaltung für Sauen und Jungsauen ein, und hält sie die fristgerechte Umsetzung bis zum 1. Januar 2013 für realisierbar?

2. Gibt es Unterschiede bei der Umsetzung von „modernen“ Haltungssystemen, wie etwa der Gruppenhaltung bei Sauen, im Hinblick auf die Betriebsgröße?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkung erhöhter Auflagen in der Tierhaltung in Bezug auf die Beschleunigung des Strukturwandels hin zu einer verstärkten Verdrängung kleinerer Betriebe?

Das europäische Regelwerk zum Schutz von Sauen, die Richtlinie 91/630/EWG, am 18. Dezember 2008 als Richtlinie 2008/120/EG kodifiziert und neu veröffentlicht (EU ABl. Nr. L 47, 18. Februar 2009, Seite 5), über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen, enthält u. a. die in der Anfrage zitierte Vorschrift zur Gruppenhaltung von Sauen. Diese Regelung wurde von den EU-Staaten bereits im Jahr 2001 mit der Vorgabe be

schlossen, dass sie spätestens ab dem 1. Januar 2013 als nationales Recht anzuwenden ist.

Entsprechend der EU-Richtlinie 2008/120/EG bzw. der Vorgängerrichtlinie 91/630/EWG sind Sauen in Neubauten EU-weit bereits seit dem 1. Januar 2003 in Gruppen zu halten. In Niedersachsen gilt diese Regelung bereits seit dem Jahr 2002. Für Altbauten ist bis zum 31. Dezember 2012 eine Übergangsfrist vorgesehen (RL 2008/120/EG), die in Deutschland einschließlich der Terminsetzung 1. Januar 2013 bereits 2006 in nationales Recht umgesetzt wurde (Tierschutz-Nutztierhaltungsver- ordnung (TierSchNutzV)). Die jetzt diskutierten Anforderungen zur Gruppenhaltung von Sauen sind also hinreichend lange bekannt.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Vorgaben zur Haltung von Sauen in Gruppen sind seit 2001 bekannt, und die Inhaber Schweine haltender Betriebe wurden umfangreich und frühzeitig über die gesetzlichen Anforderungen informiert. Die Landesregierung geht daher von einer fristgerechten Umsetzung der EU-Richtlinie bzw. des nationalen Rechts zum Ende des Jahres aus. Probleme bei der rechtzeitigen Umsetzung könnten sich jedoch durch Lieferengpässe bei den Herstellerfirmen von Stalleinrichtungen ergeben.

Um den Stand der Umsetzung des Gruppenhaltungsgebots für Sauen und Jungsauen zu eruieren, wurde den zuständigen Überwachungsbehörden per Erlass vom 30. Juli 2012 ein Fragebogen zugeleitet, in dem der Stand der Umsetzung in Sauen haltenden Betrieben zum 1. Oktober 2012 abgefragt wird. Aktuelle Daten werden daher erst im Oktober dieses Jahres vorliegen.

Zu 2: Nach einer bundesweiten Umfrage des ISPA in Vechta und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Frühjahr dieses Jahres war die Umstellung in Regionen mit großen Sauenbeständen, wie sie z. B. in den ostdeutschen Ländern verbreitet vorkommen, am weitesten vorangeschritten.

Zu 3: Höhere Auflagen bei der Tierhaltung sind in der Regel mit zusätzlichen Investitionen verbunden, insbesondere wenn die Erzeugung im gleichen Umfang beibehalten werden soll. Auch bei der Umstellung auf Gruppenhaltung bei Sauen werden sich kleinere Betriebe die Frage stellen, ob sie investieren oder aussteigen, sodass mit einem verstärkten Strukturwandel zu rechnen ist.

Anlage 9

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 11 der Abg. Sabine Tippelt (SPD)

Vergisst die Landesregierung das Flächen- und Gebäudemanagement?

Die Samtgemeinde Lamspringe und die Region Leinebergland haben eine Resolution zu Flächen- und Gebäudemanagement bzw. zur öffentlichen Förderung für den Aufbau eines Flächen- und Gebäudemanagements beschlossen und den zuständigen Ressorts sowie einigen Landtagsabgeordneten zukommen lassen.

Es wird kritisiert, dass die CDU/FDP-Landesregierung keine Förderung für das Flächen- und Gebäudemanagement vorgesehen hat, und darauf verwiesen, dass es in Bayern oder Nordrhein-Westfalen bereits entsprechende Förderprogramme gibt. Die Resolutionen nennen beispielsweise das Handlungskonzept der Landesregierung zum demografischen Wandel, das an keiner Stelle das Thema aufgreift.

Die Kommunen fordern, in der nächsten EUFörderperiode 2014 bis 2020 zur Entwicklung im ländlichen Raum verstärkt Anreize zur Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen im Stadt- und Dorfumbau durch geeignete Förderprogramme zu schaffen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung den demografischen Wandel und dessen Einfluss auf die ländlichen Regionen ein, und welche Förderinstrumente wird sie nutzen, um gleichwerte Lebensverhältnisse zu gewährleisten?

2. Wieso hat die Landesregierung vergleichbare Förderprogramme, wie sie in Bayern oder Nordrhein Westfalen zu diesem Thema bestehen, nicht erarbeitet?

3. Inwieweit wird die Landesregierung die Forderungen der Kommunen in den Planungsprozessen für die kommende Förderperiode berücksichtigen?

Im Hinblick auf die zu erwartenden Auswirkungen des demografischen Wandels hat die Landesregierung den Entwurf des Handlungskonzepts „Demografischer Wandel“ erarbeitet, welcher noch in diesem Herbst dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Das Handlungskonzept befasst sich intensiv mit den Auswirkungen des demografischen Wandels und betrachtet dabei alle Bereich des gesellschaftlichen Lebens. Der Abschnitt „Landes- und Regionalentwicklung, Städtebau und Verkehr“ ist dabei ein bedeutsamer Beitrag. Insbesondere der Unterabschnitt „Landes- und Regionalentwicklung befasst sich mit Frage

stellungen des Leerstandes und der Siedlungsinnenentwicklung.