Protocol of the Session on June 22, 2012

Folgende Projekte werden beschleunigt bzw. zusätzlich gefördert:

- Neugestaltung des Bahnfelds im ehemaligen Rangierbahnhof Göttingen für die Einrichtung eines innovativen GVZ; hierdurch werden auch Kapazitäten für die Bereitstellung von Zügen für VW Wolfsburg geschaffen. Bislang erfolgt diese Bereitstellung in Lehrte; durch den Megahub wird die Verlagerung dieser Funktion erforderlich,

- Ausbau und Modernisierung des Personenbahnhofs in Norddeich-Mole,

- Bau eines Begegnungsbahnhofs in Nordholz an der eingleisigen Strecke Bremerhaven–Cuxhaven zur Verbesserung der Hinterlandanbindung des Hafens Cuxhaven,

- Einbau neuer leistungsfähiger Weichen für höhere Zuggeschwindigkeiten in Lübberstedt und Oldenbüttel zur Erhöhung von Geschwindigkeit und Fahrplanstabilität auf der Hinterlandabfuhrstrecke Bremerhaven–Bremen.

Zu 2: Die Förderung erfolgt durch EFRE-Mittel der laufenden Förderperiode.

Der Förderbedarf für alle Projekte in Summe beträgt nach Schätzung der DB AG ca. 4 Millionen Euro. Genaueres ergibt sich nach Vorliegen der Detailplanungen.

Zu 3: Die Bereitstellung von Mitteln durch das Land hat die o. g. Projekte beschleunigt bzw. überhaupt erst ermöglicht.

Anlage 16

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 17 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Stellenumverteilung von Gesamtschulen an Gymnasien

Am 29. Mai 2012 hat die Landesregierung angekündigt, die Klassenobergrenzen an den Gymnasien, den Gymnasialzweigen der Kooperativen Gesamtschulen und an den Grundschulen zum kommenden Schuljahr abzusenken. Presseberichten zufolge hat die Landesregierung erklärt, dies sei möglich, weil viele Lehrkräfte darauf verzichtet hätten, schon zum kommenden Schuljahr ihre Unterrichtsverpflichtung zum Ausgleich ihres Arbeitszeitkontos abzusenken.

Am 31. Mai 2012 wurden jedoch einige Gesamtschulen von der Landesschulbehörde per E-Mail darüber informiert, dass die Landesregierung wegen der geplanten Veränderungen des Klassenbildungserlasses gezwungen sei, die Vergabe von Lehrerstellen an die einzelnen Schulen zum kommenden Schuljahr zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Einzelne Gesamtschulen wurden deshalb aufgefordert, bereits ausgesprochene Einstellungsangebote für einzelne Stellen im Zweifelsfall wieder zurückzunehmen. Zeitungsberichten zufolge sollen einzelne Gesamtschulen auch Stellen an die Schulbehörde zurückgeben, die in der ersten Runde des bereits laufenden Stellenbesetzungsverfahrens nicht vergeben werden konnten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Lehrerwochenstunden stehen für welchen Zeitraum dadurch im Schuljahr 2012/2013 und in den kommenden Schuljahren für die Unterrichtsversorgung zur Verfügung, weil Lehrkräfte vorläufig darauf verzichtet haben, ihr Arbeitszeitkonto auszugleichen, und

wie vielen vollen Stellen entsprechen diese Lehrerwochenstunden?

2. Wie viele Lehrerstellen sollen an den Gesamtschulen insgesamt entgegen den bisherigen Planungen zum Schuljahr 2012/2013 nicht besetzt werden, und welche Gesamtschulen sind davon im Einzelnen in welchem Umfang betroffen?

3. Um wie viele Prozentpunkte wird die Unterrichtsversorgung an den Gesamtschulen zum Schuljahr 2012/2013 durch diese jetzt geplante Nichtbesetzung von Stellen geringer ausfallen, als wenn alle Stellen, wie vor dem 31. Mai 2012 vorgesehen, besetzt würden?

Ziel der Landesregierung ist es, die Schülerhöchstzahl für die Bildung von Klassen schrittweise an allen Schulformen zu senken. Dies wurde bereits durch die Schülerhöchstzahlsenkung um zwei Schülerinnen und Schüler an Realschulen, Gymnasien und nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen aufsteigend ab dem 5. Schuljahrgang im Schuljahr 2011/2012 begonnen. Im zweiten Schritt soll nun die Schülerhöchstzahlsenkung um zwei an den Grundschulen im 1. und 3. Schuljahrgang sowie um sechs im achtjährigen Bildungsgang in der Einführungsphase eingeleitet werden.

Mit der Absenkung in den Einführungsphasen der Gymnasien und der nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen wird eine Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler in den Einführungsphasen sowohl im achtjährigen als auch im neunjährigen Bildungsgang erzielt.

Nach den Regelungen des Einstellungserlasses vom 22. März 2012 dienen die entsprechend der Einstellungsmöglichkeiten neu einzustellenden Lehrkräfte neben der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung in erster Linie dem überregionalen Ausgleich der Unterrichtsversorgung zwischen den Schulen. Maßstab zum Ausgleich der Unterrichtsversorgung ist der mit den zugewiesenen Einstellungen erreichbare Durchschnitt der Unterrichtsversorgung in den einzelnen Schulformen.

Es wird angenommen, dass im ersten Schulhalbjahr des Schuljahres 2012/2013 im Landesdurchschnitt an den Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien eine einheitliche, rechnerisch gute Unterrichtsversorgung von über 100 % erreicht wird.

Zur Herbeiführung eines Ausgleichs der Unterrichtsversorgung zwischen den Schulen und einer einheitlichen rechnerischen Unterrichtsversorgung zwischen den Schulformen sind - wie die langjährigen Regelungen es vorsehen - Verlagerungen von

Stellen sowohl zwischen den Schulen als auch zwischen den Schulformen vorzunehmen.

Neben den üblichen Verlagerungen werden auch in diesem Jahr weitere nachträgliche Stellen zur Nachsteuerung und zum regionalen Ausgleich kurzfristig vom Niedersächsischen Kultusministerium der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Verfügung gestellt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Auf der Grundlage des Prognosemoduls zum Schuljahresbeginn 2012/2013 würden rund 12 000 Stunden - sprich: rund 500 Stellen - entgegen den bisherigen von den Schulen in den Statistiken gemeldeten Absichtserklärungen der Lehrkräfte nicht im Schuljahr 2012/2013 in der Ausgleichsphase des verpflichtenden Arbeitszeitkontos in Anspruch genommen. Eine genaue Erhebung für die Verlagerung der Ausgleichsphase auf einen späteren Zeitpunkt liegt nicht vor. Lehrkräfte haben die Möglichkeit, ein halbes Jahr vor Beginn der Ausgleichsphase des verpflichtenden Arbeitszeitkontos den gewünschten Ausgleich einschließlich der Gestaltung des Ausgleichs bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu beantragen. Die tatsächlich in Anspruch genommenen Stunden im Schuljahr 2012/2013 und die möglichen Auswirkungen aufgrund der Verschiebung auf die darauf folgenden Schuljahre werden im Rahmen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Stichtag 14. September 2012 erhoben und werden nach Prüfung der Statistik voraussichtlich Ende 2012 vorliegen.

Zu 2: Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat insgesamt sechs volle Stellen von sechs Gesamtschulen an eine andere Schule verlagert, da in der ersten Auswahlrunde keine geeignete Bewerberin bzw. kein geeigneter Bewerber für die ausgeschriebenen Stellen gefunden werden konnte. Von diesen sechs Schulen haben zwei bereits vor dem 29. Mai 2012 der Niedersächsischen Landesschulbehörde mitgeteilt, dass sie diese Stellen nicht besetzen können und auch nicht mehr benötigen.

Die vier tatsächlich betroffenen Schulen sind:

- Wilhelm-Brake-Gesamtschule, Braunschweig

- IGS Salzgitter, Salzgitter

- IGS Bovenden, Landkreis Göttingen

- Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Göttingen

Die zwei Schulen, die je eine Stelle bereits vor dem 29. Mai 2012 zurückgegeben haben, sind:

- IGS Querum, Braunschweig

- IGS Peine-Vöhrum, Landkreis Peine

Zu 3: Die landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Gesamtschulen wird durch die von der Niedersächsischen Landesschulbehörde gestaltete Verlagerung der oben genannten vier Stellen um insgesamt rund 1 Promille, also rund 0,1 %-Punkte, geringer ausfallen. Gesamtschulen und Gymnasien werden zum Schuljahresbeginn 2012/2013 eine annähernd gleiche, landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung erreichen.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Anlage 17

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 18 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Die Beluga Shipping - Die Insolvenz und die Rolle der Landesregierung

Die Krise der Reederei Beluga und um den Reeder Niels Stolberg hat sich im vergangenen Jahr zu einem „Wirtschaftskrimi“ entwickelt.

Am 8. März 2011 gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass gegen Niels Stolberg und einige seiner Mitarbeiter wegen schweren Betrugs und „unrichtiger Darstellung“ nach dem Handelsgesetzbuch ermittelt werde, berichtete die Kreiszeitung Wesermarsch am 9. März 2011.

„Die Beschuldigten stehen im Verdacht, seit dem Jahr 2009 Umsatzerlöse im dreistelligen Millionenbereich falsch ausgewiesen und hierdurch insbesondere Kapitalgeber getäuscht zu haben.“, hieß es in der Zeitung.

Es drohten sogar Haftstrafen. In Fachkreisen war lange zuvor das immens großzügige Sponsoring des Reeders aufgefallen und kritisch betrachtet worden. Auch das Land Niedersachsen ist und war an mehreren Projekten gemeinsam mit der Reederei Beluga Shipping und Niels Stolberg finanziell beteiligt. Obwohl die Staatsanwaltschaft einen begründeten Anfangsverdacht wegen schweren Betrugs sah, hatte der Fraktionsvorsitzende der CDU im Landtag, Björn Thümler (Wesermarsch), ausweislich eigener Aussagen in der Presse (NWZ 9. März 2011) dem Reeder telefonisch Hilfe angeboten.

Seit März 2011 befindet sich die Beluga Shipping GmbH in der Insolvenz.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen Konsortien, Gesellschaften, Projekten, Firmen und anderen Unternehmensformen ist und war das Land gemeinsam mit Niels Stolberg, der Reederei Beluga Shipping oder anderen Kapitalgesellschaften, in denen Stolberg vertreten oder Anteilseigner war oder ist, mit jeweils welchem Finanzvolumen und welchen Haftungen beteiligt?

2. Für welche weiteren von Niels Stolberg vertretenen Projekte, Vorhaben und Investitionen wurden Landesgelder in welcher Höhe bereitgestellt, und war dies auch noch nach dem 9. März 2011 der Fall?