Protocol of the Session on June 20, 2012

sidentin und meine Damen und Herren, dann in die Beratungen des Sozialausschusses einfließen.

Das zweite Thema sind die Öffnungszeiten an Werktagen, auch an Samstagen. Da kann man sich sicherlich auf eine Kompromissformel einigen. Es ist sicherlich nicht nötig, nach 22 Uhr oder 24 Uhr noch in einen Edeka-Markt fahren zu können. Hier gibt es eine Menge zu bereden, und einiges ist dazu ja auch schon gesagt worden.

Ich komme zu dem letzten Thema, das mich umtreibt. Dabei geht es um die Unterscheidung zwischen Ausflugsorten auf der einen Seite und Kur- und Wallfahrtsorten sowie Erholungsorten auf der anderen Seite. Ich fürchte, wenn wir dieses gesamte Gebilde wieder aufdröseln, wird der Gesetzentwurf der Diskontinuität zum Opfer fallen - aber das wäre vielleicht gar nicht das Schlimmste.

Wir werden darauf achten, mit den einzelnen Punkten im Ausschuss möglichst sinnvoll umzugehen und Kompromissfähigkeit zu zeigen. Wir sind sehr gespannt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Herzlichen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Die Kollegin Weisser-Roelle als Vertreterin der einbringenden Fraktion hat beantragt, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr federführend tätig sein soll. Über diesen Antrag lasse ich zunächst einmal abstimmen.

Der Ältestenrat hat etwas anderes empfohlen, nämlich dass sich der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration federführend mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen soll. Darüber würden wir im Falle der Ablehnung des Antrags von Frau Weisser-Roelle abstimmen.

Wer der Antragstellerin Rechnung tragen und den Gesetzentwurf federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Der Antrag ist abgelehnt.

Damit kommen wir zu der Empfehlung des Ältestenrates, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration zu überwei

sen. Mitberatend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen tätig sein. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. - Herzlichen Dank.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 16/4871

Zur Einbringung hat sich seitens der SPD-Fraktion Frau Kollegin Groskurt zu Wort gemeldet. Frau Groskurt!

Danke schön. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich zu Beginn feststellen: Im Gegensatz zur Landesregierung legt die SPD die Frauenpolitik nicht zu den Akten.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Das geschieht aus folgenden Gründen: Die Argumente sind gedreht und gewendet. Der Fortschritt in der Frauenpolitik stagniert. Und doch geht eine Schockwelle der Empörung durch dieses Land, wenn eine Arbeitsministerin, ein Wirtschaftsboss, eine EU-Kommissarin oder die SPD-Landtagsfraktion vorzuschlagen wagen, das in Ordnung zu bringen, was nicht von allein in Ordnung kommen will.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Dass die Gleichstellung durch das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz nicht in Ordnung kommt, hat sich in den knapp zwei Jahren seit der Beschlussfassung deutlich gezeigt.

Es wäre für die Gleichstellung wünschenswerter, wenn wir sagen könnten: Es ist geschafft, die Gleichstellung ist eine Selbstverständlichkeit. Leider ist es aber nicht so. Es ist deshalb nicht so, weil die Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP diese Landesregierung stellen. Aus diesem Grunde musste die SPD die Aufgabe übernehmen, das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz mit

innovativer Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein zu ergänzen.

(Norbert Böhlke [CDU]: Ihr seid ja auch nicht gleichgestellt!)

Mit „innovativer Sorgfalt“ meine ich, dass nicht einfach Forderungen erhoben oder Statements abgegeben werden - nach dem Motto: Hauptsache öffentlichkeitswirksam -, sondern dass die Praktikabilität recherchiert wurde. Hierbei haben wir sogar die Unterstützung der Bundesregierung. Das sollte Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, sehr zu denken geben.

Im Gleichstellungsbericht der Bundesregierung ist festgehalten, dass bei der Gleichstellung von Frauen und Männern trotz der gravierenden Veränderungen in den letzten 50 Jahren noch viel zu tun ist. Aktuell sei die Gleichstellung nur unzureichend umgesetzt, und die in den nächsten Dekaden zu erwartenden gesellschaftlichen Entwicklungen könnten nur bewältigt werden, wenn Gleichstellung konsequenter umgesetzt werden würde.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Gleichstellungspolitik ist somit nicht nur überfällig als eine Verpflichtung aufgrund eines Bekenntnisses zu Menschenrechten und Gerechtigkeitsprinzipien, sondern auch unumgänglich als eine zukunftsgerichtete Innovationspolitik.

Außerdem hat auch die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister der Länder, die GFMK, diese Aussage bestärkt. Sie stellte in der letzten Woche fest,

„dass nach vielen Jahren gleichstellungspolitischer Arbeit und Erfolge immer noch starke geschlechtsspezifische Benachteiligungen existieren. Dies verdeutlichen die Daten und Analysen aus dem Gutachten zum Ersten Gleichstellungsbericht des Bundes eindrücklich. Die Gründe dafür sind vielfältig und komplex.

Zum einen beeinflussen immer noch Rollenbilder die Wahl von Berufen und Lebensentwürfen, zum anderen stehen vielfach die äußeren Rahmenbedingungen einer geschlechtergerechten und faktisch gleichberechtigten Gesellschaft im Wege.“

Hier ist Politik verantwortlich. Für die Rahmenbedingungen, sehr geehrte Kolleginnen und Kolle

gen, ist dieses Parlament, sind Sie, sind wir, ist die Landesregierung zuständig.

Die von Ihnen aufgestellten Rahmenbedingungen stehen einer „geschlechtergerechten und faktisch gleichberechtigten Gesellschaft“ allerdings diametral im Wege. Hier würde mich eines interessieren, Frau Ministerin Özkan: Haben Sie sich gegenüber der GFMK geoutet und zugegeben, dass die Gleichstellungspolitik in Niedersachsen rückwärtsgewandt agiert und Gleichstellung ganz und gar nicht konsequent umgesetzt wird?

(Ministerin Aygül Özkan: In der Stadt Hannover!)

- Dazu können wir noch kommen.

(Ministerin Aygül Özkan: Gern!)

Die Novelle des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes im Dezember 2010 brachte keine Fortschritte in der Gleichstellungspolitik. Sie höhlte vielmehr die Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten aus und verzichtete im Wesentlichen auf eine notwendige Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens unter veränderten Bedingungen.

Wir haben bereits bei der Beratung und Beschlussfassung über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP eindeutig darauf hingewiesen, an welchen Punkten dieses Gesetz den Fortschritt in der Frauenpolitik behindert anstatt befördert. Damit die von der Koalition aus CDU und FDP beschlossenen Hemmnisse beseitigt werden können, bedarf es unbedingt einer erneuten Novellierung mit folgenden Schwerpunkten:

Erstens. Anpassung des NGG an die übliche Terminologie - also nicht „Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz“, sondern „Gleichstellungsgesetz“.

Zweitens. Erweiterung des Gesetzesziels um die Förderung von Frauen, da leider immer noch die Aussage der Landesregierung gilt, Frauen sind in Führungspositionen deutlich unterrepräsentiert. Das steigert sich noch: In den höheren Hierarchiegruppen des gehobenen Dienstes sind sie stark unterrepräsentiert.

Drittens. Unverzichtbar ist die Erweiterung des Geltungsbereichs des Gesetzes um die Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft und der freien Berufe sowie um juristische Personen des Privatrechts, wenn das Land mehrheitlich unmittelbar an ihnen beteiligt ist bzw. eine solche Mehrheitsbeteiligung erwirbt. Darüber hinaus werden

Unternehmen der Privatwirtschaft aufgefordert, entsprechend den Grundsätzen und Zielen des Gesetzes zu handeln.

Selbst Herr Ministerpräsident McAllister erklärte in der Presse, dass er sich bei der Durchsetzung einer Frauenquote nicht auf Versprechen der Wirtschaft verlassen will. Er wird zitiert:

„Die Freiwilligkeit hat uns bei der Zahl der Frauen in Führungsgremien der Wirtschaft nicht wirklich weitergebracht.“

(Zustimmung von Ursula Helmhold [GRÜNE])

„Deshalb besteht hier politischer Handlungsbedarf.“

Genau, Herr Ministerpräsident! Hier muss ich Ihnen ausnahmsweise einmal recht geben.

(Ministerpräsident David McAllister: Dass ich das noch erleben darf!)

- Das kann schon mal passieren.

(Johanne Modder [SPD]: Das war aber auch das letzte Mal!)

Diese Ihre Aussage widerspricht allerdings Ihrem eigenen Gleichberechtigungsgesetz. Dort haben Sie die Privatwirtschaft nämlich ausdrücklich von einer Quote befreit, die im vorherigen Gesetz bestimmt war.