Protocol of the Session on July 20, 2012

Zu 3: Das Vorgehen der Landesregierung wird sich landesweit positiv auf die Sicherung von Natura2000-Gebieten auswirken, weil damit erstmalig alle unteren Naturschutzbehörden in die Lage versetzt werden, einheitlich vorzugehen. Kollisionen mit Naturschutzgroßprojekten sind nicht zu erwarten. Mit dem Bundesamt für Naturschutz ist für den Niedersächsischen Drömling abgestimmt, dass eine hoheitliche Sicherung über einen bis in das kommende Jahr (2013) reichenden Zeitraum erfolgen kann.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 20 der Abg. Andrea Schröder-Ehlers, Renate Geuter, Rolf Meyer, Wiard Siebels, Karl-Heinz Hausmann, Ronald Schminke und Johanne Modder (SPD)

Belastung von Erntegut und Böden durch nicht sachgerechten Einsatz von Nematiziden und Probleme bei Bodenproben und Kontrollen - Was ist der Landesregierung als oberster Lebensmittelüberwachungsbehörde darüber bekannt? (Teil 1)

Die Landesregierung hat bezüglich des Themas bereits eine Kleine Anfrage aus der Fraktion der SPD (Drs. 16/4865) beantwortet. Auf die Frage, welche Erkenntnisse den zuständigen Stellen über Verstöße gegen die geltenden Regelungen zum Umgang mit Nematiziden vorlägen und was von welcher Stelle unternommen wurde bzw. noch unternommen werden sollte, antwortete die Landesregierung, dass von einer Einzelperson schriftlich oder telefonisch Hinweise diesbezüglich eingegangen seien. Dies sei im Zeitraum von April bis Juni 2012 geschehen. Trotz Nachfragen und mehrfacher Aufforderungen seien von der Person keine konkreten Hinweise gegeben oder konkrete Fälle benannt worden, die einen Rückschluss auf mögliche Verursacher oder verunreinigte Lebens

mittel zuließen. Nach unserem Kenntnisstand hat die Einzelperson u. a. per Fax am 24. April 2012 und über ihren Rechtsanwalt am 28. April 2012 Kontakt - auch schriftlich über sechs Seiten - zur Landesregierung aufgenommen, um konkret aufgetretene Missstände zu melden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Was genau hat sie konkret per Schreiben, Fax, E-Mail oder Telefonat des Rechtsanwalts und/oder der Privatperson und über andere Hinweise wann mitgeteilt bekommen, das sie veranlasst, daraus rückzuschließen, nichts weiter in der Angelegenheit unternehmen zu müssen?

2. Falls die Landesregierung trotz dieser Hinweise der Auffassung ist, dass nichts zu unternehmen sei, wie erklärt sie den Widerspruch, der sich aus dem Schreiben des Rechtsanwalts und dem Fax der Privatperson vom 24. April 2012 an Minister Lindemann im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung ergibt?

3. Wie steht die Landesregierung zu dem Vorwurf, dass die Gebührenordnung für amtliche Bodenproben durch günstigere Angebote von Saatgutfirmen für Bodenproben unterlaufen werden kann?

Bis zum 21. Juni 2012 lagen der Landesregierung schriftlich ein einseitiges Fax einer Einzelperson vom 24. April 2012 (Eingang ML am 25. April 2012) und ein sechsseitiges Schreiben eines Rechtsanwalts vom 28. April 2012 (Eingang ML am 2. Mai 2012) vor. In dem genannten Fax wird auf einen möglichen „Lebensmittelskandal (Kartof- fel)“ pauschal hingewiesen, an dem verschiedene namentlich genannte Behörden und Firmen beteiligt sein sollen.

In der Zeit von 2009 bis Juni 2012 wurden im LAVES 174 Proben Speisekartoffeln auf Rückstände von Fosthiazat (Wirkstoff des Pflanzen- schutzmittels Nemathorin) untersucht. 148 dieser Proben waren niedersächsischen Ursprungs. In einer niedersächsischen Probe wurde Fosthiazat in Spuren - deutlich unterhalb des Höchstgehalts - nachgewiesen. Bei einer Probe unbekannter Herkunft war Fosthiazat im Bereich des Höchstgehalts nachweisbar. Unter Berücksichtigung der Messunsicherheit war diese Probe jedoch nicht zu beanstanden. Es lässt sich festhalten, dass anhand der im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung durchgeführten Untersuchungen an Speisekartoffeln keine auffälligen Ergebnisse in Hinblick auf Fosthiazat festgestellt wurden, die auf eine unsachgemäße Ausbringungstechnik hinweisen könnten.

In dem sechsseitigen Schreiben des Rechtsanwalts wird vor allem auf einen möglichen falschen Einsatz des Pflanzenschutzmittels Nemathorin hingewiesen. In beiden Schreiben fehlen konkrete Hinweise auf mögliche Verursacher.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Landesregierung wurden aus der Gesamtschau der Mitteilungen bis zum 21. Juni 2012 keine konkreten Hinweise auf einen möglichen Lebensmittelskandal gegeben. Das ML hat bei der Landwirtschaftskammer und dem LAVES nachgefragt, ob es hier konkrete Hinweise auf den falschen Einsatz von Nemathorin gibt. Die Anfragen wurden von beiden Behörden verneint. Die Landesregierung hat in der Angelegenheit reagiert und mit einem Schreiben des ML den Rechtsanwalt aufgefordert, zur Aufklärung der Vorwürfe beizutragen. Bisher hat der Anwalt auf das Schreiben des ML nicht geantwortet.

Zu 2: Der Landesregierung lagen keine konkreten Hinweise auf einen falschen Einsatz von Nemathorin vor. Da aus den genannten Schreiben keine konkreten Hinweise auf mögliche Verursacher vorlagen und auch keine Untersuchungsergebnisse als Beweis vorgelegt wurden, bestand zu diesem Zeitpunkt kein Anlass, die Kontrollen im Einzelfall oder insgesamt zu verschärfen.

Das Schreiben (Fax) vom 24. April 2012 listet (nur als Liste) aus Sicht der Einzelperson beteiligte Firmen und Behörden auf. Das Schreiben des Rechtsanwaltes (vom 28. April 2012) im Auftrag der Einzelperson erläutert die Liste des Faxes (vom 24. April 2012) ausführlicher, benennt jedoch nicht die Details, die erst der Landesregierung am 22. Juni 2012 bekannt wurden. Insoweit wird kein Widerspruch gesehen.

Am 22. Juni 2012 ist ein weiteres Schreiben der Einzelperson im ML eingegangen. Dieses Schreiben ist an das BMELV adressiert und dort am 19. Juni 2012 eingegangen. Es wurde am 22. Juni 2012 zuständigkeitshalber per Mail an das ML geleitet. Am 14. Juni bzw. 15. Juni 2012 wurde dieses oder ein ähnliches Schreiben nach Auskunft des Absenders offenbar vorab per Mail an die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag gesandt. Eine Nachricht wurde von dort bisher nicht an das ML geleitet.

Da erst in diesem Schreiben Betriebe konkret benannt wurden, die das Pflanzenschutzmittel Nemathorin fehlerhaft ausgebracht haben sollen,

wurde die Landwirtschaftskammer zuständigkeitshalber aufgefordert, diese Betriebe zu überprüfen.

Alle von der Einzelperson namentlich genannten bzw. aufgrund der Hinweise identifizierbaren sechs Betriebe sind von der Landwirtschaftskammer zwischenzeitlich für den Zeitraum 2010 bis 2012 kontrolliert worden. Danach ist in 2010 von vier Betrieben Nemathorin angewandt worden und in 2011 und 2012 jeweils von fünf Betrieben. In den Jahren 2010 bis 2012 ist das Produkt jeweils in zwei Betrieben entgegen der Produktzulassung nicht breitflächig, sondern im Bandverfahren ausgebracht worden. Für das Jahr 2012 wird aktuell geprüft, inwieweit es hinsichtlich der Beanstandungsfälle erforderlich ist, auf der Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes Anordnungen zur Vermarktung der Kartoffeln herauszugeben, um Überschreitungen der Rückstandshöchstmenge für den Nemathorinwirkstoff in der Vermarktungsware auszuschließen.

Zu 3: Die Gebührenordnung gilt für amtliche Proben, die durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer gezogen werden. Die Kalkulation der Gebühren richtet sich nach den Kosten, die bei der Landwirtschaftskammer bei der Beprobung entstehen.

Die amtlich anerkannten Probenehmer arbeiten selbstständig, handeln die Preise mit den Auftraggebern aus und sind nicht an die Gebührenordnung gebunden. Sie können frei entscheiden, ob sie einen Auftrag annehmen oder nicht. Es handelt sich hierbei nicht um ein Unterlaufen der Gebührenordnung.

Anlage 20

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 21 der Abg. Rolf Meyer, Andrea SchröderEhlers, Renate Geuter, Wiard Siebels, Karl-Heinz Hausmann, Ronald Schminke und Johanne Modder (SPD)

Belastung von Erntegut und Böden durch nicht sachgerechten Einsatz von Nematiziden und Probleme bei Bodenproben und Kontrollen - Was ist der Landesregierung als oberster Lebensmittelüberwachungsbehörde darüber bekannt? (Teil 2)

Die Landesregierung hat bezüglich des Themas bereits eine Kleine Anfrage aus der Fraktion der SPD (Drs. 16/4865) beantwortet. Auf die Frage, welche Erkenntnisse den zuständigen Stellen

über Verstöße gegen die geltenden Regelungen zum Umgang mit Nematiziden vorlägen und was von welcher Stelle unternommen wurde bzw. noch unternommen werden sollte, antwortete die Landesregierung, dass von einer Einzelperson schriftlich oder telefonisch Hinweise diesbezüglich eingegangen seien. Dies sei im Zeitraum von April bis Juni 2012 geschehen. Trotz Nachfragen und mehrfachen Aufforderungen wurden von der Person angeblich keine konkreten Hinweise gegeben oder konkrete Fälle bekannt, die einen Rückschluss auf mögliche Verursacher oder verunreinigte Lebensmittel zuließen. Nach unserem Kenntnisstand hat die Einzelperson u. a. per Fax am 24. April 2012 und über ihren Rechtsanwalt am 28. April 2012 Kontakt - auch schriftlich über sechs Seiten - zur Landesregierung aufgenommen, um konkret aufgetretene Missstände zu melden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welchen weiteren als den in Teil 1 genannten Kontakt der Einzelperson und/oder ihres Rechtsanwaltes hat es in der Angelegenheit bisher gegeben, und welche Konsequenzen zieht die Landesregierung hieraus?

2. Wie bewertet die Landesregierung diesen Vorgang insgesamt, insbesondere bezüglich des beschriebenen Schadens, der der Firma TEDienstleisungen, Dienstleistungen für Gewerbe und Landwirtschaft, auch in Zusammenhang mit den angesprochenen „Dumpingpreisen“ von Saatgutfirmen, entstanden sein soll?

3. Wie steht die Landesregierung zu ihrer Aussage, dass sie und ihr nachgeordneten Dienststellen oder die Landwirtschaftskammer (z. B. Außenstellen in Uelzen oder Hannover) nichts von überhöhten Pflanzenschutzmittelrückständen (z. B. Nemathorin) auch aus vergangenen Jahren (z. B. 2009) gewusst haben, da es beispielsweise Mitteilungen diesbezüglich der o. g. Einzelperson bezüglich verkehrter Applikationsformen gegeben habe?

Grundsätzlich verweise ich bei der Beantwortung dieser Anfrage auf die Antwort der Kleinen Anfrage aus der Fraktion der SPD (Drs. 16/4865) und auf Teil 1 dieser Anfrage.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Rechtsanwalt hat auf das Schreiben des ML bisher nicht reagiert. Die Einzelperson hat am 3. Juli 2012, nach einem Telefonat mit einem Mitarbeiter des ML, ein Fax gesendet, das offenbar vorab am 14. Juni bzw. am 15. Juni 2012 an die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag gesendet wurde. Da mit diesem Schreiben, das auch über das BMELV am 22. Juni 2012 im ML eingegangen ist, erstmals Betriebe namentlich genannt wurden, die das Pflanzenschutzmittel Nemathorin

fehlerhaft eingesetzt haben sollen, wurde die Landwirtschaftskammer aufgefordert, einzelbetriebliche Kontrollen durchzuführen.

In dem genannten Schreiben wird u. a. über die Entwicklung und Zulassung eines mechanischen Bodenprobeentnahmegerätes berichtet und über fehlerhafte Anwendung des Pflanzenschutzmittels Nemathorin. Viele der Aussagen lassen sich aus heutiger Sicht nicht überprüfen, da diese bis in das Jahr 2006 zurückreichen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellt große Teile der genannten Vorgänge anders dar und hat von einzelnen der genannten Treffen keine Kenntnis. Das ML hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen um eine nochmalige Überprüfung und Darstellung des Sachverhalts gebeten. Hiervon wird das weitere Vorgehen abhängen.

Zu 2: Das Vorgehen der Einzelperson wirft Fragen auf. Falls die Angaben der Einzelperson zutreffen, lagen ihr scheinbar über Jahre Kenntnisse über die fehlerhafte Anwendung von Nemathorin vor. Es bleibt zu fragen, warum die Person, die als vereidigter Probenehmer tätig ist, die Kenntnisse über Fehlanwendungen nicht zeitnah angezeigt hat. Dies hätte vorher erfolgen müssen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Person auch eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt. Sie versucht zumindest, ein selbstentwickeltes Applikationsgerät für Nemathorin am Markt zu platzieren.

Die amtlich anerkannten Probenehmer bieten ihre Dienstleistung am Markt an und können sich mit Nachfragern vertraglich über Leistungen und Preise frei vereinbaren. Werden sich Auftraggeber und Auftragnehmer nicht einig, kommt kein Vertrag zustande, und ein anderes Unternehmen wird möglicherweise den Auftrag erhalten. Dieses Verfahren ist in einer Marktwirtschaft allgemein üblich, und man kann in den Fällen, in denen ein Auftragnehmer nicht den Zuschlag erhält, nicht von einem „entstandenen Schaden“ sprechen.

Zu 3: Es liegen bis heute weder dem Landwirtschaftsministerium noch den nachgelagerten Behörden Untersuchungsergebnisse über überhöhte Rückstände des Pflanzenschutzmittels Nemathorin (Wirkstoff Fosthiazat) in Kartoffeln vor. Eine fehlerhafte Ausbringung von Nemathorin führt nicht zwangsläufig zu Höchstgehaltsüberschreitungen in Kartoffeln.

Anlage 21

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 22 der Abg. Marcus Bosse, Detlef Tanke, Sigrid Rakow, Brigitte Somfleth, Rolf Meyer, Karin Stief-Kreihe und Klaus Schneck (SPD)

Welchen Strom bezieht das Land für seine Liegenschaften? - Versorgung der Landsliegenschaften mit Ökostrom

Die CDU/FDP-Landesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Rechenaufgabe Klimaschutz zu schwierig für die Landesregierung?“ der Abgeordneten Haase et al. am 26. Januar 2007 zum Strombezug für die Landesliegenschaften Auskunft erteilt. Hintergrund der damaligen Anfrage war die Kündigung des Ökostroms für Landesliegenschaften, die die SPD-Vorgängerregierung zu Beginn des neuen Jahrtausends eingeführt hatte. Der Finanzminister Möllring hatte die Kündigung seinerzeit damit begründet, hiermit eine Million Euro - von insgesamt 43 Millionen Euro für 6 000 Liegenschaften - einsparen zu können.

Vor dem Hintergrund der Energiewende und der Vorbildfunktion des Landes stellt sich die Frage, ob sich an der Einstellung der Landesregierung zur Versorgung der Landesliegenschaften mit Ökostrom mittlerweile etwas geändert hat.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Verträge hat die Landesregierung derzeit (nach 2007) für die Versorgung der Landesliegenschaften aus welchen Gründen abgeschlossen?

2. Wie viel konnte die Landesregierung tatsächlich durch die Kündigung des Ökostroms einsparen, und wie schätzt sie die Rechnung „Klimaschutz/Ökostrom/Landesliegenschaften“ im Jahr 2012 ein?