Protocol of the Session on May 10, 2012

mehr. Dennoch bin ich der Meinung: Das muss es uns am Ende allen wert sein.

Die Stärke von Wirtschaftsregionen wird maßgeblich von ihrer Lage zu großen Verkehrsadern beeinflusst. Deshalb ist die Anbindung aller Wirtschaftsräume durch verkehrsgerechte Bundesfernstraßen - insbesondere der Bundesautobahnen - in Niedersachsen dringend geboten.

Entsprechend ihrer Bedeutung ist die A 39 im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen dem „Vordringlichen Bedarf“ zugeordnet und dort als „laufendes und fest disponiertes Vorhaben“ eingestellt. Damit hat der Deutsche Bundestag für die Maßnahme die prioritäre Dringlichkeit festgelegt, und er hat den gesetzlichen Auftrag zur Planung erteilt. In seinen Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur für den Zeitraum 2011 bis 2015 hat der Bund den Planungsabschnitt von Wolfsburg bis Ehra als „prioritäres Vorhaben“ aufgenommen. Die anderen Abschnitte sind dort als „weitere wichtige Vorhaben“ eingestuft.

Es ergibt sich eine gewaltige Herausforderung für die Verkehrspolitik angesichts der Verkehrsprognosen bis zum Jahr 2025. Die Gutachter gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2025 der Personenverkehr um 16 % und der Güterverkehr um 79 % zunehmen werden. Die Experten sind sich einig, dass dabei der größte Anteil des Güterverkehrsanstieges auf der Straße stattfinden wird.

Deshalb ist ebenso wie für den Neubau der A 39 auch der Bedarf für den sechsstreifigen Ausbau der A 7 zwischen dem Autobahndreieck Walsrode und der Anschlussstelle Walsrode gegeben. Dieses Projekt ist im Bedarfsplan dem „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ zugeordnet worden. Die Maßnahme ist im IRP als „weiteres wichtige Vorhaben“ ausgewiesen. Beide Maßnahmen tragen entscheidend zur Verbesserung des Bundesstraßennetzes bei.

ich möchte nun im Einzelnen auf die Fragen zur Kostenentwicklung bei der A 39 eingehen.

Zu 1: Nach dem Grundgesetz planen, bauen und unterhalten die Länder die Bundesfernstraßen im Rahmen der Auftragverwaltung des Bundes. Die im Zusammenhang mit dem Bundesverkehrswegeplan stehende Methodik und Durchführung der Nutzen-Kosten-Untersuchung ist jedoch ausschließlich der Bundesregierung zugeordnet.

Im Linienbestimmungsverfahren (2008) zur A 39 hat der Bund das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)

der A 39 mit einer Höhe von 2,78 und Kosten von rund 608 Millionen Euro neu ermittelt.

Aus der Bedarfsplanüberprüfung des Bundes aus dem Jahr 2010 ist bekannt, dass neben den gestiegenen Baukosten die Nutzen stiftenden Werte ebenfalls um bis zu 20 % gestiegen sind. Bund und Land gehen deshalb davon aus, dass sich bei der jetzt dargelegten Kostenentwicklung ein NKV ergibt, das die Bauwürdigkeit der A 39 deutlich belegt. Eine aktuelle Neuberechnung des NKV durch den Bund scheint insoweit nicht erforderlich.

Zu 2: Hier ist ebenfalls die in der Antwort zu Frage 1 genannte Zuständigkeitsverteilung gegeben. Bekannt ist jedoch, dass der Bund bei der Projektbewertung im Zusammenhang mit der Bedarfsplanaufstellung alle Maßnahmen, bei denen sich gegenseitige Beeinflussungen ergeben, im Rahmen einer sogenannten Interdependenzberechnung gemeinsam überprüft. Dadurch sind eventuelle Abhängigkeiten bereits in den Nutzen-KostenVerhältnissen enthalten.

Zu 3: Als Straßenbaulastträger ist der Bund für die Finanzierung der Maßnahme zuständig. Der Neubau der A 39 ist im Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 (IRP) enthalten. Dies ist ein deutliches Signal des Bundes, mit der Finanzierung des Baus der A 39 nach Vorliegen baureifer Planfeststellungsbeschlüsse noch innerhalb der Laufzeit des IRP zu beginnen.

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 6 des Abg. Axel Miesner (CDU)

Zukunftsthema Elektromobilität

Der Elektromobilität kommt im Hinblick auf ihre Umweltbilanz nach Ansicht von Experten künftig eine bedeutende Rolle zu. Elektromobilität kann im Alltag vielseitig eingesetzt werden, beispielsweise durch Elektroautos, Hybridbusse oder Fahrräder, die mit elektrischem Hilfsantrieb arbeiten. Die Bundesregierung plant, dass bis zum Jahr 2020 rund 1 Million Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen fahren sollen. Ein Beispiel für eine bereits bestehende Förderung des Bereichs Elektromobilität in Niedersachsen ist die Modellregion Bremen/Oldenburg.

Die Entscheidung der Bundesregierung vom März 2012, die Metropolregion HannoverBraunschweig-Göttingen-Wolfsburg im Rahmen des Nationalen Schaufensters Elektromobilität für eine Förderung vorzusehen, weist auf die

Bedeutung des Themas Elektromobilität für die Zukunft Niedersachsens hin.

Mit dem Zuschlag verbindet sich die Hoffnung auf eine große Chance für den Standort Niedersachsen. Dabei sollen die Stärken der niedersächsischen Industrie über die Landesgrenzen hinaus deutlich gemacht werden und die Vernetzung der verschiedenen Akteure im Bereich der Elektromobilität weiter gefördert werden.

Auch auf der diesjährigen Hannover-Messe spielt das Thema erneuerbare Energien und Elektromobilität eine besondere Rolle. Dieser Bereich nimmt inzwischen fast genauso viel Raum ein wie der ursprüngliche Kernbereich der Hannover-Messe, nämlich Industrial Automation.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche bedeutsamen Projekte hat die Landesregierung seit 2003 im Bereich Elektromobilität gefördert?

2. Welche Regionen Niedersachsens haben davon profitiert?

3. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Förderung der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg als Nationales Schaufenster Elektromobilität zu?

Wirtschaft und Politik stehen vor dem Hintergrund anspruchsvoller Klimaschutzziele sowie dem Ziel, die Belastungen für Verbraucher und Unternehmen durch hohe Kraftstoffpreise zu reduzieren, vor der Herausforderung, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen weiter zu verringern. Darüber hinaus gilt es, eine Mobilität sicherzustellen, die ökologisch vertretbar, aber zugleich leistbar für alle Bevölkerungsschichten ist.

Die Bundesregierung hat sich seit 2007 daher nachhaltig zur Elektromobilität aufgestellt und fördert insbesondere Forschungs- und Innovationsvorhaben sowie Pilotvorhaben entsprechend dem Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität und dem Regierungsprogramm Elektromobilität.

Niedersachsen verfolgt ebenso wie die Bundesregierung und die EU bei der Förderung alternativer elektrischer Antriebe einen technologieoffenen Ansatz. Das Land stellt sich nicht nur zur batterieelektrischen Mobilität, sondern seit 2004 auch schon zur Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie auf. In der Vergangenheit lag der Schwerpunkt im Bereich der Innovations- und Forschungsförderung von Speichersystemen und der Energieinfrastruktur. Seit 2004 wurden in diesem Bereich 17 Brennstoffzellenvorhaben aus Niedersachsen mit insgesamt 8,7 Millionen Euro (davon 7,8 Millio- nen Euro Landesmittel) und seit 2009 Batterie

technologievorhaben mit 0,85 Millionen Euro (da- von 0,42 Millionen Euro Landesmittel) vom Land Niedersachsen gefördert. Sowohl die Brennstoffzellen- als auch die Batterieelektromobilität sind wichtige Bausteine für eine nachhaltige Mobilität in der Zukunft.

Neben dem Antrieb und Batterie sind Innovationen im Bereich IKT, Leichtbau, neue Materialien, Energie- und Thermomanagement, erneuerbare Energien sowie (Leistungs-)Elektronik notwendig. Produktions- und Fertigungstechnologien müssen ebenfalls angepasst und optimiert und neue Zuliefererketten entwickeln werden. Vor diesem Hintergrund begünstigen viele Entwicklungen und Vorhaben die Einführung der Elektromobilität, ohne dass diese direkt der Querschnittstechnologie Elektromobilität zugeordnet werden. Dieses betrifft z. B. die Entwicklung neuer und leichter Materialien für den Fahrzeugbau, ebenso wie Innovationen bei intelligenten Mobilitäts- und Abrechnungssystemen.

In Niedersachsen wurden insgesamt hervorragende Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation geschaffen, was sich auch an der Vielzahl an Projekten zeigt, die mit Bundes- oder EU-Förderung oder sogar eigenfinanziert in Niedersachsen seit 2003 durchgeführt wurden und werden. Allein der Anteil Bundesfördermittel liegt bei Forschungs- und Innovationsvorhaben bei über 12 Millionen Euro seit dem Jahr 2009. Projektregionen sind dabei die Metropolregion HannoverBraunschweig-Göttingen-Wolfsburg und die Metropolregion Bremen-Oldenburg.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung leistet ihren Beitrag zur Einführung dieser alternativen Antriebstechnologien. Eine der erfolgreichsten Initiativen des Landes Niedersachsen ist die Landesinitiative für Brennstoffzellen-, Batterietechnologie und Elektromobilität. Es gibt bereits vielfältige Projekte in Niedersachsen, die sich mit den technologischen und infrastrukturellen Herausforderungen der Elektromobilität befassen. Besonders hervorzuheben sind folgende Vorhaben, die sich mit der Thematik Elektromobilität beschäftigen:

- der Forschungsbau „Niedersächsisches Zentrum für Fahrzeugtechnik“ (NFF) in Braunschweig (2012 bis 2013) mit einer Landesförderung in Höhe von 25,95 Millionen Euro,

- der Forschungsbau „Campus Forschungsflughafen“ in Braunschweig (2011 bis 2013) mit einer Landesförderung in Höhe von 12,9 Millionen Euro,

- die Fraunhofer-Projektgruppe „Komponenten- und Systementwicklung von elektrischen Energiespeichern in Oldenburg (2010 bis 2014) mit einer Landesförderung in Höhe von 6 Millionen Euro,

- das Graduiertenkolleg „Energiespeicherung und Elektromobilität“ (GEENI) (2012 bis 2015) mit einer Landesförderung in Höhe 4,0 Millionen Euro,

- seit 2004 die Landesinitiative Brennstoffzelle, die 2009 ergänzend mit Batterietechnologie und seit 2010 ergänzend mit Elektromobilität fortgeführt wurde; die Landesförderung für die Geschäftsstelle betrug von 2004 bis 2012 insgesamt 2 Millionen Euro,

- das „Laboratorium für Batteriefertigung“ an der TU Braunschweig mit einer EFRE-Förderung in Höhe von 2 Millionen Euro,

- das „Batterietestzentrum“ an der TU Clausthal, mit einer EFRE-Förderung in Höhe von 1 Millionen Euro,

- das Forschungsprojekt „Schnellladung von Elektrofahrzeugen“ an der TU Clausthal mit einer EFRE-Förderung in Höhe von 0,5 Millionen Euro,

- das Innovationsprojekt „Kontinuierliche Kalzinierung neuer Aktivmaterialien für LithiumIonenbatterien“ der Firma H.C. Starck aus Goslar (seit 2011) mit einer Landesförderung in Höhe 0,5 Millionen Euro,

- die Kofinanzierung der Projektleitstelle der Modellregion Elektromobilität Bremen-Oldenburg von 2010 bis 2011 mit 90 000 Euro; von der Projektförderung des Bundes im Rahmen der Modellregion entfiel ein Förderanteil von 2,1 Millionen Euro direkt auf die niedersächsischen Partner EWE AG, Offis und H2O-Mobile.

Zu 2: Der Schwerpunkt der niedersächsischen Förderaktivitäten zur Elektromobilität konzentriert sich überwiegend im Raum Hannover, Braunschweig, Oldenburg sowie dem Harz.

Zu 3: Das Land Niedersachsen sieht in der erfolgreichen Bewerbung der Metropolregion die Chance, die Schlüsselkompetenzen Niedersachsens in den Bereichen Mobilität und Energie weiter auszu

bauen. Das Land ist überzeugt, dass die Metropolregion einen ganz entscheidenden Beitrag dazu leisten kann, Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität zu machen. Für die Metropolregion bedeutet die massentaugliche Einführung von Elektromobilität nicht nur den Umstieg von einer Antriebsart auf eine andere. Die Metropolregion nimmt vielmehr die gesamte Wertschöpfungskette in den Blick, angefangen von der Rohstoffbeschaffung über eine Neuorientierung der industriellen Produktion bis hin zu neuen Geschäftsmodellen der Mobilitätsanbieter.

Im Schaufensterzeitraum von 2012 bis 2015 hat die Metropolregion nun die Möglichkeit, zukunftsweisende Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 130 Millionen Euro umzusetzen und zu zeigen, welche Potenziale in der Elektromobilität stecken. Das Schaufenster bietet die besondere Möglichkeit, Europa und der Welt zu zeigen, welche herausragenden Kompetenzen hierzu in der Metropolregion und in Niedersachsen versammelt sind.

Die Metropolregion wird bei der Umsetzung der geplanten Projekte von einem starken Netzwerk verlässlicher Partner unterstützt. Das Land Niedersachsen, Städte und Landkreise, weltweit operierende Konzerne wie die Volkswagen AG, die Continental AG und Johnson Controls sowie Niedersachsens hervorragende Hochschullandschaft bringen sich aktiv in die Bewerbung ein und arbeiten auf ein gemeinsames Ziel hin: Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität zu machen und innovative Technologien auf die Straße zu bringen.

Anlage 5

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 7 des Abg. Klaus-Peter Bachmann (SPD)