Für den Privatwald gilt, dass der überwiegende Teil der Wiederaufforstungen unter Inanspruchnahme einer Förderung für die „Umstellung auf
eine naturnahe Waldwirtschaft“ erfolgt ist. Diese Maßnahme stellte in den Folgejahren nach „Kyrill“ einen Förderschwerpunkt dar. Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Begründung von Laub- und Mischwäldern auf standörtlicher Grundlage. Aufgrund der betroffenen Standorte in Verbindungen mit den Vorgaben für die Forstförderung z. B. hinsichtlich einer standortgebundenen Baumartenwahl oder der Baumartenmischung ist davon auszugehen, dass in erheblichem Umfang Laubwälder und Laubmischwälder mit hohen Anteilen standortheimischer Baumarten (vor allem Buche und Eiche) neu begründet wurden. Die Verjüngung reiner Fichten- oder Douglasienwälder ist demgegenüber von der Förderung faktisch ausgeschlossen und kann - wenn überhaupt - nur auf kleineren Flächen weniger Waldbesitzer auf deren Kosten erfolgt sein. Die Waldbesitzer tragen dabei für ihre betriebliche Entscheidung, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft stattfindet, das volle Risiko. Bis auf wenige Ausnahmen waren die Schadensflächen im Privatwald bis 2010 wieder aufgeforstet.
Im Landeswald betrug die Schadensfläche durch „Kyrill“ knapp 4 000 ha, wobei Flächen mit einer Größe von weniger als 0,5 ha dabei nicht berücksichtigt sind. Diese kleineren Flächen sind grundsätzlich der natürlichen Wiederbewaldung überlassen worden und erfüllen damit auch wichtige ökologische Funktionen (Strukturvielfalt, Nischenfunk- tion, Biotopvernetzung).
Auf etwa der Hälfte der vom Sturm betroffenen Fläche wuchs bereits zum Zeitpunkt des Sturms unter dem Schirm der Altbäume eine neue Waldgeneration heran. Diese bestand zum großen Teil aus im Rahmen des Waldumbaus gepflanzten standortheimischen Buchen und zum Teil aus natürlicher Verjüngung z. B. von Fichte, Bergahorn oder Esche.
In dieser Ausgangslage mussten für eine Pflanzung nur rund 2 000 ha Fläche vorgesehen werden. Die Baumartenwahl erfolgte auf standörtlicher Grundlage. Gerade die Freiflächensituation bot die Möglichkeit, Lichtbaumarten, wie z. B. die heimischen Eichenarten gezielt zu verjüngen. Diese Chance wurde genutzt. Es wurden ausschließlich Mischbestände begründet. Bereits vorhandene Verjüngung wurde regelmäßig integriert. Der überwiegende Teil der künstlichen Verjüngungsmaßnahmen im Landeswald wurde in den Jahren 2008 bis 2010 ausgeführt. Darüber hinaus sind Ergänzungen und Nachbesserungen dieser nach „Kyrill“ entstandenen Kulturen bis 2012 erfolgt.
Auf den rund 2 000 ha bepflanzter Fläche finden sich die Baumarten heute in etwa folgendem Verhältnis:
Zu 3: Die Niedersächsischen Landesforsten (NLF) sind gemäß § 15 Abs. 4 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung zu einer naturnahen Bewirtschaftung verpflichtet. Das Regierungsprogramm LÖWE fasst diese gesetzliche Vorgabe in 13 für die NLF verpflichtende Grundsätze, die wiederum durch Erlass konkretisiert sind. Die NLF haben sich zudem in ihrer Satzung zur Umsetzung der Ziele und Grundsätze des Regierungsprogramms LÖWE verpflichtet. Insofern werden die LÖWE-Grundsätze von den NLF nicht nur berücksichtigt, sondern sind verbindlicher Handlungsrahmen.
In FFH-Gebieten verfolgen die NLF das Ziel, einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen bzw. der Arten zu erhalten oder wiederherzustellen. Die NLF sind zuständig für die Festlegung von Erhaltungsmaßnahmen und stellen im Einvernehmen mit der Naturschutzverwaltung für FFHGebiete grundsätzlich Erhaltungs- und Entwicklungspläne auf. Für 70 % der FFH-Gebiete im Landeswald liegen diese bereits vor.
Die NLF beachten die Vorgaben der jeweiligen Naturschutzgebietsverordnungen und erarbeiten gegebenenfalls ebenfalls mit der Naturschutzverwaltung abgestimmte Pflege- und Entwicklungspläne.
Die Landesregierung verfolgt keinen Ansatz auf „10 % Totalreservat-Wald“. Unbeschadet dessen bearbeitet die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt in Göttingen einen Forschungsauftrag (NWE 5) , der bundesweit den aktuellen Waldflächenanteil mit natürlicher Entwicklung ermitteln soll.
Seit dem 1. Januar 2012 gilt in Osnabrück die Regelung, dass nur noch Kraftfahrzeuge der Schadstoffklasse 4 die Umweltzone befahren dürfen. Wer ohne den Nachweis der grünen Plakette fährt, muss 40 Euro zahlen, außerdem wird in die Flensburger Kartei ein Punkt eingetragen. 717 Verfahren hat die Stadt Osnabrück in den beiden ersten Monaten des Jahres eingeleitet. In allen Fällen wurden ausschließlich Mitarbeiter des OS-Teams auf die „Plakettensünder“ aufmerksam.
Recherchen der Neuen Osnabrücker Zeitung ergaben, dass in der Osnabrücker Umweltzone ausschließlich geparkte Autos regelmäßig kontrolliert werden. Für den fließenden Verkehr ist die Polizei zuständig; die Polizei hat allerdings noch keinen Verstoß gegen die Plakettenpflicht festgestellt.
3. Gibt es seitens des Innenministeriums Weisungen an die Polizei, Plakettensünder nicht zu belangen?
Das vorrangige Ziel der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit besteht in der Verringerung der Zahl getöteter und schwerverletzter Unfallopfer. Vor diesem Hintergrund werden die präventiven und repressiven polizeilichen Maßnahmen aus den Ergebnissen einer dezidierten orts- und ursachenbezogenen örtlichen Unfallanalyse abgeleitet.
Im Hinblick auf die örtlichen Unfallbrennpunkte ist für Niedersachsen festzustellen, dass sich das schwere Unfallgeschehen auf den außerörtlichen Streckenbereichen der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen konzentriert. Auf diesen Straßen sind jährlich wiederkehrend ca. 70 % aller Unfalltoten im Straßenverkehr zu verzeichnen. Demgegenüber treten innerörtliche Bereiche mit einem Anteil der Verkehrstoten von ca. 20 % und Autobahnen mit einem Anteil von ca. 10 % deutlich zurück. Der Unfallursache „Geschwindigkeit“ kommt im Zusammenhang mit den schweren Landstraßenunfällen eine herausragende Bedeutung zu.
Die Konzentration der polizeilichen Ressourcen auf die Bekämpfung des schweren Unfallgeschehens dient somit der Verhinderung schwerster Verkehrsunfälle und der Abwendung der daraus resultierenden schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen und deren Angehörige.
Die für Fragen der Dienst- und Fachaufsicht über die Polizeiinspektion Osnabrück zuständige Polizeidirektion Osnabrück hat in ihrer Stellungnahme diese strategische Zielsetzung bekräftigt.
Die Polizeiinspektion Osnabrück führt sowohl präventive Maßnahmen als auch Verkehrskontrollen nach dem Prinzip eines ganzheitlichen Maßnahmenansatzes durch. Neben Aspekten der Kriminalitätsbekämpfung werden in die Kontrollen auch alle relevanten verkehrsrechtlichen Gesichtspunkte einbezogen, wie z. B. das konkrete Fahrverhalten, Aspekte der Fahrtauglichkeit des Fahrzeugführers und fahrzeugtechnische bzw. zulassungsrechtliche Gesichtspunkte. In diesem Zusammenhang prüft die Polizei selbstverständlich auch Verstöße gegen die Umweltplakettenpflicht und ahndet sie im Feststellungsfalle.
Die Polizeidirektion Osnabrück weist im Übrigen darauf hin, dass die örtliche Polizeiinspektion anlässlich der im Jahre 2010 vollzogenen Einrichtung der Umweltzone im Stadtgebiet Osnabrück gemeinsam mit der Stadtverwaltung stationäre Verkehrskontrollen durchgeführt hat, um die Verkehrsteilnehmer über die geänderte Rechtslage und die daraus resultierenden Rechtsfolgen aufzuklären. Bei diesen arbeitsteilig durchgeführten Aktionen lag der Schwerpunkt bei der Aufklärung. Auf Ahndungsmaßnahmen ist in der Einführungsphase verzichtet worden.
Seit der Beschränkung der Umweltzone auf die „Grüne Plakette“ ab 2012 sind durch die Polizei im Rahmen von Kontrollen des fließenden Verkehrs keine entsprechenden Verkehrsverstöße festgestellt bzw. angezeigt worden. Für die zweite Jahreshälfte 2012 sind erneute gemeinsame Kontrollaktionen vorgesehen.
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs - einschließlich der Umweltplakette - erfolgt in Absprache mit der Stadt bzw. dem Landkreis Osnabrück durch die Behörden der Stadt bzw. des Landkreises. Dass diese Absprache nicht nur einen optimierten Ressourceneinsatz aller beteiligten Behörden ermöglicht, sondern auch Überwachungsdefizite wirksam vermeidet, belegen die Ahndungszahlen der kommunalen Ordnungsdienste bei ihren
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 18 der Abg. Johanne Modder und Renate Geuter (SPD)
Bleiben sinnvolle Instrumente zur Bewältigung der zahlreichen Klagen von Landwirten gegen die Kürzung der EU-Prämie für landwirtschaftliche Betriebe ungenutzt?
Die Kürzung der EU-Prämie für landwirtschaftliche Betriebe und die daraus resultierende Klagewelle waren bereits mehrfach Thema in der öffentlichen Berichterstattung. Durch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens haben die betroffenen Landwirte sich unmittelbar auf dem Klagewege gegen diese Kürzungen gewehrt.
Auf die Kleine Anfrage von Renate Geuter vom 15. Februar 2012 in der Drs. 16/4445 „Zahlreiche Klagen von Landwirten - Welche Folgen hat der Rechtsstreit bei der Modulation auf die Finanzierung der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik?“ antwortete die Landesregierung, dass bei den niedersächsischen Verwaltungsgerichten im Februar 2012 rund 8 900 Verfahren wegen der Kürzung der Betriebsprämie anhängig seien. Von der damit verbundenen Mehrbelastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit sei allerdings überwiegend die mittlere Beschäftigungsebene betroffen. Die Richterinnen und Richter könnten laut Landesregierung davon profitieren, dass die Streitgegenstände im Wesentlichen gleich gelagert seien. Weiter führt die Landesregierung aus, dass in den nächsten Monaten die Klagezahlen nicht weiter ansteigen würden, da die bisher nicht angefochtenen Bescheide der Landwirtschaftskammer bereits bestandskräftig seien oder demnächst bestandskräftig würden. Eventuell erforderliche Personalverstärkungen seien durch vorübergehende Abordnungen aus anderen Gerichtsbarkeiten denkbar und auch kurzfristig möglich, sodass der Haushaltsgesetzgeber nicht gefordert sei.
2. Warum sind die im Abschlussbericht des MI „Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen - Evaluation zur Aussetzung der gerichtlichen Vorverfahren“ extra für dieses Sachgebiet aufgeführten Instrumente, insbesondere die sogenannten Zusicherungsschreiben, nicht zum Einsatz gekommen?