In Niedersachsen war nach der Einführung zunächst eine Schwankung der Teilnahmezahlen zu verzeichnen, die sich inzwischen auf hohem Niveau stabilisiert hat. So betrug der Anteil der BF17-Prüfungen an den praktischen Prüfungen in 2005 erst 13 %, stieg in 2006 auf 33 %, in 2007 auf 55 %, fiel in 2008 auf 40 % und in 2009 auf
Zu 2: Allein die unter Nr. 1 aufgeführten Zahlen zeigen, dass die von Niedersachsen initiierte Einführung des „Führerscheins mit 17“ ein sehr großer Erfolg ist. Das begleitete Fahren mit 17 genießt sowohl bei den Fahranfängern als auch bei den begleitenden Eltern eine hohe Akzeptanz. Auch liegen die Durchfallquoten bei der theoretischen und praktischen Fahrprüfung beim BF 17 seit Beginn an durchgehend um 8 % bis 9 % niedriger als bei den älteren Fahrschülern.
Zu 3: In allen Studien wurden nach Beginn des selbstständigen Fahrens mit dem 18. Lebensjahr ein deutlich geringeres Delikt- und Unfallrisiko bei den BF-17-Nutzern und eine nachweisbar positive Auswirkung auf die Verminderung der Unfallrisiken bei jungen Autofahrern festgestellt. In einer auf dem 48. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2010 vorgestellten Studie wurde für Niedersachsen ermittelt, dass die BF-17-Teilnehmer gegenüber einer parallelisierten Kontrollgruppe von herkömmlich ausgebildeten Fahranfängern 22,7 % weniger Verkehrsverstöße und 28,5 % weniger schuldhafte Unfälle in dem Beobachtungszeitraum von 18 Monaten verursacht haben. Signifikant ist auch der Zusammenhang mit der Dauer der Begleitphase. Dauerte diese länger als sechs Monate fuhren die jungen Fahrer später noch sicherer und verursachten noch weniger Verkehrsdelikte und Unfälle.
Im Juli 2012 hat das Statistische Bundesamt die Zahlen der Ausbildungsanfänger in Pflegeberufen für das Jahr 2010 veröffentlicht. Danach haben im Herbst 2010 rund 54 200 Jugendliche mit einem Pflegeberuf begonnen. Die Zahl der Auszubildenden hat damit einen Höchststand erreicht.
Hervorzuheben ist dabei, dass sich immer mehr Männer für den Pflegeberuf entscheiden. Bei ihnen war in den vergangenen zehn Jahren eine Steigerung um 74 % zu verzeichnen. Dies macht deutlich, dass sich die vorherrschenden Geschlechterklischees wandeln.
Die Entscheidung der Jugendlichen, einen Pflegeberuf zu erlernen, zeigt auch die zunehmende Bedeutung dieser Branche für unsere gesamte Gesellschaft. Der demografische
Wandel stellt das Berufsfeld jedoch vor große Herausforderungen. Gerade deshalb wird es zukünftig noch stärker darauf ankommen, dass eine ausreichende Zahl an Erstausbildungen vorhanden ist.
1. Wie viele Jugendliche haben in 2011 eine Ausbildung zum Gesundheits-, Kranken-, Alten- bzw. Kinderkrankenpfleger in Niedersachsen begonnen?
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung rückt die Frage der Versorgung einer alternden Bevölkerung in den Fokus der sozialpolitischen Debatte.
Nach allen Prognosen ist von einem steigenden Bedarf an qualifizierten Pflegefachkräften auszugehen. Daher hat die Landesregierung wiederholt das besondere Interesse an einer bedarfsgerechten Ausbildung und Nachwuchsgewinnung insbesondere in der Altenpflege verdeutlicht und ihr Ziel definiert, allen Menschen, die an einer Tätigkeit im Pflegebereich interessiert sind, einen Weg in diese Berufe zu ebnen. Hierzu wird in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen die Attraktivität einer Berufstätigkeit in der Pflege öffentlichkeitswirksam dargestellt. Mit der am 17. Februar 2012 gestarteten landesweiten Kampagne „Mensch Alter - Du bist meine Zukunft“ will die Landesregierung junge Menschen für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers begeistern. Durch die vielfältige Förderung der Altenpflegeausbildung im Rahmen des Pflegepakets soll die Zahl der Schülerinnen und Schüler gesteigert werden.
Die umfangreichen Aktivitäten der Landesregierung waren in den letzten Jahren sehr erfolgreich. Im vergangenen Jahr befanden sich mit 6 243 Schülerinnen und Schülern so viel wie nie in einer Altenpflegeausbildung. Seit dem Jahr 2007 ist somit ein kontinuierlicher Anstieg von damals 4 549 Schülerinnen und Schüler zu verzeichnen.
Die Ausbildung in der professionellen Pflege erfolgt heute getrennt in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege nach den jeweiligen Berufegesetzen des Bundes. Die Anforderungen an die berufliche Qualifikation der Pflegekräfte in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Altenpflegeeinrichtungen werden sich in der
Zukunft aufgrund der Folgen der demografischen Entwicklung noch stärker verändern, sodass eine zukunftsgerechte Ausbildung zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsformen befähigen muss. Die auch vom Niedersächsischen Landtag in der Entschließung „Herausforderungen und Chancen in der Pflege - Niedersachsen gestaltet die Zukunft“ (Drs. 16/3632 und 16/4456) geforderte Zusammenführung der Pflegeausbildungen in einer generalistischen Ausbildung wird die Attraktivität einer Tätigkeit in der Pflege weiter erhöhen.
Zu 1: Zum Schuljahr 2011/2012 haben insgesamt 4 992 Schülerinnen und Schüler eine Ausbildung in den Pflegeberufen begonnen.
Im Einzelnen begannen zum Stichtag der Statistik (15. November 2011) für den Ausbildungsberuf Gesundheits- und Krankenpfleger 2 306 Schülerinnen und Schüler ihre Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Ausbildungsberuf Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger(in) lag zum o. g. Stichtag bei 277 im ersten Ausbildungsjahr. 2 409 Schülerinnen und Schüler besuchten das erste Ausbildungsjahr im Beruf des Altenpflegers bzw. der Altenpflegerin.
Zu 2: Im Bereich der Altenpflege besuchen 63 % der Auszubildenden eine Schule in freier Trägerschaft im Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes.
Die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege und in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erfolgt an staatlich anerkannten Schulen des Gesundheitswesens, die mit Krankenhäusern verbunden sind. Diese Schulen unterliegen nicht dem Niedersächsischen Schulgesetz.
Im Ausbildungsberuf Gesundheits- und Krankenpfleger(in) haben 94 % und im Ausbildungsberuf Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger(in) 83 % der Schülerinnen und Schüler ihre Ausbildung an jeweiligen Schule des Gesundheitswesens in privater Trägerschaft begonnen.
Zu 3: Von den insgesamt 4 992 Auszubildenden, die 2011 eine Ausbildung in den Pflegberufen begonnen haben, waren 79 % Frauen und 21 % Männer. Innerhalb der Ausbildungsberufe zeigen sich allerdings Unterschiede: Sehr stark weiblich dominiert ist noch der Bereich der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Hier beträgt der Frauen
anteil 95 %. Eine andere Entwicklung zeigt sich in den Ausbildungsberufen Gesundheits- und Krankenpfleger(in) und Altenpfleger(in): der Anteil der Frauen beträgt hier 79 % in der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. 78 % in der Altenpflege.
Am 14. Juli 2012 kam es auf dem Containerschiff MSC Flaminia während einer Reise von Charleston nach Antwerpen im Atlantik zu einer Explosion mit anschließendem Brand. An diesem Samstag brach ein Feuer im Laderaum 4 aus. Das Schiff befand sich zu dem Zeitpunkt im Atlantik zwischen Kanada und Großbritannien rund 1 000 Seemeilen vom nächsten Land entfernt. Bei den Löschversuchen kam es aus noch ungeklärter Ursache zu einer Explosion. Nach dem offiziellen Hilferuf der MSC Flaminia über Funk löste das Maritime Rescue Coordination Centre (MRCC) der britischen Küstenwache Alarm aus und leitete die Such- und Rettungsaktion ein. Noch am selben Tag soll die Bundesregierung als Flaggenstaat über die Havarie informiert worden sein.
Die niederländische Bergungsfirma Smit Salvage wurde am 16. Juli mit der Bergung des Schiffes beauftragt. Es folgte eine Odyssee auf hoher See. Anfang der 33. Kalenderwoche befand sich der Schleppzug rund 240 Seemeilen von der britischen Küste entfernt auf Warteposition, während an Bord weiter Feuer in einzelnen Containern gelöscht wurden. Später musste sich der Schleppzug wegen einer Wetterverschlechterung auf rund 400 Seemeilen von der Küste entfernen, nachdem keine Genehmigung für das Anlaufen wettergeschützter, küstennaher Gebiete oder eines Nothafens in Irland, Großbritannien, Frankreich oder Spanien erteilt wurde. Auch die Länder Belgien, Niederlande und Portugal lehnten eine entsprechende Anfrage ab.
Die Reederei erhielt schließlich am 21. August die Genehmigung, das Schiff in deutsche Gewässer schleppen zu lassen. Im Hamburger Abendblatt vom 23. August wird vom niedersächsischen Umweltminister Stefan Birkner (FDP) berichtet, dass er eine Gefährdung des Wattenmeeres durch die Flaminia verhindern wolle: „Für ihn sei völlig klar, dass für die Küste und insbesondere den Nationalpark Wattenmeer keinerlei Gefahr bestehen dürfe.“ Unklar bleibt, welche Informationen ihm zu diesem Zeitpunkt vorlagen. Am 3. September erklärt der niedersächsische Wirtschaftsminister Jörg Bode in der Hannoverschen Allgemeinen Zei
Am 8. September erreichte das Schiff seine geplante Warteposition auf der Tiefwasserreede westlich von Helgoland. Am 9. September wurde es in den JadeWeserPort geschleppt.
1. Zu welchen Zeitpunkten wurden welche Stellen und Personen in der Landesregierung bzw. den Ministerien vom zuständigen BMVBS über die Havarie informiert?
Nachdem das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Städteentwicklung (BMVBS) entschieden hatte, die MSC Flaminia nach ihrer Haverie in deutsche Hoheitsgewässer zu verbringen und das Havariekommandos mit den Planungen zu beauftragen, hat es darüber unmittelbar die Niedersächsische Staatskanzlei und das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMU) informiert. Das NMU ist zuständig für die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen durch Unfälle und hat deshalb auf Landesebene die Koordination der Schadenslage der MSC Flaminia übernommen.
Bei der Bekämpfung von maritimen Schadensereignissen liegt eine zentrale Einsatzleitung beim Havariekommando, einer gemeinsamen Einrichtung des Bundes und der fünf Küstenländer. Der Leiter des Havariekommandos ist durch mehrere Bund-Länder-Vereinbarungen befugt, Entscheidungen zur Abarbeitung solcher Einsatzlagen zu treffen. Nach der ersten Information durch das BMVBS war ein ständiger Informationsaustausch zwischen Havariekommando und NMU gewährleistet.
Zu 1: Am 20. August 2012 hat das BMVBS die Niedersächsische Staatskanzlei und das NMU über die Havarie der MSC Flaminia und die beabsichtigte Verbringung in deutsche Gewässer informiert. Grundlage hierfür war die „Aktuelle Kurzinformation“ der Abteilung Wasserstraßen und Schifffahrt an die Hausleitung des BMVBS. Am 22. August 2012 hat das BMVBS in einem Schreiben die Gründe für die Entscheidung, die MSC Flaminia in deutsche Hoheitsgewässer zu überführen, den Mitgliedern des Kuratoriums Maritime
Notfallvorsorge dargelegt. In dem Kuratorium sind die zuständigen Ministerien des Bundes und der Küstenländer vertreten (für Niedersachsen das NMU).
Zu 2: Das NMU wurde zunächst vom BMVBS informiert (siehe Antwort zu 1). Darüber hinaus hat der Leiter des Havariekommandos am 22. August 2012 im NMU über den Sachstand und die zu dem Zeitpunkt geplante Maßnahmen informiert. Am 24. August 2012 fand eine Telefonkonferenz der Mitglieder des Kuratoriums Maritime Notfallvorsorge statt, bei dem das BMVBS über den weiteren Sachstand unterrichtet hat. Daneben wurden, beginnend mit dem 21. August 2012, vom Havariekommando zur Fortschreibung der Lage „Anlassbezogene Lagemeldungen“ versandt (bisher 28, Stand 20. September 2012) und telefonisch weitergehende Informationen weitergegeben.
Zu 3: Am 20. August 2012 wurde das Havariekommando durch das BMVBS mit den Planungen für die Verbringung der MSC Flaminia in deutsche Hoheitsgewässer beauftragt. Am 28. August 2012 untersuchte das Fact Finding Team (FFT) des Havariekommandos den Havaristen. Am 31. August 2012 lag der Bergungsfirma die Erlaubnis von Deutschland und den Anrainerstaaten des Ärmelkanals vor, die Hoheitsgewässer von England, Frankreich, Belgien und den Niederlanden zu passieren und in deutsche Gewässer einzulaufen. Am 2. September 2012 ist der Schleppverband mit der MSC Flaminia gestartet. Am 8. September 2012 hat der Schleppverband um 06:37 Uhr die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) erreicht. Das Havariekommando hat um 07:15 Uhr die Gesamteinsatzleitung übernommen und die Tiefwasserreede westlich von Helgoland als vorübergehenden Notliegeplatz angewiesen. Eine schifffahrtpolizeiliche Genehmigung für den Transit aus der Tiefwasserreede in die Jade hat das Wasser- und Schifffahrtsamt Wilhelmshaven ausgestellt. Die hafenbehördliche Verfügung für das Einlaufen des havarierten Schiffes wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Hafenbehörde - erteilt. Auch nach dem Festmachen des MSC Flaminia hat das Havariekommando aufgrund der formalen Zuweisung gemäß Notliegeplatzvereinbarung weiterhin die Gesamteinsatzleitung.