Protocol of the Session on May 10, 2012

Um dieses Ziel zu erreichen, werden Bildungsveranstaltungen mit Schülerinnen und Schülern und Aktionstage für Familien auf Bauernhöfen und anderen Betrieben der Nahrungsmittelkette durchgeführt. Das Projekt unterstützt die Schulen darin, ihren Bildungsauftrag für nachhaltige Entwicklung umzusetzen, bei dem „Landwirtschaft und Ernährung“ eines der wesentlichen Schlüsselthemen ist.

Abschließend möchte ich noch eine Initiative erwähnen, die die Landesregierung nicht finanziell unterstützt, aber sehr begrüßt: den Tag des offenen Hofes. Ich möchte jeden Bürger ermuntern, sich am 17. Juni auf einem der teilnehmenden Höfe selbst ein realistisches Bild von unserer modernen Landwirtschaft zu machen. Überzeugen Sie sich davon, was die heutige Landwirtschaft täglich für uns leistet!

Anlage 54

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 57 der Abg. Anette Meyer zu Strohen und Axel Miesner (CDU)

Welche Bedeutung hat ein Energiemanagement privater und öffentlicher Gebäude zur Realisierung der Energiewende?

Um die Energiewende und die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen, sind neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien insbesondere die Steigerung der Energieeffizienz und die Energieeinsparung unerlässlich. Experten sehen große Potenziale hierfür bei der Raumheizung, der Warmwasserbereitung und der Beleuchtung privater und öffentlicher Gebäude.

Die öffentliche Hand hat mit ihren Liegenschaften einen der größten Gebäudestände in Deutschland und könnte eine Vorreiterrolle bei der Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung einnehmen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Stadt Frankfurt. Hier werden die ca. 1 000 städtisch genutzten Liegenschaften durch ein Energiemanagement hinsichtlich ihrer Strom-, Heizenergie- und Wasserkosten optimiert. Seit dem Jahr 1990 konnte so der

Stromverbrauch trotz der vor allem im Bereich der IT rasant zunehmenden technischen Ausstattung im Schnitt um 5 % gesenkt werden. Der Heizenergieverbrauch sank in dieser Zeit um 31 %, der Wasserverbrauch sogar um 55 % und die Kohlendioxidemissionen um 26 %.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist die Energiewende auch ohne eine merkliche Steigerung der Energieeffizienz realisierbar?

2. Welche Bedeutung misst die Landesregierung einem Energiemanagement, vorrangig für Liegenschaften der öffentlichen Hand, zur Erreichung der Ziele in Bezug auf die Energiewende und den Klimaschutz bei?

3. In welchem Rahmen erfolgt die Förderung von Projekten zum Energiemanagement durch das Land Niedersachsen?

Die niedersächsische Energiepolitik ist eingebettet in die europäische und bundesdeutsche Energie- und Klimapolitik. Allen gemein ist das Ziel, den Ausstoß an Treibhausgasen zu reduzieren. Für das Heizen und Kühlen von Gebäuden und die Warmwasserbereitung werden rund 40 % des Gesamtenergieverbrauchs verwandt. Dadurch werden ca. 20 % des Treibhausgasausstoßes verursacht. Dies macht deutlich, dass hier große Potenziale zur Senkung des Kohlendioxidausstoßes liegen. Durch Einsatz von erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz lassen sich diese Potenziale heben. Zugleich bietet die Steigerung der Energieeffizienz die Möglichkeit, unabhängiger von Importen insbesondere fossiler Energieträger zu werden. Zudem gilt: Je effizienter Energie eingesetzt wird, desto stärker sinkt der Druck zum Ausbau der erneuerbaren Energien.

Vor diesem Hintergrund setzt das Land schon seit Jahren zur Verbesserung der Energieeffizienz seiner Liegenschaften ein Energiemanagement ein und wird damit auch seiner Vorbildfunktion gerecht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Abgeordneten Frau Anette Meyer zu Strohen und Herrn Axel Miesner im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die landesrechtlichen Regelungen sind eingebunden in die Vorschriften der EU und des Bundes. Mit dem Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG wird darauf aufbauend ein gemeinsamer Rahmen für die Förderung der Energieeffizienz in der Europäischen Union festge

legt, um dafür zu sorgen, dass das Ziel, 20 % des Primärenergieverbrauchs bis 2020 einzusparen, erreicht wird, und um den Weg zu mehr Energieeffizienz in der Zeit danach zu bereiten.

Aber die Maßnahmen im Rahmen der Energieeffizienzrichtlinie dürfen nationale Bestrebungen zur Deregulierung, Entbürokratisierung und Vereinfachung von Verfahrensabläufen nicht konterkarieren. Die Energieeffizienzpolitik läuft sonst Gefahr, durch eine weitere Ausweitung der Instrumentenvielfalt bürokratische Belastungen ohne Mehrwert für energiepolitische Ziele zu erhöhen. Deshalb hat sich Niedersachsen auch im Rahmen des Bundesratsverfahrens dafür eingesetzt, dass eine Zielfestlegung mit hoher Flexibilität bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen möglich wird.

Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Steigerung der Energieeffizienz der entscheidende Schlüssel zum Gelingen der Energiewende ist. So eine Effizienz lässt sich nicht ohne sinnvolles Energiemanagement erreichen. Je effizienter Energie eingesetzt wird, desto weniger Energie muss erzeugt werden und desto weniger regenerative Energieerzeugungsanlagen müssen letztlich aufgebaut werden. Dies gilt für alle Bereiche von der Produktion, der Mobilität über Elektrizität bis hin zum Gebäudesektor. Zugleich ist der Landesregierung bewusst, dass sich Energieeffizienz nicht verordnen lässt. Sie setzt deshalb auf Freiwilligkeit, Information und Förderung; denn für die Landesregierung ist neben der Energieeffizienz auch die Kosteneffizienz von entscheidender Bedeutung.

Mit dem Energiesparmobil und der Kampagne „HeimSpiel für Modernisierer“ des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz wirbt das Land für den effizienten Einsatz von Energie und die energetische Sanierung von selbstgenutzten Wohngebäuden.

Die Landesregierung setzt sich zudem aktiv auf Bundesebene für eine Förderung von energetischen Sanierungen und Teilsanierungen ein.

Durch Information und bei entsprechender Förderung kann ein Beitrag zur energetischen Sanierung des Gebäudebestandes geleistet werden. Sie bietet die Chance für Arbeitsplätze im Handwerk und damit auf Wachstum und zusätzliche Steuereinnahmen in diesem Sektor. Es bietet sich die Möglichkeit, den Gebäudeenergiebedarf durch moderne Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung, der Solarthermie bzw. der Geothermie zu decken und zusätzlich die Effizienz der Anlagen durch Wärmespeicher zu steigern.

Mit der neuen Landesinitiative Energiespeicher und -systeme sowie durch Forschungsförderung will die Landesregierung gezielt den Fortschritt in diesem Bereich befördern.

Zu 2: Vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit und im Interesse nachfolgender Generationen ist der sparsame Umgang mit Energie eine Notwendigkeit für das Land. Das Energiemanagement für die Liegenschaften des Landes ist dabei ein wichtiger Baustein und ist zur Erreichung der Ziele der Energiewende und des Klimaschutzes von großer Bedeutung.

Das Energiemanagement des Staatlichen Baumanagement umfasst dabei im weitesten Sinn:

− die Minimierung des Energieverbrauchs durch bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle und an den betriebstechnischen Anlagen; die Umsetzung erfolgt u. a. im Rahmen des

- EnergieSparInvestitionsProgramms (ESIP),

- Hochschulsanierungsprogramms „Lehre 2012“,

− die Beratung der Nutzer im technischen Gebäudebetrieb, dazu gehören u. a.

- Erfassung des Energie- und Medienverbrauchs und Erstellung liegenschaftsbezogener Jahresberichte,

- Liegenschaftsbegehungen und Beratung des Betriebspersonals,

- Erstellung von Energieausweisen,

- Erstellung von Liegenschaftsenergiekonzepten,

- Beratung zur Optimierung von Energielieferverträgen z. B. zur Fernwärme,

- die gebündelte Beschaffung von Energie (Strom und Gas) durch Ausschreibungen.

Die Kommunen können wichtige Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen z. B. in der Bauleitplanung oder den Versorgungsstrukturen vorgeben. Darüber hinaus sind sie oft Anteilseigner kommunaler und regionaler Gesellschaften (Stadtwerke, Wohnungsgesell- schaften etc.) und können so in den Bereichen energetische Gebäudesanierung, energieeffiziente Versorgungskonzepte und neue Energietechnologien integrieren und Synergien nutzen. Die Kommunen können insbesondere bei der Errichtung oder Sanierung ihrer eigenen Liegenschaften vorbildlich und beispielhaft vorgehen.

In Anbetracht der angespannten kommunalen Haushaltslage würde die Investition in Energieeffizienzsysteme die Kommunen vor große Herausforderungen stellen. Allerdings könnte in solchen Systemen langfristig auch eine große Chance zu einer nachhaltigen Entlastung der jeweiligen Haushalte liegen. Es steht in der Verantwortung der kommunalen Körperschaften zu entscheiden, ob entsprechende Mittel für derartige Maßnahmen zu Verfügung stehen und ob und inwieweit solche Investitionen sinnvoll sind.

Zu 3: Niedersachsen hat seinen Förderschwerpunkt in der Energieforschung und Innovationsförderung. Die Grundlage hierfür ist das Niedersächsischen Innovationsförderprogramm, das noch eine Laufzeit bis Ende 2013 hat. Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien stehen dabei im Vordergrund. Deshalb fördert die Landesregierung Vorhaben zur Erforschung und Entwicklung neuer Technologien zur Energieerzeugung und von erneuerbaren Energien und innovative Projekte zur Energieeinsparung und Energieeffizienz. Hierzu können auch Projekte zum Energiemanagement gehören, wenn diese in Sinne der Richtlinie innovativ bzw. so in Niedersachsen noch nicht existent und somit neu sind.

Die Landesregierung unterstützt die Kommunen deshalb auch bei der energetischen Verbesserung ihres Gebäudebestandes und fördert seit 2009 im Rahmen der Richtlinie „Energieeffizienz“ die mustergültige energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Dabei werden vorrangig Projekte gefördert, bei denen die benötigte Wärmeenergie aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird und deren Maßnahmenkombination innovativ und einzigartig ist. Gleichzeitig muss die Energiebedarfsseite durch Ausschöpfung von Energieeffizienzpotenzialen, wie die Dämmung der Gebäudeaußenhülle, auf ein Minimum reduziert werden. Die Förderung konzentriert sich auf Projekte mit Leuchtturmcharakter, deren Gesamtkonzeption eine Vorbildfunktion in Bezug auf die Energieeffizienz und Ressourcenschonung ausstrahlt.

Niedersachsen beabsichtigt, die Förderung in den Bereichen Energie und Mobilität auszuweiten und in der Innovationsförderung mit klarem Bezug zur CO2-Minimierung weiterzuentwickeln. Basis können die Vorschläge der Europäischen Kommission für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 sein, die eine Ausrichtung auf die Ziele der Strategie „Europa 2020“ enthalten: Die aufgezeigten Förderschwerpunkte und die dargelegte Grundstruktur der künftigen Förderung sind dabei schon klar

erkennbar. Um die EU-Vorgaben einzuhalten und mindestens 20 % der künftigen EFRE-Mittel für das Themenfeld CO2-Reduzierung einzusetzen, bedarf es noch erheblicher Anstrengungen. Niedersachsen entwickelt daher eine Strategie, die sich an den Prinzipien Effizienz, Innovation und Kooperation ausrichtet. Im Bereich Energie betrifft dies Energiemanagement, -speicherung und Erzeugung regenerativer Energien. Mit diesem maßnahmenbezogenen Strategieansatz finden dann auch die Empfehlungen der Regierungskommission Klimaschutz Berücksichtigung, die der Landesregierung am 15. Februar 2012 übergeben wurde.