Das Beratungs- und Unterstützungssystem der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) und darüber hinaus die Krisen- und Notfallteams in allen Regionalabteilungen der NLSchB stehen den Schulen bei der Bewältigung von Krisen unterschiedlichsten Ausmaßes zur Seite und sind auch bei Fällen von sexuellem Missbrauch Ansprechpartner.
Die Anlaufstelle im Niedersächsischen Kultusministerium, um deren Einrichtung die Landesregierung in der einmütig angenommenen Entschließung des Landtages gebeten wurde, ergänzt die bestehenden Möglichkeiten zur Verhinderung von und zum Umgang mit sexuellem Missbrauch und Diskriminierung mit dem Fokus auf Schulen und Kindertagesstätten. Im Kultusministerium ist eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die konzeptionelle Entwicklung der Anlaufstelle sowie die technische Umsetzung vorbereitet.
Schonungslose Aufklärung und wirksame präventive Maßnahmen sind geboten. Dazu hat eine Arbeitsgruppe der KMK, in der ich selbst mitgearbeitet habe, Handlungsempfehlungen zur Vorbeugung und Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen und Gewalthandlungen in Schulen und schulnahen Einrichtungen vorgelegt, auf die alle Schulen in Deutschland zurückgreifen können.
Zum Thema sexueller Missbrauch werden Schulleitungen und Lehrkräfte von der Niedersächsischen Landesschulbehörde beraten mit dem Ziel,
den Blick zu schärfen, nicht wegzusehen, eventuellen Verdachtsmomenten unverzüglich nachzugehen und durch Wachsamkeit und Präsenz Problemsituationen erst gar nicht entstehen zu lassen bzw. durch unverzügliches Handeln Leid für schutzbefohlene Kinder zu verhindern.
Zu 1: Die Anlaufstelle wird ihre Arbeit zum neuen Schuljahr aufnehmen. Die Stellen werden in Kürze ausgeschrieben.
Zu 2: a) Über die in den Vorbemerkungen erwähnten, auf KMK-Ebene erarbeiteten Handlungsempfehlungen hinaus können die Schulen auf die Empfehlungen des Runden Tisches des Bundes „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ sowie auf die Handreichungen zum Umgang mit Krisen und Notfällen in Schulen der Niedersächsischen Landesschulbehörde zurückgreifen. In diesen auf die niedersächsischen Verhältnisse abgestellten Handreichungen ist ein umfangreiches Kapitel „Sexuelle Diskriminierung und sexuelle Übergriffe im Kontext Schule“ enthalten. Die Handreichungen sind über das Landesschulbehördenportal online für Schulen verfügbar.
b) Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Prävention von sexuellem Missbrauch an Kindern“ werden regelmäßig angeboten. Sowohl das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) als auch die Kinderschutzzentren und andere Beratungseinrichtungen haben in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Fortbildungen zu dieser Thematik durchgeführt.
Das Thema Missbrauch ist ebenfalls Bestandteil der Weiterbildung zur Beratungslehrkraft und kann anlassbezogen auch in der Fortbildung für Klassenlehrkräfte (KIK) bearbeitet werden.
Zum Thema Ich-Stärkung (Resilienzförderung) werden in Schulen verschiedene Programme angeboten. Hierzu gehören z. B. die Programme „Buddy“, „Klasse 2000“, „Lions-Quest“, Sozialtrainings, „PaC“ (Prävention als Chance), „SoLiS“ (soziales Lernen im Schulverbund) , „Mein Körper gehört mir“, „Durch dick und dünn“ und „Ich bin ich“.
Zu 3: Die Freischaltung der Hotline der Anlaufstelle soll zur Aufnahme des Unterrichts nach den Sommerferien, am 3. September 2012, erfolgen.
Im Februar hat der Kultusminister die Gymnasien, die Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe, die Abendgymnasien, die Kollegs und die Freien Waldorfschulen mit einer Qualifikationsphase über die Absicht informiert, ab dem Schuljahr 2013/2014 gemeinsame Aufgaben bzw. Aufgabenteile in der schriftlichen Abiturprüfung gemeinsam mit fünf weiteren Bundesländern zu stellen. Diese sollen bereits auf den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz zu den Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung basieren. Diese gemeinsamen Aufgaben oder Aufgabenteile sollen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik auf erhöhtem Anforderungsniveau gestellt werden.
1. Gibt es durch diese gemeinsamen Aufgaben Nachteile im Lern- oder Prüfungsaufwand für die Schülerinnen und Schüler, bzw. werden die Lehrkräfte stärker beansprucht als bei den bisherigen Abiturprüfungen?
2. Inwieweit sollen die Aufgaben bzw. Aufgabenteile in den jeweiligen Fächern identisch sein, und wie werden Schüler und Lehrer darauf vorbereitet?
3. In welcher Form wird sich die Landesregierung in der Zukunft für länderübergreifende Bildungsstandards und Abiturprüfungen einsetzen?
Die Landesregierung sieht in der Gestaltung landesweit einheitlicher Aufgabenstellungen und Bewertungsmaßstäbe für schriftliche Abschlussprüfungen ein wesentliches Element der Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Schule. Auf diese Weise werden schulübergreifend vergleichbare und transparente Standards gewährleistet. Dies gilt sowohl für die landeseigene Gestaltung der Abschlussprüfungen am Ende des Sekundarbereichs I und II der allgemeinbildenden Schulen als auch für die Gestaltung von länderübergreifenden Vorgaben.
Länderübergreifend steht gegenwärtig die Entwicklung gemeinsamer Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife durch die Kultusministerkonferenz (KMK) in Fortführung der Bildungsstan
Die KMK beabsichtigt, noch im Jahre 2012 Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife für die Fächer Deutsch, Englisch/Französisch und Mathematik zu verabschieden und die für die schriftliche und mündliche Abiturprüfung in diesen Fächern geltenden Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) durch Hinweise zur Prüfungsdurchführung einschließlich entsprechender Aufgabenbeispiele zu ersetzen.
Im Anschluss daran sollen Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife für die naturwissenschaftlichen Fächer (Biologie, Chemie, Physik) und gegebenenfalls für weitere Fächer entwickelt und verabschiedet werden.
Das Land Niedersachsen ist im Prozess der Erarbeitung der Standards und Vorgaben für die Abiturprüfung personell aktiv beteiligt und trägt dafür Sorge, dass die niedersächsischen Qualitätsstandards Eingang in die KMK-Vorgaben finden.
Nach der Verabschiedung durch die KMK im Oktober 2012 werden die fachbezogenen Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife, die fachbezogenen Hinweise zur Abiturprüfung einschließlich der fachbezogenen Aufgabenbeispiele für den Oberstufenunterricht und die schriftliche Abiturprüfung die Grundlage für die in den Ländern gestaltete und durchgeführte Abiturprüfung bilden. Diese Vorgaben sollen ergänzt werden durch einen von den Ländern gespeisten Aufgabenpool, in dem geeignete Abiturprüfungsaufgaben den Ländern ab 2016/2017 zur Verfügung gestellt werden.
In Anknüpfung an diese Entwicklung und auf der Grundlage der KMK-Vorgaben beabsichtigen die Länder Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und SchleswigHolstein, bereits im schriftlichen Abitur 2014 noch mehr Vergleichbarkeit und Transparenz unter diesen Ländern herzustellen.
Für die Fächer Deutsch, Englisch/Französisch und Mathematik sind gemeinsame Aufgaben oder Aufgabenteile vorgesehen. Diese sind mit den niedersächsischen Aufgabenvorgaben kompatibel. In einem Schreiben vom Februar 2012 an die beteiligten Schulen habe ich die Details mitgeteilt. Bemerkenswert ist, dass sich die beteiligten Länder unabhängig von den in den Ländern zurzeit geltenden politischen Mehrheitsverhältnissen auf das gemeinsame Vorhaben verständigt haben.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die gestellten Fragen im Einzelnen wie folgt:
Zu 1: Nein. Die länderübergreifenden Aufgabenstellungen in der schriftlichen Abiturprüfung 2014 basieren auf dem Unterricht in der Qualifikationsphase, auf den niedersächsischen Kerncurricula sowie auf den für die Abiturprüfung bundeseinheitlich geltenden Prüfungsanforderungen (EPA). Sie werden durch die niedersächsischen Fachkommissionen für das Zentralabitur aufgegriffen und in die Gesamtaufgabenstellung für das jeweilige Fach eingefügt. Das fachbezogene Anforderungsniveau und die fachbezogenen Aufgabenformate sind den Prüflingen und Lehrkräften aus dem der Abiturprüfung vorausgehenden Unterricht bekannt. Die Lehrkräfte werden mit der Erstellung der Prüfungsaufgaben nicht befasst. Die Aufgaben werden nach dem üblichen Verfahren durch das Kultusministerium verantwortet und zur Verfügung gestellt.
Zu 2: In dem oben genannten Schreiben an die Schulen ist dargelegt worden, welche Aufgaben bzw. Aufgabenteile in den schriftlichen Abiturprüfungen der beteiligten Länder eingesetzt werden sollen. Dies sind
- im Fach Deutsch: ein gemeinsames Thema zur Aufgabenart „Erörterndes Erschließen pragmatischer Texte“; diese Aufgabenart ist in Niedersachsen schon seit dem Abitur 2006 eingeführt;
- im Fach Englisch: eine gemeinsame Aufgabe zur Sprachmittlung im Umfang von 60 Minuten; das Aufgabenformat der sogenannten kombinierten Aufgabe wird in Niedersachsen bereits im Abitur 2013 verwendet;
- im Fach Mathematik: gemeinsame Aufgaben für einen hilfsmittelfreien Prüfungsteil im Umfang von 45 Minuten; dieser ist für Niedersachsen im Abitur 2014 auch unabhängig vom länderübergreifenden Abitur vorgesehen (auch im Fach auf grundlegendem Niveau).
Zur Vorbereitung stehen den Schulen bereits seit April dieses Jahres unter den sechs Ländern abgestimmte Musteraufgaben für die beteiligten Fächer zur Verfügung. Im Herbst 2013 soll eine Probeklausur in den genannten Fächern zur Vorbereitung auf das Abitur 2014 geschrieben werden. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte werden also gut auf die Abiturprüfung 2014 vorbereitet sein.
die Vergabe der allgemeinen Hochschulreife in den Ländern unter qualitativ vergleichbaren Anforderungen, Erwartungen und Bewertungen erfolgt. Sie unterstützt die Verabschiedung fachbezogener Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife. Sie ist offen dafür und lädt dazu ein, dass über die sechs Länder hinaus auch weitere Länder sich daran beteiligen, gemeinsame Aufgaben bzw. Aufgabenteile in der schriftlichen Abiturprüfung mindestens in den basalen Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einzusetzen und die Ergebnisse gemeinsam zu evaluieren.
Sie wird auf Ebene des Landes den systematischen Abituraustausch unter den Schulen ab dem Jahr 2013 durch den regelmäßigen Austausch unter den Schulen im Abiturprüfungsvorsitz, im Fachprüfungsausschussvorsitz und im Korreferat weiter fördern. Allen Bestrebungen gemeinsam ist der Erhalt des im nationalen wie internationalen Vergleich gesehen hohen Stellenwerts der allgemeinen Hochschulreife als Berechtigung zur Aufnahme eines jeden Studiengangs sowie des hohen Prognosewerts dieses Schulabschlusses im Hinblick auf die erfolgreiche Absolvierung eines Studiums oder einer Berufsausbildung.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 51 der Abg. Jürgen Krogmann und Olaf Lies (SPD)
Das Krisenmanagement der Landesregierung rund um den JadeWeserPort kommt nicht aus den Schlagzeilen. Nachdem die inzwischen mehr als 250 Schlosssprengungen an der Spundwand nicht geschlossen werden konnten, sollen die Schäden nun mit einer Wand aus Betonfertigteilen abgedeckt werden.
Beauftragt damit wurde das Betonwerk Stahl & Beton Hupasch (SBH) aus Jeddeloh bei Oldenburg. Aus Unternehmer- und Gewerkschaftskreisen gibt es aber große Zweifel an der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Die Einhaltung tariflicher Standards sowie arbeits- und ausländerrechtlicher Bestimmungen steht nach einer Großrazzia von Polizei, Zoll und Staatsanwaltschaft vor einigen Wochen in Zweifel.
In Fachkreisen wird zugleich bezweifelt, dass das Unternehmen in derart kurzer Zeit die Fertigung und insbesondere dabei die Aushärtung der Betonelemente für die erhöhten Anforderungen im Seewasserbau hinreichend sicher
stellen kann. Es besteht die Befürchtung, dass nach den Schäden durch die Schlosssprengungen nun erneute Schäden durch mangelhafte Beschaffenheit und Festigkeit der Betonelemente drohen könnten. So wird nach Auskunft von Fachkreisen üblicherweise bei der Aushärtung von Betonfertigteilen eine Frist von 28 Tagen bis zur geforderten Festigkeit angesetzt. Beim JadeWeserPort sollen aber die ersten Elemente bereits drei bis vier Tage nach der Produktion eingebaut worden sein.
1. Wie stellt die Landesregierung (oder ent- sprechend die JadeWeserPort-Realisierungs- gesellschaft) sicher, dass bei den Betonfertigteilen, dem Beton zum Ausfüllen des Zwischenraums und der Befestigung der Elemente, die bei der Sanierung verwendet werden, die notwendigen Qualitätsstandards (z. B. der o. a. Zeitraum zur Aushärtung) eingehalten werden?