Zu 2.: Dem Land Niedersachsen sind Kosten in folgender Höhe für den Vollzug der Abschiebungen entstanden:
138 357 Euro (I. Quartal 2012) für Flugbuchungen, Stornokosten und medizinische Begleitung der Abgeschobenen
Darüber hinaus sind Personal- und Sachkosten bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) für die Organisation, Vorbereitung und Durchführung der Abschiebungen entstanden.
Aufgrund der Vorbereitungen für die erstmalige Einbindung des Standortes Friedland in die Kosten-Leistungs-Rechnung der LAB NI ist dort die Erfassung der Personal- und Sachkosten für das erste Quartal 2012 noch nicht abgeschlossen. Ebenso ist dort eine Differenzierung der Kosten zwischen Abschiebungen auf dem Landweg oder dem Luftweg nicht möglich.
Zu 3: Der Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen erfolgte im ersten Quartal 2012 auf der Grundlage des geltenden Aufenthaltsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex vom 24. November 2011.
Mit Ausnahme der Rückführungen in die Republik Syrien, die bereits seit Mai 2011 ausgesetzt sind, gibt es aufgrund der vorliegenden Berichte des Auswärtigen Amtes für die Landesregierung keine Veranlassung, die Rückführungspraxis, bezogen auf andere Herkunftsländer, zu überprüfen.
In den Drs. 16/4530, 16/3445 und 16/2315 hat die Landesregierung Anfragen zu neonazistischen Skinheadkonzerten beantwortet. Daraus ergeben sich Nachfragen.