Protocol of the Session on June 20, 2012

Herzlichen Dank, Herr Kollege Adler. - Sie haben gehört, der Antrag, der zur Geschäftsordnung vorliegt, lautet auf eine fünfminütige Sitzungsunterbrechung.

Herr Kollege Nacke, Sie haben sich ebenfalls zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Adler, ich glaube, der Verlauf der Beratung hat deutlich gemacht, dass inzwischen alle genügend Gelegenheit hatten, sich mit dem Antrag auseinanderzusetzen. Das ist mehrfach zur Sprache gebracht worden. Im Ergebnis kann ich Sie nachhaltig beruhigen: Es wird ja erst ein Gesetz vorgelegt. Selbstverständlich wird das in diesem Plenum auch ausreichend diskutiert.

Ansonsten empfehle ich Ihnen dringend: Nutzen Sie doch die Möglichkeiten, die Sie als Opposition haben, und stellen Sie eigene Anträge, vielleicht sogar einen eigenen Gesetzentwurf! Bringen Sie doch mal ein paar Dinge hier ein,

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das tun wir doch ständig!)

anstatt immer nur an dem herumzunörgeln, was andere vorlegen. Dann haben Sie doch eigene Chancen.

Wir brauchen keine Sitzungsunterbrechung und werden sie ablehnen. Den Antrag werden wir annehmen. Diese Möglichkeit sieht unsere Geschäftsordnung nämlich ausdrücklich so vor.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Pia-Beate Zimmermann [LINKE]: Sie sind ganz schön peinlich, Herr Nacke! Hat Ihnen das schon einmal jemand gesagt?)

Herzlichen Dank. - Weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung sehe ich nicht.

Ich stelle den Geschäftsordnungsantrag des Kollegen Adler auf eine fünfminütige Sitzungsunterbrechung zur Abstimmung. Wer sich dem anschließt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass dem Antrag auf Sitzungsunterbrechung nicht gefolgt wurde.

Wir kommen, wie ich schon zu Beginn des Tagesordnungspunktes festgestellt hatte, nunmehr zur Abstimmung über den Antrag nach § 23 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung, nach dem der in die Beratung einbezogene Antrag jetzt mit aufzurufen ist. Wer also den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, der Ihnen in der Drs. 16/4908 vorliegt, annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass dieser Entschließungsantrag mit Mehrheit angenommen wurde.

Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe 2457 für erledigt erklären möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? - Ich sehe ebenfalls keine. Dann wurde einstimmig so beschlossen.

Wir haben uns eben darauf verständigt, dass wir jetzt bis 14.45 Uhr Mittagspause machen. Einen gesegneten Appetit!

(Unterbrechung der Sitzung von 13.34 Uhr bis 14.45 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren mit der Tagesordnung fort.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/4680 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 16/4846 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/4856

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE werden zu Artikel 1 des Gesetzentwurfes Abweichungen von der Beschlussempfehlung angestrebt.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich erteile nun dem Kollegen Wulf von der SPDFraktion das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich außerordentlich, dass ich beginnen darf. Normalerweise wäre es von der Dramaturgie her so, dass die Mehrheitsfraktion startet. Wegen Nichtanwesenheit ist das aber nun mal so.

(Beifall bei der SPD und bei der LIN- KEN - Zuruf von der SPD: Hammel- sprung!)

- Das ist sozusagen schon einmal eine Probe für die Zeit nach dem 20. Januar.

Meine Damen und Herren, heute wird der Landtag die gesetzlichen Grundlagen zur Bildung der Medizinischen Fakultät an der Carl-von-Ossietzky-Universität in Oldenburg beschließen. Das ist ein weiterer guter Tag für die Oldenburger Universität, nachdem am letzten Freitag die Hörforschung an der Uni das Exzellenz-Cluster der Bundesrepublik gewonnen hat. Seit ihrer Gründung vor 40 Jahren hat diese Universität eine glänzende Erfolgsstory hingelegt, die mit der Bildung der Medizinischen Fakultät nun einen weiteren Höhepunkt erleben wird.

(Beifall bei der SPD)

Angesichts des in unserem Land vorhandenen Ärztemangels brauchen wir diesen dritten medizinischen Hochschulstandort in Niedersachsen. Der Studiengang ist ein hochinnovatives Modell. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben die European Medical School und die Medizinische Fakultät an der Uni von Anfang an massiv befürwortet. Besonders der Praxisbezug vom ersten Semester an, die Zielsetzung zur Herausbildung einer Arztpersönlichkeit in gesellschaftlicher Verantwortung mit Empathie für den Patienten sowie die internationale Orientierung durch die Zusammenarbeit mit der Rijksuniversiteit Groningen finden unsere ausdrückliche Unterstützung.

(Beifall bei der SPD)

Wir hätten für diesen Studiengang zwar gerne den zukunftsorientierten Studienaufbau mit Bachelor- und Masterstrukturen, wie in den Niederlanden üblich, gehabt. Dies wurde aber durch den seinerzeitigen Gesundheitsminister Rösler in enger Zusammenarbeit mit konservativen Ärzteverbänden verhindert.

(Dr. Gabriele Andretta [SPD]: Genau!)

Mit der jetzigen Lösung - Staatsexamen in Oldenburg und Master in Groningen - können wir leben. Immerhin erfährt der Studiengang nunmehr auch die nachhaltige Unterstützung der Ärztekammer Niedersachsen. Es war aber, was die gesetzlichen Grundlagen angeht, die wir heute beschließen wollen, eine etwas schwere Geburt. Der Gesetzentwurf zur Bildung der Fakultät hatte seine Tücken. Die Ministerin hatte im Entwurf des Gesetzes einige Stolperfallen aufgestellt, die erst einmal beseitigt werden mussten. Ein solches Gesetz kann man nicht im hopplahopp verabschieden, wie Sie, Frau Ministerin, das wollten.

In der Anhörung zum Gesetzentwurf haben die Oldenburger Uni-Vertreter und die Klinikvertreter über alle Gremien hinweg eindeutige Positionen gegen zentrale Vorstellungen der Ministerin eingebracht. Das betraf vor allem die Zusammensetzung des Gründungsdekanats und die Bildung eines beratenden Beirats beim Senat.

Beim Gründungsdekanat hatte die Ministerin im Gesetzentwurf das erste große Fettnäpfchen eingebaut. Dieses Dekanat sollte aus hauptberuflichem Dekan, einem Studiendekan und zwei Prodekanen zusammengesetzt sein, wobei in der Begründung des Gesetzentwurfes zudem noch eine konkrete Verknüpfung dieser Positionen der Prodekane mit genau bestimmten Stellenbeschreibungen gefordert war. Das Fettnäpfchen, Herr Hillmer, bestand darin, dass Teile der Universität, die maßgeblich für die Entwicklung der Medizin in Oldenburg eingetreten sind, gar nicht mehr im Dekanat vertreten gewesen wären. Das löste in der Hochschule heftigen Protest aus. Nahezu alle Oldenburger Vertreter haben das in der Anhörung einmütig abgelehnt. Wir haben diesen Protest unterstützt. Die Mehrheitsfraktionen konnten daher nicht mehr umhin, gemeinsam mit uns zu beschließen, die Zahl der Prodekane auf drei zu erhöhen. Wir sind froh darüber, dass wir da Einigkeit erreicht haben.

(Beifall bei der SPD)

Die Besetzung der Positionen mit bestimmten Zuordnungen wurde fallengelassen. Der Ausschuss geht gemeinsam davon aus, dass alle einschlägigen Fachrichtungen im Dekanat vertreten sein werden. Das war ein erster Erfolg der Anhörung.

Die Aufgaben des Fakultätsrates sollten bis zur sobald wie möglich durchzuführenden Wahl eines Fakultätsrates dem Senat der Universität übertragen werden. Das wurde allgemein so akzeptiert. Doch das Problem bestand in der Bildung eines Beirates, der den Senat in die Fakultät betreffenden Angelegenheiten beraten sollte.

Ganz problematisch war das zweite Fettnäpfchen, Frau Ministerin, nämlich diesen Beirat lediglich aus vier Chefärzten der beteiligten Krankenhäuser, zwei Professoren der Uni Groningen und zwei Professoren der Uni Oldenburg zusammenzusetzen. Erneut wurde eine wichtige Gruppe der Hochschullehrer an der Universität, die Mitglieder des Forschungszentrums Neurosensorik, nicht berücksichtigt. Das zeigt, meine Damen und Herren, die mangelnde Sensibilität der Ministerin im Umgang mit Betroffenen auf.

Aber auch die anderen Statusgruppen - Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Verwaltung und Technik - wurden nicht beteiligt. Wiederum stellt sich die Frage, Frau Ministerin: Wie halten Sie es eigentlich mit der Mitbestimmung? - Von allen Seiten der Universität sowie der beteiligten Oldenburger Kliniken wurde diese Zusammensetzung des Beirates einmütig abgelehnt.

Das Gründungsdekanat hatte vorgeschlagen, den Beirat so zusammenzusetzen, dass eine Mitwirkung aller Gruppen der Universität - einschließlich habilitierter Chefärzte der Kliniken und der in die neue Fakultät wechselnden naturwissenschaftlichen Professoren - möglich sein sollte. Auch der Senat der Universität hatte das so gesehen und empfohlen, den Beirat in Form einer Kommission des Senats einzurichten, in der die Mitglieder aller Statusgruppen im Verhältnis 7 : 2 : 2 : 2 - wie sonst in den NHG-Gremien - vertreten sein sollten. Externe fachliche Beratung könne jederzeit hinzugezogen werden.

Auch die Universitätspräsidentin, Frau Professor Dr. Babette Simon, hatte in der Anhörung erklärt, dass die Bildung des Beirates unter Berücksichtigung aller Statusgruppen mit den für Fakultätsräte etablierten üblichen Paritäten erfolgen sollte.

Genau an dieser Frage hat sich die Auseinandersetzung im Wissenschaftsausschuss entzündet. Wir haben gefordert, den Beirat in eben dieser Zusammensetzung 7 : 2 : 2 : 2 entsprechend dem Hochschulgesetz zusammenzusetzen, sodass, wie es die Oldenburger Universität gewünscht hat, alle Richtungen der Universität und der Kliniken sowie die Statusgruppen paritätisch vertreten sind. Man könnte dann externe Experten, die durchaus notwendig sind, als nicht stimmberechtigte Mitglieder kooptieren. Das war unser Vorschlag. Doch CDU und FDP lehnten das ab. Sie sagten, dass die externen Experten unbedingt Vollmitglieder sein müssten. Dadurch hat sich die Zahl der Hochschullehrer von sieben auf zehn erhöht.

Man hätte logischerweise sagen können: Okay, damit kann man leben, wenn wir die Paritäten ändern, also von den anderen Statusgruppen nicht sechs, sondern neun nehmen. - Das haben wir als SPD vorgeschlagen, um die Parität wieder herzustellen. Aber CDU und FDP haben auch das kategorisch abgelehnt.

(Zustimmung von Klaus Rickert [FDP])

Dafür, Herr Rickert, haben wir aber kein Verständnis. Wir können nicht nachvollziehen, wieso CDU und FDP die von sämtlichen Vertretern der Oldenburger Universität gewünschte paritätische Zusammensetzung des Beirates abgelehnt haben. Für uns ist dies erneut ein arrogantes Hinweggehen über die Interessen der Betroffenen.

(Björn Thümler [CDU]: Das ist ziem- lich dummes Zeug!)

- Das ist kein dummes Zeug, sondern Tatsache.

Wir sind keinesfalls gegen die mit Sicherheit notwendige Einbeziehung externen Sachverstandes, z. B. aus dem Bereich der Versorgungsforschung. Genauso, wie es unsere SPD-Bundestagfraktion vor Kurzem erklärt hat, treten wir dafür ein, diese bislang vernachlässigte Forschung auszubauen. Die Etablierung dieser Forschungsrichtung in Oldenburg ist bundesweit ein Signal und ein weiterer Glanzpunkt bei der Entwicklung der European Medical School an der Universität.

Die Einbeziehung externen Sachverstandes wäre mit einer Kooptierung oder bei Vollmitgliedschaft durch eine Angleichung der Paritäten im Beirat möglich gewesen. Beides wollten CDU und FDP nicht. Wir finden, dass das einfach ignorant ist.

Meine Damen und Herren, ein entscheidendes Problem war darüber hinaus die Frage, ob durch

die Gründung der Medizinischen Fakultät andere Bereiche der Oldenburger Universität leiden würden bzw. inhaltlich und finanziell benachteiligt sein würden. Diese Sorge trieb Teile der Hochschule seit Beginn der Diskussion um die Medizin um. Frau Simon als Universitätspräsidentin hat dazu in einer Vorlage für den Ausschuss deutlich gemacht, meine Damen und Herren, dass sie solche Befürchtungen, die neue Fakultät würde zur Beeinträchtigung vorhandener Fakultäten führen, nicht teilt. Im Gegenteil sicherte sie zu, dass das Präsidium im Bewusstsein seiner Gesamtverantwortung sowohl für die European Medical School und die neue Fakultät als auch für die gesamte Universität für eine schnelle Einbindung und für die Interessensausgleiche sorgen werde.

(Hans-Henning Adler [LINKE]: Sie kann aber nur verteilen, was da ist!)

- Das ist richtig. Aber es ist die Frage, wie man das verteilt und wie man die finanziellen Mittel handhabt.