Protocol of the Session on June 22, 2012

des Finanzministeriums auf die Frage 42 des Abg. Dr. Manfred Sohn (LINKE)

Landesrechnungshofbericht 2012 stellt fest: „Eine alle Nebenhaushalte zusammenfassende Übersicht besteht nicht“

Der Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs 2012 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung nimmt im Abschnitt IV zu den finanziellen Risiken des Landes Stellung (vgl. vor allem LT-Drs. 16/4800, Seite 9). Das Land nehme seine Aufgaben nicht nur durch die Landesverwaltung und damit im Rahmen der Kernhaushalte wahr. Es lasse auch Aufgaben durch Landesbetriebe, Sondervermögen sowie rechtlich selbstständige Einrichtungen erledigen (Nebenhaushalte). Das Land Niedersachsen unterhalte 30 Landesbetriebe einschließlich der in dieser Organisationsform betriebenen Hochschule, 14 Anstalten des öffentlichen Rechts sowie 5 Stiftungshochschulen. Außerdem sei das Land an etwa 40 privatrechtlichen Unternehmen beteiligt.

Der Landesrechnungshof stellt weiter fest, dass das Land auch finanzwirksame Maßnahmen wie die Krankenhausfinanzierung und Städtebauförderung aus dem Landeshaushalt ausgliedere. Zwar sei in den Haushaltgesetzen die Kreditfinanzierungsermächtigung als Kreditaufnahme des Landes ausgewiesen, jedoch sei in den Haushaltplänen lediglich der Kapitaldienst veranschlagt.

Darüber hinaus stehe, dem Landesrechnungshof zufolge, eine große Zahl juristischer Personen des öffentlichen Rechts unter der Aufsicht des Landes mit entsprechenden Verpflichtungen. Hier sind vor allem die kommunalen Gebietskörperschaften, aber auch die berufsständischen Kammern und sonstige Stiftungen des öffentlichen Rechts zu nennen.

Die Finanz-, Vermögens- und Ertragslagen werden nur in Teilen im Haushaltplan und in der Haushaltsrechnung dargestellt. Eine alle Nebenhaushalte zusammenfassende Übersicht besteht nicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie nimmt sie zu der Kritik des Landesrechnungshofes Stellung, wonach eine alle Nebenhaushalte zusammenfassende Übersicht nicht bestehe?

2. Mit welchen Dokumenten (bitte konkret an- geben) hat sie in den Jahren 2009, 2010 und 2011 den Landtag und seine Ausschüsse über die Finanz-, Vermögens- und Ertragslagen der Nebenhaushalte dennoch informiert, wenn diese, wie der Rechnungshof feststellt, nur in Teilen im Haushaltplan und in der Haushaltsrechnung dargestellt werden?

3. Für wann ist geplant, die „alle Nebenhaushalte zusammenfassende Übersicht“ (Drs. 16/4800, Seite 9) über die haushalterischen Verpflichtungen zu erarbeiten?

Zu 1: Die Landesregierung wird sich im Rahmen des im Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnungen“ des Niedersächsischen Landtages vorgesehenen Beratungsverfahrens zu den im Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs 2012 dargestellten Feststellungen äußern. Ob und inwieweit Folgerungen aus den Feststellungen des Niedersächsischen Landesrechnungshofs zu ziehen sind, bleibt dem Ergebnis der Beratungen im Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnungen“ vorbehalten.

Zu 2: Die Feststellung, dass Finanz-, Vermögens- und Ertragslagen der Nebenhaushalte und juristischer Personen des öffentlichen Rechts nur in Teilen im Haushaltsplan und in der Haushaltsrechnung dargestellt werden, interpretiert die Landesregierung so, dass hiermit insbesondere Informationen über die HanBG, die NBank, die NORD/LB und die kommunale Ebene gemeint sind.

Die Vermögens- und Ertragslage der Beteiligungen des Landes Niedersachsen wird im Beteiligungsbericht des Landes, der alle zwei Jahre erstellt wird und dem Niedersächsischen Landtag zuletzt am 5. Dezember 2011 übersandt wurde (der Beteili- gungsbericht 2009 am 29. Januar 2010), dargestellt.

Darüber hinaus wurden dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages in den Jahren 2009, 2010 und 2011 entsprechend den satzungsrechtlichen Bestimmungen der HanBG sowohl der jeweilige Wirtschaftsplan als auch der entsprechende Geschäftsbericht der Gesellschaft vorgelegt. Eine entsprechende Regelung enthält das Gesetz über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen nicht. Eine umfassende Unterrichtung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen über die Funktion und Aufgabenentwicklung der NBank erfolgte aber z. B. auf Wunsch des Ausschusses am 14. März 2012 durch den Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und den Vorstandsvorsitzenden der Bank.

Über die aktuelle wirtschaftliche Situation der NORD/LB wird der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages zudem auf eigenen Wunsch oder auf Initiative durch den Finanzminister in unregelmäßigen Abständen unterrichtet. In den letzten Monaten war dies allein viermal der Fall. So informierte der Finanzminister den Ausschuss am 17. November 2011, am 3. Dezember 2011 und aktuell am 13. Juni 2012. Darüber hinaus fand am 29. Februar 2012 eine Sitzung des Ausschusses in der NORD/LB statt, in der der gesamte Vorstand über die Situation der Bank berichtete und die Fragen der Damen und Herren Abgeordneten beantwortet hat.

Im Bericht über die Entwicklung der Finanz- und Haushaltslage des Landes Niedersachsen und der niedersächsischen Kommunen wird jährlich anhand von ausgewählten Daten und Fakten, wie z. B. Schuldenstände, Kreditfinanzierungsquoten, Zinsausgaben u. Ä., die Finanzsituation beider Ebenen beschrieben und bewertet. Dieser Bericht wird dem Niedersächsischen Landtag regelmäßig im Zusammenhang mit der parlamentarischen Beratung des jeweiligen Haushaltsplanentwurfs bzw. der mittelfristigen Finanzplanung übersandt.

Zu 3: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Anlage 42

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 43 der Abg. Christa Reichwaldt (LINKE)

Ein Schulleiter wehrt sich mit umstrittenen Methoden gegen Vandalismus

Berichten aus den Harburger Anzeigen und Nachrichten sowie der tageszeitung zufolge ist es an einem Gymnasium in Buchholz wiederholt zu Sachbeschädigungen im Toilettenbereich gekommen. Der Schulleiter hat daraufhin eine Prämie von 100 Euro für Hinweise ausgesetzt, die dazu beitragen soll, die Verursacherinnen und Verursacher aufzuspüren.

Beobachter kritisieren eine solche Maßnahme als „Akt der pädagogischen Hilflosigkeit“. Die Landesschulbehörde konnte in dem Verhalten des Schulleiters keinen Fehler erkennen und bewertet das Vorgehen als „wirksames Mittel gegen Vandalismus“. Zudem nehme der Schulleiter das Geld „aus dem eigenen Portemonnaie“. Mithin wird er als Privatperson aktiv, da Mittel aus dem schuleigenen Budget, das das Land der Schule zugewiesen hat, nur für Landesaufgaben - und somit nicht für den baulichen Erhalt der Schule - eingesetzt werden dürfen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es nach Auffassung der Landesregierung der richtige Weg für eine Schule, im Nachhinein monetäre Anreize für Hinweise zu geben, anstatt sich um präventive Mittel gegen Vandalismus zu bemühen?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Verquickung der privaten Aktivität des Schulleiters - Ausrufung einer Belohnung - und seiner Tätigkeit als Leiter der Schule?

3. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung als geeignet zur Begegnung von Schultoilettenvandalismus an? Wie steht sie z. B. zu Vorschlägen, einen schulinternen „Vandalismusfonds“ einzusetzen, bei deren Nichtinanspruchnahme Schülerprojekte profitieren würden, oder einem Kunstkurs die Gestaltung der Toilettenräume anzubieten, um damit die Schwelle zum Vandalismus zu erhöhen?

Vor ca. acht Wochen bezog das Gymnasium am Kattenberge in Buchholz/Nordheide einen neuen Gebäudetrakt. Nur vier Tage später waren die Toiletten in diesem Trakt verstopft und mit Graffiti verunstaltet worden. In Absprache mit dem Schulelternrat und mit dessen Unterstützung setzte der erfahrene Schulleiter eine Belohnung für Hinweise auf die Täter in Höhe von 100 Euro aus. Der Schulleiter hat die Belohnung aus dem eigenen Portemonaie genommen, was nicht gegen geltendes Dienstrecht verstößt. Im Übrigen handelte der Schulleiter durchaus dienstlich, da er mit der Aus

setzung einer Belohnung die Interessen des Schulträgers wahrnahm, dessen Einrichtungen in Mitleidenschaft gezogen wurden. Die Sachwaltung für die Interessen des Schulträgers gehört zu den Dienstpflichten des Schulleiters.

Gegenüber den Schülerinnen und Schülern betonte der Schulleiter ausdrücklich, dass er nicht zum Denunziantentum anhalten wolle und daher alle Hinweise zunächst einmal an die Schülervertretung gegeben werden sollten. Erst nach Entscheidung der Schülervertretung könnten sie ihm in geeigneter Form zugeleitet werden.

Die Schäden im Toilettenbereich wurden behoben. Seitdem haben keine Verunstaltungen mehr stattgefunden. Die Sauberkeit im gesamten Schulgebäude hat sich zum Positiven verändert. Die Täter wurden noch nicht gefunden. Aber das Ziel, sorgsam mit öffentlichem Eigentum umzugehen, wurde erreicht.

Die niedersächsischen Schulen sind verpflichtet, ein Sicherheitskonzept, das durch gewaltpräventive Maßnahmen gestützt ist, zu erstellen.

Die Arbeit an dem Sicherheitskonzept und seiner fortlaufenden Aktualisierung hat unter Beteiligung der Eltern- und der Schülerschaft zu geschehen. Dabei ist auch der Umgang mit Gewaltvorfällen - und damit auch mit Vandalismus - zum Thema in Dienstbesprechungen oder Gesamtkonferenzen zu machen. Regelmäßige Kontaktgespräche zwischen Schule, Polizei und Staatsanwaltschaften ergänzen das Sicherheitskonzept. Die Polizei und die Niedersächsische Landesschulbehörde unterstützen die Schulen und beraten sie hinsichtlich sicherheitsrelevanter Maßnahmen. Das Land begleitet die Schulen bei der Umsetzung von Maßnahmen und Programmen im Bereich des Aufbaus von Sozialkompetenz. Hierzu zählen z. B. die Programme „Buddy“, „Klasse 2000“, „Lions-Quest“, Sozialtrainings, „PaC“ (Prävention als Chance), „SoLiS“ (soziales Lernen im Schulverbund). 2007 startete das Land in Kooperation mit der DB Regio mit Unterstützung durch den Landespräventionsrat, die Bundespolizei und die niedersächsische Polizei unter Beteiligung des Niedersächsischen Kultusministeriums das Projekt „Mach nicht alles kaputt“, das sich unterrichtlich mehreren Fächern zuordnen ließ. Hierzu wurden eine Reihe von unterrichtlichen Materialien und eine Medienbox entwickelt und den Schulen auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Am Gymnasium am Kattenberge erfolgt eine regelmäßige Präventionsarbeit u. a. zu den Themen Sucht, Gewalt und Mobbing mit den Schwerpunkten in den Schuljahrgängen 6 bis 7. Speziell das Thema Verschmutzung der Toiletten wurde in den letzten Jahren mehrfach in den verschiedensten schulischen Gremien aufgegriffen, da es immer wieder zu berechtigten Beschwerden der Schülerinnen und Schüler kam.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Aufklärung von Straftaten in öffentlichen Gebäuden liegt im allgemeinen öffentlichen Interesse. Eine Belohnung kann dabei ein geeignetes Mittel sein, sofern dieses Mittel im Einvernehmen mit relevanten schulischen Entscheidungsträgern und Gremien eingesetzt wird.

Unabhängig davon sind präventive Maßnahmen u. a. gegen Vandalismus erforderlich. Diese werden an dem Gymnasium nachweislich erfolgreich umgesetzt.

Zu 2: Es handelt sich bei dem Vorgang um keine „private Aktivität“ des Schulleiters. Der Schulleiter handelte dienstlich, indem er die Belange des Schulträgers vertrat.

Zu 3: Die Gestaltung der Maßnahmen zur Vermeidung von „Schultoilettenvandalismus“ liegt in der Eigenverantwortung der Schulen in Abstimmung mit dem Schulträger. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Anlage 43

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 44 der Abg. Pia-Beate Zimmermann (LIN- KE)

Gewalttätige neonazistische Übergriffe nach einem Neonaziaufzug am 2. Juni 2012 in Hamburg

Nach einem Neonaziaufzug am 2. Juni 2012 in Hamburg kam es nach Berichten von Augenzeugen in und an Zügen beispielsweise auf der Bahnstrecke Hamburg–Buchholz–Bremen, aber auch in Uelzen zu gewalttätigen neonazistischen Übergriffen, bei denen auch Verletzte zu beklagen waren. Die Augenzeugen haben in diesem Zusammenhang den Eindruck geschildert, dass die anwesende Polizei auf diese Situationen unvorbereitet war.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Informationen liegen der Landesregierung über gewalttätige neonazistische Übergriffe auf Züge beispielsweise auf der Bahnstrecke Hamburg–Buchholz–Bremen und in Uelzen nach einem Neonaziaufzug am 2. Juni 2012 in Hamburg vor?

2. Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang das Verhalten der anwesenden Polizei?

3. Wie viele Polizistinnen und Polizisten aus Niedersachsen waren in welcher Form im Zusammenhang mit dem Neonaziaufzug am 2. Juni 2012 in Hamburg beteiligt und in die Vorbereitungen eingebunden?

Im Zusammenhang mit einem angemeldeten Aufzug der rechtsextremistischen Szene am 2. Juni 2012 in Hamburg und den damit einhergehenden Gegenveranstaltungen setzte die Freie und Hansestadt Hamburg alle dort verfügbaren polizeilichen Einsatzeinheiten ein. Da die in Hamburg zur Verfügung stehenden Polizeikräfte für die Bewältigung der zu erwartenden Einsatzlage nach dortiger Einschätzung nicht ausreichten, wurden die anderen Länder und der Bund um Unterstützung ersucht. Vor diesem Hintergrund hat das Land Niedersachsen die Freie und Hansestadt Hamburg bei der Bewältigung der Einsatzmaßnahmen mit Kräften der niedersächsischen Bereitschaftspolizei unterstützt.

Auf der Grundlage der im Vorfeld des Einsatzes vorliegenden Erkenntnisse konnte nicht ausgeschlossen werden, dass es insbesondere im Zuge der An- und Abreise zum bzw. vom Veranstaltungsort in Hamburg zu einem Aufeinandertreffen von Angehörigen des rechten und des linken Spektrums kommen könnte. Zudem waren auch Ausweich-, Anschluss- oder Folgeveranstaltungen von Versammlungsteilnehmern des rechten Spektrums auf niedersächsischem Gebiet nicht auszuschließen. Die niedersächsischen Polizeibehörden bereiteten sich deshalb auf die Bewältigung entsprechender Einsatzlagen vor. Die Polizeidirektion Lüneburg hielt zudem aufgrund der räumlichen Nähe ihres Zuständigkeitsbereiches zum Veranstaltungsort in Hamburg starke Kräfte vor. Die Polizei des Landes Niedersachsen war somit organisatorisch und personell für die Bewältigung von Einsatzlagen, die sich im Zusammenhang mit den Veranstaltungen in Hamburg entwickeln konnten, umfänglich vorbereitet.

Zur Beantwortung der Anfrage wurden die niedersächsischen Polizeibehörden um Stellungnahme gebeten; diese sind Grundlage der nachstehenden Ausführungen.