Protocol of the Session on May 10, 2012

21.09.2005 Hannover 100

11.10.2005 Walsrode 85

15.11.2005 Osnabrück 60

13.12.2005 Braunschweig 65

16.02.2006 Hildesheim 45

25.04.2006 Göttingen 140

21.02.2007 Oldenburg 70

25.04.2007 Salzgitter 60

23.05.2007 Wilhelmshaven 35

13.06.2007 Celle 80

19.09.2007 Lüneburg 50

14.11.2007 Wolfsburg 68

27.11.2007 Hannover 30

27.02.2008 Bad Harzburg 30

16.12.2008 Tostedt 50

Datum Ort Teilnehmer

27.05.2010 Lüneburg 50

03.03.2011 Celle 45

30.05.2011 Braunschweig 20

Darüber hinaus wurden in Zusammenhang mit der Ausstellung „Unsere Demokratie schützen - Verfassungsschutz gegen Extremismus“ Lehrerfortbildungen am jeweiligen Ort der Ausstellung durchgeführt. Auch die 2011 von NEIS begonnene Fortbildungsreihe für Multiplikatoren zu Extremismusthemen ist ein Fortbildungsangebot für Lehrkräfte, das in Seminaren der Politischen Bildungsstätte Helmstedt durchgeführt und mit Bundesmitteln gefördert wird.

Zu 2: Die überwiegende Zahl der Lehrerfortbildungen seit 2005 wurde zum Themenbereich Rechtsextremismus durchgeführt. Dies umfasst u. a. Erklärungen zu den ideologischen Hintergründen rechtsextremistischen Denkens, eine umfassende Darstellung rechtsextremistischer Gruppierungen und Organisationen sowie die Erläuterung der aktuellen Entwicklungen und Erscheinungsformen.

Seit 2010 sieht das Konzept der Lehrerfortbildung auch die Information über den Phänomenbereich Linksextremismus vor.

Im Zuge der Umsetzung des Handlungskonzeptes „Antiradikalisierung“ ist vorgesehen, Lehrerfortbildung auch über den Phänomenbereich Islamismus durchzuführen.

Zu 3: In allen Vortrags- und Informationsveranstaltungen sowie Präventionsprojekten, die NEIS zum Thema Rechtsextremismus durchführt, wird der Rassismus als eine Konstante im Rechtsextremismus regelmäßig thematisiert und erläutert. Eine Darstellung aktueller Erscheinungsformen und Aktivitäten rechtsextremistischer Bestrebungen ist ohne die Erläuterung der Ideologie des Rassismus nicht vorstellbar.

Zu den Präventionsmaßnahmen im Bereich des Rechtsextremismus zählen dabei u. a. die Wanderausstellung des niedersächsischen Verfassungsschutzes, Vortragsveranstaltungen und die Begleitung von Projekttagen an Schulen (z. B. im Rahmen der Kooperation mit den „Schulen ohne Rassismus - Schulen mit Courage“), die Durchführung von Planspielen und die Unterstützung von Jugendkongressen sowie die Durchführung von Multiplikatorenschulungen und Symposien zu diesem Themenbereich.

Anlage 46

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 49 des Abg. Stefan Wenzel (GRÜNE)

Aktenlieferung der Regierung McAllister zu Affäre Wulff

Im Zusammenhang mit der Affäre Wulff ist zu verschiedenen Vorgängen eine Einsicht in Akten der Landesregierung beantragt worden. Bislang läuft die Bereitstellung der Akten durch die Landesregierung zögerlich und langsam, obwohl die Niedersächsische Verfassung eine unverzügliche und vollständige Bereitstellung der Akten vorsieht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Aktenseiten haben die Staatsanwaltschaften bei der Landesregierung angefordert, wie viele Seiten wurden proaktiv von der Landesregierung an die Staatsanwaltschaften geliefert, und wie viele Seiten wurden bei ehemaligen Mitgliedern der Landesregierung beschlagnahmt?

2. Wie viele Aktenseiten umfasst der Aktenbestand der Landesregierung zu den Gegenständen der Anträge auf Akteneinsicht insgesamt, und wie viele Aktenseiten wurden bislang an den Landtag geliefert (Auflistung bitte jeweils mit Bezeichnung des Gegenstands)?

3. Wann wird die Landesregierung dem Landtag die noch fehlenden Aktenseiten zur Verfügung stellen?

Mit Ihrer Anfrage behaupten Sie, die Bereitstellung der Akten würde „zögerlich und langsam“ erfolgen. Diesen Vorwurf akzeptiert die Landesregierung nicht und weist ihn entschieden zurück. Es ist nicht hinnehmbar, dass Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einzelnen Ressorts, die innerhalb kürzester Zeit alle vorhandenen Akten zur Vorlage zusammengestellt und aufbereitet haben, den Vorwurf machen, sie würden nicht sorgfältig sowie bummelig arbeiten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Welche Ermittlungsverfahren vom Begriff der „Affäre Wulff“ erfasst sein sollen, ist unklar. Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorteilsannahme werden gegen den Beschuldigten Christian Wulff und andere bei der Staatsanwaltschaft Hannover geführt. Nach hiesiger Erkenntnis werden bei keiner weiteren niedersächsischen Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgrund identischer Verdachtslage geführt.

Ferner ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den Beschuldigten Olaf Glaeseker und andere wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. In der Öffentlichkeit wird dieses Verfahren teilweise auch als ein Bestandteil der „Affäre Wulff“ wahrgenommen.

Im Verfahren gegen Glaeseker und andere wurde die Niedersächsische Staatskanzlei mit schriftlichem Herausgabeverlangen vom 25. Januar 2012 gemäß § 95 Abs. 1 StPO gebeten, sämtliche dort oder in den Landesministerien vorhandene Dokumente, die der Sachverhaltsaufklärung in diesem Korruptionsverdachtsfall dienen könnten, der Staatsanwaltschaft Hannover vorzulegen.

Unter dem 22. Februar 2012 wurde der Niedersächsischen Staatskanzlei ein entsprechendes Herausgabeverlangen im Verfahren gegen Wulff und andere übermittelt. In der Folgezeit wurden die Anforderungen - auch im unmittelbaren Kontakt zwischen der Niedersächsischen Staatskanzlei und dem Landeskriminalamt Niedersachsen - konkretisiert.

Das Antwortverhalten der Niedersächsischen Staatskanzlei verläuft - aus Sicht der Ermittlungsbehörden - reibungslos und beanstandungsfrei. Seitens der Niedersächsischen Staatskanzlei wurde der Ermittlungsgruppe ein zentraler Ansprechpartner benannt, der die Herausgabe von Beweismitteln unterstützt.

Die umfangreichen Originalbeweismittel werden durch die Ermittlungsbehörden nicht als einzelne „Aktenseiten“, sondern jeweils als zusammenhängende Blattsammlungen/Heftungen/Akten pp. asserviert. Die exakte Seitenanzahl der sichergestellten Beweismittel hat keine kriminaltaktische Relevanz, wird nicht erfasst und kann daher auch nicht benannt werden.

Im Verfahren gegen Wulff und andere hat die Niedersächsische Staatskanzlei bisher 16 Stehordner, 66 Hängeordner, 3 Schnellhefter sowie einige Einzelschriftstücke (geschätzt ca. 12 500 Blatt) an die Ermittlungsbehörden herausgegeben.

Zu 2: Hierzu verweist die Landesregierung auf die Übersendungsschreiben an den Niedersächsischen Landtag vom 1. Februar, 14. Februar sowie 22. März 2012.

Zu 3: Die Landesregierung kann diese Anfrage nicht nachvollziehen und weist auch diesen Vorwurf aufs Schärfste zurück. Die Landesregierung geht davon aus, dass sämtliche vom Vorlagebegehren erfassten Akten sowie Aktenseiten dem

Ausschuss vorliegen bzw. derzeit zur Vorlage aufbereitet werden.

Unter Bezugnahme auf das mit Schreiben vom 26. Januar 2012 übermittelte Begehren von Mitgliedern des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen vom 25. Januar 2012 auf Akteneinsicht in die Akten der Landesregierung betreffend den „Nord-Süd-Dialog“ sind dem Ausschuss alle vorhandenen und der Landesregierung bekannten Akten zur Vorlage übermittelt worden.

Mit Schreiben vom 15. Februar 2012 wurde der Landesregierung ein weiterer Antrag auf Akteneinsicht übermittelt, der sich teilweise auf den damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff bezieht. Auch hier ist dem Landtag bereits die erste Tranche Akten vorgelegt worden. Zwei weitere Tranchen folgen. Die Aufbereitung der Akten erfolgt fortlaufend.

Zudem liegt der Landesregierung ein weiteres Aktenvorlagebegehren (welches bei äußerst weiter Auslegung in diesen Zusammenhang gehören könnte) des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vor. Auch hier wurden bereits fünf Tranchen dem Landtag vorgelegt.

Nicht vorgelegt wurden lediglich nicht vom Vorlagebegehren erfasste Akten sowie Aktenteile, die aus verschiedenen dargelegten Gründen von der Vorlage ausgenommen waren.

Anlage 47