Protocol of the Session on May 10, 2012

Völkersen Z6 Wiederkehrende Prüfung der Methanol-Dosieranlage - Antrag auf Prüffristenverlängerung 17.11.10 27.01.11

Sonderbetriebsplan für die Ausbindung des Anticoritschlitten und Neumontage einer Dosieranlage auf der Lokation Völkersen Z6 08.10.10 28.10.10

2. Nachtrag zum Sonderbetriebsplan für die Verlegung und den Betrieb der Rohgasleitung DN 150 / PN 520 vom Sondenplatz Völkersen Z6 zum Sondenplatz Völkersen Z5 - Verlängerung der Prüffrist 30.09.11 12.10.11

UVP-Vorprüfung Neuverlegung der Lagerstättenwasserleitung Völkersen Z1 / Z2 zur Völkersen H1 einschließlich Stichleitung Völkersen Z5 / Z6 - Einbindung Walle 11.07.11 29.08.11

Antrag auf Verlängerung der Prüffristen der wiederkehrenden Prüfungen der Behälter der Wasseraufbereitungsanlage Völkersen H 1 27.01.10 09.02.10

Hauptbetriebsplan RWE Dea AG, Förderbetrieb Niedersachsen 10.08.10 29.11.10

Abfallbetriebsplan, Förderbetrieb Niedersachsen 12.07.10 17.08.10

Für diese Zulassungen waren keine Ausnahmen von der Schutzgebietsverordnung erforderlich, da die Betriebsplätze gemäß der vorliegenden Ausnahmegenehmigung errichtet wurden.

Aktuell plant die RWE Dea AG den Rückbau der Lagerstättenwassertransportleitung vom Betriebsplatz Völkersen zur Versenkbohrung Völkersen H1. Ein erneutes Versenken von Lagenstättenwasser im Wasserschutzgebiet Panzenberg ist nach Auskunft der RWE Dea AG nicht beabsichtigt.

Zu 2: Aufgrund der großen Anzahl an Wasserschutzgebieten in Niedersachsen können die in dem Zeitraum seit 2010 vom LBEG erteilten Genehmigungen nicht ohne manuelle Durchsicht der dort vorhandenen Akten festgestellt werden. Dies wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden, der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht leistbar ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Zu 3: Bei den Genehmigungsverfahren zur Erstellung von Tiefbohrungen und damit zusammenhängenden hydraulischen Bohrlochbehandlungen in Wasserschutzgebieten sind die Bestimmungen der

jeweiligen Schutzgebietsverordnungen grundsätzlich zu beachten. Bei der bergrechtlichen Genehmigung derartiger Tätigkeiten findet eine Beurteilung der vorgelegten Antragsunterlagen hinsichtlich der technischen und geologischen Barrieren zum Grundwasser im Untergrund und an der Oberfläche statt. Das Ergebnis dieser Beurteilung, die auch eine Stellungnahme des gewässerkundlichen Landesdienstes beinhaltet, wird dann der unteren Wasserbehörde vorgelegt, die eigenständig über eine Ausnahme von der Schutzgebietsverordnung entscheidet sowie die Notwendigkeit der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis prüft. Sofern die Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis gesehen wird, entscheidet das LBEG im Einvernehmen mit der unteren Wasserbehörde. Der Umfang und der Inhalt möglicher Auflagen sind im Einzelfall u. a. unter Berücksichtigung der technischen Planungen, der geologischen Gegebenheiten am Standort und letztendlich auch anhand der Qualität der Antragsunterlagen zu ermitteln.

Anlage 21

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 24 des Abg. Wiard Siebels (SPD)

„Wünsch dir was“ bei der Lebensmittelsicherheit in Niedersachsen?

„Dioxin - Agrarministerium gerät unter Druck“ so der Titel von BILD Hannover am 17. April 2012. Er bezieht sich auf die Belastung von Eiern eines Wirtschaftsbetriebes im Landkreis Aurich, die seit September tendenziell zugenommen hat und letztlich zur Sperrung dieses Betriebes führte. Der Staatssekretär im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML), Friedrich Otto Ripke, hatte gegenüber der BILD-Zeitung am 16. April 2012 erklärt, vom Landkreis Aurich nicht über die Vorfälle informiert worden zu sein. Allerdings war die zuständige Fachbehörde des Landes Niedersachsen, die dem Ministerium direkt untersteht, seit Herbst in die Vorfälle vor Ort eingebunden, und sämtliche Beprobungen des Landkreises wurden durch das Landesamt für Verbraucherschutz (LAVES) untersucht. So korrigierte sich denn auch der Staatssekretär tags darauf, ihm sei es lediglich um die Information über die Sperrung des Betriebes gegangen, die angeblich nicht sofort der Landesebene gemeldet worden war. Er wies aber darauf hin, dass es sich nicht um eine rechtliche Verpflichtung des Landkreises gehandelt habe, weshalb von einem Versäumnis des Landkreis Aurich nicht die Rede sein könne und kein Ansatz für Kritik am Landkreis Aurich gesehen werde (Weser-Kurier, 17. April 2012). Er merkte zwischenzeitlich an, (Weser-Kurier, 17. April 2012): „… (er) hätte gern eher von dem Fall gewusst“.

Zugleich berichtet die HAZ am 17. April 2012, der Staatssekretär wolle sich noch im Sommer mit allen Landkreisen auf ein neues Krisenmanagement bei Lebensmittelskandalen einigen. Ebenso zitiert BILD am 16. April 2012 den Staatssekretär, es gebe bald eine Task-Force für Lebensmittelsicherheit und einen Krisenstab für solche Fälle.

Ich frage die Landesregierung:

1. Die Kritik des Staatssekretärs bezieht sich auf den Sachverhalt, dass er sich wünscht, etwas gemeldet zu bekommen, was ihm vom Landkreis nicht gemeldet werden muss, in das seine eigene Fachbehörde jedoch von Beginn an involviert war und ihn nicht informiert hat. Wie schätzt die Landesregierung die Kommunikation innerhalb des LAVES und des ML angesichts des Zieles ein, einen möglichst schnellen und sicheren Verbraucherschutz gewährleisten zu können?

2. Wenn denn ein Staatssekretär und Amtschef letztlich aus seinem eigenen Geschäftsbereich heraus nicht zufriedenstellend informiert wird:

Welche Veränderungen will die Landesregierungen mit den Landkreisen herbeiführen, und welche Kompetenzen soll das LAVES erhalten, bzw. wo und wie soll eine Task-Force organisiert werden?

3. Nach welchem Konzept betreibt die Landesregierung bei Lebensmittelskandalen Ursachenforschung, wenn nicht, wie beabsichtigt sie die Lebensmittelsicherheit zukünftig zu gewährleisten?

Im September 2011 ist ML vom Landkreis Aurich über eine Dioxin/dl-PCB-Belastung in einer Legehennenhaltung informiert worden. Der Landkreis hat alle Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher (Rückruf möglicherweise belasteter Eiern, Sper- rung des Betriebs) veranlasst. Die Tötung der Tiere und ihre unschädliche Beseitigung erfolgten im Oktober 2011. Aus diesem Betrieb sind deshalb keine Eier mit Höchstmengenüberschreitung an Dioxin/dl-PCB zum Verbraucher gelangt. Es bestand kein Anlass für ML, zusätzliche Maßnahmen zu veranlassen. Das Ereignis musste als Einzelfall angesehen werden, das in der Zuständigkeit des Landkreises korrekt bearbeitet wurde.

Der Landkreis hat die gründliche Reinigung des Stalles veranlasst und die Eier der im November neu eingestallten Legehennen regelmäßig auf eine Belastung mit den Schadstoffen überprüft (No- vember 2011, Januar, März 2012). Bei einer Probenahme am 13. März 2012 zeigte sich erneut ein Anstieg der Dioxin/dl-PCB-Summenwerte jedoch noch unterhalb der Summenhöchstgrenze für die beiden Stoffklassen.

Umgehend hat der Landkreis am 5. April den Betrieb vorsorglich gesperrt und auch eine erneute Probenahme veranlasst. Über diese Sperre waren weder ML noch LAVES informiert. Die kommunalen Behörden unterrichten ML nach pflichgemäßem Ermessen oder auf Anforderung. Das Ergebnis der Probe lag am 13. April 2012 vor und wies eine Überschreitung des Summenhöchstwertes für Dioxin/dl-PCB aus.

Sofort wurde ein Rückruf für die Eier veranlasst, die zwischen dem letzten Untersuchungsergebnis ohne Höchstmengenüberschreitung und der Sperre des Betriebes noch in den Verkehr gelangt sind.

Dieser Vorgang überschnitt sich mit folgendem Geschehen:

Am 11. April 2012 wurde der Landkreis Aurich über Eigenkontrollergebnisse informiert, die Überschreitungen des Summenhöchstwertes in zwei anderen Betrieben im Landkreis auswiesen. Der Landkreis

veranlasste sofort die notwendigen Maßnahmen (Sperre, Rückruf).

ML wurde am 12. April von den Behörden in SH über den Sachverhalt informiert.

ML hat daraufhin am Freitag, 13. April 2012, mit Landkreis und LAVES die Situation erörtert und eine Ursachenermittlung veranlasst, ob neben den vom Landkreis getroffenen Maßnahmen auffällige Belastungen identifiziert werden können, die gegebenenfalls auf ein Kontaminationsproblem in der Region schließen lassen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Wunsch nach einer früheren Information über die sich abzeichnende Entwicklung der steigenden Dioxin/dl-PCB-Belastung in dem schon länger unter Beobachtung stehenden Betrieb wurde im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung geäußert. Er stellte keine Kritik an den vom Landkreis ergriffenen Maßnahmen dar. Es bestand kein Zweifel an der umsichtigen und sachgerechten Vorgehensweise des Landkreises.

Bei der Frage, ob es sich um Einzelgeschehen oder möglicherweise um ein regionales Problem handeln könnte, ist jeder einzelne Hinweis für die Ermittlung des Eintrages der Belastung von Bedeutung. Zielgenaue und frühzeitige Informationen sind immer hilfreich, um Zusammenhänge zwischen unterschiedlichen Ereignissen zu prüfen.

In der Phase des Bekanntwerdens der beiden neuen Betriebe im Landkreis mit Überschreitung von Höchstgehalten hätte es nahe gelegen, eine Verknüpfung zu dem bereits bekannten Geschehen zu treffen.

Die Maßnahmen des Landkreises haben den Verbraucherschutz vollständig gewährleistet. Insofern ist der geäußerte Wunsch nach früherer Kenntnis der Sperre des Betriebes ein Wunsch nach Optimierung der Abläufe.

Zu 2: Die in Niedersachsen angestrebten Veränderungen resultieren aus dem Dioxin-Geschehen im vergangenen Jahr und stehen in keinem Zusammenhang mit dem aktuellen Vorgang. Die konkrete Ausgestaltung der Modifizierungen wird derzeit zwischen ML, Landesamt und dem NLT diskutiert.

Zu 3: Die Ursachenforschung erfolgt nach sachlogischer Abfolge auf der Basis bereits vorliegender Daten, wissenschaftlicher Erkenntnisse und gezielter Probenahme. Dies wird in Abhängigkeit des jeweiligen Sachverhaltes in erster Linie unter Ein

bindung des LAVES, erforderlichenfalls aber auch anderer Landes- und Bundesämter bzw. -institute durchgeführt. Die Verantwortung für die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit liegt nach dem europäischen Lebensmittelrecht primär bei den Lebensmittelunternehmen.

Anlage 22

Antwort

des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz auf die Frage 25 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Generalplan Wesermarsch: Die Öffentlichkeit wird nicht über die Planungen unterrichtet, aber die Kosten sollen weiter steigen - Kann die Landesregierung ohne Transparenz Glaubwürdigkeit schaffen?

In einem Gespräch mit der Kreiszeitung Wesermarsch bestätigte Umweltminister Birkner die Position, dass der Generalplan Wesermarsch realisiert werden müsse, auch wenn der derzeit diskutierte Kostenrahmen deutlich überschritten würde. Die Zeitung berichtet am 19. April weiter, dass der mit dem Projekt beauftragte Gutachter bereits von Kosten in Höhe von 86 Millionen Euro spreche, im Gegensatz zu den bisher geschätzten Kosten von ca. 50 Millionen Euro.

Das Landeskabinett hatte im Juni 2011 einen Finanzrahmen beschlossen, nach dem der Anteil des Landes an den auf ca. 50 Millionen Euro geschätzten Gesamtkosten der Maßnahmen 37,5 Millionen Euro nicht übersteigen sollte. Entsprechende Festlegungen wurden als Verpflichtungsermächtigung im Landeshaushalt für das Jahr 2013 beschlossen.

Trotz dieser Deckelung der Kosten durch Kabinettsbeschluss sieht der Umweltminister laut Presse in steigenden Kosten keinen Grund, das Gesamtprojekt infrage zu stellen.

Während die Ergebnisse eines Gutachtens zur Machbarkeit und zum Umfang von Maßnahmen im Rahmen des Generalplans Wesermarsch bereits in internen Kreisen auch mit Vertretern der Wasser- und Bodenverbände und der Landwirtschaft erörtert werden, werden diese Informationen der Öffentlichkeit und dem Landtag bisher trotz mehrfacher Anfragen nicht zur Verfügung gestellt, obwohl die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zum überwiegenden Teil für die Umsetzung des Generalplans Wesermarsch aufkommen sollen und obwohl der Landtag die Bereitstellung von Landesmitteln beschließen muss.

Hinzu kommt, dass das Problem der Versalzung von Oberflächen- und Grundwasser und der Grabenwassersysteme als Folge von Flussvertiefungen und der damit verbundenen entsprechenden Einschränkungen von Was

serhaltung, landwirtschaftlicher Bewässerung und Beregnung nicht nur an der Weser vorkommt, sondern auch als Folge weiterer Flussvertiefungen an Ems und Elbe. Während an der Elbe im Zuge der Einvernehmenserteilung des Landes für die Fahrrinnenvertiefung für Schiffe mit einem Tiefgang von 14,50 m am 3. April dieses Jahres eine Vereinbarung zwischen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord des Bundes (Bund), der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und dem Wasserbereitstellungsverband Niederelbe abgeschlossen wurde, in der die Übernahme von Kosten für Maßnahmen, die die Versorgung der Obst- und Viehbauern mit Süßwasser sicherstellen sollen, in Höhe von ca. 20 Millionen Euro durch Bund und FHH festlegt werden, sollen an der Weser weiterhin die niedersächsischen Steuerzahler und die Bewohner der Region für die Folgen früherer Stromausbauten und der neuen bereits genehmigten Weservertiefung aufkommen.

Ich frage die Landesregierung: