2. Warum sind die im Abschlussbericht des MI „Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen - Evaluation zur Aussetzung der gerichtlichen Vorverfahren“ extra für dieses Sachgebiet aufgeführten Instrumente, insbesondere die sogenannten Zusicherungsschreiben, nicht zum Einsatz gekommen?
3. Wird die Landesregierung die Landwirte, deren Prämien im Zuge der Modulation gekürzt wurden, die aber nicht klagten, nach der Entscheidung der Verwaltungsgerichte denjenigen gleichstellen, die ihre Bescheide angefochten haben?
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Geuter (SPD) vom 15. Februar 2012 (Drs. 16/4445) „Zahlreiche Klagen von Landwirten - Welche Folgen hat der Rechtsstreit bei der Modulation auf die Finanzierung der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik?“ wurde bereits umfassend dargestellt, welche Auswirkungen diese nach Einschätzung der Landesregierung u. a. für Verwaltung und Gerichtsbarkeit haben. Insoweit wird auf diese Darstellung auch in Zusammenhang mit der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage verwiesen.
Zu 1: Möglichkeiten zum Einsatz von Instrumenten zur Abwehr eines erhöhten Klageaufkommens wurden geprüft. Da vom Ausgang des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder bzw. des Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH - C-545/11) alle Mitgliedstaaten bzw. alle Bundesländer betroffen sind, erfolgte diese Prüfung bereits im Vorfeld umfassend auf Bund-/Länderebene. Zu diesem Zweck wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein entsprechender Schriftsatz gefertigt, der eine wesentliche Grundlage für die weiteren Diskussionen innerhalb des Landes und auf Bund-/Länderebene bildete.
Zu 2: Das Instrument der Zusicherungsschreiben dient der Reduzierung des Klageaufkommens und darf nur in sehr begrenztem Umfang angewendet werden. Dabei handelt es sich um Fälle, bei denen der betroffene Bescheid z. B. objektive Datenerfassungsfehler oder vergleichbare Fehler enthält, die Sach- und Rechtslage zugunsten des Antragstellers völlig unstrittig ist und der Fehler von der Prämienbehörde aus zeitlichen Gründen in der Klagefrist nicht abgestellt werden kann.
Da die Rechtslage in Zusammenhang mit den Klageverfahren zur Modulationskürzung strittig ist bzw. die o. a. Klageverfahren nach hiesiger Einschätzung keine Aussicht auf Erfolg haben, kommt die Anwendung des Instrumentes der Zusicherungsschreiben in den vorliegenden Fällen nicht in Betracht.
Zu 3: Eine Rückerstattung von im Rahmen der Modulation einbehaltenen Kürzungsbeträgen käme nur für den aus hiesiger Sicht unwahrscheinlichen Fall in Betracht, dass der EuGH Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 ganz oder teilweise für unwirksam erklärt. Unter dieser Voraussetzung wäre eine Erstattung in allen Verfahren vorzunehmen, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind.
In allen anderen Fällen wäre nach nationalem Recht bzw. nach §§ 51 in Verbindung mit § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes im Rahmen einer Ermessensentscheidung eine Erstattung grundsätzlich möglich. Die Ermessensspielräume nach nationalem Recht werden bei der Gewährung und Rückforderung von EU-Zahlungen allerdings zum Schutz der Interessen des EU-Haushaltes durch EU-Recht und Rechtsprechung des EuGH vielfach eingeschränkt.
Gegebenenfalls wäre im Rahmen einer Ermessensentscheidung zwischen den Interessen der Betroffenen und öffentlichen Belangen sorgfältig abzuwägen, wobei Letztere wegen der damit verbundenen Haushaltsrisiken ausschlaggebend sein dürften. Würde nicht strikt nach den Vorgaben der EU verfahren, müsste davon ausgegangen werden, dass die an die hiesigen Betriebsinhaber gegebenenfalls zurückzuerstattenden Kürzungsbeträge aus Landesmitteln zu finanzieren sind.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 19 der Abg. Filiz Polat und Enno Hagenah (GRÜNE)
Erneut wurden in der Öffentlichkeit Prognosen über den Zeitplan des Lückenschluss der A 33Nord im Landkreis Osnabrück abgegeben. So wird in der NOZ am 20. März 2012 von einem Treffen des CDU-Bundestagsabgeordneten Georg Schirmbeck und des CDU-Abgeordneten Dr. Mathias Middelberg mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann, berichtet. Nach diesem Treffen erklärten die Abgeordneten gegenüber der NOZ, dass die A 33-Nord bis 2019 zu befahren sei. In einem weiteren Artikel vom 22. März 2012 titelte die NOZ „Zeitplan für A 33-Nord ,unrealistisch’“. Hier wird neben dem Leiter des Geschäftsbereichs Osnabrück der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Herrn Lüsse, auch der Kreisrat Winfried Wilkens zitiert, die eine Realisierung aufgrund des umfangreichen Planungsprozesses in diesem Jahrzehnt nicht für realistisch erachten.
Daneben bleibt angesichts der vielen anderen großen und kostenträchtigen Verkehrsprojekte der Niedersächsischen Landesregierung in Kostenträgerschaft des Bundes auch die Thematik der Finanzierbarkeit unter der Maßgabe der in Bund und Land anstehenden Schuldenbremse ein ungelöstes Problem.
1. Wie schätzt die Landesregierung den von den Bundespolitikern vorgestellten Zeitplan ein, die A 33-Nord bis 2019 fertiggestellt zu haben?
2. Ist die Landesregierung seitens des Bundesverkehrsministeriums über einen Zeitplan, wie von dem Bundestagsabgeordneten Georg Schirmbeck öffentlich erklärt, vorher oder danach informiert worden?
3. Mit welchen Kosten ist für eine Realisierung der A 33-Nord nach aktuellem Stand zu rechnen, und an welcher Stelle der Umsetzungsplanung des Bundes steht derzeit die A 33-Nord?
Die bedarfsgerechte Anbindung aller Wirtschaftsräume durch Bundesfernstraßen, der Ausbau von Schiene und Wasserstraße ist für die Entwicklung eines Flächenlandes wie Niedersachsen von höchster wirtschafts- und strukturpolitischer Bedeutung.
Mit dem Neubau der A 33 soll die Autobahnlücke nordöstlich von Osnabrück zwischen der vorhandenen A 33 und der A 1 geschlossen werden. Die Eckverbindung A 30/A1 und das untergeordnete
Straßennetz in den Ortsdurchfahrten und in der Stadt werden verkehrlich entlastet. Damit erfolgen eine wesentliche Stärkung der Verkehrsinfrastruktur im Raum Osnabrück, die Verbesserung der Erreichbarkeit sowie die Minderung von Unfallrisiken.
Die Bedeutung spiegelt sich insbesondere auch in den netzkonzeptionellen Überlegungen wider, zielgerichtet begonnene Ausbaukonzepte weiterzuführen und wichtige Achsen des Fernstraßennetzes zu komplettieren.
Der Deutsche Bundestag hat mit der Zuordnung der A 33 zwischen der A 1 bei Wallenhorst und der B 51 bei Belm in den „Vordringlichen Bedarf“ des Bedarfsplanes die gesetzliche Grundlage für die Planung geschaffen. Im Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 (IRP) für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes ist die A 33-Nord den „weiteren wichtigen Vorhaben“ zugeordnet worden. Ziel des Bundes ist es, diese Projekte nach 2015 beginnen zu können.
Zu 1: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Die Zuordnung der Realisierung der A 33-Nord in den Zeitraum nach 2015 entspricht dem derzeitigen Planungsstand der Maßnahme. Eine konkrete Disposition der Planungsschritte kann erfolgen, wenn die Linienbestimmung des Bundes vorliegt.
Zu 2: Der IRP des Bundes liegt dem Land vor. Detaillierte Hinweise des Bundes zur weiteren Planung werden mit der Linienbestimmung erwartet.
Zu 3: Gemäß der Kostenschätzung für die Linienbestimmung betragen die Gesamtkosten für die rund 9,2 km lange Vorzugsvariante rund 82 Millionen Euro.
Mitte 2009 wurde die Durchführung des Linienbestimmungsverfahrens beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beantragt. Die förmliche Bestimmung der Linie wird für die zweite Jahreshälfte 2012 erwartet. Daran anschließend wird mit der detaillierten Entwurfsplanung begonnen.
Fracking auf dem Gebiet des Landkreises Rotenburg/Wümme - Lagerstättenwasserschäden aufgrund von Permeation infolge ungeeigneter Rohrleitungen?
Auf dem Gebiet des Landkreises Rotenburg/Wümme wie auch in anderen Teilen Niedersachsens suchen gegenwärtig verschiedene Energieunternehmen nach sogenanntem unkonventionellem Erdgas. Um an dieses Erdgas zu gelangen, muss das Muttergestein durch eine Horizontalbohrung aufgebrochen werden. Danach werden große Mengen von mit Sand und Chemikalien vermischtem Wasser unter hohem Druck in das Muttergestein gepresst, bis sich darin tiefe Risse bilden. Durch die Risse kann dann Gas in ein Rohr strömen und an die Oberfläche geleitet werden. Das skizzierte Verfahren wird gemeinhin als Fracking bezeichnet.
Unlängst erreichten uns verschiedene Meldungen über erhebliche Umweltbelastungen, etwa über Verunreinigungen des Grundwassers oder giftige Stoffe, die aus dem tiefen Untergrund bei der Förderung an die Oberfläche gelangen. Die eingesetzten Chemikalien sind darüber hinaus teilweise hochgiftig und krebserregend.
Zudem gibt es Hinweise auf durch Fracking ausgelöste Erdbeben. So lag der Berichterstattung in der Rotenburger Rundschau zufolge „das Epizentrum des jüngsten Erdbebens im Februar 2012 im Gebiet des Erdgasfeldes Söhlingen, und ein Zusammenhang mit der Erdgasförderung könne nicht ausgeschlossen werden“.
Die Förderung von unkonventionellem Erdgas sollte nach Auffassung von Fachleuten nur unter strikter Einhaltung höchster Umweltstandards stattfinden. Außerdem bedürfe es eines sicheren Transportes und einer fachgerechten Entsorgung des Frack- und Lagerstättenwassers in dafür geeigneten Rohrleitungen: Es gebe auf dem Gebiet der Bohrung Bötersen Z 11 sowie in Grapenmühlen bei Visselhövede deutliche Hinweise darauf, dass BTX-Aromate (Ben- zol, Toluol, Xylol-…), für die strenge Grenzwerte gelten, ausgetreten seien und infolge einer Diffusion grundwasser- und gesundheitsgefährdende Substanzen, ähnlich dem Vorfall in Völkersen im Landkreis Verden im Februar 2012, freigesetzt würden. Ursächlich für diesen Permeation genannten Vorgang waren offensichtlich ungeeignete Rohrleitungen.
1. Sind beim Verpressen von Lagerstättenwasser in Grapenmühlen und Bötersen Rohre eingesetzt worden, die sich als ungeeignet erwiesen haben, und hat die Landesregierung seitens ExxonMobile und RWE Dea Kenntnis dar
2. Wie arbeiten Landkreise, untere Wasserbehörden, die Wasserversorgungsverbände, das LBEG und die betroffenen Gemeinden mit Blick auf eine Sanierung betroffener Bodenflächen zusammen, und wie werden Sanierungsmaßnahmen koordiniert?
3. Wie beurteilt die Landesregierung mit Blick auf ein im Berg- und Wasserrecht nicht vorgesehenes Monitoring die derzeitige Datenlage beim Verpressen von Lagerstättenwasser und dem sich anschließenden Flowback, wie werden die bei diesem Vorgang eingesetzten Stoffe mengenmäßig erfasst?
In Niedersachsen wird seit über 60 Jahren Erdgas gefördert. Eine der größten und derzeit produktivsten Förderregionen befindet sich im Raum Verden/Rotenburg mit den Feldern Völkersen (RWE Dea AG), Rotenburg/Taaken (ExxonMobil Produc- tion Deutschland GmbH (EMPG) und RWE Dea AG), Söhlingen (EMPG), Soltau/Friedrichseck (EMPG) und Walsrode (EMPG). Die Gasproduktion in diesen Feldern begann in den 1980er-Jahren und erhielt durch die Einführung der Horizontalbohrtechnik und der Durchführung von hydraulischen Bohrlochbehandlungen (Frac) in den 1990er-Jahren weitere Impulse. Bei den genannten Feldern handelt es sich um konventionelle Erdgaslagerstätten, bei denen sich das Erdgas in Sandsteinen des Rotliegenden befindet. In weiten Teilen der Lagerstätte sind diese Sandsteine sehr dicht ausgeprägt, sodass sie als Tight-Gas-Lagerstätten bezeichnet werden.
Im Zusammenhang mit der Erdgasförderung in der Förderregion Verden/Rotenburg sind vereinzelt Boden- und Grundwasserverunreinigungen aufgetreten, die jedoch nicht im Zusammenhang mit hydraulischen Bohrlochbehandlungen stehen. Bei den Stoffen, die die Verunreinigungen auslösten, handelt es sich um Stoffe, die natürlich im Erdgas und der Erdgaslagerstätte vorkommen. Die in den Erdgasfeldern Söhlingen und Völkersen festgestellten Grundwasserverunreinigungen unterliegen Sanierungsmaßnahmen und führten daher zu keiner grundlegenden Gefährdung der Schutzgüter in Natur und Landschaft.
Vor dem Hintergrund der seismischen Ereignisse in der Förderregion östlich von Bremen haben die dort tätigen Unternehmen der Erdöl- und Erdgasindustrie beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) einen Antrag auf Ausbau des dort bereits bestehenden seismischen Überwachungsnetzes eingereicht. Ziel ist es, die Überwachung derartiger Ereignisse zu