2. Welche Personen und Organisationen waren an der Organisation der Konzerte jeweils maßgeblich beteiligt?
Auf Grundlage der Berichterstattung des Landeskriminalamtes Niedersachsen beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1 bis 3: Die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen (Drs. 16/4530, 16/3445 und 16/2325) werden im Sinne der Fragestellungen wie folgt ergänzt:
Nach Erkenntnissen der niedersächsischen Sicherheitsbehörden wurden die Veranstaltungen am 7. März 2009 in Grauen/Neuenkirchen durch die Gruppe „Snevern Jungs“ und am 23. Mai 2009 in Schmedenstedt durch die Gruppe „Honour & Pride“ organisiert.
Rechtsextremistische Musikveranstaltungen werden häufig konspirativ vorbereitet und durchgeführt. Der Verfassungsschutz kann Erkenntnisse über derartige Aktivitäten im Vorfeld nur durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gewinnen. Für den Einsatz dieser Mittel sind in § 6 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes (NVerfSchG) die Voraussetzungen und besondere Verfahrensvorschriften geregelt. Insbesondere ist nach § 6 Abs. 4 NVerfSchG in jedem Einzelfall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Zu dem im jeweiligen Fall eingesetzten nachrichtendienstlichen Mittel kann keine Auskunft gegeben werden. Es handelte sich jeweils um ein heimliches Mittel, mit dem die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde nur dann Informationen er
langen kann, wenn der Einsatz dieses Mittels und die sonstigen Umstände des Einsatzes geheim bleiben und keine Einzelheiten dazu an die Öffentlichkeit gelangen. Bei einer Veröffentlichung von Einzelheiten bestünde die Gefahr, dass das konkrete Arbeitsfeld und die Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde im Einzelfall offenbar werden, was die Informationsgewinnung in den betroffenen Beobachtungsobjekten erheblich erschweren würde. Wenn die Verfassungsschutzbehörde ihre Aufgabe, Informationen zu extremistischen Bestrebungen zu sammeln, in bestimmten Bereichen nicht mehr erfüllen kann, liegen den zuständigen Stellen keine ausreichenden Informationen vor, um geeignete Maßnahmen gegen diese Bestrebungen zu ergreifen (vgl. § 3 Abs. 2 NVerfSchG), sodass Nachteile für das Wohl des Landes zu befürchten wären.
Deshalb ist es aus Gründen der operativen Sicherheit nicht möglich, die Organisatoren dieser Veranstaltungen, soweit sie überhaupt bekannt geworden sind, zu benennen.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zu den Veranstaltern/Organisatoren im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage, die als Landtagsdrucksache veröffentlicht wird, auch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht offengelegt werden können. Es handelt sich um personenbezogene Daten Dritter aus dem privaten Bereich, deren Veröffentlichung einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen darstellen würde. Ein solcher Eingriff ist hier auch in Anbetracht der Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts nicht gerechtfertigt; ein überwiegendes Allgemeininteresse an einer Veröffentlichung der Angaben ist nicht gegeben.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 44 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 17. April 2012 überschreibt einen Artikel über die finanzielle Förderung der sogenannten Niederflurvariante auf der Stadtbahnlinie D - gemeint ist die Stadtbahnlinie 10 in der Stadt Hannover zwischen Ahlem und Aegidientorplatz - mit „Förderung für Niederflur möglich“. Demnach sei die finanzielle Förderung der Niederflurvariante nicht so kategorisch auszuschließen, wie ein warnender Brief und ein Statement von Verkehrsminister Jörg Bode (FDP) den Eindruck erweckt hätten. Das hätten Vertreter des niedersächsischen Verkehrsministeriums in einem Gespräch mit Vertretern der Region Hannover am 16. April klargestellt.
Ob klobige Hochbahnsteige mit bewährter Stadtbahntechnik oder kleinere Bahnsteige mit der Niederflurtechnik, die angeblich teurer sein soll, darum drehe sich nach Angaben der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 17. April der Streit um die künftige Ausstattung der Straßenbahnlinie 10 in Hannover. Die von Verkehrsminister Bode bislang kritisch gesehene Niederflurförderung beruhe auf Kostenerhebungen eines Gutachtens der Region Hannover. Die angeblich höheren Kosten der Niederflurbahn werden von Umweltverbänden und den Linksfraktionen in der Regionsversammlung bzw. im Stadtrat Hannover bestritten, die auch das Gutachten kritisieren.
Seit Jahren wird nach Experteneinschätzung in Hannover darüber diskutiert, wie auf der Stadtbahnlinie 10 Barrierefreiheit hergestellt werden könne. Mobilitätseingeschränkten Menschen soll damit der eigenständige Einstieg in die
Straßenbahn ermöglicht werden. Auch Fahrgäste mit Kinderwagen u. a. würden durch die Barrierefreiheit bequemer in die Stadtbahn steigen können. Als Alternative zu den bisherigen Hochbahnsteigen entstand die Idee, Niederflurbahnen auf der Linie 10 einzusetzen. Das würde bedeuten, dass lediglich kleine Hochborde von ca. 25 cm Höhe nötig wären, um Barrierefreiheit zu erreichen. Auf der Limmerstraße in Hannover beispielsweise müsste dazu an den vorhandenen Haltestellenbereichen der Fußgängerbereich bis zum Gleisbett lediglich um diese 25 cm angehoben werden.
Der Oberbürgermeister der Stadt Hannover, Stephan Weil, SPD, und Regionspräsident Heike Jagau, SPD, u. a. widersetzen sich, wie die Neue Presse vom 25. April schreibt, der von den Linksfraktionen und auch von der GrünenFraktion in der Regionsversammlung geforderten Einführung von Niederflurbahnen auf der besagten Stadtbahnlinie. Sie führen angeblich ebenfalls hohe Mehrkosten ins Feld, aber auch andere Argumente, wie eine angeblich eingeschränkte Netzflexibilität u. a.
1. In welchen Städten Norddeutschlands (Nie- dersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg- Vorpommern, Bremen und Hamburg) kommen Niederflurvarianten bei Straßenbahnen mit welchem Ergebnis zum Einsatz?
Die Landesregierung fördert im Rahmen des ÖPNV-Förderprogramms auch Vorhaben des Stadtbahnbaus. Dabei trifft die Landesregierung keine Systementscheidungen hinsichtlich einer bestimmten Technik.
Für die Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV, somit auch des Stadtbahnbaus Hannover ist die Region Hannover als Aufgabenträger im eigenen Wirkungskreis eigenverantwortlich zuständig.
Zu 1: In folgenden norddeutschen Städten kommen Straßenbahnen als Niederflurvarianten zum Einsatz: Bremen, Braunschweig, Rostock und Schwerin. Ergebnisse zum Einsatz der Niederflurvarianten bei Straßenbahnen aus den vorgenannten Städten sind der Landesregierung nicht bekannt.