Protocol of the Session on July 20, 2012

(vom 01.01. bis 31.05.2012)

Personal- und Sachkosten bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) für die Organisation, Vorbereitung und Durchführung der Abschiebungen

Die Personal- und Sachkosten bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen können auf der Grundlage eines für die Beantwortung dieser Anfrage eingeholten Zwischenberichtes (Stichtag: 31. Mai 2012) nur bis zum 31. Mai 2012 genannt werden. Die Erfassung dieser Kosten wird regelmäßig quartalsweise abgeschlossen. Die Abschlussarbeiten für ein Quartal erfordern einen Zeitaufwand von rund sechs Wochen, sodass die Ergebnisse des zweiten Quartals und damit des kompletten ersten Halbjahres 2012 noch nicht vorliegen. Eine Differenzierung der Kosten zwischen Abschiebungen auf dem Landweg oder dem Luftweg ist nicht möglich, da insofern keine getrennte Kostenerfassung erfolgt.

Zu 3: In den Ländern, in die aus Niedersachsen im ersten Halbjahr 2012 ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer zurückgeführt wurden, hat es keine veränderten Bedingungen gegeben, aus denen Konsequenzen für die Abschiebepraxis zu ziehen wären.

Anlage 40

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 41 der Abg. Christa Reichwaldt und PiaBeate Zimmermann (LINKE)

Was tut die Landesregierung gegen die Neonazigruppierung „Besseres Hannover“?

In den letzten Monaten und Jahren hat in Hannover und Umgebung die neonazistische Gruppierung „Besseres Hannover“ immer wieder mit menschenverachtenden, rassistischen und neonazistischen Aktivitäten und Publikationen auf sich aufmerksam gemacht. Dabei werden gezielt Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten und politisch Andersdenkende angegriffen. Diese Gruppierung trägt auch die Verantwortung für in Hannover stattgefundene spontane unangemeldete Fackelzüge. Ähnliche Gruppierungen agieren auch in anderen Bundesländern. Erst vor Kurzem hat das Land Brandenburg das Neonazinetzwerk „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ verboten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Aktivitäten der Neonazigruppierung „Besseres Hannover“ hat die Landesregierung seit 2008 registriert?

2. Wie bewertet die Landesregierung diese Aktivitäten, und welche Maßnahmen hat sie dagegen unternommen?

3. Folgt die Landesregierung dem Beispiel des Landes Brandenburg, indem sie ein Verbot dieser Gruppierung anstrebt, und, wenn nein, warum nicht?

Neonazismus ist ein besorgniserregendes Phänomen in unserer Gesellschaft. Neben der NPD agieren vor allem militante „Freie Kameradschaften“ und/oder „Freie Nationalisten“ als wesentliche Struktur des bundesdeutschen Neonazismus.

Die neonazistische Szene in Niedersachsen ist gekennzeichnet durch ein heterogenes Erscheinungsbild. Für rechtsextremistische Aktivitäten sind klassische Kameradschaften ebenso verantwortlich wie Aktionsgruppen der „Autonomen Nationalisten“ und informelle Gruppierungen. Zu den informellen Gruppierungen liegen den niedersächsischen Sicherheitsbehörden derzeit Erkenntnisse über insgesamt ca. 30 neonazistische Personenzusammenschlüsse/Szenen auf örtlicher bzw. regionaler Ebene vor. Zu diesen ist „Besseres Hannover“ zu rechnen. Die Gruppenbezeichnung „Besseres Hannover“ ist den niedersächsischen Sicherheitsbehörden erstmalig Ende 2008 bekannt geworden.

„Besseres Hannover“ ist ein Zusammenschluss „Freier Kräfte“, die mit ihren losen Personengeflechten ohne feste Strukturen beispielhaft für die aktuellen Entwicklungen in der rechten Szene Deutschlands sind. Gegenwärtig werden der Gruppierung „Besseres Hannover“ ca. 35 bekannte Personen aus dem Stadtgebiet und der Region Hannover zugeordnet. Einige von ihnen werden als gewalttätig eingeschätzt. In Einzelfällen verfügen Angehörige von „Besseres Hannover“ über individuelle persönliche überregionale Kontakte zu anderen „Freien Kräften“.

„Besseres Hannover“ zielt darauf ab, durch spektakuläre öffentlichkeitswirksame Propagandaaktionen mit rechtsextremistischem Charakter Aufmerksamkeit zu erreichen. Dabei wurden mehrfach rechtsradikale, fremdenfeindliche Parolen skandiert. Gegenwärtig kann „Besseres Hannover“ als die aktivste neonazistische Gruppierung in Niedersachsen bezeichnet werden.

Auf die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Neonazismus in Niedersachsen“ in der Drs. 16/4711 wird hingewiesen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung auf der Grundlage der Berichterstattung der Polizeidirektion Hannover wie folgt:

Zu 1: Die seit 2008 registrierten Aktivitäten von „Besseres Hannover“ sind vielfältig. Sie reichen von strafrechtlich relevanten Aktionen über öffentlichkeitswirksame Aktionen ohne strafrechtlichen Bezug bis hin zur Teilnahme an regionalen und überregionalen versammlungsrechtlichen Aktionen.

Die folgende Tabelle beinhaltet die wesentlichen Aktivitäten der Gruppierung „Besseres Hannover“, die seit 2008 den niedersächsischen Sicherheitsbehörden bekannt geworden sind:

Seit 2008 wurden insgesamt 23 Strafverfahren mit Bezug zu „Besseres Hannover“ gegen bekannte oder unbekannte Personen eingeleitet. Dabei handelte es sich vorwiegend um Propagandadelikte sowie Sachbeschädigungen durch das Anbringen von Farbschmierereien (z. B. islamfeindliche Schmierereien zu Koranverteilungen im April 2012 in Hannover-Mitte) oder sogenannten Spuckies, d. h. Papieraufklebern, die ihre Klebewirkung erst in Verbindung mit Wasser bzw. Spucke entfalten. Vereinzelt wurden Körperverletzungs- und Beleidigungsdelikte, Verstöße gegen das Versammlungs

gesetz und ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr registriert.

Einige der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Hannover gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. In weiteren Fällen kam es zu Verurteilungen, teilweise dauern die Ermittlungen an.

Beispielsweise kam es im Rahmen einer im Januar 2010 zum Nachteil eines Antifa-Angehörigen begangenen gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 StGB durch eine Gruppe von offensichtlich der rechten Szene zuzuordnenden Personen zu Verurteilungen. Durch intensiv geführte Ermittlungen konnten zwei Personen als Tatverdächtige aus der Gruppierung „Besseres Hannover“ festgestellt werden. Der Hauptverdächtige wurde vom Amtsgericht Neustadt zu einem Jahr Jugendstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, verurteilt. Der Mittäter erhielt eine achtmonatige Freiheitsstraße, ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung. Die Urteile sind im Juni bzw. August 2011 rechtskräftig geworden.

Hohe mediale Bedeutung wurde dem im Juni 2011 in Hannover-Kleefeld durchgeführten nächtlichen spontanen Fackelumzug beigemessen. Die Aktion stand im Kontext mit der Volkstodkampagne und der Aktionsreihe „Die Unsterblichen“, die ihren Ursprung in den neuen Bundesländern hatte. Die bis zu 40 der neonazistischen Szene zuzurechnenden Teilnehmer trugen weiße Masken, führten Fackeln mit sich, zündeten Feuerwerkskörper und skandierten Parolen wie „frei - sozial - national“ oder „Nationaler Sozialismus jetzt!“. Es kam zu einer erheblichen Verunsicherung der Bevölkerung.

Durch alarmierte Polizeikräfte konnten die Personalien von 14 am Fackelmarsch teilnehmenden Personen erhoben werden. Nur eine Person kam aus Hannover und gehört „Besseres Hannover“ an. Das gegen diese Person eingeleitete Verfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Im Dezember 2011 leitete die Staatsanwaltschaft Hannover im Zusammenhang mit dem auf der Homepage von „Besseres Hannover“ eingestellten Video zum „Abschiebär“ ein Ermittlungsverfahren wegen „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ gemäß § 86 a StGB ein. In realen Filmsequenzen (Drehort ist Hannover) ist ein Darsteller in einem Bärenkostüm, bekleidet mit einem weißen T-Shirt mit der Aufschrift „Abschiebär“, an verschiedenen Stellen in Hannover zu sehen. In einer Sequenz befindet sich der „Ab

schiebär“ vor einem Döner-Imbiss. Den Eingang hat er mit einem rot-weißen Absperrband „abgeriegelt“. Als der Inhaber aus der Gaststätte kommt, hebt der „Abschiebär“ den rechten Arm augenscheinlich zum „Hitlergruß“. Ein zunächst unbekannter Täter versandte E-Mails mit einem Link zu dem genannten Video an einen größeren Verteilerkreis im politischen Raum, so auch an das private Postfach der Niedersächsischen Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, Aygül Özkan. Die E-Mail war mit einem Begleittext versehen, der in besonderer Weise menschenverachtend war. Zu diesen Aktionen, die die Demokratie insgesamt verhöhnten, wurde als mutmaßlicher Verfasser und Versender der E-Mail eine der Führungspersonen von „Besseres Hannover“ ermittelt. Durchsuchungen führten zur Beschlagnahme von fünf IT-Systemen (zwei Laptops und drei PC). Die forensischen Untersuchungen der IT-Systeme sowie die Ermittlungen zum Hersteller des Videos dauern an. Mittlerweile wurden vier weitere Videos zum „Abschiebär“ im Internet eingestellt. Im Rahmen der Video-Auswertung wurde festgestellt, dass der „Abschiebär“ auch überregional bei zwei Veranstaltungen in Hamburg und Schwerin in Erscheinung getreten ist.

Im März 2012 betraten sieben mit Gesichtsmasken vermummte Personen der Gruppierung „Besseres Hannover“ eine über den Messeschnellweg führende Brücke, entzündeten sogenannte bengalische Feuer und brachten am Brückengeländer ein Transparent mit der Aufschrift „Online leben oder Offline handeln - Deutsch handeln - bessereshannover.info“ an. Die Staatsanwaltschaft Hannover leitete daraufhin gegen diese sieben Personen ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315 b StGB ein, das noch nicht abgeschlossen ist.

Im Bereich der Publikationen hat „Besseres Hannover“ verschiedene Flyer zu unterschiedlichen Themen der rechten Szene, u. a. zur „Volkstodkampagne“, „Nationaler Sozialismus“ oder „Überfremdung“ erstellt.

Darüber hinaus löste insbesondere die Zeitschrift bock - Das Sprachrohr der Gegenkultur mediale Aufmerksamkeit aus. Seit März 2010 sind bis heute vier Ausgaben erschienen und vor Schulen der Stadt und Region Hannover verteilt worden.

Lediglich in der ersten und zweiten Ausgabe wurden urheberrechtliche Verstöße festgestellt und Verfahren nach dem Urhebergesetz eingeleitet. Beide Verfahren sind eingestellt worden, im ersten

Verfahren wegen eines fehlenden Strafantrages, im zweiten wegen Geringfügigkeit gemäß § 153 Abs. 1 StPO. Die übrigen Inhalte der jeweiligen Ausgaben waren nach einem Prüfergebnis der Staatsanwaltschaft Hannover strafrechtlich nicht relevant.

Darüber hinaus wurden zwei Ausgaben der Zeitschrift bock - Das Sprachrohr der Gegenkultur von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) retrograd als jugendgefährdend eingestuft. Gegenwärtig prüft die BPjM die Ausgabe Nr. 4 hinsichtlich einer Gefahr für die Jugend.

Im Januar 2012 wurden im Internet auf der Homepage von „Besseres Hannover“ Informationen zu einem Monatsblatt Der Anschlag - Nachrichten der neuen Nation, Ausgabe 01/2012, veröffentlicht, das zum ersten Mal im Januar 2012 zur Verteilung gekommen ist. Die zweite Ausgabe erfolgte im März 2012, im Juli 2012 wurde die Ausgabe Nr. 7 verteilt.

Über mögliche Verteilungsaktionen zu den Ausgaben Nrn. 3 bis Nr. 6 liegen keine Erkenntnisse vor. Nach Prüfung durch die Polizeidirektion Hannover sowie die Staatsanwaltschaft Hannover wurde bei den Ausgaben Nrn. 1, 2 und 7 keine strafrechtliche Relevanz festgestellt.

Als weitere Publikation wurde nach Beendigung der diesjährigen Osterferien auf der Homepage „Besseres Hannover“ ein Angebot zu einer Art Schülerhilfe unter dem Titel „Deutsche helfen Deutschen“ eingestellt.

Ein gleichlautendes Flugblatt wurde zur Verteilung an hannoverschen Schulen angekündigt und bis dato an drei Schulen in Laatzen und Hannover umgesetzt. Zudem wurde die Publikation als Download im Internet eingestellt. Im Zusammenhang mit dem Internetbeitrag wird auf die Erreichbarkeit hausaufgabenhilfe@besseres-hannover.info hingewiesen. Diese soll für Anfragen zu den schulischen Themen Deutsch, Politik, Ethik, Soziologie und Geschichte genutzt werden.

Zu 2: Der Neonazismus ist Teilmenge des Rechtsextremismus. Seine ideologische Bezugnahme auf die nationalsozialistische Willkürherrschaft insbesondere mit seiner menschenverachtenden Ausrichtung stellt eine erhebliche Gefahr für die Gesellschaft dar.

Besonders perfide ist der Ansatz von „Besseres Hannover“. Diese Gruppierung versucht mit ihrem Internetauftritt, ihren Publikationen und ihren Propagandaaktionen, politisch noch nicht gefestigte

Jugendliche anzusprechen, für sich zu gewinnen und darüber hinaus junge Menschen aufzuhetzen, um Fremdenhass, Angst und Unfrieden zu verbreiten.

Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden gehen mit einer differenzierten Strategie gegen den Rechtsextremismus in Niedersachsen vor.

Die vom Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport (MI) am 16. Januar 2012 vorgestellte Gesamtkonzeption gegen Rechtsextremismus nimmt dabei eine zentrale Rolle ein. Aktivitäten von Rechtsextremisten unterliegen der ständigen Beobachtung und Kontrolle der niedersächsischen Sicherheitsbehörden. Mit der durch die niedersächsische Polizei praktizierten Verfahrensweise und kontinuierlichen Anwendung der Bekämpfungsmaßnahmen wird ein permanenter Verfolgungs- und Kontrolldruck auf die rechte Szene erzeugt. Hierbei kommt auch die Rahmenkonzeption zur Intensivierung der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und sonstiger politisch motivierter Kriminalität der Polizei zur Anwendung, die umfangreiche Leitlinien und Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Straftaten beschreibt.

Insoweit ist es das Ziel der Landesregierung, dieser Gefahr mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln nachhaltig zu begegnen. Dazu setzen die Sicherheitsbehörden alle präventiven und repressiven Optionen wirksam ein, um das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürgern zu stärken und straf- und ordnungsrechtlich Verantwortliche von „Besseres Hannover“ zur Rechenschaft zu ziehen.

Bekannt gewordene Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden konsequent verfolgt. Es findet eine ständige Aufklärung der Szene durch Internetauswertung, gezielte Ansprachen von Mitläufern und Sympathisanten und Gefährderansprachen statt. Dazu wird eine regelmäßige Überwachung von bekannten und möglichen Trefforten der Gruppierung zur Sensibilisierung der Betreiber von Gaststätten und Veranstaltungsräumen genutzt. Im öffentlichen Raum angetroffene Szeneangehörige werden konsequent polizeilichen Überprüfungsmaßnahmen unterzogen.

Dazu erfolgen eine offene Datenerhebung bei Maßnahmen des polizeilichen Staatsschutzes bzw. bei sonstigen polizeilichen Maßnahmen und Einsätzen sowie eine systematische Auswertung und Analyse der vorliegenden Erkenntnisse.

Ein ständiger Informationsaustausch mit anderen Behörden und Dienststellen zur Erhellung von Strukturen und zur Aufdeckung von personellen Verbindungen gehört ebenso zum polizeilichen Maßnahmenbündel wie die Beratung und Aufklärung örtlicher politischer Gremien im Zusammenhang mit der Bekämpfung rechtsextremistischer Aktivitäten. Beispielhaft ist die Kooperation zwischen dem Verfassungsschutz und der Polizei im Gemeinsamen Informations- und Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz (GIAZ NI) anzuführen.

Im Kontext mit den genannten Publikationen der Gruppierung „Besseres Hannover“ wurden besondere Aufklärungsmaßnahmen durch die Polizeidirektion im Hinblick auf die Verteilungsaktionen der Zeitschrift bock - Das Sprachrohr der Gegenkultur, die Verteilungen des Monatsblattes Der Anschlag und die „Hausaufgabenhilfe“ an Schulen bzw. sonstigen relevanten Orten initiiert.

Das MI und das Kultusministerium (MK) tauschen ihre Informationen mit Blick auf mögliche Verteilungsaktionen insbesondere vor Schulen anlassbezogen aus. Das MK hat die Schulen der Landeshauptstadt und der Region Hannover sensibilisiert.

Zu 3: Neonazistische Gruppierungen stehen permanent unter intensiver Beobachtung der Sicherheitsbehörden. Hierzu gehört auch die Frage, ob ein Vereinsverbot in Betracht kommt. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen des Vereinsgesetzes bei der Gruppierung „Besseres Hannover“ vor, wird umgehend ein Verbotsverfahren eingeleitet, an dessen Ende ein Vereinsverbot stehen kann.