Was bringen die regionalen Einstellungen für das Polizeistudium den Polizeibehörden, und werden die Nachwuchskräfte über den späteren Verwendungsort getäuscht?
Seit mehreren Jahren stellen einige Polizeibehörden innerhalb des Landes Niedersachsen ihren Nachwuchs direkt ein, so u. a. auch die Polizeidirektion Braunschweig.
Hierdurch wird der Behörde einerseits Planungssicherheit gegeben, andererseits wird auch den jungen einzustellenden Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärtern die Möglichkeit suggeriert, sich nach bestandener Laufbahnprüfung auf eine Verwendung in einem
In den vergangenen Jahren ist es bereits diverse Male vorgekommen, dass von der Polizeidirektion Braunschweig direkt eingestellte Beamtinnen und Beamte nach der Laufbahnprüfung aufgrund mangelnder Kapazitäten nicht in der Bereitschaftspolizei am Standort Braunschweig verwendet werden konnten, sondern gegen ihren Willen an die Standorte Hannover und Lüneburg versetzt wurden.
Diese Praxis wird von den Betroffenen als sehr unbefriedigend und sozial unverträglich bezeichnet, da den jungen Beamtinnen und Beamten, anders als zu Beginn des Studiums suggeriert, ihre Lebensplanung durch die Versetzung wider Willen teils erheblich erschwert wird.
Zum 1. Oktober 2012 wird eine besonders hohe Anzahl von der PD Braunschweig eingestellter Anwärterinnen und Anwärter ihr Studium an der Polizeiakademie beenden. Da diese Zahl an Absolventinnen und Absolventen die Kapazität der Bereitschaftspolizei in Braunschweig voraussichtlich deutlich übersteigen wird, ist erneut mit Zwangsversetzungen an andere Standorte zu rechnen, trotz der regionalen Einstellung.
Da aber auch die Dienststellen innerhalb der PD Braunschweig insgesamt nicht über ausreichend freie Planstellen verfügen, um Personal aus der Bereitschaftspolizei zu übernehmen, wird befürchtet, dass regional für die PD Braunschweig eingestellte Nachwuchskräfte zukünftig nicht nur für ein oder zwei Jahre an einen anderen Standort der Bereitschaftspolizei versetzt werden, sondern auch in andere Polizeidirektionen.
1. Ist es zum 1. Oktober 2012 geplant, Absolventinnen und Absolventen der Polizeiakademie, die regional durch die PD Braunschweig eingestellt wurden, in andere Behörden zu versetzen? Wenn ja, in welcher Anzahl?
2. Wie wird die grundsätzliche Problematik des Versetzens von regional eingestellten Nachwuchskräften an andere als die vorgesehenen Standorte bewertet, und in welchen Polizeibehörden wird dies ebenfalls in welchem Umfang Praxis sein?
3. Stimmt die Landesregierung mit der Aussage überein, dass die Studentinnen und Studenten durch die Zusage einer regionalen Einstellung darüber hinweggetäuscht werden, dass sie nach Beendigung des Studiums an andere als den laut Regionaleinstellung vorgesehenen Standorten der Bereitschaftspolizei versetzt werden können?
Mit dem Prinzip der regionalisierten Einstellung verfolgt die Polizei Niedersachsen seit dem Einstellungstermin 1. Oktober 2006 erfolgreich das Ziel, Nachwuchs dort zu gewinnen, wo er nach Abschluss des Studiums und einer Verwendung in
der Bereitschaftspolizei im polizeilichen Einzeldienst auf Dauer gebraucht wird. Dies führt nicht nur zu einer frühzeitigen Bindung der Studierenden an ihre zukünftige Behörde. Darüber hinaus stellt es hinsichtlich Planbarkeit und Verlässlichkeit sowohl für die zukünftigen Beamtinnen und Beamten als auch für den Dienstherrn einen großen Gewinn dar. Die Minimierung von örtlichen Verwendungen gegen den Willen der Nachwuchskräfte und der Abbau ursprünglich umfangreicher, behördenübergreifender Versetzungslisten bilden weitere Vorteile dieses Verfahrens. Mit Blick auf den demografischen Wandel trägt die regionalisierte Einstellung so mittelbar auch dazu bei, homogene Entwicklungen der Alterstrukturen in allen Polizeibehörden des Landes zu unterstützen.
Insofern kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass regionalisiert eingestellte Bewerberinnen und Bewerber bei der Versetzung in eine Polizeidirektion (PD) des polizeilichen Einzeldienstes im Bereich der Polizeidirektion Verwendung finden, für die sie eingestellt wurden. Entscheidend ist hierbei genau dieser Zeitpunkt, d. h. die Versetzung in eine Polizeidirektion des polizeilichen Einzeldienstes. Bewusst ausgenommen sind die Zeiten des Studiums sowie einer sich im Regelfall daran anschießenden Verwendung in der Bereitschaftspolizei. Bezüglich des Studiums resultiert dies bereits aus der Standortfrage, da ein Studium z. B. im Bereich der PD Braunschweig nicht angeboten wird. Bezogen auf eine Anschlussverwendung in der Bereitschaftspolizei, muss dies deshalb so sein, weil dienstliche Erfordernisse zu berücksichtigen sind und weil, auch vor dem Hintergrund sehr unterschiedlicher Einstellungskontingente der Polizeibehörden, eine solche Verwendung rein bedarfsorientiert und auch aus Gründen der an den Standorten gegebenen Kapazitäten gar nicht möglich ist.
Folgerichtig wird bereits auf der Internetseite www.polizei-studium.de der Polizeiakademie Niedersachsen unter der Rubrik „Bewerbung“ ganz ausdrücklich auf diesen Umstand hingewiesen. Dort heißt es:
„Die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst erfolgt in Niedersachsen ‚regionalisiert’. Obwohl Sie sich bei einer Zentralen Stelle, der Polizeiakademie, um einen Studienplatz bewerben, werden Sie mit Blick auf Ihren späteren Dienstort eingestellt. Für Sie bedeutet das sowohl, dass Sie bereits bei Ihrer Bewerbung angeben müs
sen, in welchem Bereich Niedersachsens Sie später Dienst versehen möchten, als auch, dass Sie nach Abschluss des Studiums und einer Einsatzzeit in der Bereitschaftspolizei“
Dieser Umstand wird auch im weiteren Einstellungsverfahren thematisiert. Insofern kann im Zusammenhang mit den Anschlussverwendungen an den jeweiligen Standorten der Bereitschaftspolizei nicht von „Zwangsversetzungen“ entgegen der regionalisierten Einstellung gesprochen werden. Darüber hinaus ist von Belang, dass die Zentrale Polizeidirektion Beamtinnen und Beamten der Bereitschaftspolizei, die zunächst nicht an den Bereitschaftspolizeistandorten ihrer Zielbehörden Verwendung finden konnten, - soweit möglich - zum nächst anstehenden Versetzungstermin eine behördeninterne Umsetzung anbietet, sodass sich auch unter zeitlichen Aspekten die Verwendungen an „fremden“ Standorten der ZPD auf ein dienstlich notwendiges Minimum begrenzen.
Die Vorbereitung und erfolgreiche Durchführung des jährlich zum 1. Oktober eines Jahres wiederkehrenden Termins der landesweiten Personalverteilung ist ein hochkomplexes, in sich verzahntes und aufwändiges System von behördenübergreifenden, landesweiten Abhängigkeiten, das es zu planen und umsetzbar zu gestalten gilt. Ziel dieses Systems ist nicht nur, die rein numerisch gerechte Personalausstattung der Polizeibehörden im Quervergleich sicherzustellen. Ebenso ist es das Ziel, den vielfältigen Interessen der Beschäftigten im höchstmöglichen Maße Rechnung zu tragen. Veränderungen gegen den Willen der Nachwuchskräfte sollen minimiert und bestenfalls ganz ausgeschlossen werden. Rein zahlenmäßig geht es um mehr als 1 000 Personalveränderungen, die zu ein und demselben Termin durchzuführen sind. Hierbei geht es nicht nur darum, pensionsbedingte Abgänge in den Behörden auszugleichen. Darüber hinaus sind auch Veränderungswünsche innerhalb der Behörden, langjährig bestehende und behördenübergreifende Versetzungswünsche sowie besondere Schwerpunktsetzungen in Einklang auch mit möglichen Versetzungsabgängen aus der Zentralen Polizeidirektion (Bereitschaftspolizei) und den Absolventinnen und Absolventen der Polizeiakademie Niedersachsen zu bringen. Hierbei
Der jährliche Planungsprozess beginnt jeweils am Anfang des zweiten Quartals und mündet in erste konkrete Besprechungsergebnisse im Rahmen einer landesweiten „Personalplaner-Besprechung“ des Ministeriums für Inneres und Sport mit den Polizeibehörden gegen Mitte eines jeden Jahres. Diese Besprechung bildet den eigentlichen Auftakt der personenbezogenen Personalverteilung eines jeden Jahres, die sich im Folgenden auf Ebene der Polizeibehörden weiter konkretisiert. Daher kann zu Einzelheiten der Personalverteilung zum 1. Oktober des laufenden Jahres zum heutigen Zeitpunkt keine Auskunft erteilt werden.
Zu 1: Zum 1. Oktober 2012 stehen - die erfolgreiche Beendigung des Studiums vorausgesetzt - 97 regionalisiert für die PD Braunschweig eingestellte Polizeibeamtinnen und -beamte zur Versetzung aus der Polizeiakademie heran. Diese werden anteilig entweder unmittelbar in der PD Braunschweig oder in der Zentralen Polizeidirektion (Be- reitschaftspolizei) Verwendung finden. In welchem Verhältnis dies der Fall sein wird bzw. in welchen Größenordnungen die verschiedenen Standorte der Bereitschaftspolizei Berücksichtigung finden, kann zum heutigen Zeitpunkt aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen noch nicht näher konkretisiert werden. Eine Versetzung in andere als die genannten Behörden ist nicht beabsichtigt.
Zur Vermittlung eines Bildes wird im Folgenden die Versetzungssituation zu den Terminen der Vorjahre (1. Oktober 2010, 1. Oktober.2011) dargestellt:
Zum 1. Oktober 2010 wurden 63 für die PD Braunschweig regionalisiert eingestellte Polizeibeamtinnen und -beamte aus der Polizeiakademie versetzt. Es erfolgten 61 Versetzungen in die Bereitschaftspolizei. Davon konnten 46 Versetzungen bereits zu diesem Zeitpunkt an den Standort Braunschweig erfolgen, 13 Versetzungen erfolgten an andere Standorte der Bereitschaftspolizei, wie z. B. Hannover oder Lüneburg. Zwei weitere Versetzungen erfolgten auf persönlichen Wunsch der Betroffenen in die PD Lüneburg bzw. PD Osnabrück.
Zum 1. Oktober 2011 wurden 45 für die PD Braunschweig regionalisiert eingestellte Polizeibeamtinnen und -beamte aus der Polizeiakademie versetzt. Es erfolgten 11 direkte Versetzungen in die
PD Braunschweig sowie 34 weitere Versetzungen in die Bereitschaftspolizei, davon 16 bereits zu diesem Zeitpunkt an den Standort Braunschweig.
Versetzungen von regionalisiert für die PD Braunschweig eingestellten Beamtinnen und Beamten aus der Bereitschaftspolizei heraus sind in den genannten Jahren ebenfalls ausschließlich in die PD Braunschweig erfolgt. Davon ausgenommen sind Wechsel in andere Behörden, die auf Wunsch der Betroffenen wegen persönlicher bzw. privater Beweggründe oder aber aus Gründen der dienstlichen Weiterentwicklung angestrebt wurden oder werden.
Zu 2: Das bereits zu Frage 1 dargelegte Prinzip findet auch für regionalisiert eingestellte Bewerberinnen und Bewerber anderer Polizeibehörden Anwendung, d. h. es kommt auch hier entweder unmittelbar zu einer Versetzung in die Zielbehörden oder aber zu einer vorherigen temporären Verwendung an den Standorten der Bereitschaftspolizei. Davon ausgenommen sind wiederum Wechsel in andere Behörden, die auf Wunsch der Betroffenen wegen persönlich-privater Beweggründe oder aber aus Gründen der dienstlichen Weiterentwicklung (in der Regel dann aus der Be- reitschaftspolizei heraus) begehrt wurden oder werden.
des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz auf die Frage 8 des Abg. Jan-Christoph Oetjen (FDP)
Phosphor ist ein nicht ersetzbarer endlicher Rohstoff, dessen leicht erreichbare Ressourcen in absehbarer Zeit erschöpft sein werden. Die Importabhängigkeit bei Phosphor beträgt in Deutschland 100 %. Am Klärwerk des badenwürttembergischen Offenburg-Griesheim ist eine technische Pilotanlage zur Phosphorrückgewinnung in Betrieb gegangen. Es soll zunächst für zwei Jahre und auf der Grundlage eines vom Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft der Universität Stuttgart entwickelten Verfahrens 70 % des Phosphors aus dem Klärschlamm zurückgewonnen werden. Täglich werden so 50 kg Magnesiumammoniumphosphat (MAP) bei einer Kläranlagengröße von 5 000 bis 10 000 Ein
2. Wie beurteilt die Landesregierung das Potenzial einer solchen Pilotanlage zur Phosphorrückgewinnung, und wäre eine vergleichbare Anlage in Niedersachsen denkbar und sinnvoll?
3. Wo liegen die Potenziale und Grenzen eines phosphorreduzierten Klärschlammes, könnte dieser weiterhin problemlos als Dünger Anwendung finden, oder würde dieser bevorzugt der thermischen Verwertung zugeführt werden?
Die Elimination von Phosphor aus Abwasser und Klärschlamm ist in seiner Eigenschaft als Nährstoff begründet, um die Gefahr der Eutrophierung unserer Gewässer durch eine erhöhte Phosphorzufuhr zu verringern. Deshalb ist die Phosphoreliminierung für Kläranlagen mit mehr als 10 000 Einwohnern Stand der Technik und entspricht somit sowohl den Anforderungen der europäischen Richtlinie über die Behandlung kommunalen Abwassers als auch der Abwasserverordnung des Bundes und begrenzt den Phosphoreintrag, der über das gereinigte Abwasser in die Gewässer gelangen darf. Gleichzeitig muss aber gesehen werden, dass Phosphor als Ausgangsstoff für Düngemittel in der Landwirtschaft eingesetzt werden kann.
Angesichts weltweit begrenzter Rohphosphatreserven kommt der Rückgewinnung von Phosphor aus dem Abwasser und dem Klärschlamm im Sinne einer nachhaltigen Ressourcennutzung eine zunehmende Bedeutung zu.
Zu 1: Deutschland ist zur Deckung seines Bedarfs an mineralischen Phosphor vollkommen vom Import von Phosphorerz bzw. dem daraus hergestellten Mineraldünger abhängig.
Die Bedeutung der Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm wird zukünftig wachsen. Phosphor ist ein Pflanzennährstoff, dem eine Schlüsselrolle bei Wachstumsprozessen zukommt. Phosphor ist darüber hinaus für die landwirtschaftliche Produktion nicht ersetzbar.
Die geschätzte Reichweite der kontinentalen, erschlossenen Phosphorvorkommen beträgt bei der derzeitigen jährlichen Abbaumenge von weltweit 167 Millionen t ca. 90 Jahre.