Praktika in der Staatskanzlei und in den Ministerien sind ein Angebot an junge Menschen, die sich mit der Arbeitswelt im Allgemeinen und mit dem beruflichen Alltag in der niedersächsischen Landesverwaltung im Besonderen vertraut machen wollen. Dieses Ziel unterstützt die Landesregierung mit Praktikumsangeboten nicht nur in den obersten Landesbehörden, sondern auch in den nachgeordneten Dienststellen des Landes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort ermöglichen den Praktikantinnen und Praktikanten mit einem hohen zeitlichen und persönlichen Engagement einen möglichst tiefgehenden Einblick in ihren jeweiligen Tätigkeitsbereich. Die Landesregierung erkennt in den hierfür anfallenden (anteiligen) Personalkosten in nicht unerheblicher Höhe eine gute Investition in die Zukunft: Bei potenziellen Nachwuchskräften kann mit diesem Engagement nachhaltiges Interesse für das Land als attraktivem Arbeitgeber geweckt werden.
Zu 1: Die vom Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport am 21. Juni 2012 zu TOP 30 der Landtagssitzung getroffene Aussage, dass Pflichtpraktika grundsätzlich mit 500 Euro bezahlt würden, wird in der Mündlichen Anfrage aus dem Gesamtkontext der abschließenden Behandlung des Antrages der Linken „Schluss mit den unbezahlten Praktika in den Ministerien“ (Drs. 16/4728) herausgelöst. Die Aussage des Ministers bezog auf die Praktikumsvergütung in Höhe von 500 Euro, die die Studierenden des Bachelorstudienganges „Öffentliche Verwaltung“ an der Hochschule Osnabrück unter den bereits dargelegten Voraussetzungen für das von ihnen zu absolvierende Pflichtpraktikum erhalten und den damit offensichtlichen Widerspruch zu der im Antrag der Linken geforderten faktischen Reduzierung auf grundsätzlich 350 Euro. Somit stellt sich hier ein verfälschtes Bild auf die zu gleichem Themenkomplex ergangene Antwort zur Kleinen Anfrage (Drs. 16/4666) dar.
Zu 2: Die Landesregierung investiert mit dem hohen persönlichen und zeitlichen Aufwand, der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus einer engagierten Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten vor Ort erwächst, sehr viel. Darüber hinaus bleiben Praktika mit Ausnahme der oben in der Antwort zu Frage 1 genannten Konstellation grundsätzlich unvergütet. Siehe hierzu auch Drs. 16/4666. Entsprechende Maßnahmen sind daher nicht geplant.
Zu 3: In der allgemeinen Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten gibt es keine Unterschiede. Allerdings haben die Praktikantinnen und Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum in der niedersächsischen Landesverwaltung absolvieren, aufgrund ihrer Ausbildung oder eines bereits im öffentlichen Dienst absolvierten anderen Praktikums tendenziell eher eine gewisse Verwaltungsgrunderfahrung und -affinität als diejenigen, die ein freiwilliges Praktikum absolvieren. Letztere müssen in der Regel stärker für das Tätigkeitsfeld des öffentlichen Dienstes begeistert werden. Dies erfordert eine intensivere und teilweise auch fachlich andere Betreuung. Sie ist oft auch aufgrund fehlender Kenntnisse von den allgemeinen Abläufen in der Verwaltung gerade in der Anfangszeit besonders geboten. Generelle Aussagen hierzu sind allerdings nicht möglich, da die Ausgestaltung in jedem
Einzelfall gesondert erfolgt, was unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche und Erwartungen der zumeist jungen Praktikantinnen und Praktikanten auch konsequent ist.
Dr. Ralf Krupp, Mitglied der AGO in der Begleitgruppe Asse 2, warnte kürzlich davor, der als Endlager vorgesehene Schacht Konrad könne, ähnlich wie die Asse, durch zulaufendes Wasser in der Größenordnung von momentan 16 m³ pro Tag nach seiner Schließung ersaufen. In der Folge könne es zu Korrosionsprozessen mit Gasbildung kommen, was wiederum dazu führen könnte, dass Radionuklide aus dem Atommüll in Lösung gingen und letztlich von der Biosphäre nicht fernzuhalten seien. Wegen des kleineren Grubenhohlraums im Schacht Konrad könnten im Vergleich zur Asse sogar mehr Gase und ein höherer Gasdruck entstehen.
Vertreter des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) hingegen hielten die Wasserzuflüsse für unproblematisch. Ihr Ursprung seien keine wasserführenden Schichten des Deckgebirges über dem Gestein, sondern es handle sich um Meereswasser, das bei der Entstehung des Gesteins eingeschlossen worden sei. Dieses Wasser hätte keinen Kontakt zur Biosphäre.
1. Auf welche genauen Untersuchungsergebnisse (Wasseranalysen etc.) stützt sich die Aussage des BfS, es handle sich um uraltes eingeschlossenes Meereswasser ohne Kontakt zur Biosphäre?
2. Wie hat sich die in den Schacht laufende Menge über die Jahre entwickelt (bitte auf- schlüsseln), wie und seit wann wird gemessen, und wie hoch ist der Anteil der über die Schächte von außen eindringende Anteil?
3. Wie und über welchen Zeitraum trägt das Schließungskonzept des Endlagers Schacht Konrad einer möglichen Rückholbarkeit bzw. Bergbarkeit des Atommülls Rechnung, und wird der abdeckenden Tonschicht trotz vielfacher Durchlöcherung eine ausreichende abdichtende Wirkung eingeräumt?
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) hat als zuständige atomrechtliche Planfeststellungsbehörde den Antrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS),
Salzgitter, vom 31. August 1982 für die „Errichtung und den Betrieb der Schachtanlage Konrad als Anlage zur Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeleistung“ nach dem Stand von Wissenschaft und Technik geprüft und am 22. Mai 2002 einen entsprechenden Planfeststellungsbeschluss erlassen. Dieser ist auf der Homepage des Bundesamtes für Strahlenschutz veröffentlicht. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahr 2007 ist dieser Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig und vollziehbar.
Entsprechend den Vorgaben der Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk1 wurde vom Antragsteller für das geplante Endlager Konrad ein Langzeitsicherheitsnachweis geführt, der vom MU unter Zuziehung von Sachverständigen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik geprüft und im Zuge der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung als rechtmäßig bestätigt worden ist. Dem Langzeitsicherheitsnachweis liegt folgender Sachverhalt bzw. liegen folgende Annahmen zugrunde:
Der radioaktive Abfall wird in Tiefen von ca. 1 000 m in eigens dafür hergestellten Grubenbauen abgelagert. Nachdem der jeweils zur Endlagerung anstehende Teil eines Grubenbaus mit Abfallgebinden befüllt ist, wird er zum Grubengebäude hin abgedämmt. Die Hohlräume zwischen den Gebinden und dem Gebirge werden durch Pumpversatz verschlossen. Die Strecken werden nach Ende ihrer Nutzung mit Schleuderversatz, z. B. aus Haufwerk, verfüllt. Die Schächte werden zum Abschluss des Betriebes verschlossen.
Die geologischen Schichten des Endlagerbereiches bestehen aus zwei erzführenden Kalkoolithschichten, die durch eine Tonmergelsteinschicht getrennt sind. Im Hangenden und im Liegenden sind die Endlagerhorizonte von tonigen und kalkigen Gesteinen umgeben, die als Grundwassergeringleiter gelten.
Während der Betriebszeit des Endlagers wird das anfallende Grubenwasser, soweit es nicht unter Tage verwendet wird, nach über Tage gefördert und abgeleitet. Mit Einstellung des Endlagerbetriebes wird auch diese Wasserhaltung eingestellt. Das Grundwasser aus dem den Endlagerbereich umgebenden Gebirge wird dann in die Resthohl
1 Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk vom 20.04.1983 (GMBl. 1983, S. 220)
räume des verfüllten Grubengebäudes eindringen. Dieser Vorgang wird mit einer Dauer von ca. 1 000 Jahren abgeschätzt. Nachdem der Grundwasserstand im verfüllten Grubengebäude das Niveau des umgebenden Gebirges erreicht hat, beginnt eine Durchströmung des Grubengebäudes mit Grundwasser. Das aus dem Endlager austretende salzhaltige Tiefengrundwasser kann entsprechend den hydrogeologischen Gegebenheiten und den Ergebnissen hydraulischer Modellrechnungen im Bereich Calberlah, ca. 50 km nordöstlich des Endlagers, in oberflächennahe Grundwasserhorizonte gelangen.
Für die radioaktiven Abfälle sind auf einem hydrogeologischen Modell basierende Ausbreitungsrechnungen vorgenommen worden. Dabei wurde der Salzgehalt des kontaminierten Grundwassers vernachlässigt, was zu höheren Grundwasserfließgeschwindigkeiten führt. Als Einflussgrößen für die Ausbreitungsrechnungen sind weiterhin der radioaktive Zerfall, Verdünnung im Grundwasser, Sorption, Dispersion und Diffusion berücksichtigt. Nach diesen Rechnungen wird die durch die Kontamination des oberflächennahen Grundwassers resultierende potenzielle effektive Dosis für Einzelpersonen der Bevölkerung durch radioaktive Nuklide geringer als 0,3 mSv im Jahr sein. Dieser Wert wird heute international (ICRP; IAEA, NEA) bei der Endlagerung radioaktiver Stoffe als Bewertungsmaßstab herangezogen; er ist im Übrigen identisch mit dem Grenzwert für die effektive Dosis gemäß § 47 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung, der die Strahlenexposition durch Ableitungen im bestimmungsgemäßen Betrieb regelt. Die Transportzeit des Grundwassers vom Endlagerhorizont bis in das oberflächennahe Grundwasser beträgt mindestens ca. 300 000 Jahre.
Bei der Untersuchung der Ausbreitung des schadstoffhaltigen Grundwassers wurden sowohl Aspekte der Gasbildung infolge von Korrosionsprozessen der radioaktiven Abfälle und der Abfallbehälter als auch der Einfluss vorhandener Bohrungen auf die Barriereeigenschaften des Deckgebirges untersucht.
Die in der Anfrage angesprochenen „Absaufszenarien“, vergleichbar denen in Salzbergwerken, sind für das Endlager Konrad nicht zu unterstellen. Zur Begründung wird auf die aus Sicht der Landesregierung korrekten Ausführungen auf der Homepage des BfS verwiesen: http://www.endlager-konrad.de/cln_110/nn_1072978/DE/Aktuelles/Projekt Konrad/loesungszutritte.html
Zu 1: Vom Antragsteller wurden außer der im „Plan 4/90“ zitierten Literatur folgende Erläuternde Unterlagen (EU) über die hydrochemischen und isotopenhydrologischen Untersuchungen tiefer Grundwässer der Grube Konrad geliefert (NLfB 1995):
FABER, P. (1985): Hydrochemische Untersuchungen und Altersdatierungen an tiefen Grundwässern aus Pumpensümpfen und Tropfstellen im Grubengebäude - GSF-Bericht, LV-Nr. 2219.05, AP 3, 12 S., 1 Abb., 7 Tab., 1 Anl.; Braunschweig
FABER, P. (1985): Radionuklidbestimmung und Altersdatierung an tiefen Grundwässern aus den Träufelrinnen aus der Tiefbohrung Konrad 101 - GSF-Bericht, LV-Nr. 2219.05, AP 5, 10 S., 1 Abb., 2 Tab.; Braunschweig
FABER, P. (1986): Hydrochemische Untersuchungen und Altersdatierungen an tiefen Grundwässern aus den Träufelrinnen des Schachtes Konrad 2 - GSF-Bericht, LV-Nr. 2219.05, AP 1, 26 S., 1 Abb., 12 Tab., 38 Anl.; Braunschweig
FABER, P. (1985): Analysenergebnisse von Gruben- und Schachtwässern der Schachtanlage Konrad vor Aufnahme des PTB-Untersuchungsprogramms - GSF-Bericht, LV-Nr. 2219.05, AP 6, 111 S., 74 Tab., 38 Anl.; Braunschweig
FABER, P. (1986): Hydrochemische Untersuchungen und Altersdatierungen an tiefen Grundwässern aus Klüften - GSF-Bericht, LV-Nr. 2219.05, AP 4, 95 S., 82 Tab., 1 Anl.; Braunschweig
BUSCH, W., & FABER P. (1986): Hydrochemische Untersuchungen und Altersdatierungen an tiefen Grundwässern aus Bohrungen zur Erkundung des Schachtausbaues - GSF-Bericht, LV-Nr. 2219.05, AP 2, 31 S., 24 Tab., 6 Anl.; Braunschweig
FABER, P., & RAUERT, W., & STICHLER, W., & WOLF, W. (1986): Chemismus tiefer Grundwässer. Hydrochemische Untersuchungen und Altersdatierungen an tiefen Grundwässern aus dem Nahbe
SONNTAG, C. (1988): Isotopenuntersuchungen an tiefen Grundwässern aus der Schachtanlage Konrad/Salzgitter - erstellt im Auftrag der PTB, TA-Nr. 9K/5321.32, 29 S., 7 Abb., 4 Tab.; Eppelheim
KLINGE, H. (1988): Hydrogeologie im Gebiet der Grube Konrad. Hydrochemie der Tiefenwässer aus der Grube Konrad - BGR-Bericht, Archiv-Nr. 104 422, 68 S., 27 Abb., 1 Tab., 2 Anh.; Hannover
MÜLLER, W. (1990): Systemanalyse Konrad, Teil 3: Gasbildung im Endlager Konrad während der Betriebsphase, Revision 2 - GRS-Bericht, A-1528, 33 S.; Köln