Protocol of the Session on July 20, 2012

Zu 3: Neonazistische Gruppierungen stehen permanent unter intensiver Beobachtung der Sicherheitsbehörden. Hierzu gehört auch die Frage, ob ein Vereinsverbot in Betracht kommt. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen des Vereinsgesetzes bei der Gruppierung „Besseres Hannover“ vor, wird umgehend ein Verbotsverfahren eingeleitet, an dessen Ende ein Vereinsverbot stehen kann.

Anlage 41

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 42 der Abg. Pia-Beate Zimmermann und Ursula Weisser-Roelle (LINKE)

Nazikonzert am 9. Juni 2012 in einer Kleingartenkolonie in Braunschweig - Warum hat die Polizei es nicht verhindert?

Laut einem Bericht der tageszeitung vom 14. Juni 2012 fand am Samstag, dem 9. Juni 2012, in einer Kleingartenanlage in Braunschweig ein Neonazikonzert statt, an dem nach Angaben der Zeitung knapp 80 Personen teilnahmen. Bei dem Konzert sollen die Nazibands „Söhne Germaniens“, „Terroritorium“ und „Last Riot“ aufgetreten sein. Die Polizei war nach An

gaben des Zeitungsberichts am selben Tag um 16 Uhr von der Veranstaltung in Kenntnis gesetzt worden, verhinderte das Stattfinden des Konzerts allerdings nicht. Neben Personen aus Braunschweig sollen zahlreiche Besucher aus Sachsen-Anhalt daran teilgenommen haben.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung am 9. Juni 2012 das oben beschriebene Geschehen in Braunschweig dar?

2. Aus welchen Gründen hat die Polizei trotz Kenntnis der Veranstaltung im Voraus diese nicht verhindert?

3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um zukünftig solche Neonaziveranstaltungen, bei denen oftmals Straftaten verübt werden, bereits im Voraus zu verhindern?

Die Niedersächsische Landesregierung geht mit einem breiten Bündel an repressiven und präventiven Maßnahmen gegen den Rechtsextremismus in Niedersachsen vor. Zielrichtung ist dabei auch die nachhaltige Verhinderung von rechtsextremistischen Musikveranstaltungen, da diese einen bedeutenden Integrationsfaktor für die rechte Szene darstellen und eine Grundlage für den Zusammenhalt rechtsextremistischer Organisationen schaffen.

Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden nutzen alle bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, um Veranstaltungen mit einem rechtsextremistischen Hintergrund in Niedersachsen entgegenzuwirken. Diese Veranstaltungen werden häufig konspirativ und bei der Anmietung von geeigneten Räumlichkeiten unter Angabe eines falschen Hintergrundes geplant und durchgeführt. Bei Hinweisen auf diese Veranstaltungen ergreift die Polizei sofort alle erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Dabei ist das enge Zusammenwirken mit den Kommunen und privaten Betreibern von Veranstaltungsräumlichkeiten notwendig, um insbesondere Vermieter schnellstmöglich über die Veranstaltung aufzuklären und über einen eventuell vorhandenen rechtsextremistischen Hintergrund zu informieren.

Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden ist es in den vergangenen Jahren gelungen, die Anzahl von durchgeführten rechtsextremistischen Musikveranstaltungen in Niedersachsen insgesamt zu reduzieren und auf einem niedrigen Niveau zu halten. Auch dem starken Kontroll- und Überwachungsdruck der Sicherheitsbehörden ist zu verdanken, dass die Konzerte überwiegend nur in

kleinem Rahmen stattfanden und ihre Werbewirkung nicht entfalten konnten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung auf der Grundlage der Berichterstattung der Polizeidirektion Braunschweig wie folgt:

Zu 1: Am 8. Juni 2012 wurden die niedersächsischen Polizeibehörden durch das Landeskriminalamt Niedersachsen darüber informiert, dass an einem unbestimmten Ort im Großraum Harz ein rechtsextremistisches Konzert mit den Gruppen „Terroritorium“, „Last Riot“ und „Söhne Germaniens“ stattfinden solle. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport beauftragte die Polizeibehörden per Erlass mit der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen. Dieser Erlass wurde auch von der Polizeidirektion Braunschweig über die zuständigen Polizeiinspektionen umgesetzt. Kräfte des polizeilichen Staatsschutzes der Polizeiinspektionen wurden für den 9. Juni 2012 in die Aufklärungsmaßnahmen in Hinblick auf ein mögliches Konzert eingebunden. Der Leiter des Zentralen Kriminaldienstes der Polizeiinspektion Braunschweig leitete den Einsatz.

Am Samstag, den 9. Juni 2012, gegen 18 Uhr, wurde der Polizei in Braunschweig durch einen Hinweisgeber bekannt, dass sich an der Gartenkantine eines Vereins eine größere Anzahl von auffällig gekleideten Personen aufhalten solle. Die darauf folgende polizeiliche Überprüfung ergab, dass es sich um Teilnehmer einer Musikveranstaltung mit rechtsextremistischem Hintergrund handeln könnte. Der Einsatzleiter sprach daraufhin verschiedene Personen an, die der Polizei als Angehörige der rechten Szene bekannt sind. Sie gaben an, dass es sich um eine Feier für einen Freund handele und ein Auftritt der Bands „Terroritorium“, „Last Riot“ und „Söhne Germaniens“ vorgesehen sei. Mit der Pächterin der Gartenkantine sei ein schriftlicher Vertrag geschlossen worden, von dem sie auch nicht zurücktreten würden.

Anschließend führte die Polizei ein Informations- und Beratungsgespräch mit der Pächterin der Gartenkantine durch. Obwohl darüber hinaus von dem Vereinsvorsitzenden eine unverzügliche Kündigung der Pacht angedroht wurde, hielt die Pächterin an dem bestehenden Vertrag fest. Während der anschließenden Konzertveranstaltung stellte die Polizei kein Abspielen von indizierten oder verbotenen Liedern fest. Auch an zwei Verkaufsständen, an denen u. a. T-Shirts und CDs vertrieben wur

den, waren strafrechtlich relevante Gegenstände nicht festzustellen.

An der Veranstaltung nahmen ca. 50 Personen teil. Sie endete am 10. Juni 2012 gegen 1.30 Uhr.

Zu 2: Für die Verhinderung der Veranstaltung bestand keine Rechtsgrundlage. Zwischen der Pächterin und den Veranstaltern lag ein rechtsgültig geschlossener Vertrag vor. Trotz der mit dem Ziel der Vertragsauflösung durchgeführten polizeilichen Beratung waren sich beide Vertragsparteien über die Durchführung des Vertrages einig. Die Voraussetzungen für ein hoheitliches Einschreiten waren nicht gegeben.

Zu 3: Die vom Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport am 16. Januar 2012 vorgestellte Gesamtkonzeption gegen Rechtsextremismus sieht die konsequente Verhinderung von rechtsextremistischen Musikveranstaltungen auch in Zukunft als Bekämpfungsschwerpunkt vor.

Die niedersächsische Polizei wendet hierzu die Leitlinien der Rahmenkonzeption zur Intensivierung der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und sonstiger politisch motivierter Kriminalität an. Ein wesentlicher Schwerpunkt wird hierbei auf die möglichst frühzeitige und nachhaltige Verhinderung polizeilich relevanter rechtsextremistischer Veranstaltungen gelegt. Dabei werden alle rechtlichen und taktischen Möglichkeiten, einschließlich der verdeckten Informationsbeschaffung, ausgeschöpft. Zur Verhinderung einer solchen Veranstaltung sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten.

Die Legaldefinition für eine „Versammlung“ in § 2 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes lehnt sich an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an, wonach Veranstaltungen in den Bereich des Versammlungsrechts fallen, wenn deren Zweck eine auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtete Erörterung oder Kundgebung ist. Ein Versammlungsverbot kommt somit nur dann in Betracht, wenn im Einzelfall festgestellt werden kann, dass ein Konzert zugleich eine Versammlung ist, weil die Veranstaltung nicht überwiegend auf Unterhaltung, sondern auf Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung ausgerichtet ist.

Rechtsextremistische Konzerte werden vorwiegend in geschlossenen Räumen in ländlichen bzw. abgelegenen Ortsbereichen durchgeführt. Dass es sich hierbei um eine rechtsextremistische Musikveranstaltung handelt, ist den Vermietern oft nicht

bekannt. Entscheidet sich der Vermieter dazu, die Veranstaltung in seinen Räumlichkeiten stattfinden zu lassen, kann bei Vorliegen einer entsprechenden Gefahrenprognose eine Gefährderansprache bei dem Mieter durchgeführt werden. Sofern eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erkennbar ist, können weitere Maßnahmen eingeleitet werden.

Durch die niedersächsische Polizei werden im Hinblick auf die mögliche Anmietung von Räumlichkeiten zur Durchführung von rechtsextremistischen Musikveranstaltungen regelmäßig Aufklärungen und Sensibilisierungen der Betreiber von Gaststätten und sonstigen Veranstaltungsräumlichkeiten vorgenommen. Auch in der Region Braunschweig wurden in der Vergangenheit entsprechende flächendeckende Informations- und Aufklärungsmaßnahmen von der Polizei durchgeführt. So wurde z. B. ein Informationsblatt an potenzielle Vermieter verteilt, in dem Verdachtsmomente und Handlungsempfehlungen für bevorstehende rechtsextremistische Veranstaltungen aufgezeigt werden.

Der Beobachtung und Aufklärung der rechtsextremistischen Musik- und Konzertszene wird auch in der Arbeit des niedersächsischen Verfassungsschutzes ein hoher Stellenwert beigemessen. Der Verfassungsschutz wird auch in Zukunft im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von rechtsextremistischen Musikveranstaltungen leisten. Im Jahr 2009 wurde beim niedersächsischen Verfassungsschutz die Niedersächsische ExtremismusInformations-Stelle (NEIS) eingerichtet, die alle Aufgaben der Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit des niedersächsischen Verfassungsschutzes bündelt.

Die seit Jahren durchgeführten Präventionsmaßnahmen des niedersächsischen Verfassungsschutzes zielen darauf ab, die Öffentlichkeit über extremistische Aktivitäten und Ideologien zu informieren und zu sensibilisieren, sodass verfassungsfeindliche Bestrebungen frühzeitig erkannt werden können.

Um Aktivitäten von rechtsextremistischen Gruppierungen, wie z. B. der Planung und Durchführung von rechtsextremistischen Musikveranstaltungen oder Versammlungen, wirksam begegnen zu können, hat NEIS vor kurzem die Broschüre „Handlungsempfehlungen für Kommunen zum Umgang mit Rechtsextremismus“ veröffentlicht. Sie soll insbesondere den Entscheidungsträgern und poli

tischen Repräsentanten in den Kommunen Möglichkeiten aufzeigen, wie auf örtlicher Ebene rechtsextremistischen Tendenzen frühzeitig entgegen gewirkt werden kann.

Die Broschüre bildet damit einen weiteren Baustein in der präventiven Arbeit der Niedersächsischen Landesregierung gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt.

Beim Landespräventionsrat (LPR) ist seit 2007 die Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung von Bundesprogrammen gegen rechtsextreme Erscheinungsformen angesiedelt. Zwischen 2007 und 2010 erfolgte die Umsetzung des Programms „kompetent. für Demokratie - Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“. Seit Januar 2011 wird das aktuelle Programm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken - Gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“, dessen Auftraggeber ebenfalls das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist, umgesetzt (www.lpr.niedersachsen.de/tfks). Aufgabe der niedersächsischen Landeskoordinierungsstelle ist die Bildung eines landesweiten Beratungsnetzwerkes. Die Landeskoordinierungsstelle hilft bei Bedarf nicht nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Einrichtungen, Vertreterinnen und Vertretern der Kommunal- und Landespolitik sowie Betroffenen und Opfern, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern bei Problemen im Zusammenhang mit rechtsextremen Erscheinungsformen, speziell bei angekündigten rechtsextremen Veranstaltungen.

Mitteilungen über solche Problemlagen werden von den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der niedersächsischen Landeskoordinierungsstelle entgegengenommen und an das eingerichtete Beratungsnetzwerk, das zurzeit mehr als 50 fachlich einschlägige Personen, Organisationen und Institutionen aus Niedersachsen umfasst, weitergeleitet. Aus dem Beratungsnetzwerk heraus wird ein Team von Expertinnen und Experten - ein sogenanntes mobiles Beratungsteam - zusammengestellt, das über situationsgerechte Beratungskompetenzen verfügt und vor Ort anlassorientiert, unmittelbar und aufsuchend aktiv wird. Gemeinsam mit den Betroffenen analysieren die Mitglieder des mobilen Beratungsteams die Situation und entwickeln ein nachhaltiges Lösungskonzept. Sofern gewünscht, werden darüber hinaus weiterführende Unterstützungsleistungen angeboten oder zusätzliche Kooperationspartner vermittelt.

Nach dem Bekanntwerden der Terrorserie der Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund" im November 2011 hat die Niedersächsische Landesregierung zudem ein Landesprogramm aufgelegt, welches den Innen-, Kultus-, Justizministerien und dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur Mittel für die Prävention von Rechtsextremismus bereitgestellt hat. Das Justizministerium hat daraufhin gemeinsam mit dem LPR und der Aussteigerhilfe Rechts das Projekt „PARC: Prävention durch Aufklärung gegen Rechtsextremismus und für Courage" konzipiert (www.lpr.niedersachsen.de/go/parc). PARC mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 ist ein Informations-, Aufklärungs- und damit Präventionsangebot für kommunale Akteure wie z. B. Schulen, Vereine, Verbände oder andere. Es dient dazu, um vor Ort über die Entwicklung, das Erkennen und Einschätzen des Phänomens des modernen Rechtsextremismus zu berichten und gemeinsam Strategien zur Auseinandersetzung mit dem Phänomen Rechtsextremismus zu entwickeln.

Anlage 42

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 43 des Abg. Gerd Ludwig Will (SPD)

Verzögerte sich der Start der Landesinitiative Mobilität aufgrund einer Uneinigkeit im Vergabeverfahren?

Am 6. März 2012 hat die Landesregierung die neue Landesinitiative Mobilität auf den Weg gebracht. Umweltminister Dr. Birkner und Wirtschaftsminister Bode versprechen sich von der gemeinsamen Landesinitiative die Schaffung eines neuen Mobilitätsbewusstseins. Schwerpunkte der Arbeit sollen die Netzwerkbildung sowie die Initiierung und Begleitung von Innovationsvorhaben niedersächsischer Unternehmen sein, die darauf abzielen, die Mobilität zu erhöhen und zu sichern. Am 1. Juli 2012 sollte die Initiative laut einer Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 6. März 2012 ihre Arbeit aufnehmen.

Der Aufbau der Geschäftsstelle soll ausweislich einer Ausschreibung (Veröffentlichung am 12. März 2012 unter ausschreibungen-deutsch- land.de) durch eine Unternehmensberatung erfolgen. In der vom Innovationszentrum Niedersachsen Strategie und Ansiedlung GmbH initiierten Auftragsbekanntmachung wird der Auftragswert auf 525 000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer geschätzt. Zum weiteren Standortmarketing ist - laut Auftragsbekanntmachung - im Rahmen dieses Auftrages für die Vorbereitung, Organisation und Übernahme der Standkosten von ein bis zwei Messebeteiligungen ei

ne zusätzliche jährliche Beauftragung an die Geschäftsstelle der Landesinitiative Mobilität vorgesehen, wobei diese Leistung nach tatsächlichem und gesondert nachzuweisendem Aufwand mit bis zu 42 000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer vergütet werden soll.

Die Vergabeentscheidung sah vor, dass den Zuschlag ein Münchner Bewerber erhalten sollte. Das Votum stieß offenbar nicht auf Unterstützung bei Minister Bode. Er soll den Vergabevorschlag abgelehnt und stattdessen einen eigenen Vorschlag unterbreitet haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es zutreffend, dass Wirtschaftsminister Bode dem Vergabevorschlag nicht gefolgt ist?

2. Welche Fakten waren für Minister Bode dabei ausschlaggebend?

3. Welchen neuen Starttermin für die Landesinitiative Mobilität gibt es?

Mobilität, Verkehr, Logistik, Automobilwirtschaft, Innovation und Wissenschaft sind für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen von großer Bedeutung. Die Niedersächsische Landesregierung hat daher in ihrer Kabinettssitzung vom 6. März 2012 die neue Landesinitiative Mobilität Niedersachsen auf den Weg gebracht. Mit der Vergabe wurde die Innovationszentrum Niedersachsen Strategie und Ansiedlung GmbH beauftragt, die bereits mehrfach für das Land Niedersachsen erfolgreich Vergabeverfahren bei Landesinitiativen durchgeführt hat. Am 12. März 2012 wurden die Unterlagen der Ausschreibung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union TED (tenders electronic dailys) eingereicht und am 17. März 2012 veröffentlicht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Leistungen der Landesinitiative Mobilität werden auf Grundlage eines europaweiten Vergabeverfahrens vergeben. Die Mittel für die Erfüllung der ausgeschriebenen Aufgaben werden überwiegend seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie in geringerem Umfang vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz zur Verfügung gestellt.