Meine Damen und Herren, die Fakten liegen doch auf der Hand. Seit wir die Verantwortung haben, gehen wir gegen Rockerkriminalität mit aller Schärfe vor. Das ist doch überhaupt keine Frage.
- Herr Meyer, wenn Sie auf diesem Niveau versuchen, Rockerkriminalität in irgendeiner Weise zu bekämpfen, dann gute Nacht, wenn Sie jemals irgendwo Verantwortung bekommen können. Das ist doch wirklich lächerlich.
Hören Sie doch wirklich einmal auf, Beamte dieses Landes zu diskreditieren. Hören Sie doch bitte einmal auf! Ich finde das unverschämt!
(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Aber ist es ein Ruhmesblatt, wenn leitende Beamte die Szene hoffähig machen?)
- Er hat diese Szene überhaupt nicht hoffähig gemacht. Er hat sich dafür entschuldigt und hat gesagt, dass das ein Fehler war. Sie wissen aber
Ich will Ihnen einmal Folgendes sagen, was hier immer wieder verschwiegen wird: Ich habe Ihnen frühzeitig hier die Abläufe dargestellt und habe Ihnen gesagt, was ich vorhabe. Wörtlich haben Sie mir am Telefon gesagt: Sie handeln völlig richtig, ich hätte genauso gehandelt.
Anschließend stellen Sie sich hier hin, machen hier einen großen Antrag und fordern auch noch, ich solle zurücktreten, weil ich das mache, was Sie mir sogar noch als richtige Politik attestiert haben.
- Habe ich Sie angerufen, oder habe ich Sie nicht angerufen? - Ich habe Ihnen die Fakten genau dargelegt. Herr Bachmann, Sie müssen auch einmal bei der Wahrheit bleiben! Ich lasse es mir nicht mehr gefallen, dass einzelne Angehörige der Landesverwaltung hier diskreditiert werden. Ich finde das unmöglich.
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage? - - Herr Bachmann, jetzt kommen wir auch wieder zu geregelten Verhältnissen. Andernfalls wird das hier nämlich ein Dialog. Sie haben jetzt die Möglichkeit, die Frage zu stellen. Bitte sehr!
Würden Sie, Herr Schünemann, mir bestätigen, dass Sie mich zu einem Zeitpunkt über die Vorwürfe und die Feststellungen informiert haben, zu dem
wesentliche Erkenntnisse, die anschließend zu den Anträgen und zu den parlamentarischen Auseinandersetzungen geführt haben, überhaupt nicht bekannt waren
Nein, das kann ich Ihnen nicht bestätigen. Alle die Dinge, die Sie hier anschließend im Parlament vorgetragen haben, habe ich Ihnen damals mitgeteilt. Andere Dinge, die anschließend zu einer Versetzung geführt haben, habe ich Ihnen nicht mitgeteilt. Diese Dinge haben Sie hier aber auch überhaupt nicht thematisiert. Das ist die Wahrheit. Das ist leider Gottes die Wahrheit.
- Ehrlich gesagt, werde ich es nicht mehr akzeptieren, dass immer irgendwelche Vorwürfe ins Parlament getragen werden und die Landesregierung anschließend hier stehen und schweigen soll. Wenn wir darauf antworten, dann sind Sie beleidigt. Das kann doch nicht sein. Es muss doch alles einmal auf den Tisch.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt kann man das durchgehen lassen. Aber es entwickelt sich hier kein Dialog! Stellen Sie bitte Fragen, wenn Sie welche an den Redner haben. - Frau Modder, möchten Sie eine Zwischenfrage stellen?
Schauen wir uns die Fakten an. Ich bin sehr froh, dass das Vereinsverbot in Schleswig-Holstein gerichtlich bestätigt worden ist. Schauen wir uns die
Begründung an. Der Verbotsgrund, das Zuwiderlaufen des Vereinszweckes gegen Strafgesetze, ist allerdings hinreichend erfüllt. Hierbei müssen die Straftaten - keine Bagatelldelikte - einzelner hochrangiger Mitglieder dem Verein zugerechnet werden und für den Verein prägend sein, ohne Hauptzweck zu sein. Zurechenbar sind auch Straftaten, die vom Verein gedeckt werden. In SchleswigHolstein handelt es sich um den Präsidenten des Rockerclubs. Hier geht es um einen Mordanschlag. Dieser ist klar dem Verein zugeordnet worden.
Wir müssen feststellen, dass offene Kriminalität, d. h. Körperverletzungsdelikte, in Hannover insbesondere in der Auseinandersetzung mit anderen Rockerclubs nicht in dem Maße stattfindet. Ich hoffe, dass Sie das nicht bedauern. Wenn solche Delikte in der Vergangenheit stattfanden, ist dieses Vereinsmitglied oftmals sofort von den Chaptern oder Chartern ausgeschlossen worden. Insofern ist es gerichtlich nicht möglich, diese Straftaten für ein Vereinsverbot mit anzuführen. Deshalb haben wir in Niedersachsen eine andere Situation. Das mag man beklagen. Aber es ist ganz gut, dass wir diese offene Kriminalität in Hannover nicht haben.
Ein anderer Fall ist die organisierte Kriminalität. Wir haben nicht nur in Niedersachsen, sondern bundesweit seit geraumer Zeit nicht nur die Befürchtung, sondern auch Indizien dafür, dass es organisierte Kriminalität in dem Bereich gibt. Deshalb haben wir diese Sonderermittlungsgruppe eingerichtet. Wir werden zentralisiert alle Erkenntnisse, die in dem Zusammenhang aus Rockerclubs kommen, gemeinsam im norddeutschen Verbund und über das BKA sogar bundesweit auswerten.
Aus dem Verfahren in Schleswig-Holstein gibt es neue Vorwürfe. Wenn diese sich bestätigen sollten, hätten wir hervorragende Möglichkeiten für ein Vereinsverbot auch hier in Niedersachsen. Wenn die Strukturen und Netzwerke nachgewiesen werden, wie es der Kronzeuge sagt, können wir sogar noch einmal ein bundesweites Verbot prüfen. Genau das haben wir bereits vor zwei Jahren auf der Innenministerkonferenz gemacht. Damals haben die Erkenntnisse nicht ausgereicht.
Herr Bachmann, wenn Sie sich hierhin stellen und behaupten, Sie könnten für die SPD-Fraktion darstellen, dass es ausreichend Erkenntnisse für ein Verbot gibt, kann ich dazu nur sagen: Dann legen Sie diese Erkenntnisse auf den Tisch! Wir werden sie bewerten und am morgigen Tage das Verbotsverfahren einleiten.
Aber da diese Erkenntnisse von Ihnen in den Beratungen nicht auf den Tisch gelegt worden sind, finde ich es gar nicht hilfreich, ständig darüber zu reden, ob es ausreicht oder nicht. Das kann eigentlich nur den Hells Angels und anderen in die Hände spielen. Wir müssen dann handeln, wenn die Erkenntnisse da sind. Wenn wir das ein bisschen im Verborgenen machen, ist das, ehrlich gesagt, hilfreicher. Deshalb habe ich damals gesagt und sage auch heute, dass diese Reden populistisch sind.
Ich finde es trotzdem gut, dass wir den Antrag haben. Meine Damen und Herren von den Grünen, wenn Sie Ihre Forderungen nach einer Null-Toleranz-Strategie und einer Durchsetzung des Rechtsstaats in anderen Bereichen genauso umsetzen, dann sind wir uns bei der inneren Sicherheit nun wirklich einig.
Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Beratungen; denn es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE entfernt sich weiter vom ursprünglichen Antrag als die Beschlussempfehlung. Wir stimmen daher zunächst über eine Annahme des Antrags in der Fassung des Änderungsantrages ab. Falls dieser abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über eine Annahme des Antrags in der Fassung der Beschlussempfehlung ab.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/4910 folgen und den Antrag in der Fassung des Änderungsantrages annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Zweite war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Dem Änderungsantrag wurde nicht gefolgt. Wir kommen daher zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses.