Der Landtag hat die Entschließung mit dem Titel „Missbrauch und Diskriminierung an unseren Schulen entschieden entgegentreten - neue Anlaufstelle bietet Opfern gezielte Unterstützung“ (Drs. 16/4479) am 21. März 2012 einstimmig angenommen. Mit dieser Entschließung hat der Landtag die Landesregierung gebeten, eine Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte in Fällen von sexuellem Missbrauch in Bildungseinrichtungen einzurichten. Diese Anlaufstelle soll dem Kultusminister direkt unterstellt sein. Der Leiter der Ombudsstelle soll dem Kultusausschuss jährlich über Vorgänge von Missbrauch oder Diskriminierung berichten. Des Weiteren wurden mit der Entschließung weitere Maßnahmen empfohlen, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen sollen.
1. Wann wird die Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und deren Eltern eingerichtet, und wann sollen die notwendigen Stellenausschreibungen erfolgen bzw. erfolgten die notwendigen Stellenausschreibungen?
2. Inwiefern gibt es bereits an niedersächsischen Schulen a) Handlungsleitfäden für den Umgang mit dem Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder Diskriminierung, b) Schulungen und Fortbildungen für Lehrkräfte?
Der Schutz von Kindern ganz allgemein, im Besonderen aber vor Missbrauch ebenso wie vor Misshandlungen und Vernachlässigung hat für die Landesregierung eine große Bedeutung. Dazu wurden in den letzten Jahren gesetzliche und untergesetzliche Regelungen getroffen. Ziel ist es, nicht nur Missbrauchsopfern bessere Hilfe und Unterstützung geben zu können, sondern durch Prävention Missbrauch zu verhindern.
So fördert das Land seit Langem eine landesweite Infrastruktur von Anlauf- und Beratungsstellen für Opfer von Missbrauch. Dazu gehören 20 Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder, die Kriseninterventions- und Beratungsangebote u. a. für von (sexueller) Gewalt betroffene Kinder, Jugendliche und deren Eltern vorhalten. Ebenfalls vom Land gefördert werden 38 Gewaltberatungsstellen und Notrufe sowie Beratungsstellen gegen häusliche Gewalt und (sexuellen) Missbrauch so
Bei diesen Einrichtungen nimmt die Arbeit mit von (sexueller) Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen einen hohen Stellenwert ein. Sie halten neben offenen Sprechstundenangeboten ein breit gefächertes Beratungsangebot sowie die Vermittlung von weiterführenden Hilfen bereit. Viele dieser Beratungsstellen machen im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung auch Präventionsarbeit zu (sexuel- lem) Missbrauch. Sie arbeiten dabei eng mit Schulen durch Beratung und regelmäßige Kontakte sowie Angebote von Projekten zusammen. Beispielhaft sei hier das Projekt „Ich bin ich, du bist du, und das sind wir“ zur Prävention von sexueller Gewalt an Kindern des Kinderschutzzentrums Oldenburg genannt, das in Zusammenarbeit mit Grundschulen durchgeführt wird, und der Präventionskoffer für die Arbeit in Kindergruppen und Schulklassen, den die Fachberatungsstelle Violetta in Hannover Kindertagesstätten und Schulen zur Verfügung stellt.
Das Beratungs- und Unterstützungssystem der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) und darüber hinaus die Krisen- und Notfallteams in allen Regionalabteilungen der NLSchB stehen den Schulen bei der Bewältigung von Krisen unterschiedlichsten Ausmaßes zur Seite und sind auch bei Fällen von sexuellem Missbrauch Ansprechpartner.